Möbel für Warte- und Empfangshallen
- CPV-Code
- 39156000-0
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Hamburg - Nachhaltige Objektstühle für Besprechungs-, Konferenz- und Wartebereiche (2014)
Nachhaltige Kriterien fordert die Freie und Hansestadt Hamburg 2015 bei der Ausschreibung von rund 4400 Objektstühlen (Vierbeinstühle, Freischwinger, Konferenzsessel, Schalenstühle) für Besprechungs-, Konferenz- und Wartebereiche. Gefordert wurde in Bezug auf qualitative, ökologische und soziale Aspekte:
- Zertifikat Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) oder vergleichbar zu allen angebotenen Stühlen vom jeweiligen Hersteller.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Umweltverträglichkeitsanforderungen zu allen angebotenen Stühlen, die unter dem Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung stehen.
- Zu allen angebotenen Stühlen mit Polster wird ein Formular „Ergänzende Vertragsbedingungen – Beachtung derILO-Kernarbeitsnormen (EVB-ILO) vom Hersteller“ beigefügt.
Details siehe Leistungsbeschreibung Objektstühle (2014) und Vergabeunterlagen Objektstühle (2014)
Bei Beschaffungen von Produkten und Beauftragung von Dienstleistungen sind die Kriterien des „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden 2019) zu berücksichtigen. Der Leitfaden wurde mit der Senatsdrucksache 2016/00140 für die Kernverwaltung verbindlich eingeführt und hilft dabei, die ökologischen Vorgaben des § 3b HmbVgG im Rahmen von Auftragsvergaben zu berücksichtigen.
Die allgemeinen Umweltkriterien im Kapitel 3 gelten auch für Produkte, die nicht explizit im Umweltleitfaden genannt sind, die Liste dort ist nicht abschließend.
Der Leitfaden (174 Seiten) wird kontinuierlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellste Version finden Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg: https://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/ oder hier als PDF „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2019".
Eine Kurzfassung (15 Seiten) ist hier verfügbar.
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzmöbeln
Leitfaden und Anbieterfragebogen Holzmöbel
Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Telefon: 040-428-23-2769
E-Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.deHamburg - Objektstühle für Besprechungs-, Konferenz-, Wartebereiche (2018)
Im Jahr 2018 hat die Freie und Hansestadt Hamburg in einem EU-weiten Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Objektstühlen ausgeschrieben.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre (31.5.2021) mit Verlängerungsoption. Die Verlängerungsoption wurde wahrgenommen.
Werden Stühle mit Holzteilen geliefert, muss das Holz aus zertifizierter Waldbewirtschaftung stammen (nachgewiesen z.B. durch FSC oder PEFC).
Darüber hinaus werden einige gesundheitsschädliche oder umweltgefährdende Stoffe ausgeschlossen. Auch an die Verpackung werden Umweltkriterien angesetzt (allgemeine Abfallvermeidung, Bevorzugung von Recyclingmaterial, Verbot von Folie aus PVC).
Als Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zum Auftrag hat der Bieter eine Erklärung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen für alle angebotenen Stühle mit Polster abzugeben – gemäß den Vorgaben des § 3a Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) (siehe auch unter Rahmendedingungen).
[Technisches Leistungsverzeichnis zum Download]
Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Telefon: 040-428-23-2769
E-Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de