Handbälle
- CPV-Code
- 37451900-3
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:
ILO-Übereinkommen 182:
Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.
In der Beschaffung von Lebensmitteln können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bestandteile des Produktes, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt wurden (z.B. Kakao, Zucker), ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“
Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Es ist möglich, Lebensmittel nachweislich aus Produktion zu beziehen, bei der die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unabhängig kontrolliert wird. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und die Punkte 2a. und b. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen (siehe auch Rahmenbedingungen).
Textbaustein:
„2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
a) Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:
(Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)
[mögliche Nachweise, die erbracht werden können: Fairtrade-Siegel oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182]“
Viele einschlägige Fair-Handels-Organisationen (wie zum Beispiel die GEPA) führen auf ihren Produkten aus bestimmten Gründen kein Fairtrade-Label, sind aber dennoch zuverlässige Partner des Fairen Handels. Um ihnen die Chance an einer Teilnahme am Wettbewerb zu geben, können Sie zusätzlich Punkt 2b) der Verwaltungsvorschrift folgendermaßen umformulieren:
Textbaustein:
„oder:
b) Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen und dessen Nachunternehmer zielführende Maßnahmen eingeleitet haben, bei der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:
(Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft World-Fairtrade Organization (WFTO) oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“
Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?
Fürth (Landkreis) - Faire Sportbälle für die Landkreischulen (2018)
Der Landkreis Fürth setzt sich zunehmend für eine faire Beschaffung ein. Dies sollte sich auch in der Zusammenarbeit mit den Landkreisschulen widerspiegeln.
Im Jahr 2018 erhielten alle Landkreisschulen fair gehandelte Fuß-, Hand- und Volleybälle zum Testen. Diese stießen auf eine überwiegend positive Resonanz, insbesondere auch der Schülerinnen und Schüler. Seither wird von Seiten der Verwaltung halbjährlich der Bedarf nach fair gehandelten Bällen abgefragt und diese zentral für alle Schulen gemeinsam bestellt (Direktkauf).
Einwohnerzahl Fürth (Landkreis): 119.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Fürth (Landkreis):
Monika Hübner
Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik (KePol)
Telefon 0911/97731033
E-Mail m-huebner@lra-fue.bayern.deMünchen - Rahmenvertrag für genähte Sportbälle (2022)
Die Landeshauptstadt München unterstützt und fördert den Handel mit fairen Bällen. Das Referat für Bildung und Sport und das Referat für Klima- und Umweltschutz setzen den Auftrag des Münchner Stadtrats um, dass Münchner Schulen im Sportunterricht mit fair gehandelten Sportbällen spielen.
Grundlage hierfür sind Beschlüsse aus den Jahren 2011, 2013 und 2016 (siehe Rahmenbedingungen). Diese Beschlüsse schreiben fest, dass genähte Bälle für den Schulsport nur mit Zertifikat aus Fairem Handel gekauft werden sollen. Konventionell hergestellte Bälle kommen nur dann in Betracht, wenn es am Markt kein vergleichbares Angebot aus Fairem Handel gibt.
München hat seit 2014 kontinuierlich Rahmenverträge für handgefertigte Sportbälle (Fußbälle, Handbälle, seit 2022 auch Volleybälle und Basketbälle) aus Fairem Handel abgeschlossen.
In der „Vorbemerkung zur Ausschreibung handgefertigter Bälle für Münchner Schulen“ werden die Bieter verpflichtet, ausschließlich „Bälle mit Gütezeichen des Fairen Handels“ zu liefern. Es werden die geforderten Standards des Fairen Handels aufgelistet.
Vormerkung zur Ausschreibung (Auszug)
Bei der Beschaffung von fair gehandelten Bällen sind der Landeshauptstadt München keine Mehrkosten entstanden.
Einwohnerzahl München: 1.580.000Ansprechpartner für Rückfragen zu München:
Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon 089-23347561
E-Mail einewelt.rku@muenchen.deNürnberg - Faire Sportbälle für Nürnberger Schulen (2022)
Im Sommer 2022 hat die Stadt Nürnberg im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (5 Lose, Rahmenvertrag) die Lieferung von Fußbällen, Handbällen, Volleybällen und Futsalbällen aus Fairem Handel ausgeschrieben (geschätztes Gesamtvolumen rund 750 Bälle, z.T. mit individuellem Aufdruck). Die Laufzeit beträgt ein Jahr mit Option auf einmalige Verlängerung.
Die Einhaltung der Fair-Handels-Kriterien war Mindestanforderung und zwingend. Basis des Verfahrens ist der Beschluss des Schulausschusses vom 14.12.2018, der den verbindlichen Einsatz fair gehandelter Sportbälle im Bereich Fußbälle, Hallenfußbälle, Futsal-Bälle, Handbälle und Volleybälle (abschließende Aufzählung) an allgemeinbildenden Schulen für Neu- und Ersatzbeschaffungen vorschreibt.
In den Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung heißt es:
„Werden Bälle aus den auf der DAC-Liste geführten Ländern angeboten, muss ihr Herstellungs- und/oder Bearbeitungsprozess den Kriterien des „Fairen Handels“ genügen.
Die aktuelle Liste der DAC-Länder findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: (http://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/dac_laenderliste/index.html)
Insbesondere müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Einhaltung der Menschenrechtserklärung und der Richtlinien der ILO:
Produzenten gewährleisten für Ihre Mitarbeiter/innen bei der Herstellung/Bearbeitung der angebotenen Bälle folgende Standards:
[Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Verbot von Zwangsarbeit, Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts, Verbot von Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), Einhaltung des Mindestalters, Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit] - fairer Preis, der einen fairen Lohn garantiert, welcher die Kosten der nachhaltigen Erzeugung und die Lebenshaltungskosten deckt und mindestens so hoch sein muss wie der Fairtrade-Mindestpreis plus Zuschlag, sofern ein solcher von den internationalen Fairtrade-Vereinigungen festgelegt worden ist.
- Überwachung und Verifizierung der Einhaltung dieser Kriterien durch unabhängige Dritte.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Fairtrade-Zertifikats des Transfair e.V. oder gleichwertig. Eigenerklärungen werden nicht akzeptiert.
Der entsprechende Nachweis für jedes angebotene Produkt ist bei Angebotsabgabe als Anlage (im Workflowpunkt 2 des Bieterassistenten „Eigene Anlagen“) zwingend hochzuladen.“
Gegenüber vorigen Ausschreibungen gaben mehr Bieter als bisher ein Angebot an.
Insgesamt war eine ausführliche Markterkundung im Vorfeld der Ausschreibung ein sehr wichtiger Erfolgsfaktor.
[Leistungsbeschreibung zum Download]
Einwohnerzahl Nürnberg: 511.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Nürnberg:
Florian Pertlwieser
Strategischer Einkauf - Nachhaltige Beschaffung
Telefon 0911-231 70 295
E-Mail florian.pertlwieser@stadt.nuernberg.de- Einhaltung der Menschenrechtserklärung und der Richtlinien der ILO: