Schleswig-Holstein
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Schleswig-Holstein für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 26.1.2024
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Schleswig-Holstein die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).
Regelungen in der Unterschwelle: Öffentliche Auftraggeber in Schleswig-Holstein wenden nach § 3 Abs. 1 Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) i.d.F. vom 21.11.2023 die UVgO an.
Diese Verpflichtung gilt für Landesbehörden und Kommunen gleichermaßen.
Landesvergabegesetz
Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vom 8.2.2019
Anwendungsbereich: Die für das Gesetz prägenden Mindestlohnvorgaben gelten ab einem Auftragswert von 20.000 €. Das Gesetz gilt für das Land, die Kreise, die Gemeinden und die Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein sowie die übrigen Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB.
Mindestlohn: Bei öffentlichen Aufträgen müssen sich Bieter zur Zahlung eines Mindestlohns von 9,99 € verpflichten.
Soziale und ökologische Kriterien
Das Gesetz enthält keine sozialen oder ökologischen Anforderungen.
Rechtsverordnungen
Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung vom 1.1.2019 in der Fassung vom 21.11.2023.
Die Verordnung enthält keine sozialen oder ökologischen Anforderungen.Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
Es liegen keine Verwaltungsvorschriften vor.
Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Schleswig-Holstein als sensibel
Keine.
Sonstige Regelungen
Es liegen keine Informationen vor.
Hilfestellung
Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe (KNBV) Schleswig-Holstein
Marret Bähr
Tel. 0170-2428104
marret.baehr@knbv.deArbeitshilfen und weiterführende Links
Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Oststeinbek - Beschluss zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien in das Beschaffungs- und Vergabewesen (2021)
Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Gemeinde Oststeinbek und der darin gesetzten Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung hat die Gemeindevertretung am 13. Dezember 2021 einen Beschluss zur nachhaltigen Beschaffung gefasst:
Beschlusstext:
„Die Gemeinde Oststeinbek verpflichtet sich zur nachhaltigen Beschaffung folgender Produkte sowie Produktgruppen (Anlage 1):
- Getränke
- Lebensmittel
- Geschirr & Besteck
- Reinigungsmittel, Seifen, Spülmittel, Müllsäcke
- Hygienepapier
- Elektrische Geräte
2. Die Verwaltung wird darauf hinarbeiten, langfristig für alle Bereiche der öffentlichen Beschaffung und Vergabe Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. Diese werden im Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und Vergabe verschriftlicht, jährlich auf ihre Aktualität geprüft und wenn notwendig angepasst.
3. Die Verwaltung informiert die Gemeindevertretung jährlich über die Umsetzung und die Aktualisierung des Leitfadens sowie die Aufnahme bzw. den Ausschluss weiterer Produktgruppen.“
Der Leitfaden, der ebenfalls in der ersten Version im November 2021 veröffentlicht wurde, bietet mit den gesetzten Anforderungs- sowie Ausschlusskriterien eine Orientierungshilfe bei der Beschaffung von Produkten der im Beschluss genannten Produktgruppen dar.
Inzwischen konnten die Vorgaben auch auf Ökostrom, Umstellung auf LED-Beleuchtung sowie Möbel ausgeweitet werden.
Einwohnerzahl Oststeinbek: 8.900Kontakt:
Klimaschutzmanagement Oststeinbek
E-Mail: klimaschutz@oststeinbek.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Fehmarn - Leitfaden und Checkliste zur nachhaltigen Beschaffung (2022)
Seit Oktober 2022 gilt in der Stadt Fehmarn ein Leitfaden, der einen ganzheitlichen Blick auf die nachhaltige Beschaffung wirft. Damit will die Stadt auch dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030 und ihrer Vorbildfunktion beim Thema Nachhaltigkeit gerecht werden.
Der Leitfaden gilt für jegliche Arten von Beschaffungen, sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Eigenbetriebe. Er ist verpflichtend auszuwenden.
Grundlagen bildeten u.a. Leitfäden der Städte Wedel und Neumünster.
Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung werden eingangs grundlegende Aspekte der Beschaffung beleuchtet, etwa ob ein Produkt überhaupt beschafft werden muss oder ob ein bereits vorhandenes Produkt bis zum Ende der Lebensdauer weiterverwendet werden kann. Es wird erläutert, dass Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht zwingend das preislich günstigste Produkt vorschreiben, sondern dass auch Lebenszykluskosten berücksichtigt werden sollen.
Abweichungen vom Leitfaden sind im Vergabevermerk zu begründen. Im Vergabevermerk soll außerdem mitgeteilt werden, ob es sich um eine nachhaltige Beschaffung handelt, um diese Informationen in ein Monitoring und die Überarbeitung des Leitfadens einfließen zu lassen.
Als Hilfestellung nennt der Leitfaden zahlreiche Stellen, die bei der nachhaltigen Beschaffung unterstützen können, außerdem Informationsquellen, u.a. den Kompass Nachhaltigkeit. Außerdem gibt es eine Negativliste mit Produkten, die nicht beschafft werden dürfen (es sei denn, es gibt keine Alternativen), z.B. Produkte aus Kinderarbeit, Wasch-/Reinigungsmittel mit Mikroplastik, Einweggeschirr etc.
Der Hauptteil des Leitfadens umfasst die Beschreibung von 14 Produktgruppen, die klassischerweise im Verwaltungsalltag relevant sind. Dazu wird gesetzt, welche Kriterien verbindlich in der Leistungsbeschreibung aufzunehmen sind sowie welche Gütezeichen empfohlen werden. Es gibt Hinweise zu möglichen Zuschlagskriterien und Vorschläge zur Angebotswertung, abschließend Informationsquellen zu den Gütezeichen.
Als Anlage zum Leitfaden wurden eine Checkliste erstellt. „Mit Hilfe der Checkliste Nachhaltige Beschaffung in Anlage 1 sollen die Auswirkungen und Umsetzungsmöglichkeiten des Leitfadens überprüft werden können. Die Checkliste ist zusammen mit dem Vergabevermerk zu erstellen.“
Die Checkliste fragt die Berücksichtigung des Leitfadens allgemein, die Prüfung der Verfahrensfragen gemäß dem Leitfaden, die Beachtung der Negativliste sowie der produktgruppenspezifischen Vorgaben und ein Kostenmonitoring ab.
Zunächst betrifft der Leitfaden nur Liefer- und Dienstleistungen. Bauaufträge sollen in einer späteren Bearbeitung berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, den Leitfaden spätestens alle drei Jahre zu aktualisieren.
Hintergrund
Zur Erarbeitung des Leitfadens wurde zunächst eine Abfrage bei allen Beschäftigten der Verwaltung durchgeführt, um zu ermitteln, welche Produkte und Dienstleistungen beschafft werden und wer beschafft. Alle Ämter, die Beschaffungsvorgänge gemeldet hatten, wurden zu einem Workshop eingeladen, um an der Erstellung des Leitfadens mitzuarbeiten. Die sollte u.a. auch die Akzeptanz des Leitfadens erhöhen.
Auswertung
Im September 2023 wurde ein erstes Monitoring anhand eines Fragenkatalogs durchgeführt. Daraufhin wurde die Checkliste angepasst.
Zum Download
[Leitfaden]
[Checkliste (aktualisierte Fassung)]
Einwohnerzahl Fehmarn: 13.200Kontakt:
Beate Burow
Geschäftsstelle Umweltrat Fehmarn
Telefon: 04371 506654
E-Mail: b.burow@stadtfehmarn.deGeesthacht - Vergabe-Dienstanweisung mit Nachhaltigkeitsvorgaben (2024)
Seit Mai 2024 gilt in der Stadt Geesthacht eine Vergabedienstanweisung, die Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung macht. Grundlage der Erstellung der Dienstanweisung war ein Beschluss vom September 2017, in dem sich die Stadt zu den Nachhaltigkeitszielen der UN verpflichtet. Darauf aufbauend wurden mit Beschluss vom 16.5.2018 weitere Schritt zur Erreichung Agenda 2023 festgelegt, u.a. „die Nachhaltigkeitsziele der Agenda im Beschaffungswesen zu berücksichtigen“.
So nimmt auch die Präambel der Vergabedienstanweisung auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen Bezug.
Ziel der Dienstanweisung ist es, „bei allen Beschaffungen neben der korrekten rechtlichen Anwendung, auch umwelt-, sozial- und gesellschaftspolitische Ziele zu berücksichtigen und zu etablieren. Bei jeder Vergabeentscheidung sind neben der Wirtschaftlichkeit im gesamten Lebenszyklus sowie der Erfüllung der funktionalen Anforderungen auch die Qualität und die Nachhaltigkeitskriterien einzubeziehen.“
In § 1 Geltungsbereich heißt es:
„1. Die Dienstanweisung gilt für die Beschaffung aller Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, freiberuflichen Dienstleistungen sowie für die Erteilung von Konzessionen, die die Stadt Geesthacht vergibt.
2. Sie ist von allen städtischen Organisationseinheiten (z.B. Fachbereiche, Eigenbetriebe, Stabsstellen, Projektgruppen) anzuwenden.“
Zur Vorgehensweise wird festgelegt, dass stets „eine Bedarfsprüfung vorzunehmen [ist], anschließend eine Markterkundung, um nachhaltige Güter oder Produkte aufzufinden. Bei jeder Beschaffung ist der Einsatz von Fair Trade Produkten zu prüfen.“
Die Dienstanweisung legt fest, dass Nachhaltigkeit insbesondere im Leistungsverzeichnis verankert werden soll, aber auch in der Wertung Eingang finden kann. Abweichungen von den Vorgaben, also eine Beschaffung konventioneller Produkt, ist zu begründen.
Die Vergabestelle ist bei allen Verfahren bezüglich der Nachhaltigkeit einzubeziehen.
Zum Hintergrund
Den Anstoß zur Erstellung der Dienstanweisung haben zwei Beschlüsse der Ratsversammlung gegeben: zum einen der Beschluss vom 10.11.20217, sich zu den Zielsetzungen der Vereinten Nationen zu bekennen und entsprechende organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, und zum anderen der Beschluss der Ratsversammlung vom 27.6.2018, in dem der Beschluss zur Nachhaltigkeit bekräftigt wird.
Aufgrund des Beschlusses ist eine zentrale Vergabestelle eingerichtet worden, die die Aufgabe hat, nachhaltige Beschaffungen zu etablieren und zu verfestigen.
Dafür wurden zunächst in 2019 Schulungen der Beschäftigten durchgeführt, um für das Thema Nachhaltigkeit in der Beschaffung zu sensibilisieren und einzuleiten. Dieser Prozess stand am Beginn der Umsetzung der gefassten Beschlüsse und wird kontinuierlich fortgesetzt. Geplant sind weitere Schulungen, die vorher aufgrund der nicht auskömmlichen Stellenbesetzung der Vergabestelle nicht in dem hausinternen gewünschten Umfang möglich war. Aufgrund der durchgeführten Stellenvermehrung sind auf mittlere Sicht Schulungen geplant. Bislang wird die Materie Nachhaltigkeit über den jährlichen Nachhaltigkeitsbericht an die städtischen Gremien sowie die Anforderung bei Vergabeverfahren eines der Ziele der Vereinten Nationen mit Begründung vorzugeben sowie in Teilen durch Formulierungen im Leistungsverzeichnis, in der Leistungsbeschreibung, vorgenommen.
Um den Beschäftigten hierzu eine Hilfestellung zu geben sind Überlegungen angestellt, eine entsprechende Handreichung zu entwickeln, die in zwei Richtungen gehen soll: Vermeidung bestimmter Produkte oder deren Inhalte sowie Bewusstmachung von sensiblen Produkten. Bei dieser Handreichung und auch der Dienstanweisung handelt es sich wie bei der gesamten Entwicklung zur nachhaltigen Beschaffung um einen dynamischen Prozess, der den Bedarfen angepasst werden muss.
[Dienstanweisung zum Download]
Einwohnerzahl Geesthacht: 33.000Kontakt:
Elena Berg-Said
Fachdienst zentrale Verwaltung
Telefon: +49 4152 13442
E-Mail: elena.berg-said@geesthacht.deNeumünster - Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe (2019)
Die vorliegende Richtlinie wurde aufgrund eines Beschlusses in der Ratsversammlung am 02.04.2019 erarbeitet. Sie ergänzt die Dienstanweisung Vergabe und dient als Orientierungshilfe zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien für alle mit Vergaben und Beschaffungen befassten Stellen innerhalb der Stadtverwaltung.
Die Stadt Neumünster hat sich bereits seit geraumer Zeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch Verknüpfung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte verschrieben, wie z. B. folgende Grundsatzbeschlüsse zeigen:
- Unterstützung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (2016)
- Jüngste Zielfortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) (2018) mit Festlegung u. a. folgender ISEK-Ziele:
- „Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie stärken“,
- „Umwelt- und Lebensqualität nachhaltig sichern und verbessern“,
- „Finanzpolitisch nachhaltig handeln“.
Auf konkrete Produkte bezogene, in Neumünster bereits vor dem o. g. Antrag gefasste Beschlüsse zur nachhaltigen Beschaffung sind:
- Verwendung von Recyclingpapier: Ratsbeschluss aus den 1980er Jahren,
- Tropenholzverzicht (2003)
- Fairtrade-Stadt (u. a. Umstellung auf fair gehandelten Kaffee und Tee) (2014)
- Integriertes Klimaschutzkonzept (aktualisiert 2018)
Die Richtlinie wurde in einer Arbeitsgruppe von mit Vergaben, Beschaffungen, Klimaschutz und Nachhaltigkeitsthemen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von sechs Fachdiensten erstellt, alle Fachdienste hatten die Möglichkeit zur Kommentierung. Die Richtlinie ist ein lebendiges Dokument. Sie soll ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens mindestens jährlich bzw. nach Bedarf durch die Arbeitsgruppe und die Anwenderinnen und Anwender aktualisiert werden.
Für das Jahr 2020 sind zwei Inhouse-Schulungen zur nachhaltigen Beschaffung geplant, darüber hinaus organisiert die Arbeitsgruppe einen jährlichen Erfahrungsaustausch der Anwenderinnen und Anwender der Richtlinie, um deren Umsetzung und Praktikabilität zu beurteilen und Fortentwicklungsbedarfe bzw. -möglichkeiten festzulegen. Nach dem ersten Erfahrungsaustausch wird die Verwaltung der Ratsversammlung zu den Anwendungserfahrungen und festgestellten finanziellen Auswirkungen berichten.
Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung 2019 als Dokument
Einwohnerzahl Neumünster: 80.000Kontakt:
Uta Rautenstrauch
Telefon: 04321-942 2644
E-Mail: uta.rautenstrauch@neumuenster.deNordfriesland (Kreis) - Bericht zur Einführung nachhaltiger Beschaffung (2020)
Im Rahmen der Personalstelle „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ (gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ) wurde der „Bericht zur Einführung nachhaltiger Beschaffung beim Kreis Nordfriesland“ erarbeitet. Hintergrund war u.a. der Kreisbeschluss von 2019, das eigene Handeln an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) und deren Unterzielen auszurichten. Das im SDG 12 gesetzte Ziel, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen, wird somit zum Leitbild des Kreises Nordfriesland.
Die Kenntnisnahme des Berichts wurde am 11.12.2020 im Kreistag beschlossen.
Ziel und Gegenstand des Bericht ist es, die nachhaltige Beschaffung als strategisches Handlungsfeld zu verankern und geeignete Methode zur Umsetzung zu entwickeln. Zentrale Maßnahmen und Vorgehensweisen für eine Steigerung nachhaltiger Beschaffung werden beschrieben und vorgeschlagen. Insoweit ist er als Grundlage für ein strategisches Herangehen und fortlaufendes Controlling angelegt.
Im Hinblick auf das Erfordernis klarer rechtlicher Regelungen wird auf das 2019 neu gefasste Vergabegesetz Schleswig-Holstein verwiesen. Darin wird festgelegt, dass Nachhaltigkeitsaspekte in jeder Phase eines Vergabeverfahrens, von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen einbezogen werden können (siehe auch Rahmenbedingungen).
Die Zuständigkeit der aktuell bereits geplanten zentralen Vergabestelle soll im Hinblick auf nachhaltige Beschaffung ergänzt werden. Dazu wird die Vergabestelle für die Einführung nachhaltiger Beschaffung inkl. Bestandsaufnahme, Fortschrittsbericht und Koordinierung einer Arbeitsgruppe der Beschaffungsstellen in den ersten beiden Jahren durch die Personalstelle des Nachhaltigkeitsbeauftragten unterstützt.
Darüber hinaus soll eine verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Verwaltungen initiiert werden.
Laut Kreistagsbeschluss ist ein jährlicher Bericht im zuständigen Finanz- und Bauausschuss vorgesehen.
Als Arbeitshilfen und zur Unterstützung wird im Bericht auf verschiedene Kompetenz- und Beratungsstellen für nachhaltige Beschaffung verwiesen:
- Kompass Nachhaltigkeit,
- Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung im Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern: www.nachhaltige-beschaffung.info
- Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe im Gebäudemanagement des Landes Schleswig-Holstein: www.knbv.de
In zahlreichen Anlagen werden verschiedenste Schritte im Strategieprozess und Arbeitshilfen versammelt:
- Anlage 1 – Beschlussvorlage für den Kreistag (auch als Vorlage für kommunale Beschlüssen konzipiert)
- Anlage 2 – verwaltungsinterne Absichtserklärung zu … der vier Landkreise der „Regionalen Kooperation Westküste“
- Anlage 3 – geplante Aufgaben der Zentralen Vergabestelle
- Anlage 4 – „Checkliste Nachhaltigkeit“ für die Bestandsaufnahme (Nachhaltigkeit in den Produktgruppen), konkrete Maßnahmen und Potentiale der Nachhaltigkeitswirkung erkennen und aufzeigen
- Anlage 5 – Einladungsschreiben an Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Kreisgebiet
- Anlage 6 – Vorlage für Workshops mit Beschaffungsstellen aus Verwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden
- Anlage 7 – „Muster Maßnahmenbeschreibung“
- Anlage 8 – Darstellung des Beschaffungsprozesses
- Anlage 9 – „Rechtsgrundlage“: anzuwendende Vorschriften, die die praktische Umsetzung konkretisieren
- Anlage 10 – Fortschrittsbericht zu Beschaffungen aus 13 Produktgruppen
Ausblick
Folgende, weitere Prozesse und Maßnahmen auf strategischer und operativer Ebene sind geplant:
- Ausweitung der Kooperation mit den Landkreisen der „Regionalen Kooperation Westküste“ (Landkreise Nordfriesland, Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen)
- Erstellung einer Vergabedienstanweisung und Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung
- Durchführung von Workshops im Landkreis und landkreisübergreifend
- Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in einer Ausschreibung von Büromöbeln.
Einwohnerzahl Nordfriesland (Kreis): 168.000Kontakt:
Magnus Petersen
Fachbereich Zentrale Dienste – Steuerung und Organisationsentwicklung
Telefon: 04841-67-319
E-Mail: magnus.petersen@nordfriesland.deOststeinbek - Leitfaden nachhaltige Beschaffung (2021)
Seit September 2020 gibt es in der Gemeinde Oststeinbek ein Integriertes Klimaschutzprojekt. Zu den zahlreichen Maßnahmen zählt u.a. „IP1: Beschaffung klimafit - Nachhaltig einkaufen“. Im Zuge dieser Maßnahme wurde ein Leitfaden zu nachhaltigen Beschaffung mit Unterstützung des Kompetenzzentrums für nachhaltige Beschaffung Schleswig-Holstein (KNBV) entwickelt.
Der Leitfaden konkretisiert den Beschluss zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien in das Beschaffungs- und Vergabewesen, der am 13. Dezember 2021 von der Gemeindevertretung gefasst wurde. Er stellt mit den gesetzten Anforderungs- sowie Ausschlusskriterien eine Orientierungshilfe bei der Beschaffung von ausgewählten Produkten folgender Produktgruppen dar:
- Getränke
- Lebensmittel
- Geschirr & Besteck
- Reinigungsmittel, Seifen, Spülmittel, Müllsäcke
- Hygienepapier
- Elektrische Geräte
- Papier- und Druckerzeugnisse
- Büro- und Schulmöbel
Als Grundsatz wird im Leitfaden genannt, dass stets Fragen der Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, Schadstofffreiheit, Wiederverwertbarkeit sowie der Bereitstellung der Produkte mit möglichst wenig Verpackungsmüll zu beachten sind. Ebenso ist im Sinne der Suffizienz zu klären, ob eine Anschaffung tatsächlich notwendig ist.
Neben einer Definition des Begriffes „Nachhaltigkeit“ erläutert der Abschnitt „Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit“, dass nicht allein der Einkaufspreis bei der Produktauswahl eine Rolle spiele darf, sondern die Betrachtung der Lebenszykluskosten.
Für die o.g. Produktgruppen bietet der Leitfaden u.a. Informationen zu
- Ausschlusskriterien (z.B. keine Einwegverpackungen bei Getränken)
- Anforderungskriterien (z.B. Hygienepapier aus 100% Recyclingpapier)
- empfehlenswerte Gütezeichen der sozialen und/oder ökologischen Nachhaltigkeit
- Zuschlagskriterien/Vorschläge für die Angebotswertung
- weiterführende Hinweise
Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sind zur Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien bei jeder Beschaffung/Vergabe verpflichtet. Wird eine Beschaffung ohne Berücksichtigung der im Leitfaden genannten Nachhaltigkeitskriterien umgesetzt, ist dies im Vergabevermerk anzuzeigen.
Die Klimaschutzmanagerin steht den Mitarbeitenden der Verwaltung beratend zur Seite. Die Fortentwicklung des Leitfadens soll sich außerdem an dem Bedarf der Fachämter ausrichten. Mögliche Erweiterungen betreffen Möbel und Elektrogeräte.
[Leitfaden (Stand März 2023) zum Download]
Einwohnerzahl Oststeinbek: 8.900Kontakt:
Klimaschutzmanagement Oststeinbek
E-Mail: klimaschutz@oststeinbek.deStormarn (Kreis) - Leitlinie zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe (2003)
Die Leitlinie der Kreisverwaltung Stormarn zur nachhaltigen Beschaffung und Vergabe schreibt die an der Nachhaltigkeit orientierte Beschaffung und Vergabe für alle Formen vor, angefangen bei der Vergabe von Leistungen und Bauaufträgen bis hin zur unmittelbaren Beschaffung von Produkten, also alle Beschaffungs- und Vergabevorgänge der Kreisverwaltung Stormarn nach VOB, VOL und VOF. An die Vergabe von Leistungen sind die gleichen Nachhaltigkeitsanforderungen wie an die Beschaffung von Produkten zu stellen.
Werden Leistungen von Dritten erbracht (z.B. Reinigungsfirmen), so sind diese bei ihren für die Erfüllung der Leistung notwendigen Beschaffungs- und Vergabevorgängen auf die Nachhaltigkeitsanforderungen dieser Leitlinie vertraglich zu verpflichten.Die Leitlinie enthält Spezifizierungen zu folgenden Produktgruppen:
- Nachhaltigkeitskriterien für den Bereich Möbel
- Nachhaltigkeitskriterine für den Bereich Büro-, Telefon-, Fax-, Kopiergeräte
- Nachhaltigkeitskriterien für den Bereich Beleuchtung
- Nachhaltigkeitskriterien für den Bereich elektrische Großgeräte
- Nachhaltigkeitskriterien für den Bereich Reinigungsmittel und Hygienepapiere
- Nachhaltigkeitskriterien für den Bereich Büromaterialien
- Nachhaltigkeitskriterien für den Bereich graphische Papiere
- Nachhaltigkeitskriterien für den Bereich Hochbau - energieeffizientes Bauen sowie umweltverträgliche Bau- und Hilfsstoffe
Leitlinie nachhaltige Beschaffung (2003) als Dokument
Einwohnerzahl Stormarn (Kreis): 245.000Kontakt:
Isa Reher
Telefon: 04531-1601637
E-Mail: i.reher@kreis-stormarn.deWedel - Leitfaden Umweltfreundliche Beschaffung (2021)
Angestoßen durch eine Fraktion des Stadtrats erfolgte in 2020 die Beauftragung der Stadtverwaltung, einen Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung für die Stadt Wedel zu erstellen.
In einer Arbeitsgruppe, in die fünf Verwaltungseinheiten eingebunden waren, wurden zunächst zehn relevante Produktgruppen festgelegt.
- Büropapier und Druckerzeugnisse
- Büroartikel und Schulmaterialien
- Büromöbel
- Elektrische Büro- und Küchengeräte
- Beleuchtung
- Hygiene- und Reinigungsprodukte sowie Reinigungsdienstleistungen
- Textilien
- Kraftfahrzeuge und Autoreifen
- Grünpflege
- Lebensmittel/Catering
Für diese folgte eine umfangreiche Recherche (Studien, Leitfäden anderer Kommunen, u.a. Hamburg), auch zu Fragen der Wirtschaftlichkeit, möglichen Gütezeichen und der Verfügbarkeit nachhaltiger Produkte. Außerdem wurde für die Produktgruppen der Ist-Zustand bei Beschaffungen der Stadt Wedel ermittelt.
Der daraus entwickelte Leitfaden, der im August 2021 veröffentlicht wurde und zum 1.12.2021 in Kraft trat, ergänzt die bereits vorhandene Vergabe-Dienstanweisung der Stadt. Der Fokus wurde auf ökologische Nachhaltigkeit gelegt, dies soll aber zukünftig durch eine „ganzheitliche Nachhaltigkeitsperspektive“ erweitert werden, in der die Dimension der sozialen Nachhaltigkeit eine noch stärkere Berücksichtigung als bisher erhalten wird.
Die Einführung zum Leitfaden weist zunächst darauf hin, dass zu prüfen ist, ob eine Beschaffung überhaupt nötig oder bei einem vorhandenen Produkt ggf. durch Wartung/Reparatur die Nutzungsdauer verlängert werden kann.
In puncto Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit ist auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten, wobei damit ausdrücklich nicht der niedrigste Anschaffungs-Preis gemeint ist. Die auf die gesamte Nutzungsdauer bezogene Ersparnis bei den Betriebs- und Wartungskosten eines hochwertigen Produkts (mit geringem Verschleiß und Energieverbrauch) kann bzw. muss in vielen Produktgruppen in die Bewertung einfließen. Dadurch soll die Beschaffung von weniger effizienten, lediglich im Anschaffungspreis günstigeren „Billigprodukten“ verhindert werden, die, über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet, höhere Kosten verursachen würden. Die Methodik ist konform mit bestehenden Vergabe-Normen, da der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt, Lebenszykluskosten mit einzubeziehen (§ 59 Abs. 1 VgV), ebenso wie Umweltkosten (§ 59 Abs. 1 Nr. 5 VgV). Der Leitfaden empfiehlt daher, bei Beschaffungen auf Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, Schadstofffreiheit und Wiederverwertbarkeit zu achten.
Für die Produktgruppen werden Nachhaltigkeits-Kriterien definiert, die umgesetzt werden müssen, sollen oder können. Dabei werden verbindliche Kriterien für die Leistungsbeschreibung gesetzt – durch ein grünes Häkchen kenntlich gemacht. Ergänzt werden Gütezeichen bzw. „empfehlenswerte Gütezeichen“, wenn deren Kriterien in der jeweiligen Produktgruppe nicht zwingend eingehalten werden müssen, sowie hilfreiche Quellenangaben. Außerdem werden Vorschläge gemacht, wie über Zuschlagskriterien weitere Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden können. Etwa bei Textilien,
„indem das Anforderungsniveau eines der als ‚empfehlenswert‘ deklarierten Gütezeichen (oder gleichwertig) mit Fokus auf soziale Nachhaltigkeit als Zielerfüllung des Kriteriums definiert wird. Eine Abstufung des Zielerfüllungsgrades kann z. B. über den prozentualen Fairtrade-Anteil im jew. Produkt erfolgen.“
Des Weiteren enthält der Leitfaden eine Negativliste, welche Produkte keinesfalls beschafft werden dürfen.
Abweichungen von den Vorgaben des Leitfadens sind im Vergabevermerk zu begründen.
Für die konkrete Umsetzung bei Beschaffungen steht die Leitstelle Umweltschutz beratend zur Seite.
Je nach Bedarf soll der Leitfaden mindestens alle drei Jahre aktualisiert und ggf. um strengere Vorgaben ergänzt werden. Dafür soll jährlich ein Monitoring erfolgen, um die tatsächliche Umsetzung des Leitfadens einschätzen und eventuellen Nachbesserungsbedarf erkennen zu können.
[Leitfaden zum Download]
Einwohnerzahl Wedel: 35.000Kontakt:
Peter Germann
Klimaschutzmanagement, Leitstelle Umweltschutz
Telefon: 04103 - 707 333
E-Mail: p.germann@stadt.wedel.de
Url: www.wedel.de