Thüringen
Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Thüringen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 26.9.2022
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber Thüringen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Öffentliche Auftraggeber in Thüringen wenden die UVgO an.
Gütezeichen: Sie können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.
Landesvergabegesetz
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) vom 18.4.2011 zuletzt geändert am 23.1.2020 lässt allgemein die Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien auf einer freiwilligen Basis zu.
Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt ab einem Auftragswert von 20.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und ab einem Auftragswert von 50.000 € für Bauaufträge. Das Gesetz gilt für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Soziale Kriterien
§ 4 Abs. 3 ThürVgG erlaubt grundsätzlich die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte:
„Ökologische und soziale Belange können auf allen Stufen des Vergabeverfahrens, namentlich bei der Definition des Auftragsgegenstands, dessen technischer Spezifikation, der Auswahl der Bieter, der Erteilung des Zuschlags und den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sind.“
Es wird in § 5 ThürVgG zusätzlich betont, dass soziale Belange bei der Definition des Auftragsgegenstands berücksichtigt werden können, solange die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.
Gesondert hervorgehoben wird in § 11 Abs. 2 ThürVgG, dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen keine Waren beschafft werden sollen, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.
„(...) dürfen nur an solche Auftragnehmer vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach Absatz 1 gewonnen oder hergestellt worden sind. Hierzu sind von den Bietern entsprechende Nachweise oder Erklärungen zu verlangen.“
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben durch einen Auftragnehmer kann gem. § 18 ThürVgG durch eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % des Auftragswertes, die fristlose Kündigung und einen Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei Jahren sanktioniert werden.
Ökologische Kriterien
Nach § 6 ThürVgG ist die Anwendung von Umweltkriterien auch bei der technischen Spezifikation des Auftrags zulässig. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss nachgewiesen werden:
„(1) Bei der technischen Spezifikation eines Auftrags können Umwelteigenschaften und/oder Auswirkungen bestimmter Warengruppen oder Dienstleistungen auf die Umwelt festgelegt werden. (…)“
Das Gesetz geht in § 7 Abs. 5 ThürVgG zusätzlich auf das Thema Umweltmanagementzertifikate ein. In § 8 ThürVgG wird festgelegt, dass auch bei der Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot Umweltkriterien berücksichtigt werden können:
„(…) Die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Zuschlagserteilung ist zulässig, wenn
1. die Umweltkriterien mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen,
2. die Umweltkriterien im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich genannt sind,
3. dem Auftraggeber durch die Festlegung des Kriteriums keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit eingeräumt wird und
4. alle Grundsätze des Unionsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, gewahrt werden. (…)“
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Für die von den Auftragnehmern bei der Angebotsabgabe nach § 11 Abs. 2 ThürVgG abzugebende Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen werden zwei Formblätter zur Verfügung gestellt.
Formblatt Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Verwaltungsvorschriften
Am 28. Juni 2022 ist die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) vom 22. September 2021 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift enthält unter Punkt 11 (Seite 15/16) umfassende Hinweise zur Umsetzung des § 11 ThürVgG – ILO-Kernarbeitsnormen.
Link zur Verwaltungsvorschrift: Verwaltungsvorschrift als Dokument
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (Oktober 2020)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Baschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe „Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung“ (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
* Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Erfurt - Beschluss Einsatz von Recycling-Papier (1991)
Beschluss Einsatz von UWS- und Recycling-Papier in der Stadtverwaltung (1991)
Beschlusstext:
"Der Magistrat wird beauftragt, alle Möglichkeiten zum Einsatz von UWS-Papier zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung bis zum 28.02.1991 dem Rat der Stadt vorzulegen.
Wo der Einsatz von UWS-Papier nicht möglich ist, prüft der Magistrat die Möglichkeit des Einsatzes von Recycling-Papier, insbesondere bei Computer- und Kopierpapier.
Der Rat der Stadt Erfurt möchte mit dieser Entscheidung ein Zeichen setzen in der Erwartung, dass sich Verbraucher ähnlicher Größe, insbesondere die sich bildenden Landesverwaltungsstellen und andere Thüringer Kommunen, dieser Initiative anschließen."
Einwohnerzahl Erfurt: 213.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Erfurt:
Eileen Eckel
Zentrale Beschaffung
Telefon 0361-6551132
E-Mail zentrale.beschaffung@erfurt.deJena - Beschluss Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)
Beschluss Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)
Beschlusstext:
"1. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen sollen künftig nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten aus Asien, Afrika oder Lateinamerika ist dies durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.
2. Der Oberbürgermeister informiert umgehend die Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der Stadt Jena über diesen Beschluss. Er fordert die Eigenbetriebe, die ÜAG, die Technischen Werke und die Saale-Betreuungswerk gGmbH auf, ebenso zu verfahren.
3. Die Zeit bis Ende 2008 wird als Testphase für die Umsetzung genutzt. Der Beschluss tritt Anfang Januar 2009 endgültig in Kraft.
4. Der Oberbürgermeister berichtet alle 2 Jahre über die Umsetzung dieses Beschlusses.
(...)"
Einwohnerzahl Jena: 111.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Jena:
Matthias Bettenhäuser
Telefon 03641-492005
E-Mail matthias.bettenhaeuser@jena.deSaalfeld/Saale - Beschluss zur Agenda 2030 mit Handlungsfeld „Nachhaltige Beschaffung“ (2017)
Im Februar 2017 hat die Stadt Saalfeld/Saale einen Beschluss zur „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ gefasst.
Teil des Beschlusses war, der Fairtrade-Towns-Kampagne beizutreten – mit der Zertifizierung wird in 2022 gerechnet.
Mit dem Beschluss zur Agenda 2030 wurden außerdem weitere Handlungsfelder in den Blick genommen, unter anderem zum SDG 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen“:
- Faire nachhaltige Beschaffung in Kooperation mit dem Projekt „Thüringer Beschaffungsallianz – fair und nachhaltig“ und dem AK Faire und nachhaltige Beschaffung.
Daran knüpft der Punkt an, der ebenso Teil des Beschlusses zur Agenda 2030 ist, und zwar die Teilnahme am Projekt „Global Nachhaltige Kommune Thüringen“. Bis zum Jahr 2019 wurde im Rahmen dieses Projekts ein Handlungsprogramm mit sechs Themenfeldern erarbeitet, das der Stadtrat im März 2020 beschlossen hat.
Themenfeld 5 „Globale Verantwortung und Eine Welt“ nennt als Strategisches Ziel 1:
„Die Stadt Saalfeld/Saale ist im Jahr 2030 Fairtrade-Town und hat eine faire und nachhaltige Beschaffung im Verwaltungshandeln verankert.“
Als konkrete Ziele und Maßnahmen wurden festgelegt:
1. Einstellung eines/r Koordinator/-in für kommunale Entwicklungspolitik (KEPol)
Die Einstellung eines KEPol-Koordinators erfolgte im September 2019. Einer der Arbeitsschwerpunkte ist die Faire Beschaffung. Finanziell gefördert wird die Stelle durch Engagement Global gGmbH mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW).
2. Kommunale Beschaffung
Ziel: „Die kommunale Beschaffung und Vergabe der Stadt sowie ihrer Eigengesellschaften ist 2024 nachhaltig kooperativ organisiert und befördert regionale Kreisläufe. Ökologische und faire Kriterien werden angewandt und die städtische Vergaberichtlinie hat Vorbildfunktion für Unternehmen der Privatwirtschaft.“
Fortbildungen (u.a. zum Kompass Nachhaltigkeit), Bestandsaufnahmen sowie die Erarbeitung und Verabschiedung einer Vergaberichtlinie sind Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden.
[Beschlussvorlage zum Download]
Einwohnerzahl Saalfeld/Saale: 29.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Saalfeld/Saale:
David Theobald
Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 03671 / 598-208
E-Mail kepol@stadt-saalfeld.deWeimar - Beschluss Aktiv gegen Kinderarbeit (2006)
Beschluss Aktiv gegen Kinderarbeit (2006)
„Beschlusstext:
Bei Ausschreibungen der Stadt Weimar kommen nur noch Produkte oder Dienstleistungen in Betracht, zu deren Herstellung oder Erbringung keine Kinder ausgebeutet wurden.
Es kommen nur noch Produzenten oder Händler als Partner der Stadt in Betracht, die sich aktiv für einen Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit aussprechen und entsprechende Produkte ächten.
In Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellte Produkte weisen die entsprechende Unbedenklichkeit durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation (z.B. Transfair- oder Rugmark-Siegel) nach.
Vorstehende Punkte werden in die Vergabe-Praxis der Stadt ab sofort aufgenommen.“
Einwohnerzahl Weimar: 65.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Weimar:
Ulrike-Lilly Kossmann
Telefon 03646-762298
E-Mail agenda21@stadtweimar.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Bad Köstritz - Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung (2021)
Seit Dezember 2021 gilt in Bad Köstritz eine Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung – „Besondere Verfahrensweise im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffung in der Verwaltung der Stadt Bad Köstritz als Global Nachhaltige Kommune Thüringen“.
Ökologische und soziale Kriterien sind demnach bei folgenden Produktgruppen zu berücksichtigen:
- Papier, Papiererzeugnisse, Drucksachen
- Büromöbel
- Lebensmittel
- Saat- und Pflanzgut
- Arbeitsschutzkleidung für die Feuerwehr
Zu den Kriterien heißt es:
„Bei Direktkäufen und vor Aufforderung zu Angebotsabgabe ist daher zu prüfen, ob eine Beschaffung unter folgenden Kriterien möglich ist:
- ökologische Kriterien
- ILO-Kernarbeitsnormen
- Kriterien des Fairen Handels“
Abweichungen hiervor sind nur möglich, wenn es kein Produkt am Markt gibt oder die Teuerung der nachhaltigen Beschaffung gegenüber der konventionellen Beschaffung mehr als 10 % beträgt.
Bei Dienstleistungen sollen regionale Anbieter verstärkt beauftragt werden, indem Lebenszykluskosten bzw. die CO2-Belastung in den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.
Die Erstellung der Dienstanweisung erfolgte durch fachliche Unterstützung der SKEW – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Abgestimmt wurde sie mit den verantwortlichen Beschaffern der Verwaltung.
[Dienstanweisung zum Download]
Einwohnerzahl Bad Köstritz: 3.400Ansprechpartner für Rückfragen zu Bad Köstritz:
Andreas Hartmann
Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 036605/88117
E-Mail kepol.hartmann@stadt-bad-koestritz.deErfurt - Hausmitteilung Recyclingpapier (2016)
Um die Umsetzung des Beschlusses zum verstärkten Einsatz von Recyclingpapier in der Stadtverwaltung Erfurt zu erleichtern, wurde eine Hausmitteilung erarbeitet.
Einwohnerzahl Erfurt: 213.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Erfurt:
Eileen Eckel
Zentrale Beschaffung
Telefon 0361-6551132
E-Mail zentrale.beschaffung@erfurt.de