Bayern
Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Bayern für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 07.11.2019
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Bayern die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Ob öffentliche Auftraggeber in Bayern die UVgO anzuwenden haben oder dies Ihnen lediglich empfohlen ist, richtet sich danach, ob es sich um Behörden und Betriebe des Landes handelt oder um kommunale Auftraggeber.
Landesbehörden – Für Behörden und Betriebe des Landes Bayern gilt seit dem 01.10.2018 die Pflicht zur Anwendung der UVgO und damit auch die Vorschriften über die Verwendung von Gütezeichen nach § 24 UVgO. Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wurde durch die UVgO ersetzt.
Kommunen – Für kommunale Auftraggeber wird die UVgO durch Verwaltungsvorschrift (VergabeVwV vom 27.02.2019) seit dem 01.04.2019 zu Anwendung empfohlen. Auch die Verordnung „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ vom 29. April 2008 wird für Kommunen zur Anwendung empfohlen.
Landesvergabegesetz
Bayern hat kein Landesvergabegesetz.
Rechtsverordnungen
Die Verordnung „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ vom 29. April 2008 bezieht sich auf die Pflicht zur Einhaltung des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Kernarbeitsnormen und verlangt eine Eigenerklärung.
Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt ab einem Auftragswert von 0 €.
Die Verordnung ist für staatliche Auftraggeber des Freistaates Bayern verpflichtend. Kommunalen Auftraggebern ist sie zur Anwendung empfohlen.
Soziale Kriterien
Die Verordnung „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ legt fest: „4. Die staatlichen Vergabestellen haben daher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Freistaates Bayern in begründeten Fällen eine Eigenerklärung zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Eigenerklärungen kommen derzeit insbesondere bei folgenden Produkten in Betracht, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden:
- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle;
- Spielwaren;
- Teppiche;
- Textilien;
- Lederprodukte;
- Billigprodukte aus Holz;
- Natursteine;
- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.
Zum Nachweis sieht die Verwaltungsvorschrift eine Eigenerklärung vor, deren Bestandteile vorgegeben sind. Eine Mustererklärung ist in der Vorschrift enthalten.
Verwaltungsvorschrift als Dokument
Da die Eigenerklärung als Vertragsbestandteil vorgesehen ist, kann sie in kommunalen Ausschreibungen als Ausführungsbedingung gefasst werden. Allerdings sollte man darauf achten, dass ausschließlich der Begriff „ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens 182“ verwendet wird, um die Begrifflichkeiten juristisch eindeutig zu definieren. Wir empfehlen bei der Verwendung der Muster-Eigenerklärung, den Satzteil „oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit“ in Punkt 2a) zu streichen, da diese Formulierung juristisch nicht eindeutig ist.
Da die Verwaltungsvorschrift für kommunale Auftraggeber als Empfehlung ausgestaltet ist, können diese grundsätzlich auch andere (ggf. auch strengere) Nachweispflichten vorsehen.
Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
Die „Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR)“ vom 28. April 2009 gelten für öffentliche Auftraggeber. Kommunale Auftraggeber sind aber frei darin, diese ebenfalls anzuwenden.
Ökologische Kriterien
Einige Zitate aus den Richtlinien:
„1. (…) Bei umweltbedeutsamen öffentlichen Aufträgen zur Beschaffung von Gütern, über Dienstleistungen (z. B. Gebäudereinigung, Winterdienst) sowie über Bauleistungen hat die Vergabestelle zu ermitteln, welche umweltfreundlichen und energieeffizienten Lösungen angeboten werden.(…)
2.1 In der Leistungsbeschreibung […] sind etwaige Gesichtspunkte des Umweltschutzes einschließlich des Energieverbrauchs in der Nutzungsphase sowie der Abfallvermeidung und Abfallverwertung (…) vorzugeben, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Dabei sind finanzielle Mehrbelastungen und eventuelle Minderungen der Gebrauchstauglichkeit in angemessenem Umfang hinzunehmen.(…)
2.2 Zur angemessenen Beachtung von Umweltschutz- und insbesondere Energieeffizienzaspekten können in der Leistungsbeschreibung z. B. die Anforderungskriterien der europäischen Energieverbrauchskennzeichnung, der Durchführungsmaßnahmen nach der EuP-Richtlinie oder freiwilliger Kennzeichnungsprogramme wie Blauer Engel, Europäisches Umweltzeichen, Energy Star oder andere gleichwertige Energieverbrauchs- und Umweltzeichen als Referenz herangezogen werden.(…)
2.3 Holzprodukte müssennachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. (…)
5. Für die abschließende Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind bei Lieferleistungen neben den Anschaffungskosten die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer – vor allem die Kosten für den Energieverbrauch der zu beschaffenden Geräte – sowie die Abschreibungs- und Entsorgungskosten zu berücksichtigen (Lebenszykluskostenprinzip).“
Die Richtlinien umfassen Aspekte zu
- Bedarfsanalyse und Auswahl des Auftragsgegenstands,
- Planung von Bauvorhaben
- Leistungsbeschreibung
- Holzprodukten
- Zulassung von Nebenangeboten
- Eignungskriterien
- Wertungskriterien
- Liste mit Produktgruppen, für die es die Zertifikate „Blauer Engel“ und „EU-Umweltzeichen“ gibt.
Link zur Verwaltungsvorschrift: Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 14. November 2017
Öffentliches Auftragswesen: Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. April 2008, Az.: B II 2 - 515-252: http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/DokumentAnzeigen/dokument-anzeigen.html?idDocument=228&view=knbdownload
Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/DokumentAnzeigen/dokument-anzeigen.html?idDocument=225&view=knbdownload
Sonstige Regelungen
Ferner erlaubt es Art. 9a des Bestattungsgesetzes (BestG) zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 2. August 2016 (GVBl. S. 246) geändert, eine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Wege einer kommunalen Friedhofssatzung zu untersagen.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Arbeitshilfen für Kommunen in Bayern
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Factsheets zum Thema Beschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologisch nachhaltigen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Aschaffenburg - Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit (2008)
Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Aschaffenburg finden seit 2008 nur noch Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.
In Aschaffenburg wurden zur Aufklärung alle betroffenen Fachämter vorzeitig in das Projekt einbezogen: zunächst wurden verwaltungsintern Projektziel und –problematik besprochen. Anschließend bestand bei einer Fachtagung für alle Beteiligten die Möglichkeit bei erfahrenen ReferentInnen und KollegInnen aus München und Landshut Teilfragen abzuklären.
Beschlussvorlage 2008 als Dokument
Einwohnerzahl Aschaffenburg: 71.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Aschaffenburg:
Andreas Jung
Telefon 06021-330 1491
E-Mail andreas.jung@aschaffenburg.deLangenzenn - Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit (2013)
Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Langenzenn finden seit 2013 nur noch Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.
Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden aufgefordert ebenso zu verfahren.
Die Steuerungsgruppe "Fairhandelsstadt Langenzenn" berät und unterstützt die Stadtverwaltung bei der schrittweisen Einführung einer fairen Beschaffung für verschiedene Produktgruppen.
Einwohnerzahl Langenzenn: 10.700Ansprechpartner für Rückfragen zu Langenzenn:
Dr. Bernhard Heeren (Stadtrat)
E-Mail vogt.heeren@kabelmail.deMarkt Roßtal - Beschluss zur nachhaltigen Beschaffung (2017)
Auf Antrag mehrerer Gemeinderäte im Markt Roßtal wurde im Juli 2017 ein Beschluss zur nachhaltigen Beschaffung gefasst.
In einem ersten Schritt soll die Verwaltung aufzeigen, wo und in welchem Maß öko-soziale Kriterien bereits umgesetzt werden. Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe des Marktes Roßtal geprüft werden, welche weiteren Kriterien in die örtlichen Vergaberichtlinien aufgenommen werden können.
In der Broschüre „Handbuch: Fair beschaffen. So mache es kleine Kommunen“ von FEMNET e.V. werden die Aktivitäten des Marktes Roßtal vorgestellt.
Einwohnerzahl Markt Roßtal: 10.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Markt Roßtal:
Michaela Morhard
Telefon 09127-901050
E-Mail m.morhard@rathaus.rosstal.deMetropolregion Nürnberg - Beschluss: Pakt zur nachhaltigen Beschaffung (2019)
Beim 1. Fair Trade-Gipfel der Metropolregion Nürnberg in Bamberg am 01.10.2019 unterzeichneten 37 Kommunen den Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Seit 2017 trägt die Metropolregion mit mittlerweile 59 Fair Trade Kommunen, 78 Fair Trade Schulen und 6 Fair Trade Hochschulen, den Titel Faire Metropolregion Nürnberg. Das Engagement zum Fairen Handel und der Fairen Beschaffung wird durch die Entwicklungsagentur unterstützt und koordiniert. Mit der Unterzeichnung des Paktes zur nachhaltigen Beschaffung zeigen die Kommunen ihren Einsatz für mehr globale Gerechtigkeit und lokales Engagement durch faire öffentliche Beschaffung.
Beschluss Pakt zur nachhaltigen Beschaffung
Einwohnerzahl Metropolregion Nürnberg: 3.600.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Metropolregion Nürnberg:
Entwicklungsagentur Faire Metropolregion Nürnberg
Telefon 0911-23110523
E-Mail fairtrade@metropolregion.nuernberg.deMünchen - Beschluss: Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung (2013)
Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung der Landeshauptstadt München und zur Förderung des Fairen Handels in München. Vorschlag für das weitere Vorgehen (2013).
Aufbauend auf vorangehenden Beschlüssen hat die Landeshauptstadt München 2013 einen Bericht verfasst, in dem ausführlich dargelegt wird, welche Erfolge in der nachhaltigen Beschaffung erzielt wurden und welche Herausforderungen noch bestehen. Ab Seite 12 wird im Detail auf Beispiele aus den Bereichen Natursteine, Lebensmittel, Sportbälle, Spielwaren und Blumen eingegangen. Es wird auf mögliche Entwicklungen und Zielsetzungen im Bereich IT und Textilien eingegangen. Ab Seite 29/30 werden differenzierte Vorschläge für ein weiteres Vorgehen gemacht.
Für den Bericht wurde eine Übersicht erstellt, welche Textilien in der Landeshauptstadt beschafft werden:
Einwohnerzahl München: 1.580.000Ansprechpartner für Rückfragen zu München:
Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon 089-23347561
E-Mail einewelt.rku@muenchen.deMünchen - Beschluss: Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung (2016)
Bericht zur Weiterentwicklung der sozialverantwortlichen Beschaffung der Landeshauptstadt München und zur Förderung des Fairen Handels in München. Vorschlag für das weitere Vorgehen (2016).
Aufbauend auf vorangehenden Beschlüssen hat die Landeshauptstadt München 2016 einen weiteren Bericht verfasst, in dem ausführlich dargelegt wird, welche Ergebnisse in der nachhaltigen Beschaffung erzielt wurden. Ab Seite 6 wird im Detail auf die Bereiche Natursteine, Grabsteine, genähte Sportbälle, Lebensmittel, Blumen, Spielwaren, Textilien, Büromaterial, Informations- und Kommunakationstechnologie, Holz, Elektrogeräte und Fahrzeuge eingegangen.
Ab Seite 26 werden Vorschläge zum weiteren Vorgehen gemacht.
Einwohnerzahl München: 1.580.000Ansprechpartner für Rückfragen zu München:
Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon 089-23347561
E-Mail einewelt.rku@muenchen.deMünchen - Beschluss: Weiterentwicklung der nachhaltigen und fairen Beschaffung (2011)
Weiterentwicklung der nachhaltigen und fairen Beschaffung der Landeshauptstadt München: Verankerung von sozialen und ökologischen Kriterien (2011)
Die Landeshauptstadt München hat im Rahmen eines Beschlusses 2011 ausführlich diskutiert, wie die Einbindung von sozialen und ökologischen Kriterien in Beschaffungsprozesse entsprechend einem Beschluss aus 2010 umgesetzt wurde und wie hier weitere Fortschritte erzielt werden können.
Im Bericht wird auf Seite 12 erläutert, dass die reinen Eigenerklärungen von Unternehmen, die internationalen Kernarbeitsnormen einzuhalten, nicht überprüfbar sind und als verlässlicher Nachweis nicht ausreichen. Demnach wird folgende Weiterentwicklung der Vorlagen eingebracht:
"..., dass bei bestimmten Produkten die Landeshauptstadt München in den Vergabeunterlagen festschreibt, dass sie den Kriterien von bestimmten Gütezeichen entsprechen müssen und mit dem entsprechenden Gütezeichen oder gleichwertigen Nachweisen verifiziert werden müssen so sie sich auf den Auftragsgegenstand beziehen. Dieses Verfahren ist rechtssicher und überprüfbar. Bei diesen Produkten werden in Zukunft alternativ keine Eigenerklärungen mehr akzeptiert."
Anhand einzelner Produktgruppen (Natursteine, Lebensmittel, Sportbälle) wird erklärt, wie dies bereits gelungen ist und ausgebaut werden kann.
Beschlussvorlage als Dokument hier abrufen
Auf den Beschluss hin wurden konkrete Handlungs- und Prüfaufträge an Dienststellen/Referate verteilt:
Das Formblatt "Bietererklärung" lässt noch eine Eigenerklärung von Bietern zu:
Das Formblatt "Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit" lässt keine reinen Bietererklärungen ohne unabhängigen Nachweis mehr zu:
Einwohnerzahl München: 1.580.000Ansprechpartner für Rückfragen zu München:
Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon 089-23347561
E-Mail einewelt.rku@muenchen.deNeumarkt i.d.Opf. - Beschluss zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2007)
Beschluss zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im öffentlichen Beschaffungswesen (2007)
"Der Stadtrat Neumarkt i.d.OPf. fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neumarkt wird im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen des eigenen Geschäftsbereichs bemüht sein, künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen. Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden aufgefordert, ebenso zu verfahren."
Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 40.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Neumarkt i.d.Opf.:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.deNürnberg - Beschluss: Fair gehandelte Fußbälle in Nürnberg (2016)
Beschluss Fair gehandelte Fußbälle in Nürnberg
"Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulen auf die Möglichkeit, Faire Fußbälle (und andere Bälle: bspw. Volleybälle) bei der Neubeschaffung einzusetzen, hinzuweisen und Schulen Informationen über faire Beschaffungswege zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung berichtet in einem Jahr, wie das Anliegen umgesetzt und von den Schulen angenommen wurde."Antrag Faire Fußbälle Stadt Nürnberg
Beschluss Faire Fußbälle Stadt Nürnberg
Einwohnerzahl Nürnberg: 511.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Nürnberg:
Kerstin Stübs
Umweltreferat
Telefon 0911-2315902
E-Mail kerstin.stuebs@stadt.nuernberg.deRegen (Landkreis) - Beschluss zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (2022)
Im April 2022 hat der Kreistag des Landkreises Regen mit großer Mehrheit einen Beschluss „Faire und nachhaltige Beschaffung im Landkreis Regen“ gefasst.
Seit 2017 ist der Landkreis Bayerns erster Fairtrade Landkreis und baut im Rahmen des Fairtrade-Konzepts kontinuierlich die Bestrebungen zur fairen nachhaltigen Beschaffung aus. So wurde u.a. im Jahr 2021 die Musterresolution „Agenda 2030“ unterzeichnet. Seit 2020 gibt es außerdem eine Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik, zunächst bei der kreiseigenen ArberlandREGio GmbH, seit 2022 ist die Stelle direkt beim Landratsamt angesiedelt.
Strategische Überlegungen zur Beschaffung wurden partizipativ in einer dazu gegründeten AG „Faire Beschaffung“ erarbeitet. Es sollte zunächst eine Beschlussvorlage formuliert werden, um politischen Rückhalt für die Nachhaltige Beschaffung in der Kreisverwaltung zu verankern.
Im Beschluss heißt es:
1) Der Landkreis Regen bekennt sich zu den Zielen des Fairen Handels und zur Ausrichtung an ökologischen und sozialen Kriterien für das kommunale Beschaffungswesen, insbesondere zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (International Labour Organization / Internationale Arbeitsorganisation).
2) Bei Ausschreibungen und im Beschaffungswesen generell setzt sich der Landkreis zum Ziel, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie der grundlegenden Umweltvorschriften in der Herstellung einzufordern. So sollen künftig vorrangig Produkte berücksichtigt werden, die nicht unter ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 und nicht unter sklavenartigen Bedingungen (ILO-Konvention 111 und 138) hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischen Arbeitsbedingungen eingeleitet haben. Dies ist bevorzugt durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation (Nachweis z.B. durch Gütesiegel, Mitgliedschaft in Multi-Stakeholder-Initiativen oder Vergleichbares) zu dokumentieren.
Auch Aspekte von Ökologie, Saisonalität und Regionalität werden im Beschluss angesprochen.
Weiterer wichtiger Baustein zur Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung ist die Erstellung eines entsprechenden Leitfadens und einer Dienstanweisung. Dies ist auch im Kreistagsbeschluss verankert ist.
Als Vorbereitung zur Beschlussfassung wurden den Mitgliedern des Kreistags in einem Hintergrundpapier Argumente zur öko-fairen Beschaffung, rechtliche Rahmenbedingungen der Beschaffung und Möglichkeiten der Umsetzung vorgestellt:
- Hintergrund: Faire und nachhaltige Beschaffung / Rechtslage
- Warum sollte die Öffentliche Hand nachhaltig einkaufen?
- Weshalb ausgerechnet im Landkreis Regen?
- Erhöhen sich dadurch die Kosten der beschafften Produkte?
- Worin liegt der Vorteil von Gütesiegeln?
- Weiterführende Informationen
[Kreistagsbeschluss zum Download]
[Hintergrundpapier zum Download]
Einwohnerzahl Regen (Landkreis): 77.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Regen (Landkreis):
Gudrun Reckerziegel
Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik
Telefon 09921-96054159
E-Mail poststelle@lra.landkreis-regen.de
www.landkreis-regen.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Aschaffenburg - Bericht Umweltaspekte und soziale Belange (2014)
Im Rahmen eines 2014 gestellten Antrags der SPD-Stadtratsfraktion zur Bindung der Vergabe öffentlicher Aufträge an ökologische Standards wurde ein Bericht zur bisherigen Vorgehensweise der Stadt Aschaffenburg erstellt. Darin wird auf verschiedene Beschlüsse und deren Umsetzung eingegangen.
Einwohnerzahl Aschaffenburg: 71.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Aschaffenburg:
Andreas Jung
Telefon 06021-330 1491
E-Mail andreas.jung@aschaffenburg.deBamberg - Dienstanweisung über die Verwendung von Recyclingpapier (2016)
Im Januar 2016 wurde in einer bayrischen Kommune durch den Oberbürgermeister eine Dienstanweisung zur ausschließlichen Nutzung von Recyclingpapier erlassen.
Dienstanweisung als Dokument
Einwohnerzahl Bamberg: 78.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Bamberg:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.deErlangen - Rundschreiben Recyclingpapier (2013)
In der Stadtverwaltung der Stadt Erlangen haben alle Dienststellen für den gesamten Schriftverkehr ebenso wie für alle nach extern vergebenen Druckaufträge ausschließlich 100%-Recyclingpapier zu verwenden.
Rundschreiben Verwendung Recyclingpapier
Einwohnerzahl Erlangen: 113.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Erlangen:
Verena Fiedler
Fachstelle für Nachhaltige Beschaffung
Telefon 09131-86-2873
E-Mail verena.fiedler@stadt.erlangen.deErlangen - Rundschreiben zu öko-fairen Kriterien bei Sitzungen und Veranstaltungen (2013)
Auf Grundlage der Zertifizierung zur Fairtrade Town werden von der Stadtverwaltung Erlangen bei Konferenzen, Besprechungen, Sitzungen und Veranstaltungen ausschließlich Kaffee, Tee und Orangensaft aus Fairem Handel ausgeschenkt und ökologische Kriterien verstärkt berücksichtigt.
Rundschreiben faire und ökologische Kriterien
Einwohnerzahl Erlangen: 113.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Erlangen:
Verena Fiedler
Fachstelle für Nachhaltige Beschaffung
Telefon 09131-86-2873
E-Mail verena.fiedler@stadt.erlangen.deFürth (Landkreis) - Leitfaden Faire Beschaffung (2020)
Im Jahr 2019 wurde für die Landkreisverwaltung ein Leitfaden zur Fairen Beschaffung entwickelt. Er gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sehr umfassenden Überblick über die folgenden Themen:
- Rechtlicher Rahmen
- Überblick über Umwelt- und Sozialstandards pro Produktgruppe (ILO-Kernarbeitsnormen, Fairer Handel)
- Vorgehen (Bedarfsanalyse, Marktanalyse, Direktkauf, Ausschreibungen, Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Ausschlussgründe, Zuschlagskriterien)
Darüber hinaus werden geeignete Gütezeichen nach Produktgruppen aufgelistet.
Der Leitfaden wurde auch den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt. Die im Landratsamt ansässige KePol-Stelle bietet darüber hinaus gehende Beratung.
Erwähnung findet der Leitfaden auch in der Broschüre „Fair beschaffen – So machen es kleine Kommunen“ von FEMNET e.V.
[Leitfaden zum Download]
Einwohnerzahl Fürth (Landkreis): 119.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Fürth (Landkreis):
Monika Hübner
Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik (KePol)
Telefon 0911/97731033
E-Mail m-huebner@lra-fue.bayern.deLandshut - Vergaberichtlinie (2018)
In der Vergaberichtlinie der Stadt Landshut vom 27.07.2018 wird die Verwendung von umweltfreundlichen, energieeffizienten und nach Möglichkeit recycelten Produkten sowie die Berücksichtigung sozialer Kriterien vorgeschrieben.
In einem Textbaustein wird die Vorgehensweise hinsichtlich der Verankerung von Gütesiegeln in der Leistungsbeschreibung sowie der Auswertung von Angeboten erläutert.
Textbaustein Vergaberichtlinie
Einwohnerzahl Landshut: 73.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Landshut:
Richard Geiger
Telefon 0871-881687
E-Mail richard.geiger@landshut.deNeumarkt i.d.Opf. - Information zum Auftragswesen – Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. stellt den Mitarbeitenden eine
Information zum Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit
sowie eine Vorlage für die
zur Verfügung, dass in der Produktion der angebotenen Produkte keine ausbeuterische Kinderarbeit eingesetzt worden sein darf, bzw. dass sich der Bieter bemüht, diese zu vermeiden.
Schließlich wurde in den
Zusätzlichen Vertragsbedingungen
unter Nummer 25 der Hinweis mit aufgenommen, dass ausbeuterische Kinderarbeit vermieden werden soll.
Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 40.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Neumarkt i.d.Opf.:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.deNeumarkt i.d.Opf. - Musterkoffer für nachhaltige Beschaffung (2015)
Musterkoffer für nachhaltige Beschaffung
Der Eine Welt Laden Neumarkt e.V. und die Stadt Neumarkt haben in Zusammenarbeit mit der zuständigen Eine Welt-Regionalpromotorin einen Musterkoffer für öko-soziale Beschafung erstellt. Zielsetzung ist, öffentlichen Einkäufern den Zugang zur öko-sozialen Beschaffung anhand von konkreten Anschauungsobjekten und Anlaufadressen zu erleichtern.
Das Vorhaben wurde Anfang 2015 begonnen und im Mai 2015 fertiggestellt. Die Erfahrungen aus dem Eine Welt Laden und die Vorstellungen der Stadtverwaltungen und der Bürgermeister flossen mit ein. Finanziert wurde der Koffer aus dem Preisgeld der Stadt Neumarkt im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels 2013“.
Der Koffer enthält Anschauungsexemplare verschiedener Produktgruppen wie z.B. T-Shirts, Baumwolltaschen, Handtücher, Kaffee, Zuckersticks und Bananen sowie Stifte und Papier (Blauer Engel). Zur Aufnahme in den Koffer musste das jeweilige Produkte mindestens eines der Kriterien „bio“, „fair“ oder „regional“ erfüllen. Bevorzugt wurden Produkte, die mehrere dieser Kriterien aufweisen konnten.
Ergänzend finden sich im Koffer Hintergrundinformationen zu Standards und Siegeln sowie Bezugsadressen für die Produkte. Für den Koffer wurde außerdem eine grundlegende Einführungsbroschüre zu den Themen Kinderarbeit und Sozialstandards erarbeitet, um das Wissen in den Verwaltungen über die Herkunft der verwendeten Produkte zu erweitern.
Der Musterkoffer wird gegen eine Gebühr an Interessenten ausgeliehen und nach Bedarf der jeweiligen Zielgruppe (Kommune, Schule, etc.) zusammengestellt. Bisher wurde der Koffer vor allem von Promotoren anderer Bundesländer ausgeliehen, die im Themenkreis der kommunalen Beschaffung arbeiten. Die Rückmeldungen sind sehr positiv und einige Entleiher sind dabei sich einen eigenen Koffer anzuschaffen (z.B. Frank Braun, Eine Welt-Regionalpromotor Nordbayern).
Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 40.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Neumarkt i.d.Opf.:
Marina Malter
Eine Welt-Regionalpromotorin Ostbayern
E-Mail marina.malter@eineweltladen.comNeumarkt i.d.Opf. - Richtlinien und Standards für eine nachhaltige öko-soziale Beschaffung (2019)
Zum 1. August 2019 traten in der Stadt Neumarkt neue Beschaffungsrichtlinien in Form einer Dienstanweisung in Kraft.
Die Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung sind das Ergebnis eines über einjährigen Prozesses, der am 7. März 2018 mit der verwaltungsinternen Informationsveranstaltung „Faire öffentliche Beschaffung im öko-sozialen Kontext“ gestartet ist. In der Folge wurden die Ämter der Stadtverwaltung sowohl bei der Zusammenstellung der Richtlinien als auch bei beispielhaften nachhaltigen Beschaffungsvorgängen intensiv mit einbezogen. Eine wichtige Basis für die Zusammenstellung der Richtlinien war ferner die Umfrage zur kommunalen Beschaffungspraxis, die durch die Entwicklungsagentur Faire Metropolregion 2018 durchgeführt wurde. Federführend durch das Amt für Nachhaltigkeitsförderung sind weiterhin für 13 definierte Beschaffungsbereiche auf der Grundlage der o.g. Umfrage Ziele und Standards formuliert worden. Schließlich ist das Thema bei der Amtsleiterbesprechung am 20. März 2019 vorgestellt und der Entwurf der „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung“ an alle Abteilungen und Ämter für eine Stellungnahme heraus geschickt worden.
Beschaffungsrichtlinien 2019 als Dokument
Weiterführende Informationen auf Faire Metropolregion Nürnberg hier
Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 40.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Neumarkt i.d.Opf.:
Ralf Mützel
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Telefon 09181-255 2608
E-Mail ralf.muetzel@neumarkt.deNürnberg - Elektronisches Einkaufssystem zur Steuerung nachhaltiger Beschaffung (2023)
Seit März 2023 kommt in der Stadt Nürnberg ein neues elektronisches Einkaufssystem zum Einsatz. Von den rund 12.000 Mitarbeitenden der Verwaltung haben aktuell etwa 900 Beschäftigte einen Zugang. Das Katalogshop-System wird im Rahmen der dezentralen, eigenständigen Beschaffung von den Dienststellen und Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg genutzt.
Dazu werden im Katalogshop-System die Produktkataloge verschiedener Lieferanten eingestellt. Die Produktkataloge beruhen entweder auf zuvor vergaberechtlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen oder verhandelten Rabattvereinbarungen (= vergaberechtlich nicht ausgeschriebenen Katalogen). Die erforderlichen Vergabeverfahren bzw. die Auswahl der Lieferanten wird durch die zentrale Beschaffungsstelle (ZD/3) für Liefer- und Dienstleistungen bei der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Bestellplattform dient den einzelnen Dienststellen und Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg zur Abwicklung folgender Bestellszenarien:
- Bestellung von vorhandenen Produkten aus den Rahmenvereinbarungs-Katalogen mit direkter Bestellweiterleitung an die Lieferanten;
- Durchführung eines Direktauftrags außerhalb von Rahmenvereinbarungs-Katalogen gemäß § 14 UVgO i.V.m. Nr. 1.10.2 ImBek v. 30.07.2018/20.12.2020 bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € netto mit der Möglichkeit, Produkt- bzw. Preisvergleiche durchzuführen und die Kaufentscheidung zu dokumentieren;
- Anmeldung bzw. Weiterleitung eines Beschaffungsbedarfes (sog. „Freitextbestellung“) an ZD/3, mit dem Ziel, dass durch die Abteilung ZD/3 in deren Fachanwendung ein vergaberechtliches Verfahren durchgeführt wird.
Durch die Einführung einer neuen Bestellplattform ergeben sich für die Stadt Nürnberg zudem verbesserte stadtweite Controlling- und Steuerungsmöglichkeiten. So können einzelne Warengruppen/-ströme leichter nachverfolgt und effektiver gebündelt werden.
Produkte, die ökologische und/oder soziale Nachhaltigkeitsstandards einhalten, sind mit einem grünen Symbol gekennzeichnet und können über die Suchfunktion der Bestellplattform gefunden werden. Um als nachhaltig angezeigt zu werden, muss mindestens ein Gütezeichen der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit vorliegen. Akzeptiert werden Gütezeichen gem. § 34 VgV.
Für die Europäische Metropolregion Nürnberg erfassen wir jährlich unsere nachhaltigen Beschaffungen im Rahmen eines Smart-Diagramms. Für das Jahr 2021 waren es ca. 4 Millionen € und für das Jahr 2022 waren es ca. 6 Millionen €.
https://faire-metropolregionnuernberg.de/smart-diagram/
Einwohnerzahl Nürnberg: 511.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Nürnberg:
Florian Pertlwieser
Strategischer Einkauf - Nachhaltige Beschaffung
Telefon 0911-231 70 295
E-Mail florian.pertlwieser@stadt.nuernberg.deRegen (Landkreis) - Dienstanweisung zur fairen Beschaffung (2023)
Der Landkreis Regen / ARBERLAND setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Regionalentwicklung ein. Unter anderem ist der Landkreis seit 2017 zertifizierter „Fairtrade-Landkreis“, seit 2021 Zeichnungskommune der Resolution zur Agenda 2030 und hat im Jahr 2022 einen Kreistagsbeschluss zur fairen und nachhaltigen Beschaffung gefasst.
Um den politischen Willen auch innerhalb der Kreisverwaltung praktisch und strukturell zu verankern, wurde im Jahr 2022 eine Arbeitsgruppe „Faire Beschaffung“ in der Kreisverwaltung gegründet. Parallel dazu wurde durch eine Umfrage in der Verwaltung der aktuelle Ist-Stand der fairen Beschaffung erhoben. Begleitend dazu finden regelmäßig Schulungsangebote für Verwaltungsmitarbeitende statt.
Es wird als wichtig erachtet, sich als Kreisverwaltung für mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie weltweite Gerechtigkeit einzusetzen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Dadurch nimmt die Verwaltung auch ihre Vorbildfunktion wahr.
Seit 1.Februar 2023 gilt im Landkreis nun eine neue Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung. Sie löst das Vorgänger-Dokument von 2016 ab und ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sowie für alle Landkreisschulen anzuwenden.
In Punkt 9 der Dienstanweisung heißt es:
„Besonderheiten zur nachhaltigen Beschaffung
Bei allen Vergaben der Kreisverwaltung sind ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen und sollten grundsätzlich bei Direktkäufen sowie - wo immer möglich und sinnvoll - bei Vergaben als verbindliche Kriterien eingesetzt werden.
9.1 Nachhaltigkeit bei Direktkäufen
Bei Direktkäufen und vor Aufforderung zur Angebotsabgabe muss daher geprüft werden, ob eine Beschaffung unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Kriterien möglich ist:
- Ökologische Kriterien
- ILO-Kernarbeitsnormen = *Kernarbeitsnormen der International Labour Organization;
weiterführende Informationen: ILO Kernarbeitsnormen (ILO-Berlin)
(Erklärung über grundlegende Rechte u. Prinzipien der Arbeit, Int. Arbeitsorganisation)
- Kriterien des Fairen Handels
Zur Markterkundung soll vorrangig der „Kompass Nachhaltigkeit“ (www.kompass-nachhaltigkeit.de) herangezogen werden.
Der Nachweis zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen definierten ökologischen und sozialen Kriterien muss durch den Bieter mittels eines unabhängigen Gütezeichens, die Mitgliedschaft in einer geeigneten Multi-Stakeholder Initiative oder gleichwertige Nachweise erbracht werden.
Genauere Vorgaben zu Kriterien bzw. zur genaueren Vorgehensweise sind in der Handreichung der „Koordinierungsstelle kommunaler Entwicklungspolitik im Landkreis Regen“ zu finden.
9.2 Soziale und ökologische Kriterien
Können soziale und ökologische Kriterien aufgrund einer schlechten Marktverfügbarkeit nicht in die Eignung, das Leistungsverzeichnis oder die Ausführungsbedingungen aufgenommen werden, sind sie mit einer geeigneten Gewichtung in den Zuschlagskriterien zu berücksichtigen.
9.3 Anforderungen an aufzufordernde Unternehmen
Aus Klimaschutzgründen sollen bei Direkteinkäufen, freihändigen Vergaben / Verhandlungsvergaben und beschränkten Ausschreibungen bei gleicher Eignung bevorzugt Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die in besonderem Maße Gewähr dafür bieten, dass die Leistungserbringung mit einem vergleichsweise niedrigen Schadstoffausstoß erfolgen kann. Wo dies vergaberechtlich möglich ist, sollen Produkte bevorzugt werden, die in Herstellung und Lieferung einen geringen Schadstoffausstoß erwarten lassen.
9.4 Abweichungen vom Grundsatz der nachhaltigen Beschaffung
Von dem Grundsatz in Nr. 9.1 soll nur in folgenden Fällen abgewichen werden:
- Es gibt kein Produkt, das die notwendigen Produkteigenschaften und gleichzeitig ökologische und soziale Kriterien erfüllt.
- Der Angebotspreis für die Beschaffung des Produktes unter sozialen und/oder ökologischen Kriterien übersteigt den Angebotspreis für herkömmliche Beschaffung (voraussichtlich) um mindestens 10% bzw. 25.000 € brutto.
Sofern der Preisunterschied mehr wie 10% beträgt und die Beschaffung erfolgen soll, liegt die Zuständigkeit über die Entscheidung bis 1.000 € (Bagatellgrenze) bei der Fachstelle. In allen anderen Fällen wird in Absprache mit der Vergabestelle entschieden.“
Die Berichterstattung bei Abweichungen erfolgt durch eine schriftliche Benachrichtigung an die Vergabestelle. Die Berichterstattung an den Kreistag erfolgt wiederum per Strategie- und Beschaffungsmonitoring ab 2024 (Umsetzung über „Mein Kompass“). Sobald erste Ergebnisse im Jahr 2024 vorliegen, werden diese regelmäßig in den Landkreisgremien vorgestellt.
Die neue Dienstanweisung wird im April 2023 allen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung in einer Vergabeschulung tiefergehend erläutert. Des Weiteren finden auch im Jahr 2023 Schulungen für Verwaltungsmitarbeitende zur Umsetzung fairer und nachhaltiger Kriterien im Beschaffungsalltag statt. Ein Leitfaden soll darüber hinaus Orientierung geben (ab Herbst 2023). Über dem Ganzen steht des Weiteren ein Strategieprozess, der in Kooperation mit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) durchgeführt und im November 2023 abgeschlossen wird.
Die größten Neuerungen gegenüber der Dienstanweisung von 2016 sind die Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitskriterien wie Klima- und Umweltschutz, Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und Abfallvermeidung sowie detailliertere Hinweise zur Bedarfsermittlung und zur praktischen Umsetzung. Außerdem ist nun die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie des Fairen Handels verankert, die bisher nicht erwähnt wurde.
[Auszug aus der Dienstanweisung 2023 zurm Download]
Einwohnerzahl Regen (Landkreis): 77.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Regen (Landkreis):
Gudrun Reckerziegel
Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik
Telefon 09921-96054159
E-Mail poststelle@lra.landkreis-regen.de
www.landkreis-regen.deRothenburg o.d.T. - Vergabedienstanweisung für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (2020)
Am 1. März 2020 trat in der Stadt Rothenburg ob der Tauber eine Vergabedienstanweisung in Kraft. Sie regelt unter den Zuschlagskriterien die Berücksichtigung auch von Kriterien des fairem Handels und das Verbot von Kinderarbeit.
Titel: "Dienstanweisung für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen durch die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Vergabedienstanweisung)"
Auszug aus der Dienstanweisung:
§ 18 Zuschlagskriterien
...
(3) Beschaffungen und Vergaben sollen sich auch an ökologischen und sozialen Kriterien wie beispielsweise Ressourcensparsamkeit, Müllvermeidung und Recycling, Schadstoffvermeidung, Regionalität oder Saisonalität sowie fairem Handel und dem Verbot von Kinderarbeit orientieren. Bei der Vergabe von Leistungen sind daher auch ökologische und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Neben einer reinen Wirtschaftlichkeitsberechnung ist die Einbeziehung von qualitativen, umweltbezogenen und sozialen Aspekten geboten (§ 97 Abs. 4 GWB, Art. 67 EU-Vergaberichtlinie 2014, Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen - öAUmwR). Dabei sollte die Betrachtung auf den gesamten Lebenszykluskostenansatz
ausgeweitet werden, wenn dies sinnvoll für das konkrete Beschaffungsvorhaben erscheint. Die Anwendung von Zuschlagskriterien im Sinne von Satz 2 setzt deren Nachweisbarkeit seitens des Auftragnehmers bzw. deren Überprüfbarkeit seitens der Stadt Rothenburg ob der Tauber voraus. Sie müssen immer in einem Zusammenhang zum Auftragsgegenstand und dem Zweck des Projektes stehen.Vergabedienstanweisung 2020 als Dokument
Einwohnerzahl Rothenburg o.d.T.: 11.200Ansprechpartner für Rückfragen zu Rothenburg o.d.T.:
Zentrale Vergabestelle (Rothenburg o.d.T.)
Telefon 09861-404 160
E-Mail vergabestelle@rothenburg.de