Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Handtücher

CPV-Code
39514100-9

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung

      Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:

      ILO-Übereinkommen 182:

      Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.

      In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung.

      In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“

      Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.

      Sie sollten zunächst prüfen, ob es Bieter gibt, die Bekleidung und Textilien nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).

      Textbaustein:

      „2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass die Gewinnung der Rohbaumwolle des Produktes [und/oder der Produktionsschritt der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:

      (Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: In der Gewinnung der Rohbaumwolle: z.B. Fairtrade certified cotton; in der Konfektionierung: z.B. Global Organic Textile Standard GOTS; Naturtextil IVN zertifiziert BEST - oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Produkt nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen können, können Sie als Alternative von den Unternehmen verlangen, dass sie nachweislich daran arbeiten, ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Produktionsabläufen der Konfektionierung zu vermeiden. Zusätzlich zu der oben genannten wäre also folgende Auswahlmöglichkeit zuzulassen:

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen – zielführende Maßnahmen eingeleitet hat im Produktionsschritt der Konfektionierung des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:

      (Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft und Anerkennung in der Fair-Wear-Foundation oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Sie finden unten stehend ausreichend Bieter für Bekleidung und Textilien, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Bieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?

    • Herrieden - Faire Handtücher zum Parkbad-Jubiläum (2019)

      50 Jahre Parkbad – das nahm die Stadt Herrieden zum Anlass, um Dauerkartenkäufern ein faires Handtuch zu schenken. Auch die Steuerungsgruppe der Fairtrade Stadt Herrieden beschloss, das Parkbadjubiläum und das gewählte Jahresmotto der Gruppe „Faire Textilien“ zusammenzubringen, so dass ein faires Badetuch zum Verkauf herausgebracht wurde.

      Beschafft wurden insgesamt 900 Handtücher mit individueller Bestickung von einem Lieferanten, der Mitglied der Fair Wear Foundaton ist (Status „Good“).

      Hilfreich erwies sich der Verweis auf Gütesiegel. Im Gespräch mit Anbietern wurde Knowhow zwischen Anbietern und Beschaffer ausgetauscht (es kam beispielsweise mehrfach zum konstruktiven Austausch, was fair gehandelt bedeutet. Bei der Beschaffung wurde die Koordinationsstelle für kommunale Entwicklungspolitik einbezogen und der Kompass Nachhaltigkeit als Hilfestellung genutzt.

      Weitere Erfahrungsberichte zu dem Beschaffungsbeispiel sind auf der Website der Fairen Metropolregion Nürnberg zu finden.


      Einwohnerzahl Herrieden: 8.200

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Herrieden:

      Maximilian Kroemer
      Koordination kommunale Entwicklungsarbeit
      Telefon 09825/808-66
      E-Mail maximilian.kroemer@herrieden.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle KamppeterMerle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 251 674413 61
E-Mail kamppeter@ci-romero.de
Rosa GrabeRosa Grabe FEMNET e.V.
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 228 90 91 73 09
E-Mail Rosa.Grabe@femnet.de

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Frau Raabe
Telefon: 02064 4569120, E-Mail: aurora@aurora-ow.de
Nicole Hörnemann
Telefon: 0045 44140964, E-Mail: nho@beirholm.dk
Stephan Vogt
Telefon: 0049 251 620651 18, E-Mail: stephan.vogt@brands-fashion.com
Michaela Gnass
Telefon: 0049 2871 21 98 63, E-Mail: info@dibella.de
Bestellservice
Telefon: 0049 60 50 97 10 12, E-Mail: info@strauss.de
Bernhard Egner
Telefon: 08847 6907 0, E-Mail: info@floringo.de
Ingo Rauscher
Telefon: 0049 7123 93 80 0, E-Mail: info@cotonea.de
Gülay Can
Telefon: 0049 202 266 83 412, E-Mail: guelay.can@gepa.de
Christina Waha
Telefon: 061513608224, E-Mail: christina.waha@jefferys.com
Junaid Khalid
Telefon: 0049 202 260 80 46, E-Mail: JKhalid@dieckhoff-textil.de
Ann-Kathrin Overrath
Telefon: 0221/99889118, E-Mail: info@kaya-kato.de
Frank Schell
Telefon: 0049 9280 981080, E-Mail: service@livingcrafts.de
Tarik Tur
Telefon: 0610466900, E-Mail: Tur@lomotex.de
Michelle Kern
Telefon: 0049 9369 905 100, E-Mail: info@memo.de
Peter Reiter
Telefon: 004917647876594, E-Mail: peter.reiter@nitzsche-fashion.com
Claudia Schulz
Telefon: 040-89004151, E-Mail: kontakt@textilekonzepte.de
Andreas Reimann
Telefon: 0049 7542 5306 710, E-Mail: andreas.reimann@vaude.com

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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