Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Thüringen

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

    • Vorgabe

      Was bedeuten die Landesgesetze in Thüringen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?

      Stand dieser Informationen: 23.1.2024

      Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber Thüringen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).

      Regelungen in der Unterschwelle: In der Unterschwelle ist im Freistaat Thüringen bei der Vergabe von Dienst und Lieferleistungen die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und bei der Vergabe von Bauleistungen der 1. Abschnitt der VOB/A anzuwenden.

      Diese Vorgabe gilt für Landesbehörden und Kommunen gleichermaßen.

      Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.

       

      Landesvergabegesetz

      Daneben haben öffentliche Auftraggeber im Freistaat Thüringen das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG) vom 23.1.2020, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2023 anzuwenden. Eine konsolidierte Fassung des Gesetzes liegt noch nicht vor.

      Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt ab einem geschätzten (Netto-)Auftragswert von 75.000 € bei Bauaufträgen und 30.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Aufträge für freiberufliche Leistungen und Sektorentätigkeiten fallen (unabhängig von ihrem Auftragswert) nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

      Das Gesetz ist von allen staatlichen und kommunalen Auftraggebern, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, für die § 55 der Thüringer Landeshaushaltsordnung oder § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung bzw. § 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung gilt, anzuwenden. Sofern juristische Personen des Privatrechts die Voraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB erfüllen (sog. funktionale öffentliche Auftraggeber), fallen Sie ebenfalls in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

      Als kommunale Auftraggeber gelten die Gemeinden, die Landkreise, die kommunalen Anstalten, die Zweckverbände, die gemeinsamen kommunalen Anstalten sowie die Verwaltungsgemeinschaften.

      Mindestlohn: Gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG müssen Unternehmen, die sich auf öffentliche Bauaufträge im Anwendungsbereich des Gesetzes bewerben, sich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen bei der Ausführung dieser Leistungen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde.

      Für die Vergabe von ÖPNV-Leistungen gilt gem. § 6 Abs. 2 ThürVgG, dass diese nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Thüringen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen. Sie müssen sich ferner verpflichten, während der Ausführungslaufzeit Änderungen des Tarifentgelts nachzuvollziehen.

      Soziale ond ökologische Kriterien

      Durch die Reform des ThürVgG im Jahr 2023 entfallen der bisherige § 11 ThürVgG (ILO-Kernarbeitsnormen) und der bisherige § 13 ThürVgG (Berücksichtigung von sozialen oder umweltbezogenen Maßnahmen bei gleichwertigen Angeboten) ersatzlos.

      Es besteht aber die Möglichkeit, bei der Auftragsvergabe den Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer*innen mit einzubeziehen (§ 4 Abs. 4 Nr. 6 ThürVgG).

      § 4 Abs. 4 ThürVgG enthält darüber hinaus eine Beispielliste mit möglichen umweltbezogenen und sozialen Aspekten. Gemäß § 4 Abs. 6 ThürVgG gilt für staatliche Auftraggeber die Soll-Vorschrift, mindestens einen umweltbezogenen Nachhaltigkeitsaspekt im Rahmen einer Ausführungsbedingung vorzugeben, sofern nicht bereits im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder der Zuschlagskriterien mindestens ein umweltbezogener Aspekt vorgegeben wurde.

      § 4 Abs. 1 ThürVgG gebietet für staatliche Auftraggeber als „Soll-Vorgabe“, dass ab einem Stückwert von 1.000 € (netto) die Lebenszykluskosten in Form der voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer, die Kosten für den Energieverbrauch sowie die Entsorgungskosten zu berücksichtigen sind. Für kommunale und sonstige Auftraggeber ist diese Vorgabe eine „Kann-Vorgabe“.

      Link zum Gesetz

       

      Rechtsverordnungen

      Rechtsverordnung zur Feststellung repräsentativer Tarifverträge
      Die Verordnung enthält keine sozialen oder ökologischen Anforderungen.

       

      Vergabehandbuch

      Es liegen keine Informationen vor.

       

      Verwaltungsvorschriften

      Es liegen keine Informationen vor.

       

      Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Thüringen als sensibel

      Keine.

       

      Sonstige Regelungen

      Keine.

    • Hilfestellung

      Arbeitshilfen und weiterführende Links

      Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Erfurt - Beschluss Einsatz von Recycling-Papier (1991)

      Beschluss Einsatz von UWS- und Recycling-Papier in der Stadtverwaltung (1991)

      Beschlusstext:

      "Der Magistrat wird beauftragt, alle Möglichkeiten zum Einsatz von UWS-Papier zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung bis zum 28.02.1991 dem Rat der Stadt vorzulegen.

      Wo der Einsatz von UWS-Papier nicht möglich ist, prüft der Magistrat die Möglichkeit des Einsatzes von Recycling-Papier, insbesondere bei Computer- und Kopierpapier.

      Der Rat der Stadt Erfurt möchte mit dieser Entscheidung ein Zeichen setzen in der Erwartung, dass sich Verbraucher ähnlicher Größe, insbesondere die sich bildenden Landesverwaltungsstellen und andere Thüringer Kommunen, dieser Initiative anschließen."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Erfurt: 215.000

      Kontakt:

      Eileen Eckel
      Zentrale Beschaffung
      Phone: 0361-6551132
      Mail: zentrale.beschaffung@erfurt.de


    • Erfurt - Beschluss Öffentliches Beschaffungswesen – 100% Recyclingpapier (2016)

      Beschluss Öffentliches Beschaffungswesen - Erfurter Stadtverwaltung steigt auf 100% Recyclingpapier um (2016)

      Beschlusstext:

      "01 Die Stadtverwaltung deckt ihren Bedarf an Drucker- und Kopierpapier künftig annähernd zu 100% mit Recyclingpapier. Es kommt jedoch nur Recyclingpapier mit dem "Blauen Engel" in Frage.

      02 Die Umstellung ist praktikabel zu gestalten, vorhandene Reserven des konventionellen Papiers sind aufzubrauchen. Notwendige Nachbestellungen sind ab sofort dort als Recyclingpapier zu beschaffen, wo die jeweilige Druck- und Kopiertechnik vom Hersteller bereits für Recyclingpapier freigegeben ist. Dort, wo noch alte Druckertechnik im Einsatz ist, ist der Umstieg auf Recyclingpapier zeitlich an die Umrüstung der Druckertechnik gebunden {bspw. an Schulen).

      03 Um den Umstieg auch wirtschaftlich zu gestalten, soll für den täglichen Gebrauch auf Recyclingpapier mit einem Weißgrad von 80 oder geringer zurückgegriffen werden, d. h. es soll nicht weißes Recyclingpapier zum Einsatz kommen.

      04 Gleichzeitig sucht die Stadtverwaltung nach praktikablen Wegen, den Papierverbrauch in Summe zu reduzieren.

      05 Der Umstieg auf annähernd 100% Recyclingpapier gilt für die gesamte Stadtverwaltung, alle Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Verantwortung und für die städtische Hausdruckerei.

      06 Bei künftigen Aufträgen an Dritte besteht die Stadt Erfurt auf die ausschließliche Verwendung von Recyclingpapier. Dieser Umstieg ist ebenfalls praktikabel zu gestalten.

      07 Diese Regelungen gelten nicht für das Stadtarchiv und sonstige Stellen der Stadtverwaltung, die mit der Archivierung von Dokumenten betraut sind. Diese Stellen sind der ISO-Norm 9706 verpflichtet und sind daher vom Umstieg auf Recyclingpapier ausgenommen."

      Beschluss als Dokument

       

      Nach einer ersten Hausmitteilung zum Beschluss aus dem Jahr 2016 werden in regelmäßigen Abständen alle Mitarbeitenden der Verwaltung und der Schulen auf die Umsetzungspflicht des Ratsbeschlusses hingewiesen. Siehe dazu Rundschreiben vom März 2022.


      Einwohnerzahl Erfurt: 215.000

      Kontakt:

      Eileen Eckel
      Zentrale Beschaffung
      Phone: 0361-6551132
      Mail: zentrale.beschaffung@erfurt.de


    • Jena - Beschluss Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)

      Beschluss Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)

      Beschlusstext:

        "1. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen sollen künftig nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten aus Asien, Afrika oder Lateinamerika ist dies durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.

        2. Der Oberbürgermeister informiert umgehend die Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der Stadt Jena über diesen Beschluss. Er fordert die Eigenbetriebe, die ÜAG, die Technischen Werke und die Saale-Betreuungswerk gGmbH auf, ebenso zu verfahren.

        3. Die Zeit bis Ende 2008 wird als Testphase für die Umsetzung genutzt. Der Beschluss tritt Anfang Januar 2009 endgültig in Kraft.

        4. Der Oberbürgermeister berichtet alle 2 Jahre über die Umsetzung dieses Beschlusses.

        (...)"

        Beschluss als Dokument


        Einwohnerzahl Jena: 111.000

        Kontakt:

        Matthias Bettenhäuser
        Büro des Oberbürgermeisters
        Phone: 03641-492005
        Mail: buero-ob@jena.de


      • Saalfeld/Saale - Beschluss zur Agenda 2030 mit Handlungsfeld „Nachhaltige Beschaffung“ (2017)

        Im Februar 2017 hat die Stadt Saalfeld/Saale einen Beschluss zur „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ gefasst.

        Teil des Beschlusses war, der Fairtrade-Towns-Kampagne beizutreten – mit der Zertifizierung wird in 2022 gerechnet.

        Mit dem Beschluss zur Agenda 2030 wurden außerdem weitere Handlungsfelder in den Blick genommen, unter anderem zum SDG 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen“:

        • Faire nachhaltige Beschaffung in Kooperation mit dem Projekt „Thüringer Beschaffungsallianz – fair und nachhaltig“ und dem AK Faire und nachhaltige Beschaffung.

        Daran knüpft der Punkt an, der ebenso Teil des Beschlusses zur Agenda 2030 ist, und zwar die Teilnahme am Projekt „Global Nachhaltige Kommune Thüringen“. Bis zum Jahr 2019 wurde im Rahmen dieses Projekts ein Handlungsprogramm mit sechs Themenfeldern erarbeitet, das der Stadtrat im März 2020 beschlossen hat.

        Themenfeld 5 „Globale Verantwortung und Eine Welt“ nennt als Strategisches Ziel 1:

        „Die Stadt Saalfeld/Saale ist im Jahr 2030 Fairtrade-Town und hat eine faire und nachhaltige Beschaffung im Verwaltungshandeln verankert.“

        Als konkrete Ziele und Maßnahmen wurden festgelegt:

        1. Einstellung eines/r Koordinator/-in für kommunale Entwicklungspolitik (KEPol)

        Die Einstellung eines KEPol-Koordinators erfolgte im September 2019. Einer der Arbeitsschwerpunkte ist die Faire Beschaffung. Finanziell gefördert wird die Stelle durch Engagement Global gGmbH mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW).

        2. Kommunale Beschaffung

        Ziel: „Die kommunale Beschaffung und Vergabe der Stadt sowie ihrer Eigengesellschaften ist 2024 nachhaltig kooperativ organisiert und befördert regionale Kreisläufe. Ökologische und faire Kriterien werden angewandt und die städtische Vergaberichtlinie hat Vorbildfunktion für Unternehmen der Privatwirtschaft.“

        Fortbildungen (u.a. zum Kompass Nachhaltigkeit), Bestandsaufnahmen sowie die Erarbeitung und Verabschiedung einer Vergaberichtlinie sind Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden.

         

        [Beschlussvorlage zum Download]


        Einwohnerzahl Saalfeld/Saale: 29.000

        Kontakt:

        David Theobald
        Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik
        Phone: 03671 / 598-208
        Mail: kepol@stadt-saalfeld.de


      • Weimar - Beschluss Aktiv gegen Kinderarbeit (2006)

        Beschluss Aktiv gegen Kinderarbeit (2006)

        „Beschlusstext:

        • Bei Ausschreibungen der Stadt Weimar kommen nur noch Produkte oder Dienstleistungen in Betracht, zu deren Herstellung oder Erbringung keine Kinder ausgebeutet wurden.

        • Es kommen nur noch Produzenten oder Händler als Partner der Stadt in Betracht, die sich aktiv für einen Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit aussprechen und entsprechende Produkte ächten.

        • In Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellte Produkte weisen die entsprechende Unbedenklichkeit durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation (z.B. Transfair- oder Rugmark-Siegel) nach.

        • Vorstehende Punkte werden in die Vergabe-Praxis der Stadt ab sofort aufgenommen.

        Beschluss als Dokument


        Einwohnerzahl Weimar: 65.000

        Kontakt:

        Ulrike-Lilly Kossmann
        Phone: 03646-762298
        Mail: agenda21@stadtweimar.de


    • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

      • Bad Köstritz - Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung (2021)

        Seit Dezember 2021 gilt in Bad Köstritz eine Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung – „Besondere Verfahrensweise im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffung in der Verwaltung der Stadt Bad Köstritz als Global Nachhaltige Kommune Thüringen“.

        Ökologische und soziale Kriterien sind demnach bei folgenden Produktgruppen zu berücksichtigen:

        • Papier, Papiererzeugnisse, Drucksachen
        • Büromöbel
        • Lebensmittel
        • Saat- und Pflanzgut
        • Arbeitsschutzkleidung für die Feuerwehr

        Zu den Kriterien heißt es:

        „Bei Direktkäufen und vor Aufforderung zu Angebotsabgabe ist daher zu prüfen, ob eine Beschaffung unter folgenden Kriterien möglich ist:

        • ökologische Kriterien
        • ILO-Kernarbeitsnormen
        • Kriterien des Fairen Handels“

        Abweichungen hiervor sind nur möglich, wenn es kein Produkt am Markt gibt oder die Teuerung der nachhaltigen Beschaffung gegenüber der konventionellen Beschaffung mehr als 10 % beträgt.

        Bei Dienstleistungen sollen regionale Anbieter verstärkt beauftragt werden, indem Lebenszykluskosten bzw. die CO2-Belastung in den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.

        Die Erstellung der Dienstanweisung erfolgte durch fachliche Unterstützung der SKEW – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Abgestimmt wurde sie mit den verantwortlichen Beschaffern der Verwaltung.

        [Dienstanweisung zum Download]


        Einwohnerzahl Bad Köstritz: 3.400

        Kontakt:

        Andreas Hartmann
        Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik
        Phone: 036605/88117
        Mail: kepol.hartmann@stadt-bad-koestritz.de


      • Erfurt - Rundschreiben Recyclingpapier (2022)

        Seit einem Stadtratsbeschluss von 2016 ist die Veraltung der Stadt Erfurt verpflichtet, den Bedarf an Papier annähernd zu 100% mit Recyclingpapier“ zu decken.

        Um die Umsetzung des Beschlusses zum verstärkten Einsatz von Recyclingpapier in der Stadtverwaltung Erfurt zu erleichtern, wurde in der Folge des Ratsbeschlusses eine Hausmitteilung an die Mitarbeitenden der Verwaltung und der Schulen geschickt.

        Im März 2022 wurde erneut ein Rundschreiben an alle Ämter, Schulen und Eigenbetriebe erarbeitet, in dem eingangs auf die gesellschaftliche Verantwortung der Kommunen mit Blick auf die Agenda 2030 und SDG 12 „Nachhaltige Städte und Gemeinde“ Bezug genommen wird.

        Das Rundschreiben greift besonders Punkt 7 des Ratsbeschlusses auf:

        „07 Diese Regelungen gelten nicht für das Stadtarchiv und sonstige Stellen der Stadtverwaltung, die mit der Archivierung von Dokumenten betraut sind. Diese Stellen sind der ISO-Norm 9706 verpflichtet und sind daher vom Umstieg auf Recyclingpapier ausgenommen.“

        Es wird ausgeführt:

        Ausnahmeregelungen bei der Papierauswahl gibt es […] nur für Dokumente, die vom Archiv als dauerhaft aufbewahrungswürdig bewertet wurden und aus rechtlichen, politischen, kulturellen und historischen Gründen ständig aufbewahrt werden müssen.“

        Dazu legt das Rundschreiben explizit fest, in welchen Ämtern und für welche Dokumente von der Pflicht abgewichen werden darf, Recyclingpapier zu nutzen.

         

        [Rundschreiben zum Download]


        Einwohnerzahl Erfurt: 215.000

        Kontakt:

        Eileen Eckel
        Zentrale Beschaffung
        Phone: 0361-6551132
        Mail: zentrale.beschaffung@erfurt.de


      • Gotha - Video „Nachhaltige Beschaffung in Gotha“ (2020)

        Die thüringische Stadt Gotha kann seit vielen Jahren auf ihr bürgerschaftliches Engagement zählen. Vor allem in Fragen des Fairen Handels hat sich die Stadt einen Namen gemacht. Als Fairtrade-Town konnte sie sich 2019 beim Hauptstadtwettbewerb des Fairen Handels mit einem Sonderpreis unter den Gewinnerkommunen einreihen.


        Ein Video der Reihe „Aus den Kommunen“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) zeigt die vielfältigen Aktivitäten der Stadt. Es werden Schritte und Maßnahmen vorgestellt, wie nach und nach Nachhaltigkeitsaspekte in die Beschaffung einfließen.

        Das Video kann hier angeschaut werden.

        Aufgegriffen werden die Themen Arbeitskleidung, Kaffee, Büromaterial und Papier sowie die Einsparpotenziale bei Energie und Papier.


        Einwohnerzahl Gotha: 45.000

        Kontakt:

        Frau Meyfarth
        SB Nachhaltigkeit
        Phone: 03621222133
        Mail: a.meyfarth@gotha.de


      • Jena - Dienstanweisung zur Beschaffung mit Vorgaben zur Nachhaltigkeit (2021)

        Seit Dezember 2021 gilt in der Stadt Jena eine neue Dienstanweisung zur Beschaffung.

        Darin legt der Abschnitt „1.5 Nachhaltige Beschaffung“ ausführlich fest, welche Regelungen und Vorgaben zur Nachhaltigkeit zu beachten sind.

        Falls eine Beschaffung tatsächlich zwingend notwendig ist, sind unter anderen Folge- und Lebenszykluskosten und umweltfreundliche und sozialverträglich hergestellte Produkte mit einzubeziehen.

        Unter „1.5.2 Soziale Aspekte“ wird dazu ausdrücklich die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen genannt. „Für den Nachweis des Bieters zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnorm sowie der Einhaltung des Mindestlohngesetzes sind ab einem Auftragswert von 20.000 € entsprechende Formblätter … vor der Zuschlagserteilung zu unterzeichnen.“

        Für ökologische und soziale Nachhaltigkeit werden Hinweis zur Verankerung der jeweiligen Kriterien in den Eignungskriterien (etwa EMAS-Zertifizierung als Umweltmanagement-System), der Leistungsbeschreibung (als Mindestanforderungen) oder den Zuschlagskriterien gegeben.

        Als Beleg für die Einhaltung der Mindestkriterien kann der Nachweis durch Umwelt- bzw. Gütezeichen z.B.

        • Blauer Engel, europäische Blume, Fairtrade, FSC/PEFC oder gleichwertig

        erfolgen. Es wird eine allgemeine Definition wiedergegeben, was rechtlich als Gütezeichen gelten kann.

        Zur Formulierung der Vergabeunterlagen wird außerdem festgelegt: „Der Titel, der Betreff oder die Beschreibung der Vergabe soll ein Signal enthalten, dass ein besonderer Wert auf eine nachhaltige Beschaffung gelegt wird. Durch entsprechende Begriffe (im Bekanntmachungstext oder dem Betreff der Vergabe […] sollen die Unternehmen angeregt werden, verstärkt innovative, ökologische und fair gehandelte Produkte bzw. Verfahren anzubieten bzw. zu berücksichtigen.“

         

        [Dienstanweisung zum Download]


        Einwohnerzahl Jena: 111.000

        Kontakt:

        Alina Neugebauer
        Lokale Agenda/Nachhaltigkeit
        Phone: 03641-49 5206
        Mail: alina.sophie.neugebauer@jena.de