Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Bayern

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

    • Vorgabe

      Was bedeuten die Landesgesetze in Bayern für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?

      Stand dieser Informationen: 16.11.2023

      Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Bayern die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).

      Regelungen in der Unterschwelle: Die staatlichen Auftraggeber des Freistaats Bayern (z.B. Regierung, Landesbehörden und Ministerien) sind verpflichtet, die UVgO anzuwenden (Ziffer 1.1. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen). Die Kommunen können die UVgO anwenden, sind aber nicht verpflichtet (Ziffer 4.1. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31.7.2018, Az. B3-1512-31-19).

      Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.

       

      Landesvergabegesetz

      Im Freistaat Bayern existiert kein Landesvergabegesetz.

       

      Rechtsverordnungen

      Die Verordnung „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ vom 29.4.2008 bezieht sich auf die Pflicht zur Einhaltung des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation und verlangt eine Eigenerklärung.

      Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt ab einem Auftragswert von 0 € und ist für staatliche Auftraggeber des Freistaates Bayern verpflichtend. Kommunalen Auftraggebern ist sie zur Anwendung empfohlen.

      Soziale Kriterien

      Die Verordnung legt fest:

      „4. Die staatlichen Vergabestellen haben daher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Freistaates Bayern in begründeten Fällen eine Eigenerklärung zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Eigenerklärungen kommen derzeit bei sensiblen Produkten in Betracht, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden:

      [...]“

      Zum Nachweis sieht die Verwaltungsvorschrift eine Eigenerklärung vor, deren Bestandteile vorgegeben sind. Eine Mustererklärung ist in der Vorschrift enthalten.

      Da die Eigenerklärung als Vertragsbestandteil vorgesehen ist, kann sie in kommunalen Ausschreibungen als Ausführungsbedingung gefasst werden. Allerdings sollte man darauf achten, dass ausschließlich der Begriff „ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens 182“ verwendet wird, um die Begrifflichkeiten juristisch eindeutig zu definieren. Wir empfehlen bei der Verwendung der Muster-Eigenerklärung, den Satzteil „oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit“ in Punkt 2a) zu streichen, da diese Formulierung juristisch nicht eindeutig ist.

      Da die Verwaltungsvorschrift für kommunale Auftraggeber als Empfehlung ausgestaltet ist, können diese grundsätzlich auch andere (ggf. auch strengere) Nachweispflichten vorsehen.

      Link zur Rechtsverordnung

       

      Vergabehandbuch

      Behörden des Freistaates Bayern haben verpflichtend die Vergabehandbücher für die Vergabe von Bauleistungen bzw. Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden. Das Formblatt 2491 enthält dabei auch Vorgaben zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.

       

      Verwaltungsvorschriften

      Ferner existieren „Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR)“ vom 28.4.2009.

      Anwendungsbereich: Die Richtlinien gelten ab einem Auftragswert von 0 € für staatliche Auftraggeber und für den kommunalen Bereich auf Grund der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 14.10.2005 (AllMBl S. 424).

      Ökologische Kriterien

      „1. […] Bei umweltbedeutsamen öffentlichen Aufträgen zur Beschaffung von Gütern, über Dienstleistungen (z. B. Gebäudereinigung, Winterdienst) sowie über Bauleistungen hat die Vergabestelle zu ermitteln, welche umweltfreundlichen und energieeffizienten Lösungen angeboten werden. […]

      2.1 In der Leistungsbeschreibung […] sind etwaige Gesichtspunkte des Umweltschutzes einschließlich des Energieverbrauchs in der Nutzungsphase sowie der Abfallvermeidung und Abfallverwertung […] vorzugeben, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei sind finanzielle Mehrbelastungen und eventuelle Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen. […]

      2.2 Zur angemessenen Beachtung von Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekten können in der Leistungsbeschreibung z. B. die Anforderungskriterien der europäischen Energieverbrauchskennzeichnung, der Durchführungsmaßnahmen nach der EuP-Richtlinie oder freiwilliger Kennzeichnungsprogramme wie Blauer Engel, Europäisches Umweltzeichen, Energy Star oder andere gleichwertige Energieverbrauchs- und Umweltzeichen als Referenz herangezogen werden. […]

      2.3 Holzprodukte müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. […]

      5. Für die abschließende Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind bei Lieferleistungen neben den Anschaffungskosten die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer – vor allem die Kosten für den Energieverbrauch der zu beschaffenden Geräte – sowie die Abschreibungs- und Entsorgungskosten zu berücksichtigen (Lebenszykluskostenprinzip).“

      Die Richtlinien umfassen Aspekte zu

      • Bedarfsanalyse und Auswahl des Auftragsgegenstands
      • Planung von Bauvorhaben
      • Leistungsbeschreibung
      • Holzprodukten

      Link zur Verwaltungsvorschrift

       

      Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Bayern als sensibel

      Nach Nr. 4 der Verordnung „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ gelten folgende Produkte als sensibel:

      • Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle;
      • Spielwaren;
      • Teppiche;
      • Textilien;
      • Lederprodukte;
      • Billigprodukte aus Holz;
      • Natursteine;
      • Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.

       

      Sonstige Regelungen

      Art. 9a Bestattungsgesetz enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Friedhofsträger, dass diese in Satzungen festlegen können, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind.

    • Hilfestellung

      Arbeitshilfen und weiterführende Links

      Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.

       

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Aschaffenburg - Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit (2008)

      Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Aschaffenburg finden seit 2008 nur noch Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.

      In Aschaffenburg wurden zur Aufklärung alle betroffenen Fachämter vorzeitig in das Projekt einbezogen: zunächst wurden verwaltungsintern Projektziel und –problematik besprochen. Anschließend bestand bei einer Fachtagung für alle Beteiligten die Möglichkeit bei erfahrenen ReferentInnen und KollegInnen aus München und Landshut Teilfragen abzuklären.

      Beschlussvorlage 2008 als Dokument


      Einwohnerzahl Aschaffenburg: 71.000

      Kontakt:

      Andreas Jung
      Telefon: 06021-330 1491
      E-Mail: andreas.jung@aschaffenburg.de


    • Langenzenn - Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit (2013)

      Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Langenzenn finden seit 2013 nur noch Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.

      Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden aufgefordert ebenso zu verfahren.

      Die Steuerungsgruppe "Fairhandelsstadt Langenzenn" berät und unterstützt die Stadtverwaltung bei der schrittweisen Einführung einer fairen Beschaffung für verschiedene Produktgruppen.

      Beschluss 2013 als Dokument


      Einwohnerzahl Langenzenn: 10.700

      Kontakt:

      Michaela Auer
      Citymanagement und Wirtschaftsförderung
      Telefon: 09101-703 103
      E-Mail: michaela.auer@langenzenn.de


    • Markt Roßtal - Beschluss zur nachhaltigen Beschaffung (2017)

      Auf Antrag mehrerer Gemeinderäte im Markt Roßtal wurde im Juli 2017 ein Beschluss zur nachhaltigen Beschaffung gefasst.

      In einem ersten Schritt soll die Verwaltung aufzeigen, wo und in welchem Maß öko-soziale Kriterien bereits umgesetzt werden. Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe des Marktes Roßtal geprüft werden, welche weiteren Kriterien in die örtlichen Vergaberichtlinien aufgenommen werden können.

      Beschluss 2017 als Dokument

       

      In der Broschüre „Handbuch: Fair beschaffen. So mache es kleine Kommunen“ von FEMNET e.V. werden die Aktivitäten des Marktes Roßtal vorgestellt.


      Einwohnerzahl Markt Roßtal: 10.000

      Kontakt:

      Michaela Morhard
      Telefon: 09127-901050
      E-Mail: m.morhard@rathaus.rosstal.de


    • Metropolregion Nürnberg - Beschluss: Pakt zur nachhaltigen Beschaffung (2019)

      Beim 1. Fair Trade-Gipfel der Metropolregion Nürnberg in Bamberg am 01.10.2019 unterzeichneten 37 Kommunen den Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Seit 2017 trägt die Metropolregion mit mittlerweile 59 Fair Trade Kommunen, 78 Fair Trade Schulen und 6 Fair Trade Hochschulen, den Titel Faire Metropolregion Nürnberg. Das Engagement zum Fairen Handel und der Fairen Beschaffung wird durch die Entwicklungsagentur unterstützt und koordiniert. Mit der Unterzeichnung des Paktes zur nachhaltigen Beschaffung zeigen die Kommunen ihren Einsatz für mehr globale Gerechtigkeit und lokales Engagement durch faire öffentliche Beschaffung.

      Beschluss Pakt zur nachhaltigen Beschaffung


      Einwohnerzahl Metropolregion Nürnberg: 3.600.000

      Kontakt:

      Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg
      Telefon: 0911-23110523
      E-Mail: fairtrade@metropolregion.nuernberg.de


    • München - Beschluss: Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung (2013)

      Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung der Landeshauptstadt München und zur Förderung des Fairen Handels in München. Vorschlag für das weitere Vorgehen (2013).

      Aufbauend auf vorangehenden Beschlüssen hat die Landeshauptstadt München 2013 einen Bericht verfasst, in dem ausführlich dargelegt wird, welche Erfolge in der nachhaltigen Beschaffung erzielt wurden und welche Herausforderungen noch bestehen. Ab Seite 12 wird im Detail auf Beispiele aus den Bereichen Natursteine, Lebensmittel, Sportbälle, Spielwaren und Blumen eingegangen. Es wird auf mögliche Entwicklungen und Zielsetzungen im Bereich IT und Textilien eingegangen. Ab Seite 29/30 werden differenzierte Vorschläge für ein weiteres Vorgehen gemacht.

      Beschlussvorlage als Dokument

      Für den Bericht wurde eine Übersicht erstellt, welche Textilien in der Landeshauptstadt beschafft werden:

      Dokument hier herunterladen


      Einwohnerzahl München: 1.580.000

      Kontakt:

      Sylvia Baringer
      Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
      Telefon: 089-23347561
      E-Mail: einewelt.rku@muenchen.de


    • München - Beschluss: Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung (2016)

      Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung der Landeshauptstadt München und zur Förderung des Fairen Handels in München. Vorschlag für das weitere Vorgehen (2016).

      Aufbauend auf vorangehenden Beschlüssen hat die Landeshauptstadt München 2016 einen weiteren Bericht verfasst, in dem ausführlich dargelegt wird, welche Ergebnisse in der nachhaltigen Beschaffung erzielt wurden. Ab Seite 6 wird im Detail auf die Bereiche Natursteine, Grabsteine, genähte Sportbälle, Lebensmittel, Blumen, Spielwaren, Textilien, Büromaterial, Informations- und Kommunakationstechnologie, Holz, Elektrogeräte und Fahrzeuge eingegangen.

      Ab Seite 26 werden Vorschläge zum weiteren Vorgehen gemacht.

      Bericht als Dokument


      Einwohnerzahl München: 1.580.000

      Kontakt:

      Sylvia Baringer
      Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
      Telefon: 089-23347561
      E-Mail: einewelt.rku@muenchen.de


    • München - Beschluss: Weiterentwicklung der nachhaltigen und fairen Beschaffung (2011)

      Weiterentwicklung der nachhaltigen und fairen Beschaffung der Landeshauptstadt München: Verankerung von sozialen und ökologischen Kriterien (2011)

      Die Landeshauptstadt München hat im Rahmen eines Beschlusses 2011 ausführlich diskutiert, wie die Einbindung von sozialen und ökologischen Kriterien in Beschaffungsprozesse entsprechend einem Beschluss aus 2010 umgesetzt wurde und wie hier weitere Fortschritte erzielt werden können.

      Im Bericht wird auf Seite 12 erläutert, dass die reinen Eigenerklärungen von Unternehmen, die internationalen Kernarbeitsnormen einzuhalten, nicht überprüfbar sind und als verlässlicher Nachweis nicht ausreichen. Demnach wird folgende Weiterentwicklung der Vorlagen eingebracht:

      "..., dass bei bestimmten Produkten die Landeshauptstadt München in den Vergabeunterlagen festschreibt, dass sie den Kriterien von bestimmten Gütezeichen entsprechen müssen und mit dem entsprechenden Gütezeichen oder gleichwertigen Nachweisen verifiziert werden müssen so sie sich auf den Auftragsgegenstand beziehen. Dieses Verfahren ist rechtssicher und überprüfbar. Bei diesen Produkten werden in Zukunft alternativ keine Eigenerklärungen mehr akzeptiert."

      Anhand einzelner Produktgruppen (Natursteine, Lebensmittel, Sportbälle) wird erklärt, wie dies bereits gelungen ist und ausgebaut werden kann.

      Beschlussvorlage als Dokument hier abrufen

      Auf den Beschluss hin wurden konkrete Handlungs- und Prüfaufträge an Dienststellen/Referate verteilt:

      Dokument hier abrufen

      Das Formblatt "Bietererklärung" lässt noch eine Eigenerklärung von Bietern zu:

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      Das Formblatt "Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit" lässt keine reinen Bietererklärungen ohne unabhängigen Nachweis mehr zu:

      Dokument hier abrufen


      Einwohnerzahl München: 1.580.000

      Kontakt:

      Sylvia Baringer
      Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
      Telefon: 089-23347561
      E-Mail: einewelt.rku@muenchen.de


    • Neumarkt i.d.Opf. - Beschluss zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2007)

      Beschluss zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im öffentlichen Beschaffungswesen (2007)

      "Der Stadtrat Neumarkt i.d.OPf. fasst folgenden Beschluss:
      Die Stadt Neumarkt wird im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen des eigenen Geschäftsbereichs bemüht sein, künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen. Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden aufgefordert, ebenso zu verfahren."


      Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 41.000

      Kontakt:

      Ralf Mützel
      Amt für Nachhaltigkeitsförderung
      Telefon: 09181-255 2608
      E-Mail: ralf.muetzel@neumarkt.de


    • Nürnberg - Beschluss: Fair gehandelte Fußbälle in Nürnberg (2016)

      Beschluss Fair gehandelte Fußbälle in Nürnberg

      "Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulen auf die Möglichkeit, Faire Fußbälle (und andere Bälle: bspw. Volleybälle) bei der Neubeschaffung einzusetzen, hinzuweisen und Schulen Informationen über faire Beschaffungswege zur Verfügung zu stellen.
      Die Verwaltung berichtet in einem Jahr, wie das Anliegen umgesetzt und von den Schulen angenommen wurde."

      Antrag Faire Fußbälle Stadt Nürnberg

      Beschluss Faire Fußbälle Stadt Nürnberg


      Einwohnerzahl Nürnberg: 511.000

      Kontakt:

      Kerstin Stübs
      Umweltreferat
      Telefon: 0911-2315902
      E-Mail: kerstin.stuebs@stadt.nuernberg.de


    • Nürnberg - Beschlüsse zu Bio-Quoten bei Verpflegung in städtischen Einrichtungen (2019)

      Bereits im Jahr 2003 hat der Stadtrat der Stadt Nürnberg die Förderung des Biolandbaus und den Einsatz von Bio-Produkten in städtischen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Kantinen etc. beschlossen. Damit hat die Stadt frühzeitig Weichen gestellt, was aktuell im politischen und gesellschaftlichen Diskurs sehr präsent ist. Im Beschluss werden in einem umfangreichen Maßnahmenpaket verschiedenste Bereiche (z.B. Landwirtschaft, Veranstaltungen, Märkte, Schulen, KiTas) adressiert.

      Ein Stadtratsbeschluss von 2019 führt die Zielsetzung fort und sieht u.a. für die o.g. Bereiche im städtischen Einfluss Bio-Quoten überwiegend von 50%, jedoch bis max. 90 % vor, die bis zum Jahr 2026 erreicht werden sollten.

      Um sich in Deutschland besser zu vernetzen, gründete die Stadt 2016 das Netzwerk deutscher Bio-Städte mit. In der Stadtverwaltung gibt es für die Umsetzung ein festes Team, das sich der Förderung des Öko-Landbaus und der Bio-Vermarktung verschrieben hat. Dazu trägt auch die Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land und Roth bei, die Stadt und Land vernetzt, um die Bio-Produktion direkt in der Region voranzutreiben.

      Beispiel Kita-Bereich: Die gesetzte Marke von 75 % wurden bereits 2019 durch einen neuen Cateringvertrag erreicht. „Das professionelle und zentrale Essensmanagement, das beim Jugendamt im Jahr 2017 eingeführt wurde, wurde genutzt, um den Bio-Anteil gemäß Stadtratsbeschluss bei der Ausschreibung zugrunde zu legen, dies mit anderen Aspekten einer gesunden Ernährung zu verknüpfen und das Thema Essen mit Bio-Lebensmittel auch Teil der pädagogischen Arbeit zu machen. Das Jugendamt organisierte, zusammen mit dem Referat für Umwelt und Gesundheit und dem jeweiligen Catering-Unternehmen, Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher in allen städtischen Kitas zum Thema Bio-Lebensmittel und Essensqualität.“

      Ausführliche Informationen zu den Bestrebungen der Biometropole Nürnberg enthält ein Bericht es Referat für Umwelt und Gesundheit vom 23.10.2019.

      Beispielhaft verweisen wir auf ein Ausschreibungsbeispiel aus Nürnberg zur Mittagsverpflegung in Kitas (Bio-Anteil 50%).

      Zum Download
      [Ratsbeschluss von 2019]
      [Ratsbeschluss von 2003]

       


      Einwohnerzahl Nürnberg: 511.000

      Kontakt:

      Dr. Werner Ebert
      Leiter Biometropole
      Telefon: 0911 231 4189
      E-Mail: werner.ebert@stadt.nuernberg.de
      Url: www.die-biometropole.de


    • Regen (Landkreis) - Beschluss zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (2022)

      Im April 2022 hat der Kreistag des Landkreises Regen mit großer Mehrheit einen Beschluss „Faire und nachhaltige Beschaffung im Landkreis Regen“ gefasst.

      Seit 2017 ist der Landkreis Bayerns erster Fairtrade Landkreis und baut im Rahmen des Fairtrade-Konzepts kontinuierlich die Bestrebungen zur fairen nachhaltigen Beschaffung aus. So wurde u.a. im Jahr 2021 die Musterresolution „Agenda 2030“ unterzeichnet. Seit 2020 gibt es außerdem eine Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik, zunächst bei der kreiseigenen ArberlandREGio GmbH, seit 2022 ist die Stelle direkt beim Landratsamt angesiedelt.

      Strategische Überlegungen zur Beschaffung wurden partizipativ in einer dazu gegründeten AG „Faire Beschaffung“ erarbeitet. Es sollte zunächst eine Beschlussvorlage formuliert werden, um politischen Rückhalt für die Nachhaltige Beschaffung in der Kreisverwaltung zu verankern.

      Im Beschluss heißt es:

      1) Der Landkreis Regen bekennt sich zu den Zielen des Fairen Handels und zur Ausrichtung an ökologischen und sozialen Kriterien für das kommunale Beschaffungswesen, insbesondere zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (International Labour Organization / Internationale Arbeitsorganisation).

      2) Bei Ausschreibungen und im Beschaffungswesen generell setzt sich der Landkreis zum Ziel, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie der grundlegenden Umweltvorschriften in der Herstellung einzufordern. So sollen künftig vorrangig Produkte berücksichtigt werden, die nicht unter ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 und nicht unter sklavenartigen Bedingungen (ILO-Konvention 111 und 138) hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischen Arbeitsbedingungen eingeleitet haben. Dies ist bevorzugt durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation (Nachweis z.B. durch Gütesiegel, Mitgliedschaft in Multi-Stakeholder-Initiativen oder Vergleichbares) zu dokumentieren.

      Auch Aspekte von Ökologie, Saisonalität und Regionalität werden im Beschluss angesprochen.

      Weiterer wichtiger Baustein zur Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung ist die Erstellung eines entsprechenden Leitfadens und einer Dienstanweisung. Dies ist auch im Kreistagsbeschluss verankert ist.

      Als Vorbereitung zur Beschlussfassung wurden den Mitgliedern des Kreistags in einem Hintergrundpapier Argumente zur öko-fairen Beschaffung, rechtliche Rahmenbedingungen der Beschaffung und Möglichkeiten der Umsetzung vorgestellt:

      • Hintergrund: Faire und nachhaltige Beschaffung / Rechtslage
      • Warum sollte die Öffentliche Hand nachhaltig einkaufen?
      • Weshalb ausgerechnet im Landkreis Regen?
      • Erhöhen sich dadurch die Kosten der beschafften Produkte?
      • Worin liegt der Vorteil von Gütesiegeln?
      • Weiterführende Informationen

      [Kreistagsbeschluss zum Download]

      [Hintergrundpapier zum Download]


      Einwohnerzahl Regen (Landkreis): 77.000

      Kontakt:

      Teresa Raith
      Nachhaltigkeitskoordinatorin
      Telefon: 09921-9605 4147
      E-Mail: traith@kew.landkreis-regen.de
      Url: www.landkreis-regen.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Aschaffenburg - Bericht Umweltaspekte und soziale Belange (2014)

      Im Rahmen eines 2014 gestellten Antrags der SPD-Stadtratsfraktion zur Bindung der Vergabe öffentlicher Aufträge an ökologische Standards wurde ein Bericht zur bisherigen Vorgehensweise der Stadt Aschaffenburg erstellt. Darin wird auf verschiedene Beschlüsse und deren Umsetzung eingegangen.

      Bericht als Dokument


      Einwohnerzahl Aschaffenburg: 71.000

      Kontakt:

      Andreas Jung
      Telefon: 06021-330 1491
      E-Mail: andreas.jung@aschaffenburg.de


    • Bamberg - Beschaffungs- und Vergaberichtlinien (2023)

      Seit 1. Januar 2023 gelten in der Stadt Bamberg Beschaffungs- und Vergaberichtlinien, die dazu dienen, „den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie einem fairen, transparenten und nachhaltigen Beschaffungs- und Vergabeverfahren auch nach öko-sozialen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.“

      Sie gelten für alle Dienststellen der Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe, von der Stadt verwaltete, kommunale Stiftungen sowie eigenständig beschaffende Schulen – „auch, wenn Finanzierungsmittel ganz oder teilweise von anderen Stellen zur Verfügung gestellt werden“. Die Vorgaben gelten für alle Beschaffungswerte und betreffen auch für freischaffende Architekten, Ingenieure und Dritte, die im Auftrag der Dienststellen handeln.

      Zur Nachhaltigkeit führt Abschnitt 3 explizit aus:

      „Bei der Beschaffung und Vergabe sind soziale und umweltbezogene Aspekte mit besonderer Sorgfalt zu beachten (§ 97 Abs. 3 GWB).“

      Abschnitt 7 „Beachtung öko-sozialer Kriterien und nachhaltige Beschaffung, Zuschlag“ legt fest, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten soll, führt aber weiter aus:

      „Der Anschaffungspreis allein ist dabei in der Regel nicht alleine ausschlaggebend. Neben dem Preis oder den Kosten sollen auch qualitative, umweltbezogene (bspw. CO2-Kompensation, Ressourcensparsamkeit, Müllvermeidung und Recycling) und soziale Aspekte (bspw. Fairer Handel, Verbot von Kinderarbeit, Tarifbindung, betriebliche Mitbestimmung oder duale Berufsausbildung) orientierend miteinbezogen werden (§ 97 Abs. 3 GWB).“

      Außerdem kann auf die Lebenszykluskosten abgestellt werden.

      Als Nachweis werden Gütezeichen gemäß § 34 VgV akzeptiert und als Hilfestellung wird auf den Kompass Nachhaltigkeit verwiesen.

      Unterabschnitt 7.4 greift die Aspekte ausbeuterischer Kinderarbeit und der ILO-Kernarbeitsnormen auf und bestimmt u.a. das Folgende:

      „Sofern die Marktrecherche im Zuge des Ausschreibeprozesses ausreichend Anbieter ergibt, die die Einhaltung der Kernarbeitsnormen gewährleisten, sind diese über das Leistungsverzeichnis verpflichtend einzufordern. Ansonsten können einzelne oder alle Kernarbeitsnormen bei entsprechenden Produkten/Dienstleistungen im Zuschlag berücksichtigt werden. Bei der Beschaffung von Sportbekleidung, Sportartikeln, insbesondere Bällen; Spielwaren; Teppichen; Textilien; Lederprodukten; Billigprodukten aus Holz; Natursteinen; Agrarprodukten wie z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden, muss besondere Sorgfalt walten.“

      Für alle Verfahren, die über 2.500 € liegen, sind „Entscheidungen, insbesondere mit Bezug auf qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte“detailliert im Vergabevermerk darzulegen (vgl. Anlage 4 „Formblatt Meldung Vergabestatistik“).

      Anlage 2 „Nachhaltige Beschaffung und Gütesiegel“ stellt zahlreiche Hintergrundinformationen zum Thema Nachhaltigkeit und zu relevanten Gütezeichen als Orientierungshilfe vor.

       

      [Vergaberichtlinien zum Download]


      Einwohnerzahl Bamberg: 78.000

      Kontakt:

      Ute Friedemann-Hildebrand
      Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
      Telefon: 0951-871216
      E-Mail: vergabestelle@stadt.bamberg.de


    • Bamberg - Dienstanweisung über die Verwendung von Recyclingpapier (2016)

      Im Januar 2016 wurde in der Stadt Bamberg durch den Oberbürgermeister eine Dienstanweisung zur ausschließlichen Nutzung von Recyclingpapier erlassen.

      Dienstanweisung als Dokument


      Einwohnerzahl Bamberg: 78.000

      Kontakt:

      Ute Friedemann-Hildebrand
      Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
      Telefon: 0951-871216
      E-Mail: vergabestelle@stadt.bamberg.de


    • Erlangen - Rundschreiben Recyclingpapier (2013)

      In der Stadtverwaltung der Stadt Erlangen haben alle Dienststellen für den gesamten Schriftverkehr ebenso wie für alle nach extern vergebenen Druckaufträge ausschließlich 100%-Recyclingpapier zu verwenden.

      Rundschreiben Verwendung Recyclingpapier


      Einwohnerzahl Erlangen: 113.000

      Kontakt:

      Verena Fiedler
      Fachstelle für Nachhaltige Beschaffung
      Telefon: 09131-86-2873
      E-Mail: verena.fiedler@stadt.erlangen.de


    • Erlangen - Rundschreiben zu öko-fairen Kriterien bei Sitzungen und Veranstaltungen (2013)

      Auf Grundlage der Zertifizierung zur Fairtrade Town werden von der Stadtverwaltung Erlangen bei Konferenzen, Besprechungen, Sitzungen und Veranstaltungen ausschließlich Kaffee, Tee und Orangensaft aus Fairem Handel ausgeschenkt und ökologische Kriterien verstärkt berücksichtigt.

      Rundschreiben faire und ökologische Kriterien


      Einwohnerzahl Erlangen: 113.000

      Kontakt:

      Verena Fiedler
      Fachstelle für Nachhaltige Beschaffung
      Telefon: 09131-86-2873
      E-Mail: verena.fiedler@stadt.erlangen.de


    • Fürth (Landkreis) - Leitfaden Faire Beschaffung (2020)

      Im Jahr 2019 wurde für die Landkreisverwaltung ein Leitfaden zur Fairen Beschaffung entwickelt. Er gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sehr umfassenden Überblick über die folgenden Themen:

      • Rechtlicher Rahmen
      • Überblick über Umwelt- und Sozialstandards pro Produktgruppe (ILO-Kernarbeitsnormen, Fairer Handel)
      • Vorgehen (Bedarfsanalyse, Marktanalyse, Direktkauf, Ausschreibungen, Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Ausschlussgründe, Zuschlagskriterien)

      Darüber hinaus werden geeignete Gütezeichen nach Produktgruppen aufgelistet.

      Der Leitfaden wurde auch den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt. Die im Landratsamt ansässige KePol-Stelle bietet darüber hinaus gehende Beratung.

      Erwähnung findet der Leitfaden auch in der Broschüre „Fair beschaffen – So machen es kleine Kommunen“ von FEMNET e.V.

      [Leitfaden zum Download]


      Einwohnerzahl Fürth (Landkreis): 119.000

      Kontakt:

      Monika Hübner
      Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik (KePol)
      Telefon: 0911/97731033
      E-Mail: m-huebner@lra-fue.bayern.de


    • Gilching - Leitfaden für eine nachhaltige und öko-soziale Beschaffung (2024)

      Seit Januar 2024 gilt in der Gemeinde Gilching ein neuer Beschaffungs-Leitfaden. Dieser wurde mit Unterstützung der Rechtsberatung der SKEW – Servicestelle Kommune in der Einen Welt erstellt und soll „schrittweise in den jeweiligen Ämtern, die für die Beschaffung verantwortlich sind, umgesetzt und implementiert zu werden.“ Die Initiative zur Erstellung des Leitfadens ging von der Verwaltung aus und fand beim Bürgermeister sofort Anklang und Unterstützung.

      Bei der nachhaltigen Beschaffung sind wichtige Kriterien zu beachten, die sich auf verschiedene Eigenschaften der Produkte und Dienstleistungen beziehen:

      • „Energieeffizienz / Umweltverträglichkeit
      • Hohe Funktionalität / Langlebigkeit
      • Möglichkeit zur Reparatur
      • Wiederverwendbarkeit
      • Ressourcenschonung / Abfallvermeidung
      • Sicherstellung von sozialen Standards […]“

      Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die Beschaffung nicht nur wirtschaftlich effizient, sondern auch ökologisch nachhaltig und sozial verantwortlich ist.

      Eingangs erläutert der Leitfaden die Bedeutung der ILO-Kernarbeitsnormen für die soziale Nachhaltigkeit und stellt den Rechtsrahmen für die nachhaltige Beschaffung nach dem GWG, der VgV und der UVgO vor, auch was die Verwendung für Gütezeichen bei Vergaben angeht. Weiter heißt es:

      „Bei einschlägigen Vergaben und Beschaffungen in der Gemeinde Gilching ist zu prüfen, ob in der Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskriterien durch verschiedene Umwelt- und Gütezeichen nachgewiesen werden können.

      Die Verwendung von Umwelt- und Gütezeichen als Mindestanforderung in Leistungsverzeichnissen oder Zuschlagskriterium (inkl. Angabe der Gewichtung) ist zulässig, wenn der Zusatz ‚oder gleichwertig‘ hinzugefügt wird oder deren Kriterien direkt übernommen werden.“

      Ebenso wird darauf hingewiesen, dass nachhaltige Produkte möglicherweise nicht immer die günstigste Option darstellen. So erlaubt das Gesetz, bei der Auswahl des „wirtschaftlichsten Angebots“ über den Preis hinaus auch andere Faktoren zu berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise die längere Lebensdauer und die höhere Qualität der Produkte. Als sozialer Mindeststandard gilt, nach einem Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Gilching von 2016, die Beachtung der ILO-Norm 182 (Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit).

      Der Leitfaden legt für folgende Produktbereiche konkrete Vorgaben fest:

      • Büromaterialien
      • Druckerzeugnisse
      • Elektrogeräte und IT
      • Getränke und Catering
      • Marketing-, Werbe- und Geschenkartikel
      • Städtisches Grün und Blumenschmuck
      • Energiebeschaffung
      • Baustoffe / Bauleistungen
      • Beleuchtung
      • Arbeitskleidung und Flachwäsche
      • Reinigungs- und Hygieneartikel
      • Schul- und Kindergartenverpflegung und -ausstattung

      Dafür werden auch mögliche Gütezeichen aufgeführt.

      Der Anhang zum Leitfaden enthält folgende Informationen:

      • Anforderungen und Auswahl an Produkten für die Bereiche Büromaterial und Lebensmittel
      • Hinweise, an welcher Stelle der Vergabeprozesse Vorgaben zur Nachhaltigkeit gemacht werden können
      • Kategorien von Gütezeichen (Produktsiegel, Mitgliedsinitiativen, Fabrikzertifikate, unternehmenseigene Siegel)
      • Textbausteine/Muster für die Beschaffung von Lebensmitteln
      • Mögliche Gütezeichen für bestimmte Bereiche
      • Weitere Hinweise und Informationsquellen

      Zur Umsetzung

      Die Einführung des Leitfadens wurde durch einen verpflichtenden Vortrag zum Fairen Handel für alle Mitarbeitenden ergänzt. Das hat den Stellenwert der nachhaltigen und sozialen Beschaffung unterstrichen. Es ist geplant, regelmäßige Fortbildungen und Rundschreiben zu Themen des Fairen Handels durchzuführen. Zudem sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch verschiedene Aktionen kontinuierlich über den Fairen Handel auf dem Laufenden gehalten werden, um das Bewusstsein wachzuhalten.

       

      [Leitfaden zum Download]


      Einwohnerzahl Gilching: 19.700

      Kontakt:

      Christine Hammel
      Bauamt/Umwelt, Energie, Klima
      Telefon: 08105-386673
      E-Mail: hammel@gemeinde.gilching.de


    • Landshut - Vergaberichtlinie mit Textbaustein zur Verankerung von Gütezeichen in der Leistungsbeschreibung (2018)

      In der Vergaberichtlinie der Stadt Landshut vom 27.07.2018 wird die Verwendung von umweltfreundlichen, energieeffizienten und nach Möglichkeit recycelten Produkten sowie die Berücksichtigung sozialer Kriterien vorgeschrieben.

      Auszug Vergaberichtlinie 2018

      In einem Textbaustein wird die Vorgehensweise hinsichtlich der Verankerung von Gütesiegeln in der Leistungsbeschreibung sowie der Auswertung von Angeboten erläutert.

      Textbaustein Vergaberichtlinie


      Einwohnerzahl Landshut: 75.000

      Kontakt:

      Maria Garcia Alvarez
      Naturschutz/Biodiversitätsberatung
      Telefon: 0871-881469
      E-Mail: Maria.Garcia-Alvarez@landshut.de


    • Markt Postbauer-Heng - Beschaffungsrichtlinie mit Handreichung (2023)

      Seit Januar 2023 gibt es im Markt Postbauer-Heng eine Richtlinie zur Nachhaltigen Beschaffung.

      „Dient unser Tun der Umwelt, dient es den Menschen und dient es der Zukunft?“

      Diese Fragestellung, Leitfrage beim Markt Postbauer-Heng als Gemeinwohlkommune, steht zentral über allen Überlegungen und „soll maßgebend für […] Beschaffungen und Beauftragungen sein.“

      Außerdem wird der Bezug zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) hervorgehoben und die Verantwortung, die Kommunen bei der Erreichung der Ziele haben. Die faire Beschaffung ist dabei ein zentrales Handlungsfeld.

      Die Richtlinie gilt für alle Arten von Beschaffungen um muss auch von Dienstleister*innen berücksichtigt werden. Sie definiert, was unter sozialverantwortlicher und umweltschonender Beschaffung zu verstehen ist und dass dafür „u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend sein [können]:

      • Siegel für ökologische Nachhaltigkeit
      • ILO-Kernarbeitsnormen (Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards)
      • C2C-Kriterien (Nachhaltigkeitskriterien auf Basis des Cradle to Cradle Prinzips)
      • Regionalität und vertrauensvolle faire Partnerschaften
      • Gebrauchte Waren (z.B. refurbished)“

      Der Text beschreibt außerdem den Rechtsrahmen für die nachhaltige Beschaffung, der u.a. die Nutzung von Gütezeichen und die Lebenszykluskosten als Beschaffungskriterium erlaubt.

      Im Hauptteil stellt der Text für 19 Produktgruppen die wichtigsten Gütezeichen vor, gibt wichtige Hinweise und Tipps für die Umsetzung der Beschaffung und nennt z.T. Bezugsquellen.

      Dialog mit dem Markt

      Die Richtlinie fordert des Weiteren dazu auf, aktiv mit dem Markt in den Austausch zu gehen. Bereits umgesetzt wurde ein Workshop für Unternehmen und Dienstleiter*innen zur Gemeinwohlökonomie, der darauf hinwirken sollte, diese zu einer GWÖ-Bilanz zu ermutigen. Ein weiterer Workshop ist in Planung. Außerdem wurden Gespräche mit den Planungsdienstleister*innen (Architektekt*innen, Fachplaner*innen, Ingenieur*innen) geführt, um die Vorgaben der Richtlinie zu kommunizieren.
      Hinzu kommen individuelle Dialoge mit Dienstleistungsunternehmen und z.B. auch den Hausbanken.

      Handreichung

      Als begleitendes Dokument zur Richtlinie wurde eine Handreichung erstellt. Diese enthält die Informationen der Richtlinie zu den Produktgruppen (Hauptteil), beschreibt die Vorgaben zur Nachhaltigkeit aber ausführlicher, in dem der Umfang der Gütezeichen im Detail vorgestellt und ihre Bedeutung erklärt wird. Ziel ist es, den Mitarbeiter*innen die Beschaffung nachhaltiger Produkte möglichst einfach zu machen. Die Handreichung soll hier als Handwerkszeug dienen.

      Hintergrund, Bewertung und Ausblick

      Die Richtlinie wurde im Rahmen der Strategieberatung der SKEW – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt erstellt. Als besonders wichtig wird der Prozess gesehen, in dem die Mitarbeitenden sensibilisiert und eingebunden wurden. Hierbei war es wichtig, zu motivieren und die Richtlinie mit Augenmaß zu erstellen und die Umsetzung praxistauglich zu halten.

      Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Richtlinie ist geplant, ebenso ein Monitoring, das Auskunft über den Umfang und die Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung geben soll.

      Interessante Information zum Projekt sind nachzulesen im SKEW-Interview mit Kämmerer Florian Beyer.

       

      Zum Download
      [Beschaffungsrichtlinie]
      [Handreichung]


      Einwohnerzahl Markt Postbauer-Heng: 8.100

      Kontakt:

      Florian Beyer
      Kämmerer, stellv. Geschäftsleiter und Stabsstelle für Gemeindeentwicklung
      Telefon: 09188 9406-44
      E-Mail: florian.beyer@postbauer-heng.de


    • Neumarkt i.d.Opf. - Information zum Auftragswesen – Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)

      Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. stellt den Mitarbeitenden eine

      Information zum Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit

      sowie eine Vorlage für die

      Erklärung

      zur Verfügung, dass in der Produktion der angebotenen Produkte keine ausbeuterische Kinderarbeit eingesetzt worden sein darf, bzw. dass sich der Bieter bemüht, diese zu vermeiden.

      Schließlich wurde in den

      Zusätzlichen Vertragsbedingungen

      unter Nummer 25 der Hinweis mit aufgenommen, dass ausbeuterische Kinderarbeit vermieden werden soll.


      Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 41.000

      Kontakt:

      Ralf Mützel
      Amt für Nachhaltigkeitsförderung
      Telefon: 09181-255 2608
      E-Mail: ralf.muetzel@neumarkt.de


    • Neumarkt i.d.Opf. - Musterkoffer für nachhaltige Beschaffung (2015)

      Musterkoffer für nachhaltige Beschaffung

      Der Eine Welt Laden Neumarkt e.V. und die Stadt Neumarkt haben in Zusammenarbeit mit der zuständigen Eine Welt-Regionalpromotorin einen Musterkoffer für öko-soziale Beschafung erstellt. Zielsetzung ist, öffentlichen Einkäufern den Zugang zur öko-sozialen Beschaffung anhand von konkreten Anschauungsobjekten und Anlaufadressen zu erleichtern.

      Das Vorhaben wurde Anfang 2015 begonnen und im Mai 2015 fertiggestellt. Die Erfahrungen aus dem Eine Welt Laden und die Vorstellungen der Stadtverwaltungen und der Bürgermeister flossen mit ein. Finanziert wurde der Koffer aus dem Preisgeld der Stadt Neumarkt im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels 2013“.

      Der Koffer enthält Anschauungsexemplare verschiedener Produktgruppen wie z.B. T-Shirts, Baumwolltaschen, Handtücher, Kaffee, Zuckersticks und Bananen sowie Stifte und Papier (Blauer Engel). Zur Aufnahme in den Koffer musste das jeweilige Produkte mindestens eines der Kriterien „bio“, „fair“ oder „regional“ erfüllen. Bevorzugt wurden Produkte, die mehrere dieser Kriterien aufweisen konnten.

      Ergänzend finden sich im Koffer Hintergrundinformationen zu Standards und Siegeln sowie Bezugsadressen für die Produkte. Für den Koffer wurde außerdem eine grundlegende Einführungsbroschüre zu den Themen Kinderarbeit und Sozialstandards erarbeitet, um das Wissen in den Verwaltungen über die Herkunft der verwendeten Produkte zu erweitern.

      Der Musterkoffer wird gegen eine Gebühr an Interessenten ausgeliehen und nach Bedarf der jeweiligen Zielgruppe (Kommune, Schule, etc.) zusammengestellt. Bisher wurde der Koffer vor allem von Promotoren anderer Bundesländer ausgeliehen, die im Themenkreis der kommunalen Beschaffung arbeiten. Die Rückmeldungen sind sehr positiv und einige Entleiher sind dabei sich einen eigenen Koffer anzuschaffen (z.B. Frank Braun, Eine Welt-Regionalpromotor Nordbayern).


      Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 41.000

      Kontakt:

      Marina Malter
      Eine Welt-Regionalpromotorin Ostbayern
      E-Mail: marina.malter@eineweltladen.com


    • Neumarkt i.d.Opf. - Richtlinien und Standards für eine nachhaltige öko-soziale Beschaffung (2019)

      Zum 1. August 2019 traten in der Stadt Neumarkt neue Beschaffungsrichtlinien in Form einer Dienstanweisung in Kraft.

      Die Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung sind das Ergebnis eines über einjährigen Prozesses, der am 7. März 2018 mit der verwaltungsinternen Informationsveranstaltung „Faire öffentliche Beschaffung im öko-sozialen Kontext“ gestartet ist. In der Folge wurden die Ämter der Stadtverwaltung sowohl bei der Zusammenstellung der Richtlinien als auch bei beispielhaften nachhaltigen Beschaffungsvorgängen intensiv mit einbezogen. Eine wichtige Basis für die Zusammenstellung der Richtlinien war ferner die Umfrage zur kommunalen Beschaffungspraxis, die durch die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion 2018 durchgeführt wurde. Federführend durch das Amt für Nachhaltigkeitsförderung sind weiterhin für 13 definierte Beschaffungsbereiche auf der Grundlage der o.g. Umfrage Ziele und Standards formuliert worden. Schließlich ist das Thema bei der Amtsleiterbesprechung am 20. März 2019 vorgestellt und der Entwurf der „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung“ an alle Abteilungen und Ämter für eine Stellungnahme heraus geschickt worden.

      Beschaffungsrichtlinien 2019 als Dokument

      Weiterführende Informationen auf Faire Metropolregion Nürnberg hier


      Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 41.000

      Kontakt:

      Ralf Mützel
      Amt für Nachhaltigkeitsförderung
      Telefon: 09181-255 2608
      E-Mail: ralf.muetzel@neumarkt.de


    • Nürnberg - Elektronisches Einkaufssystem zur Steuerung nachhaltiger Beschaffung (2023)

      Seit März 2023 kommt in der Stadt Nürnberg ein neues elektronisches Einkaufssystem zum Einsatz. Von den rund 12.000 Mitarbeitenden der Verwaltung haben aktuell etwa 900 Beschäftigte einen Zugang. Das Katalogshop-System wird im Rahmen der dezentralen, eigenständigen Beschaffung von den Dienststellen und Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg genutzt.

      Dazu werden im Katalogshop-System die Produktkataloge verschiedener Lieferanten eingestellt. Die Produktkataloge beruhen entweder auf zuvor vergaberechtlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen oder verhandelten Rabattvereinbarungen (= vergaberechtlich nicht ausgeschriebenen Katalogen). Die erforderlichen Vergabeverfahren bzw. die Auswahl der Lieferanten wird durch die zentrale Beschaffungsstelle (ZD/3) für Liefer- und Dienstleistungen bei der Stadt Nürnberg durchgeführt.

      Die Bestellplattform dient den einzelnen Dienststellen und Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg zur Abwicklung folgender Bestellszenarien:

      1. Bestellung von vorhandenen Produkten aus den Rahmenvereinbarungs-Katalogen mit direkter Bestellweiterleitung an die Lieferanten;
      2. Durchführung eines Direktauftrags außerhalb von Rahmenvereinbarungs-Katalogen gemäß § 14 UVgO i.V.m. Nr. 1.10.2 ImBek v. 30.07.2018/20.12.2020 bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € netto mit der Möglichkeit, Produkt- bzw. Preisvergleiche durchzuführen und die Kaufentscheidung zu dokumentieren;
      3. Anmeldung bzw. Weiterleitung eines Beschaffungsbedarfes (sog. „Freitextbestellung“) an ZD/3, mit dem Ziel, dass durch die Abteilung ZD/3 in deren Fachanwendung ein vergaberechtliches Verfahren durchgeführt wird.

      Durch die Einführung einer neuen Bestellplattform ergeben sich für die Stadt Nürnberg zudem verbesserte stadtweite Controlling- und Steuerungsmöglichkeiten. So können einzelne Warengruppen/-ströme leichter nachverfolgt und effektiver gebündelt werden.

      Produkte, die ökologische und/oder soziale Nachhaltigkeitsstandards einhalten, sind mit einem grünen Symbol gekennzeichnet und können über die Suchfunktion der Bestellplattform gefunden werden. Um als nachhaltig angezeigt zu werden, muss mindestens ein Gütezeichen der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit vorliegen. Akzeptiert werden Gütezeichen gem. § 34 VgV.

      Für die Europäische Metropolregion Nürnberg erfassen wir jährlich unsere nachhaltigen Beschaffungen im Rahmen eines Smart-Diagramms. Für das Jahr 2021 waren es ca. 4 Millionen € und für das Jahr 2022 waren es ca. 6 Millionen €.

      https://faire-metropolregionnuernberg.de/smart-diagram/


      Einwohnerzahl Nürnberg: 511.000

      Kontakt:

      Florian Pertlwieser
      Strategischer Einkauf - Nachhaltige Beschaffung
      Telefon: 0911-231 70 295
      E-Mail: florian.pertlwieser@stadt.nuernberg.de


    • Regen (Landkreis) - Dienstanweisung zur fairen Beschaffung (2023)

      Der Landkreis Regen / ARBERLAND setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Regionalentwicklung ein. Unter anderem ist der Landkreis seit 2017 zertifizierter „Fairtrade-Landkreis“, seit 2021 Zeichnungskommune der Resolution zur Agenda 2030 und hat im Jahr 2022 einen Kreistagsbeschluss zur fairen und nachhaltigen Beschaffung gefasst.

      Um den politischen Willen auch innerhalb der Kreisverwaltung praktisch und strukturell zu verankern, wurde im Jahr 2022 eine Arbeitsgruppe „Faire Beschaffung“ in der Kreisverwaltung gegründet. Parallel dazu wurde durch eine Umfrage in der Verwaltung der aktuelle Ist-Stand der fairen Beschaffung erhoben. Begleitend dazu finden regelmäßig Schulungsangebote für Verwaltungsmitarbeitende statt.

      Es wird als wichtig erachtet, sich als Kreisverwaltung für mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie weltweite Gerechtigkeit einzusetzen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Dadurch nimmt die Verwaltung auch ihre Vorbildfunktion wahr.

      Seit 1.Februar 2023 gilt im Landkreis nun eine neue Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung. Sie löst das Vorgänger-Dokument von 2016 ab und ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sowie für alle Landkreisschulen anzuwenden.

      In Punkt 9 der Dienstanweisung heißt es:

      Besonderheiten zur nachhaltigen Beschaffung

      Bei allen Vergaben der Kreisverwaltung sind ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen und sollten grundsätzlich bei Direktkäufen sowie - wo immer möglich und sinnvoll - bei Vergaben als verbindliche Kriterien eingesetzt werden.

      9.1 Nachhaltigkeit bei Direktkäufen

      Bei Direktkäufen und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe muss daher geprüft werden, ob eine Beschaffung unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Kriterien möglich ist:

      • Ökologische Kriterien
      • ILO-Kernarbeitsnormen = *Kernarbeitsnormen der International Labour Organization;

      weiterführende Informationen: ILO Kernarbeitsnormen (ILO-Berlin)

      (Erklärung über grundlegende Rechte u. Prinzipien der Arbeit, Int. Arbeitsorganisation)

      • Kriterien des Fairen Handels

      Zur Markterkundung soll vorrangig der „Kompass Nachhaltigkeit“ (www.kompass-nachhaltigkeit.de) herangezogen werden.

      Der Nachweis zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen definierten ökologischen und sozialen Kriterien muss durch den Bieter mittels eines unabhängigen Gütezeichens, die Mitgliedschaft in einer geeigneten Multi-Stakeholder Initiative oder gleichwertige Nachweise erbracht werden.

      Genauere Vorgaben zu Kriterien bzw. zur genaueren Vorgehensweise sind in der Handreichung der „Koordinierungsstelle kommunaler Entwicklungspolitik im Landkreis Regen“ zu finden.

      9.2 Soziale und ökologische Kriterien

      Können soziale und ökologische Kriterien aufgrund einer schlechten Marktverfügbarkeit nicht in die Eignung, das Leistungsverzeichnis oder die Ausführungsbedingungen aufgenommen werden, sind sie mit einer geeigneten Gewichtung in den Zuschlagskriterien zu berücksichtigen.

      9.3 Anforderungen an aufzufordernde Unternehmen

      Aus Klimaschutzgründen sollen bei Direkteinkäufen, freihändigen Vergaben / Verhandlungsvergaben und beschränkten Ausschreibungen bei gleicher Eignung bevorzugt Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die in besonderem Maße Gewähr dafür bieten, dass die Leistungserbringung mit einem vergleichsweise niedrigen Schadstoffausstoß erfolgen kann. Wo dies vergaberechtlich möglich ist, sollen Produkte bevorzugt werden, die in Herstellung und Lieferung einen geringen Schadstoffausstoß erwarten lassen.

      9.4 Abweichungen vom Grundsatz der nachhaltigen Beschaffung

      Von dem Grundsatz in Nr. 9.1 soll nur in folgenden Fällen abgewichen werden:

      • Es gibt kein Produkt, das die notwendigen Produkteigenschaften und gleichzeitig ökologische und soziale Kriterien erfüllt.
      • Der Angebotspreis für die Beschaffung des Produktes unter sozialen und/oder ökologischen Kriterien übersteigt den Angebotspreis für herkömmliche Beschaffung (voraussichtlich) um mindestens 10% bzw. 25.000 € brutto.

      Sofern der Preisunterschied mehr wie 10% beträgt und die Beschaffung erfolgen soll, liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung bis 1.000 € (Bagatellgrenze) bei der Fachstelle. In allen anderen Fällen wird in Absprache mit der Vergabestelle entschieden.“

       

      Die Berichterstattung bei Abweichungen erfolgt durch eine schriftliche Benachrichtigung an die Vergabestelle. Die Berichterstattung an den Kreistag erfolgt wiederum per Strategie- und Beschaffungsmonitoring ab 2024 (Umsetzung über „Mein Kompass“). Sobald erste Ergebnisse im Jahr 2024 vorliegen, werden diese regelmäßig in den Landkreisgremien vorgestellt.

      Die neue Dienstanweisung wird im April 2023 allen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung in einer Vergabeschulung tiefergehend erläutert. Des Weiteren finden auch im Jahr 2023 Schulungen für Verwaltungsmitarbeitende zur Umsetzung fairer und nachhaltiger Kriterien im Beschaffungsalltag statt. Ein Leitfaden soll darüber hinaus Orientierung geben (ab Herbst 2023). Über dem Ganzen steht des Weiteren ein Strategieprozess, der in Kooperation mit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) durchgeführt und im November 2023 abgeschlossen wird.

       

      Die größten Neuerungen gegenüber der Dienstanweisung von 2016 sind die Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitskriterien wie Klima- und Umweltschutz, Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und Abfallvermeidung sowie detailliertere Hinweise zur Bedarfsermittlung und zur praktischen Umsetzung. Außerdem ist nun die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie des Fairen Handels verankert, die bisher nicht erwähnt wurde.

       

      [Auszug aus der Dienstanweisung 2023 zurm Download]


      Einwohnerzahl Regen (Landkreis): 77.000

      Kontakt:

      Teresa Raith
      Nachhaltigkeitskoordinatorin
      Telefon: 09921-9605 4147
      E-Mail: traith@kew.landkreis-regen.de
      Url: www.landkreis-regen.de


    • Regensburg - Leitfaden „Nachhaltige Beschaffung“ (2022)

      Ende 2022 wurde für die Verwaltung der Stadt Regensburg ein Leitfaden „Nachhaltige Beschaffung – Siegel und Gütezeichen im Überblick“ vorgestellt. Er ist Bestandteil der neuen Dienstanweisung Vergabe, die seit 1.4.2023 in Kraft ist.

      Das Vorwort der Oberbürgermeisterin hebt die Marktmacht hervor, die die öffentliche Hand ausüben kann, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Das sind u.a.

      • Reduzierung der Treibhausgase – über die Länge der Lieferketten und Transportwege und die Energieeffizienz der eingesetzten Produkte
      • Reduzierung des Ressourcenverbrauchs sowie des Abfallaufkommens – über den Fokus Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Recyclingfähigkeit
      • Einhaltung und Förderung von Arbeits- und Menschenrechten weltweit – über Beachtung von Fair-Handels-Standards

      Der Leitfaden dient den für Beschaffungen zuständigen Mitarbeitenden dabei als Orientierung für unterschiedlicher Siegel und Gütezeichen, die im Bereich nachhaltiger Beschaffung relevant sind. Er soll „über glaubwürdige Siegel und Gütezeichen mit großer Marktabdeckung“ informieren und dabei unterstützen, „nachhaltige Kaufentscheidungen ohne großen Mehraufwand in [den] Berufsalltag zu integrieren.“

      Einen besonderen Fokus legt der Leitfaden auf die ILO-Kernarbeitsnormen und die sog. sensiblen Produktgruppen, bei denen das Risiko der Verletzung grundlegender Arbeitsrechte besonders hoch ist. Hintergrundinformationen dazu werden in Kapitel 2 dargestellt.

      Kapitel 3 des Leitfadens erläutert den grundsätzlichen rechtlichen Rahmen der Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien in Vergaben und verweist auch auf die Informationen, die der Kompass Nachhaltigkeit hier zur Verfügung stellt.

      Die wichtigsten Siegel und Gütezeichen ausgewählter Produktgruppen werden im Überblick in Kapitel 4 vorgestellt. Ausführlicher werden ab Kapitel 5 Hintergründe zu den Produktgruppen vorgestellt, etwa welche Risiken in den Lieferketten bestehen.

      Außerdem enthält der Leitfaden eine Liste wichtiger Quellen, wo vertiefende Informationen und Hilfestellungen zu finden sind.

      Der Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik bietet bei Bedarf Unterstützung bei der Marktrecherche oder auch bei Fragen zu Siegeln an. Zudem wurde mit der Dienstanweisung Vergabe eine Begründungspflicht eingeführt, so dass der Koordinator zu allen Vergaben im Bereich Sensibler Produktgruppen im Voraus hinzugezogen werden muss.

       

      [Leitfaden „Nachhaltige Beschaffung“ zum Download]


      Einwohnerzahl Regensburg: 157.000

      Kontakt:

      Michael Grein
      Koordinator für Kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 0941 507 2107
      E-Mail: grein.michael@regensburg.de
      Url: https://www.regensburg.de/leben/agenda-2030


    • Regensburg - Verwaltungsanordnung zur nachhaltigen Beschaffung (2023)

      Seit 1.4.2023 gilt in der Stadt Regensburg eine neue Verwaltungsanordnung zur nachhaltigen Beschaffung. Sie legt fest, dass „bei der Auftragsvergabe alle vergaberechtlich zulässigen Spielräume für eine nachhaltige Beschaffung unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien sowie Kriterien des Fairen Handels auszuschöpfen“ sind. Weiter heißt es:

      „Ziel […]ist es, eine einheitliche und konsequente nachhaltige Beschaffung unter Einhaltung von Sozialstandards und Umweltschutzkriterien in allen Bereichen zu gewährleisten.“

      Bestandteil der Anordnung ist ein Leitfaden „Nachhaltige Beschaffung – Siegel und Gütezeichen im Überblick“ als Hilfestellung bei der Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung.

      Soziale Kriterien

      Die Anordnung legt fest, dass bei Produkten der sog. sensiblen Produktgruppen – sofern sie in einem Entwicklungsland der DAC-List hergestellt wurden – die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnomen eingefordert werden soll. Dazu zählen:

      • Textilien und Bekleidung, insbesondere Arbeitsbekleidung, Uniformen
      • Informations- oder Kommunikationstechnik (Hardware)
      • Natursteine
      • Spielwaren
      • Sportartikel (insbesondere Bälle, Bekleidung)
      • landwirtschaftliche Produkte (z.B. Kaffee, Kakao, Tee, Südfrüchte, Orangensaft, Reis ausgenommen Rundkornreis, Rohrzucker sowie Schnittblumen)
      • Lederwaren, Gerbprodukte
      • Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten
      • Produkte aus Naturkautschuk
      • Holz
      • Teppiche

      Dabei verweist die Anordnung auf den o.g. Leitfaden, in dem Siegel und Gütezeichen genannt werden, mit deren Hilfe die Einhaltung der Arbeitsnormen nachgewiesen werden kann.

      Ökologische Kriterien

      In Bezug auf Umweltaspekte sollen folgende Produkte und Materialien bevorzugt werden:

      • Langlebige und reparierfähige Produkte und Materialien
      • Schadstoffarme, energieeffiziente, materialeffiziente Produkte und Materialien
      • Produkte und Materialien aus ökologischem Anbau
      • Produkte und Materialien aus erneuerbaren Rohstoffen sowie mit einem hohen Anteil an Rezyklaten
      • Mehrwegsysteme zur Vermeidung von (Verpackungs-)Müll

      Auch hier verweist die Anordnung auf den o.g. Leitfaden.

      Negativliste

      Dieser Abschnitt listet Produkte auf, die grundsätzlich nicht beschafft werden dürfen, z.B. (Auswahl)

      • Wasch- und Reinigungsmittel, die Mikroplastik enthalten
      • Holz oder Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen
      • Papier und Druckerzeugnisse sowie Hygienepapiere, die nicht zu 100% aus Recyclingpapier zertifiziert mit dem Blauen Engel bestehen (Ausnahmen in begründeten Einzelfälle)

      Rechenschaftspflicht

      Alle Fachstellen müssen begründen, wenn sie keine Nachhaltigkeitsaspekte befolgen bzw. keine Siegel bei der Ausschreibung berücksichtigen. In den Unterlagen gibt es hierzu ein Feld, in dem man bestätigen muss, dass es Rücksprache mit dem Koordinator nachhaltiger Entwicklungspolitik gab und dass Nachhaltigkeitsaspekte mit aufgenommen werden. Wenn dieses Feld nicht angekreuzt wird, muss dies begründet werden.

       

      [Verwaltungsanordnung zum Download]


      Einwohnerzahl Regensburg: 157.000

      Kontakt:

      Michael Grein
      Koordinator für Kommunale Entwicklungspolitik
      Telefon: 0941 507 2107
      E-Mail: grein.michael@regensburg.de
      Url: https://www.regensburg.de/leben/agenda-2030


    • Rothenburg o.d.T. - Vergabedienstanweisung für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (2020)

      Am 1. März 2020 trat in der Stadt Rothenburg ob der Tauber eine Vergabedienstanweisung in Kraft. Sie regelt unter den Zuschlagskriterien die Berücksichtigung auch von Kriterien des fairem Handels und das Verbot von Kinderarbeit.

      Titel: "Dienstanweisung für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Vergabedienstanweisung)"

      Auszug aus der Dienstanweisung:

      § 18 Zuschlagskriterien
      ...
      (3) Beschaffungen und Vergaben sollen sich auch an ökologischen und sozialen Kriterien wie beispielsweise Ressourcensparsamkeit, Müllvermeidung und Recycling, Schadstoffvermeidung, Regionalität oder Saisonalität sowie fairem Handel und dem Verbot von Kinderarbeit orientieren. Bei der Vergabe von Leistungen sind daher auch ökologische und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Neben einer reinen Wirtschaftlichkeitsberechnung  ist  die  Einbeziehung  von  qualitativen, umweltbezogenen und sozialen Aspekten geboten (§ 97 Abs. 4 GWB, Art. 67 EU-Vergaberichtlinie 2014, Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen - öAUmwR). Dabei sollte die Betrachtung auf den gesamten Lebenszykluskostenansatz ausgeweitet werden, wenn dies sinnvoll für das konkrete Beschaffungsvorhaben erscheint. Die Anwendung von Zuschlagskriterien im Sinne von Satz 2 setzt deren Nachweisbarkeit seitens des Auftragnehmers bzw. deren Überprüfbarkeit seitens der Stadt Rothenburg ob der Tauber voraus. Sie müssen immer in einem Zusammenhang zum Auftragsgegenstand und dem Zweck des Projektes stehen.

      Vergabedienstanweisung 2020 als Dokument


      Einwohnerzahl Rothenburg o.d.T.: 11.200

      Kontakt:

      Zentrale Vergabestelle (Rothenburg o.d.T.)
      Telefon: 09861-404 160
      E-Mail: vergabestelle@rothenburg.de


    • Schwabach - Dienstanweisung und Handlungsleitfaden zur nachhaltigen Beschaffung (2022)

      Seit 1. Juli 2022 gilt in der Stadt Schwabach eine Dienstanweisung zur Nachhaltigen Beschaffung. Dazu wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt.

      Dienstanweisung und Leitfaden sind das Ergebnis der Arbeit einer Projektgruppe zur nachhaltigen Beschaffung, an der Vertreter:innen des Rechnungsprüfungsamtes, des Amts für Personal und Organisation, der Kämmerei, der Vergabestelle und des Klimaschutzmanagements mitwirkten. Die Projektgruppe wurde im Rahmen der Teilnahme am Pakt zur nachhaltigen Beschaffung der Metropolregion Nürnberg im Herbst 2020 ins Leben gerufen. Aufgabe des abteilungsübergreifenden Teams war es, im Laufe eines Kalenderjahres Mitarbeiterinformation zu betreiben und verschiedene Dokumente und Orientierungshilfen für die Umsetzung im Verwaltungsalltag zu erarbeiten.

      Nach Abschluss der Projektphase wurden die erstellten Dokumente von einem in diesem Zeitraum neu in die Organisationsstruktur eingeführtem Referat in die Gremien und Abstimmungen eingebracht. Nach Abstimmung im Umwelt- und Mobilitätsausschuss wurde schließlich im April 2022 dem Handlungsleitfaden mit Beispielmatrix sowie der Dienstanweisung die Zustimmung durch den Stadtrat erteilt.

       

      Dienstanweisung

      Sie gilt zunächst für folgende Produktgruppen:

      • Büromaterial
      • Textilien
      • Lebensmittel
      • Bälle

      und zwar für alle Verfahren (auch Direktkäufe und Verhandlungsvergaben) „durch städtische Organisationseinheiten […], Kindertagesstätten sowie durch Schulen, für die die Stadt Schwabach Sachaufwandsträgerin ist.“

      Die Nachweisführung kann durch Gütezeichen gem. § 34 VgV bzw. § 24 UVgO erfolgen.

      Für die Nicht-Anwendung der Dienstanweisung gibt es klar geregelten Ausnahmen. Sie ist in einer Anlage zu den Vergabeunterlagen zu dokumentieren.

      Außerdem wird festgelegt, dass bei nachhaltigen Beschaffungen Mehrkosten bis maximal 10 % im Vergleich gegenüber konventionellen Beschaffungen akzeptabel sind. Dieser Wert wurde u.a. aufgrund von Erfahrungswerten anderer Kommunen bestimmt.

       

      Handlungsleitfaden

      Der Handlungsleitfaden, der mit der Dienstanweisung abgestimmt wurde, erläutert eingangs die Hintergründe der nachhaltigen Beschaffung und verweist auch auf die Hintergrundinformationen, die der Kompass Nachhaltigkeit zur Verfügung stellt.

      In einer Schritt-für-Schritt-Analyse wird beschrieben, was im jeweiligen Schritt wichtig ist und wo Nachhaltigkeitskriterien einfließen können:

      • Bedarfsermittlung - z.B.: Ist die Anschaffung überhaupt nötig?
      • Marktrecherche - z.B.: Welche Gütezeichen gibt es für ein benötigtes Produkt?
      • Kostenschätzung: Hier sollen nicht nur der Preis, sondern je nach Produkt auch die Lebenszykluskosten mit bedacht werden.
      • Zuschlagskriterien/Gewichtung: Der Preis soll mindestens 30 % in die Bewertung eingehen, Nachhaltigkeitskriterien mit mindestens 20 %.

      Punkt 6 des Leitfadens geht ausdrücklich auf Kriterien der sozialen Nachhaltigkeit ein:

      Die ILO-Kernarbeitsnormen gelten für landwirtschaftliche Produkte, Textilen und Spielwaren als Mindestkriterien. Außerdem wird „für folgende Produktgruppen […] empfohlen, bei der Beschaffung zu prüfen, ob es hierfür fair gehandelte Produktangebote gibt: Elektrogeräte, Büromaterial, Sportbälle und Produkte aus Naturkautschuk.“

      Der Nachweis kann über eine „Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ (Eigenklärung), oder Gütezeichen zum Fairen Handel (z.B. Fairtrade-Siegel) oder gleichwertig erfolgen.

      Punkt 7 des Leitfadens erläutert Umweltzeichen und gibt einige Beispiele für Siegel und Zeichen verschiedener Produktgruppen - nicht nur für diejenigen, für die die Dienstanweisung verpflichtend umsetzen ist. Auch auf Energie- und Umweltmanagementsysteme wird eingegangen.

      Zwar schließt die Dienstanweisung Regionalität als Beschaffungskriterium grundsätzlich aus, da es nach Vergaberecht nicht zulässig ist. In Ausnahmefällen kann die Regionalität gefordert werden, wenn zum Beispiel die Funktionalität beeinträchtigt werden kann (Reaktionszeiten, Warmhaltezeiten) oder auch über eine CO2-Bewertung der Anlieferung durch den Transport. 

       

      Erfahrungswerte

      Als wichtigen Arbeitsschritt wurde wahrgenommen, ein gemeinsames Verständnis für nachhaltige Beschaffung und ggf. eine eigene Schwerpunktsetzung für die eigene Kommune auszuloten, ebenso gemeinsam die Verbindlichkeit der zu erarbeitenden Dokumente festzulegen und die anschließenden Zuständigkeiten zu klären.

       Mitglieder der Projektgruppe empfehlen anderen Kommune, bei vergleichbarer Vorgehensweise Vertreter:innen der Rechtsabteilung mit hinzuzuziehen. Des Weiteren wird als sinnvoll erachtet, die Umsetzung der Dienstanweisung und die Anwendung des Handlungsleitfadens durch Maßnahmen zur Mitarbeitersensibilisierung z.B. in Form von Schulungen zu begleiten.

       

      Zum Download
      [Dienstanweisung]
      [Handlungsleitfaden]


      Einwohnerzahl Schwabach: 41.000

      Kontakt:

      Tanja Helm
      Amt für Mobilität und Klimaschutz, Klimaschutzmanagement
      Telefon: 09122 860803
      E-Mail: tanja.helm@schwabach.de


    • Vilshofen an der Donau - Ausschreibungsverordnung mit Nachhaltigkeitsaspekten (2019)

      Seit September 2019 gilt in der Stadt Vilshofen an der Donau eine neue Ausschreibungsverordnung, in der Nachhaltigkeitsaspekte verankert sind.

      Folgendes wird ausgeführt:

      Ökologische Kriterien

      • Umweltfreundlichere und energieeffizientere Produkte sind vorzuziehen (bei Preisgleichheit).
      • Es sollen langlebige, hochqualitative und humanverträgliche Produkte beschafft werden (nach Möglichkeit mit entsprechenden Siegeln, z.B. Blauer Engel).
      • Es sollen recyclingfähige Produkte gewählt werden bzw. solche, die aus recycelten Materialen hergestellt wurden.
      • Es soll geprüft werden, inwiefern eine Neuanschaffung überhaupt sinnvoll und/oder nötig ist.
      • Bei Lebensmitteln insbesondere für Kitas und Schulen soll die aus biologischer und regionaler Herkunft beachtet werden.

      Verankert werden können diese Kriterien in der Leistungsbeschreibung.

      Soziale Kriterien

      • Anzustreben sind Beschaffungen unter Beachtung des Verbots ausbeuterischer Kinderarbeit und der ILO-Kernarbeitsnormen. Die betrifft die Produkte/Produktgruppen Arbeitskleidung, Uniformen, Sportartikel, Reinigungsmittel, Natursteine, Lebensmittel (insbes. Tee, Kaffee, Südfrüchte), Büroartikel und elektronische Produkte aus Asien, Afrika und Lateinamerika.
        Ab einem Auftragswert von 800 € muss das Formblatt als Eigenerklärung zur Einhaltung der bzw. Maßnahmen bezüglich der Kernarbeitsnormen im Herstellungsprozess eingereicht werden.
      • Bei Dienstleistungsaufträgen (z.B. Reinigung) ist der Mindestlohn zu beachten.

      Verankert werden können diese Kriterien in der Leistungsbeschreibung und in den Ausführungsbedingungen.

      Regelungen zu Gütezeichen und Siegeln

      Ausdrücklich verweist die Ausschreibungsverordnung auf den Kompass Nachhaltigkeit und die hier vorgeschlagenen Gütesiegel (siehe Bereich „Gütezeichenfinder“). Dabei „sind für das jeweilige zu beschaffende Produkt sinnvolle Kriterien auszuwählen, um eine ausreichende Anzahl an Gütezeichen zu erreichen, die am Markt vorhanden sind.“

      Wenn die im Kompass Nachhaltigkeit vorgeschlagenen Gütezeichen in ausreichenden Zahl von Anbietern geführt werden, sollen/müssen die Kriterien in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

      Die Beachtung der Ausschreibungsverordnung ist verpflichtend. Es gibt Ausnahmen, wenn das gesiegelte Produkt erheblich teurer ist. Außerdem wird in Vilshofen auch sehr viel Wert auf Regionalität gelegt.

      Zum Hintergrund

      Die Initiative zur Änderung der Ausschreibungsverordnung ging von der Steuerungsgruppe der Fairtrade-Stadt Vilshofen aus. Hier wurden auch Berater von außen, z.B. von der Stadt Landshut herangezogen. Anschließend wurde vom damaligen Sprecher der Steuerungsgruppe die Vergabeleitsätze nach ILO-Kernarbeitsnormen formuliert und in die Vergabegrundsätze eingefügt. Der überarbeitete Beschaffungsleitfaden wurde am 6.6.2019 einstimmig im Stadtrat beschlossen.

      Änderungen in der Ausschreibungsverordnung werden oft nicht ausreichend in der Verwaltung kommuniziert. Die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik bewarb daher sich für die Stadt Vilshofen für eine Beratung zur Verankerung der kommunalen Fairen Beschaffung entlang der Agenda 2030 der SKEW. Im Zeitraum von Juni 2021 bis Dezember 2022 fanden insgesamt neun Online-Meetings mit den Beratern statt.

      Außerdem wurde eine Umfrage unter den Mitarbeitern der Verwaltung zur Siegelkunde veranlasst, zu der der Bürgermeister persönlich eingeladen hatte. Zusätzlich wurden Siegelübersichten zu sensiblen Produktgruppen erstellt und an die zuständigen Stellen weitergegeben und erklärt. Eine „Roadmap“ und ein 8-Punkte-Plan zur Beschaffung wurden erstellt, um die Ziele bis 2025 festzulegen.

      Beim Thema nachhaltige Beschaffung arbeiten das Steueramt und die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik eng zusammen. Mittlerweile nutzt Vilshofen den Login-Bereich Mein Kompass des Kompass Nachhaltigkeit, um nachhaltige Beschaffungen erfassen und auswerten zu können – ein wichtiges Instrument, da Aufträge der Verwaltung aktuell dezentral vergeben werden.

      Bislang konnten bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln, Büromaterial und Kopierpapier entscheidende Erfolge erzielt werden. Regelmäßig werden die Fortschritte in der Steuerungsgruppe und im Stadtrat kommuniziert. Eine erfolgreiche Ausschreibung für gelabelte Drucker und Multifunktionsgeräte für Rathaus, Grundschulen, Bücherei, Bauhof und Feuerwehrzentrum wurde durchgeführt. Die geleasten Geräte sind mit dem Blauen Engel zertifiziert.

       

      Zum Download:
      [Auszug aus der AusschreibungsVO]
      [Roadmap]
      [8-Punkte-Plan]


      Einwohnerzahl Vilshofen an der Donau: 18.000

      Kontakt:

      Petra Spanner
      Kommunale Entwicklungspolitik/Fairtrade
      Telefon: 08541/208-209
      E-Mail: petra.spanner@vilshofen.de

      Maria Häring
      Steueramt, Faire Beschaffung
      E-Mail: maria.haering@vilshofen.de


    • Vilshofen an der Donau - Friedhofsatzung mit Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2024)

      Seit 1.1.2024 gilt in Vilshofen eine neue Friedhofsatzung, Sie enthält nun einen § 15a „Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit“. Darin heißt es:

      „Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation […] hergestellt worden“.

      Der Steinmetzbetrieb muss schriftlich nachweisen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Stein von Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt in allen Bearbeitungsschritten unter schlimmsten Formen von Kinderarbeit hergestellt worden ist. Dies geschieht über ein Formular „Erklärung zum Grabmalantrag über die Herkunft des Materials“.

      Als Nachweis, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgeschlossen werden, werden folgende Zertifikate akzeptiert:

      • Fair Stone, XertifiX oder IGEP oder gleichwertig

      Die Steinmetzbetriebe wissen in aller Regel bereits von dieser Praxis und besitzen Zertifikate über die Herkunft bzw. versichern der Friedhofsverwaltung, dass die Natursteine unter keiner ausbeuterischen Kinderarbeit hergestellt worden ist.

       

      Zum Hintergrund

      2016 wurde eine Regelung im bayrischen Bestattungsgesetz aufgenommen, die besagt, dass Friedhofsträger durch Satzung bestimmen können, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Die Stadt Vilshofen an der Donau hat Ende 2023 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Das Thema wurde durch die Fair-Trade-Beauftragten in der Stadt angestoßen.

      Bei der Ergänzung von § 15a zur Friedhofsatzung und der Erstellung des Formulars wurde die Stadt Vilshofen durch ein externes, auf Nachhaltigkeitsthemen spezialisiertes Beratungsunternehmen im Rahmen der Strategieberatung der SKEW – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt unterstützt.


      Einwohnerzahl Vilshofen an der Donau: 18.000

      Kontakt:

      Frau Knab
      Friedhofsverwaltung
      Telefon: 08541/208209
      E-Mail: friedhofsverwaltung@vilshofen.de