Volleybälle
- CPV-Code
- 37452900-0
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Fürth (Landkreis) - Faire Sportbälle für die Landkreischulen (2018)
Der Landkreis Fürth setzt sich zunehmend für eine faire Beschaffung ein. Dies sollte sich auch in der Zusammenarbeit mit den Landkreisschulen widerspiegeln.
Im Jahr 2018 erhielten alle Landkreisschulen fair gehandelte Fuß-, Hand- und Volleybälle zum Testen. Diese stießen auf eine überwiegend positive Resonanz, insbesondere auch der Schülerinnen und Schüler. Seither wird von Seiten der Verwaltung halbjährlich der Bedarf nach fair gehandelten Bällen abgefragt und diese zentral für alle Schulen gemeinsam bestellt (Direktkauf).
Einwohnerzahl Fürth (Landkreis): 119.000Kontakt:
Monika Hübner
Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik (KePol)
Telefon: 0911/97731033
E-Mail: m-huebner@lra-fue.bayern.deMünchen - Rahmenvertrag für genähte Sportbälle (2022)
Die Landeshauptstadt München unterstützt und fördert den Handel mit fairen Bällen. Das Referat für Bildung und Sport und das Referat für Klima- und Umweltschutz setzen den Auftrag des Münchner Stadtrats um, dass Münchner Schulen im Sportunterricht mit fair gehandelten Sportbällen spielen.
Grundlage hierfür sind Beschlüsse aus den Jahren 2011, 2013 und 2016 (siehe Rahmenbedingungen). Diese Beschlüsse schreiben fest, dass genähte Bälle für den Schulsport nur mit Zertifikat aus Fairem Handel gekauft werden sollen. Konventionell hergestellte Bälle kommen nur dann in Betracht, wenn es am Markt kein vergleichbares Angebot aus Fairem Handel gibt.
München hat seit 2014 kontinuierlich Rahmenverträge für handgefertigte Sportbälle (Fußbälle, Handbälle, seit 2022 auch ein Volleyall und ein Basketball) aus Fairem Handel abgeschlossen.
In der „Vorbemerkung zur Ausschreibung handgefertigter Bälle für Münchner Schulen“ werden die Bieter verpflichtet, ausschließlich „Bälle mit Gütezeichen des Fairen Handels“ zu liefern. Es werden die geforderten Standards des Fairen Handels aufgelistet.
Vormerkung zur Ausschreibung (Auszug)
Bei der Beschaffung von fair gehandelten Bällen sind der Landeshauptstadt München keine Mehrkosten entstanden.
Hinweis der Redaktion
Wir empfehlen, für die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitsaspekte einen Kontrollmechanismus zu implementieren. Das ist zwar rechtlich nicht erforderlich, ist aber praktisch zu empfehlen, da hier auch Living wage Standards abgefragt wurden, die kontinuierlich geprüft werden müssen.
Einwohnerzahl München: 1.580.000Kontakt:
Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon: 089-23347561
E-Mail: einewelt.rku@muenchen.deNürnberg - Faire Sportbälle für Nürnberger Schulen (2022)
Im Sommer 2022 hat die Stadt Nürnberg im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (5 Lose, Rahmenvertrag) die Lieferung von Fußbällen, Handbällen, Volleybällen und Futsalbällen aus Fairem Handel ausgeschrieben (geschätztes Gesamtvolumen rund 750 Bälle, z.T. mit individuellem Aufdruck). Die Laufzeit beträgt ein Jahr mit Option auf einmalige Verlängerung.
Die Einhaltung der Fair-Handels-Kriterien war Mindestanforderung und zwingend. Basis des Verfahrens ist der Beschluss des Schulausschusses vom 14.12.2018, der den verbindlichen Einsatz fair gehandelter Sportbälle im Bereich Fußbälle, Hallenfußbälle, Futsal-Bälle, Handbälle und Volleybälle (abschließende Aufzählung) an allgemeinbildenden Schulen für Neu- und Ersatzbeschaffungen vorschreibt.
In den Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung heißt es:
„Werden Bälle aus den auf der DAC-Liste geführten Ländern angeboten, muss ihr Herstellungs- und/oder Bearbeitungsprozess den Kriterien des „Fairen Handels“ genügen.
Die aktuelle Liste der DAC-Länder findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: (http://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/dac_laenderliste/index.html)
Insbesondere müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Einhaltung der Menschenrechtserklärung und der Richtlinien der ILO:
Produzenten gewährleisten für Ihre Mitarbeiter/innen bei der Herstellung/Bearbeitung der angebotenen Bälle folgende Standards:
[Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Verbot von Zwangsarbeit, Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts, Verbot von Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), Einhaltung des Mindestalters, Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit] - fairer Preis, der einen fairen Lohn garantiert, welcher die Kosten der nachhaltigen Erzeugung und die Lebenshaltungskosten deckt und mindestens so hoch sein muss wie der Fairtrade-Mindestpreis plus Zuschlag, sofern ein solcher von den internationalen Fairtrade-Vereinigungen festgelegt worden ist.
- Überwachung und Verifizierung der Einhaltung dieser Kriterien durch unabhängige Dritte.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Fairtrade-Zertifikats des Transfair e.V. oder gleichwertig. Eigenerklärungen werden nicht akzeptiert.“
Da in Nürnberg Vergabeverfahren ausschließlich online durchgeführt werden, musste die Angabe, ob es sich beim Produktionsland um ein Land der DAC-Liste handelt, im Online-Bieterassistenten gemacht werden.
Gegenüber vorigen Ausschreibungen gaben mehr Bieter als bisher ein Angebot an.
Insgesamt war eine ausführliche Markterkundung im Vorfeld der Ausschreibung ein sehr wichtiger Erfolgsfaktor.
Hinweis der Redaktion
Bei einer Vorgehensweise, die nicht wie in Nürnberg über eine Online-Eingabemaske oder einen Bieterassistenten läuft, empfehlen wir, die Abfrage nach dem Produktionsland über ein verpflichtendes Formblatt durchzuführen.
[Leistungsbeschreibung zum Download]
Einwohnerzahl Nürnberg: 511.000Kontakt:
Florian Pertlwieser
Strategischer Einkauf - Nachhaltige Beschaffung
Telefon: 0911-231 70 295
E-Mail: florian.pertlwieser@stadt.nuernberg.de- Einhaltung der Menschenrechtserklärung und der Richtlinien der ILO: