Hosen
- CPV-Code
- 18234000-8
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:
ILO-Übereinkommen 182:
Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.
In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung.
In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“
Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob es Bieter gibt, die Bekleidung und Textilien nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).
Textbaustein:
„2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
* Ich/Wir sichere/n zu, dass die Gewinnung der Rohbaumwolle des Produktes [und/oder der Produktionsschritt der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:
(Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: In der Gewinnung der Rohbaumwolle: z.B. Fairtrade certified cotton; in der Konfektionierung: z.B. Global Organic Textile Standard GOTS; Naturtextil IVN zertifiziert BEST - oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Produkt nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen können, können Sie als Alternative von den Unternehmen verlangen, dass sie nachweislich daran arbeiten, ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Produktionsabläufen der Konfektionierung zu vermeiden. Zusätzlich zu der oben genannten wäre also folgende Auswahlmöglichkeit zuzulassen:
* Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen – zielführende Maßnahmen eingeleitet hat im Produktionsschritt der Konfektionierung des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:
(Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft und Anerkennung in der Fair-Wear-Foundation oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“
Sie finden unten stehend ausreichend Bieter für Bekleidung und Textilien, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Bieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?
Fürstenfeldbruck - Faire Warnschutzkleidung für den Bauhof (2020)
Im Januar 2020 hat die oberbayerische Kreisstadt Fürstenfeldbruck Warnschutzkleidung (Jacken, T-Shirts und Hosen) für vier Mitarbeiter des Bauhofs beschafft.
Bei den Bemühungen der Verwaltung für die Ziele als Fairtrade Town wurde beschlossen, für den Einkauf Kriterien des Fairen Handels anzusetzen. Fürstenfeldbruck folgte für diese Beschaffung dem Beispiel anderer bayerischer Kommunen, die für Informationen angefragt wurden (z.B. Neumarkt in der Oberpfalz).
Der Bauhof als städtischer Betrieb legte zunächst fest, welche Produkte benötigt wurden. In Kooperation mit der städtischen Vertreterin der Steuerungsgruppe Fairtrade Town wurden dann aufgrund des Volumens zwei Angebote eingeholt.
Beschafft wurden die Produkte von einem Hersteller, der Mitglied der Fair Wear Foundation ist.
Die Kosten beliefen sich auf rund 2.000 €.
[Link zur Pressemitteilung]
Einwohnerzahl Fürstenfeldbruck: 38.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Fürstenfeldbruck:
Eva-Maria Trischler
Bürgermeisterbüro
Telefon 08141/281-1013
E-Mail eva-maria.trischler@fuerstenfeldbruck.de
www.fuerstenfeldbruck.deFürth - Beschaffung von Arbeits- und Warnschutzkleidung (2022)
Die Stadt Fürth führte im Bereich der Warn- und Arbeitskleidung zwei unterschiedliche Vergaben durch. Diese Verträge decken den Bedarf der Dienststellen Abfallwirtschaft, Tiefbauamt/Bauhof, Grünflächenamt sowie Stadtentwässerung. Die Verträge decken sowohl Kauf- als auch Mietkleidung ab.
Bisher wurde für die Bedarfsämter nur Kleidung gekauft. Ergänzend sollte ein Teil der Kleidung für den neuen Vertragszeitraum auch gemietet werden, um die fachgerechte Reinigung der Kleidung mit abdecken zu können.
Kaufkleidung
Grundlage der Ausschreibung war ein Leistungsverzeichnis, in dem insgesamt 135 Kernartikel abgefragt wurden. Hierzu gehören Warnschutzkleidung (Arbeitsjacken, T-Shirts, Winterjacken, Latz- und Bundhosen) sowie Arbeitskleidung (Arbeitsjacken, Latz- und Bundhosen). Ebenfalls im Sortiment sind Arbeitshandschuhe. Das Gesamtvolumen des Vertrags (Laufzeit 4/2022–3/2024) wird etwa ca. 161.800 € brutto betragen.
Mitkleidung
Der Rahmenvertrag (Laufzeit 02/2022–01/2025) umfasst die Bereitstellung der Kleidung sowie die Reinigungsdienstleistung. Das Volumen umfasst etwa 3.100 Kleiderteile für ca. 270 Mitarbeiter. Geschätzter Auftragswert netto: 404.600 € brutto.
Für beide Projekte wurde ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt: im Bereich Kaufkleidung eine Öffentliche Ausschreibung und im Bereich Mietkleidung ein Offenes Verfahren.
Nachhaltigkeit
Die Analyse vergangener Beschaffungsvorgänge ergab, dass die Kleidung, die durch die Stadt Fürth für die Bedarfsstellen via Kernsortiment von einem Großhändler bezogen wurde, bereits von Herstellern stammte, die u.a. Mitglied in der Fair Wear Foundation sind. Bestärkt durch die positiven Erfahrungen, die die Nutzerinnen und Nutzer der Kleidung bereits machen konnten, wurde im Bereich Kaufkleidung der Wettbewerb auf Anbieter beschränkt, die die bewährten, nachhaltigen Produktlinien im Portfolio hatten.
Im Bereich der Mietkleidung waren die Erfüllung der Warnklassifizierung wichtig sowie ein möglichst hoher Baumwollanteil. Hier wurde im Rahmen der Wertung außerdem mit 10 % auf die ökologische Nachhaltigkeit angesetzt, etwa für CO2-Neutralität oder die Zertifizierung mit einem Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001).
Gewichtung in der Wertung
- 60 % Preis
- 10 % ökologische Nachhaltigkeit (CO2-Kompentation)
- 15 % soziale Nachhaltigkeit (Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung)
- 15 % Qualität (Produktprüfung)
Dazu mussten Bieter einen Bewerberbogen ausgefüllt einreichen. Dieser Bogen soll in Zukunft auch bei Kaufkleidung Anwendung finden.
Aussagen über die Entwicklung des Preises bei der Kaufkleidung, inwieweit sich dieser im Vergleich zu Ausschreibungen ohne Nachhaltigkeitskriterien entwickelt hat, können nicht gemacht werden, da die Produkte vor- und nachher die gleichen waren. So gesehen hat sich preislich nichts verändert.
[Bewerberbogen zum Download]
Einwohnerzahl Fürth: 129.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Fürth:
Andrea Ziegler
Zentrale Beschaffung
Telefon 0911 / 9 74-34 72
E-Mail andrea.ziegler@fuerth.deMarkt Wendelstein - Mietkleidung für den Bauhof (2017)
Für die Neueinkleidung der Bauhofmitarbeiter in Markt Wendelstein wurde aus organisatorischen Gründen im Jahr 2017 ein Miettextilanbieter gesucht. Im Rahmen seiner Möglichkeiten fördert der Markt Wendelstein konsequent den Fairen Handel. Seit Oktober 2019 trägt die Kommune den Titel Fairtrade Town. Aus diesem Grund wurde bei der Arbeitskleidung der Bauhofmitarbeiter auf einen Anbieter umgestellt, der Kleidung aus dem fairen Handel anbietet.
Insgesamt würden 90 Garnituren (Hosen und Jacken) für 30 Mitarbeiter beschafft.
Vorgehensweise:
Frühzeitig im Prozess wurden die Bauhofmitarbeiter im Hinblick auf den Tragekomfort der Kleidung beteiligt. Die beschafften Textilien wurden durchweg positiv bewertet. Es wurde außerdem großen Wert auf haltbare Kleidung gelegt.
Nach einer Markterkundung wurden festgelegt, für die Beschaffung Textilien das Fairtrade-Siegel zu fordern.
Einwohnerzahl Markt Wendelstein: 15.800Ansprechpartner für Rückfragen zu Markt Wendelstein:
Uwe Babinsky
Baureferat
Telefon 09129 / 401-140
E-Mail uwe.babinsky@wendelstein.deRegensburg - Arbeitskleidung mit sozialen und Umweltkriterien (2022)
Seit März 2022 läuft in der Stadt Regensburg eine neue Rahmenvereinbarung in zwei Losen für die Lieferung von Arbeitskleidung. Damit wird der Bedarf von rund 875 Mitarbeitenden verschiedener Ämter gedeckt (ohne Feuerwehr und Ordnungsamt). Das Volumen beträgt rund 130.000 € brutto. Die Laufzeit beträgt ein Jahr ohne Verlängerungsoption.
Dabei wurde festgelegt, dass die angebotenen Produkte unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein müssen. Diese Sozial-Kriterien gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung und waren als Mindestkriterien gesetzt. Umweltkriterien gingen in die Wertung ein.
Als Nachweis wurde die Beantwortung eines Fragekatalogs zum Lieferkettenmanagement (Formblatt Kriterien des fairen Handels) und ein Monitoring der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Vorlage entsprechender Mitgliedschaften, Siegel, Zertifizierungen akzeptiert. Es mussten mindestens 80 von 100 Punkten erreicht werden. Eine geringere Punktzahl führte zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Nachweise wurden wie folgt bepunktet:
- Fair Wear Foundation: 100 Punkte
- Fairtrade-Textilstandard: 90 Punkte
- GOTS: 80 Punkte
- Grüner Knopf: 80 Punkte
- SA 8000: 70 Punkte
- IVN Naturtextil: 50 Punkte
- STeP: 20 Punkte
Die Wertung der Nachweise erfolgte in Bezug auf Einhaltung der Sozialstandards: Risikoanalyse, Beschwerdemanagement, Maßnahmenplänen, Umsetzung von Maßnahmen, Sozialaudits, Tarifverträge, Gewerkschaften etc.
Für Angebote, die die Mindestpunktzahl erreichten, galt schließlich folgendes Bewertungsschema:
- Preis: 40%
- Bemusterung: 40%
(Qualität, Verarbeitung, Funktionalität etc.) - Berücksichtigung von Umweltkriterien: 20%
(Energieverbrauch, Wasserverbrauch, CO2-Ausstoß etc.)
Nachgewiesen werden konnten die Umweltschutzkriterien u.a. durch GOTS, bluesign, STeP, Oekotex Made in Green, IVN Naturleder, IVN Best, Blauer Engel Textilien, Blauer Engel Leder oder gleichwertig (Formblatt Kriterien der Umweltverträglichkeit).
Zwei Bieter haben ein Angebot abgegeben. Beide haben Produkte der gleichen Firma angeboten, die Mitglied in der Fair Wear Foundation ist. Bis auf zwei Ausnahmen wurden sogar bei den einzelnen Positionen identische Produkte angeboten. Eine Bemusterung war somit nicht notwendig. Eine Wertung sowohl bei der Umweltverträglichkeit als auch der Bemusterung hätte jeweils identische Ergebnisse erzielt. Entscheidend war bei dieser Ausschreibung daher der Preis.
Die Vergabeunterlagen für die Öffentliche Ausschreibung wurden mit Unterstützung der Rechtsberatung der SKEW erstellt.
Dem Prozess vorausgegangen war eine Phase intensiver Vorbereitung, angefangen mit einer Bedarfsermittlung und einer Pilotausschreibung sowie ausgedehnten Tragetests im Jahr 2020. Die lange Testdauer wurde als sehr positiv bewertet, die Tester:innen waren sehr überzeugt von der Qualität. Nach Workshops und Schulungen zur nachhaltigen Beschaffung und der Gründung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe Beschaffung ab Herbst 2020 wurde im Juli 2021 per Ratsbeschluss ein Bericht zur Umsetzung der fairen Beschaffung zur Kenntnis genommen. In Bieterdialogen, die als Einzelgespräche geführt wurden, konnten Bieter Rückfragen zu Nachweisen stellen. Die Verwaltung außerdem gab Hinweise zu möglichen Herstellen, deren Produkte die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und die im Tragetest positiv bewertet wurden.
Insgesamt waren alle Beteiligten sehr zufrieden mit Verlauf und Ergebnis der Ausschreibung.
Downloads
[Eignung/Wertung]
[Formblatt Kriterien des fairen Handels]
[Formblatt Kriterien der Umweltverträglichkeit]
[Leistungsverzeichnis]
Einwohnerzahl Regensburg: 154.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Regensburg:
Michael Grein
Koordinator für Kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0941 507 2107
E-Mail grein.michael@regensburg.de
https://www.regensburg.de/leben/agenda-2030Würzburg - Arbeitsbekleidung für Abfalldienste und Straßenreinigung (2016)
Der Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ der Stadt Würzburg beschäftigt insgesamt ca. 300 Mitarbeitende und stellt den 85 Beschäftigten von Fuhrpark und Werkstätten blaue Arbeitskleidung sowie den Mitarbeitenden der Abfalldienste (90 Mitarbeiter) und der Straßenreinigung (85 Mitarbeiter) orange Arbeitskleidung.
Es werden durchschnittlich 50.000 Euro im Jahr für Dienstkleidung ausgegeben.
Nachdem im November 2012 schon die Umstellung auf fair gehandelte T-Shirts (ca. 250–500 Stück jährlich) erfolgte, wurde in 2013 intensiv nach fair gehandelten kurzen und langen Bundhosen, Latzhosen und Arbeitsjacken für Fuhrpark und Werkstatt recherchiert. Bei der Suche und Auswahl von geeigneten Kleidungsstücken wurden die Initiative Weltladen Würzburg e.V. und die lokalen Agenda 21 eingebunden.
Im Juni 2013 erhielten 9 Mitarbeitende von Fuhrpark und Werkstätten Hosen und Jacken für 3-4 Monate zum Probetragen. Es wurden drei Anbieter getestet, die sich alle unabhängigen Kontrollen durch die Fair Wear Foundation (FWF) unterziehen. Nach Auswertung der Testmonate incl. einer Mitarbeiterbeurteilung und positiver Bewertung erfolgte mittels einer Angebotseinholung die Umstellung der Beschaffung von Arbeitskleidung auf Produkte, die sozialen und ökologischen (mind. 50% Baumwolle, so wenig Polyester wie möglich, idealerweise Öko-Tex Standard 100) Standards gerecht werden.
Durch das neue Bekleidungskonzept (zweifarbig statt einfarbig, mind. 50% Baumwolle, Größe von untersetzt bis groß und schlank, Fairtrade oder Fair Wear) und das größere Bekleidungsangebot für die Mitarbeitenden (kurze Hose, Bundhose, Latzhose und Softshelljacke) stiegen die Ausgaben für Berufsbekleidung um ca. 20 %. In der ersten Charge wurde eine größere Menge beschafft, danach folgten kleinere Bestellungen je nach Bedarf. In der Zwischenzeit ist eine Preissteigerung bei einigen Artikel erfolgt.
Das gleiche Vorgehen wurde 2014/2015 für kurze und lange Bundhosen, Latzhosen und Arbeitsjacken für die Abfalldienste und die Straßenreinigung umgesetzt.
In den Aufforderungen zur Angebotsabgabe (Leistungsverzeichnis) wurde eine Mitgliedschaft bei der Fair Wear Foundation bzw. das Fairtrade-Siegel eingefordert.
Leistungsverzeichnis T-Shirts 2015
Intensive Recherchen und eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Fachleuten für Fairen Handel und den Beschaffungsverantwortlichen der Stadtreiniger haben dazu geführt, dass verschiedene Anbieter für fair gehandelte blaue und orange Arbeitskleidung gefunden werden konnten. Dabei wurden sowohl die Vorgaben für die Produktion der Ware nach fairen Gesichtspunkten als auch die Vorgaben für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz eingehalten. Die Zusammenarbeit von Beschaffungsverantwortlichen der Stadt Würzburg und Mitarbeitenden des Weltladen Würzburg war ein Novum. Dadurch konnten die verschiedenen Ansprüche und Anforderungen an Arbeitskleidung ausgetauscht und entsprechend bei der Recherche berücksichtigt werden. Erstmals wurde bei der Beschaffung von Arbeitskleidung eine faire Produktionsweise als zentrales Kriterium zu Grunde gelegt.Der Anbieter, von dem "Die Stadtreiniger" einen Großteil der Arbeitskleidung beziehen, wurde in 2016 zum dritten Mal in Folge von der Fair Wear Foundation als „Leader“ eingestuft. Diese Auszeichnung erhalten Unternehmen, die den Anforderungen der Foundation hinsichtlich fairer Arbeitsbedingungen auf besonders hohem Niveau entsprechen.
Einwohnerzahl Würzburg: 127.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Würzburg:
André Hahn
Telefon 0931-37 38 32
E-Mail andre.hahn@stadt.wuerzburg.de