Sachsen
Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Sachsen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 08.12.2019
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Sachsen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Bisher ist in Sachsen die UVgO noch nicht eingeführt worden. Staatliche und kommunale öffentliche Auftraggeber wenden die VOL/A in der Unterschwelle weiterhin an. Die Verwendung von Gütezeichen kann daher in der Unterschwelle nur über eine analoge Anwendung des § 24 UVgO erfolgen.
Landesvergabegesetz
Das „Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen“ (SächsVergabeG) vom 14. Februar 2013 enthält keine Regelungen zu sozialen oder ökologischen Aspekten.
Die Anwendung sozialer oder ökologischer Kriterien in Ihren Vergabeunterlagen wird dadurch nicht eingeschränkt, als Rahmen dienen somit die in § 1 SächsVergabeG genannten Vorgaben auf Bundesebene. Hierzu finden Sie Hinweise bei den Rechtlichen Grundlagen.
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
Es liegen keine Verwaltungsvorschriften vor.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (Oktober 2020)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Beschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe „Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung“ (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
* Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Chemnitz - Beschluss Initiative gegen Kinderarbeit (2008), Fortschreibung und Umsetzung (2012)
Beschluss: Initiative gegen Kinderarbeit (2008)
Folgender Beschlussvorschlag wurde in Chemnitz angenommen:
„Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Chemnitz wirkt sowohl in ihrer Vergabepraxis als auch im Beschaffungswesen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten darauf hin, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit keine Verwendung finden.“
Beschlussvorschlag als Dokument
Beschluss: Umsetzung und Fortschreibung der Initiative gegen Kinderarbeit (2012)
Der Beschluss von 2008 wurde anlässlich eines Berichtes 2012 noch einmal erneuert und präzisiert. Es wurde beschlossen, dass zur weiteren Qualifizierung der Mitarbeitenden konkrete Beschlussvorlagen zu folgenden Aspekten erarbeitet werden sollten:
- „Erarbeitung einer Dienstanweisung zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses,
- Aufnahme entsprechender Regelungen in die Vergaberichtlinien der Stadt Chemnitz,
- Pflicht für Bieter und Leistungserbringer, zu über unverbindliche Eigenerklärungen hinausgehende Mitgliedschaft oder Zertifizierungen bei/durch unabhängigen und anerkannten Institutionen,
- Forderung nach durch die Bieter und Leistungserbringer einzuhaltenden ILO-Kernarbeitsnormen, die den völkerrechtlichen Status von Menschenrechten besitzen,
- regelmäßigen Qualifizierung der Mitarbeiter in den Vergabestellen der SVC“
Einwohnerzahl Chemnitz: 243.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Chemnitz:
Manfred Hastedt
Telefon 0371-488 6177
E-Mail manfred.hastedt@stadt-chemnitz.deDresden - Beschluss zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2009)
Vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden wurde am 10. Dezember 2009 der Beschluss zur "Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im öffentlichen Beschaffungswesen" gefasst.
Der Beschluss sieht vor, dass im Beschaffungswesen der Landeshauptstadt künftig nur Produkte berücksichtigt werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
In Anlage 1 des Beschlusses wird eine Liste der in Frage kommenden Produkte vorgestellt. Es handelt sich um:
- Sportgeräte, Bälle, Sportbekleidung
- Kleidungstextilien, Lederwaren, Schutzkleidung
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
- Produkte aus Holz
- Möbel, Büromaterial
- IT-Hardware
- Sandsäcke, Big-Bags (Hochwasserschutzelemente), Notkleidungssets, Klappbetten (Disk-o-BED)
- Erzeugnisse aus Agrarprodukten wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
In Anlage 2 des Beschlusses wird ein Nachweis/Eigenerklärung für potentielle Bieter zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss A0024 kann im Ratsinformationsystem der Landeshauptstadt Dresden hier eingesehen werden.
Einwohnerzahl Dresden: 555.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Dresden:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.deLeipzig - Beschluss Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig (2013)
Beschluss Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig (2013)
"Die Fairtrade-Stadt Leipzig setzt sich das Ziel, bei der Beschaffung von Produkten, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) auf das Transfair-Siegel oder gleichwertige Zertifizierung zu bestehen, um dem Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der Ausbeutung von Arbeitskräften zu begegnen. Zum Erreichen dieses Zieles wird ein Konzept zur Umsetzung erarbeitet. (...)"
Einwohnerzahl Leipzig: 602.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Leipzig:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0341-123 3504
E-Mail sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Beschluss Kaffee/Tee aus fairem Handel für Veranstaltungen und Mitarbeiterversorgung (1996)
Beschluss Kaffee aus fairem Handel (1996)
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert vertraglich abzusichern, dass bei Verpachtungen, in der Mitarbeiterversorgung, bei Veranstaltungen u.a., Kaffee und Tee aus fairem Handel zur Anwendung kommt.
Einwohnerzahl Leipzig: 602.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Leipzig:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0341-123 3504
E-Mail sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Beschluss Vergabewesen der Stadt – sozial verantwortlich! (2006)
Beschluss Vergabewesen der Stadt – sozial verantwortlich! (2006)
„1. Berücksichtigung bei Vergaben finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
Dies können Produkte wie:
- Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren)
- Teppiche, Wohn-und Kleintextilien (Dienstbekleidung)
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
- Produkte aus Holz
- Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a. sein. (...)“
Einwohnerzahl Leipzig: 602.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Leipzig:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0341-123 3504
E-Mail sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Beschluss Verwendung von fairen Sportbällen (2016)
Beschluss: Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im Schulsport verwenden
In der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 14.12.2016 wurde unter TOP 13.3 folgender Beschluss gefasst:
"1. Die Verwaltung wird im Rahmen des kommenden Vergabeverfahren mit Leistungszeitraum nach dem 31.10.2018 den Einkauf von Sportbällen mit Gütezeichen des Fairen Handels für den Sportunterricht an Schulen ausschreiben. Die Stadtverwaltung achtet dabei außerdem darauf, dass die eingekauften Bälle nicht unter Verwendung von Tierleder produziert wurden.
2. Die Verwaltung wird weiter in geeigneter Weise auch bei Sportvereinen, für die die städtischen Beschaffungsregeln nicht gelten, für den ausschließlichen Einsatz fair gehandelter Bälle werben." (...)
"Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig verfügt über einen Stadtratsbeschluss zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Über eine praktische Auswirkung gibt es jedoch keine Informationen. Der Vergabebericht trifft zum Thema handgenähter Bälle keine Auskunft. Gleichzeitig ist klar, dass zumindest im Schulunterricht Bälle regelmäßig zum Einsatz kommen und somit auch laufend neu beschafft werden müssen.Faire Beschaffung muss im konkreten Einzelfall beginnen. Das geht nicht mit jedem Produkt, aber bei Bällen ausgesprochen gut. Mit den zur Verfügung stehenden Siegeln ist sowohl anforderungs- als auch nachweisseitig die Qualifizierung des Produktes gesichert.
Die Stadt München hat die Schulen fair gehandelte Bälle testen lassen. Die Bälle wurden für gut befunden. Es werden dort nur noch Fairtradebälle aus dem Rahmenvertrag gekauft und die Kosten evaluiert - es entstanden keine Mehrkosten."
Einwohnerzahl Leipzig: 602.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Leipzig:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0341-123 3504
E-Mail sophie.kratzer2@leipzig.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Dresden - Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Beschaffung (2018)
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden bzgl. der Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung wird vom Oberbürgermeister am 15. April 2018 wie folgt beantwortet:
"Produkt- bzw. leistungsabhängig fordert die Landeshauptstadt Dresden (LHD) in Vergaben regelmäßig Eigenerklärungen zum Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit und geeignete Zertifikate für Nachhaltigkeit (z. B. Blauer Engel). Zudem erfolgt die Berücksichtigung der Umweltauswirkungen (Energieverbrauch, Geräuschpegel, Emissionen etc.) entweder als Mindestforderung Im Leistungsverzeichnis oder/und als Wertungskriterium beim Angebotsvergleich. Bei freihändigen Vergaben werden vorwiegend regional ansässige Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Vergabestellen haben unter Beachtung der Dienstordnung „Vergabe" die Vergabeverfahren durchzuführen. Unter Ziffer 1.3.2 Abs. 3 ist festgehalten, dass Vergabestellen darauf zu achten haben, dass die Vergabeverfahren unter Beachtung des Stadtratsbeschlusses „Fairtrade Town" (siehe hier) durchgeführt werden. Es ist daher die Aufgabe der Vergabestellen, die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren. Eine zentrale Überwachung ist auf Grund der Vielfalt der Vergaben nicht praktikabel. Im Mitarbeiterinformationssystem (MIS) der Stadtverwaltung sind zum Thema entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
Die Einführung eines elektronischen Einkaufssystems ist geplant.
Es ist geplant, in den Leistungsanforderungen zur „Mitarbeiterversorgung für städtische Beschäftigte im Neuen Rathaus Dresden" auf eine Anlieferung und Bereitstellung einer vollwertigen Ernährung entsprechend der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) abzustellen."
Der Beantwortung der Anfrage kann im Ratsinformationsystem der Landeshauptstadt Dresden hier eingesehen werden.
Einwohnerzahl Dresden: 555.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Dresden:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.deLeipzig - Handreichung zum nachhaltigen und fairen Catering (2015)
Handreichung der Stadt Leipzig zum nachhaltigen und fairen Catering (2015)
Von der Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Leipzig wurde in 2015 eine "Handreichung für nachhaltiges und faires Catering" erarbeitet. Die auf eine unmittelbare und einfache Anwendbarkeit ausgelegte Handreichung stellt für Vergaben im Bereich Catering gute Grundlagen und Informationen zur Verfügung.
Weitere Information und die Handreichung finden Sie hier.
Einwohnerzahl Leipzig: 602.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Leipzig:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0341-123 3504
E-Mail sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Konzept zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (2014)
Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (2014)
Federführend durch das Dezernat für Allgemeine Verwaltung (Hauptamt) unter Beteiligung des Dezernates für Umwelt, Ordnung, Sport (Steuerungsgruppe Fairtrade Town) und des Dezernates für Stadtentwicklung und Bau wurde o.g. Konzept erarbeitet.
Da sich das Konzept nur nach innen - an die Verwaltung - richtet, wurde es von der Ratsversammlung lediglich zur Kenntnis genommen. Intern verbindlich ist es durch die Bestätigung in einer Dienstberatung des Leipziger Oberbürgermeisters im Juli 2014.
Ziel des Konzeptes ist es, die Beschaffung vorrangig an ökologischen und sozialen Bedingungen unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen auszurichten. Zum anderen soll bei Ausschreibungen von Produkten die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, verstärkt auf die Vorlage international anerkannter Siegel wie etwa des Transfair-Siegels hingewirkt werden. Das betrifft vor allem Schnittblumen, Kaffee, Dienstbekleidung, aber auch Pflastersteine oder Produkte aus Holz.
Konzept als Dokument (16 Seiten)
Einwohnerzahl Leipzig: 602.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Leipzig:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0341-123 3504
E-Mail sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Vergabeordnung (2015)
Die Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen vom 21. Januar 2015 legt in Abschnitt 8. fest, dass:
"Bei der Vergabe von Aufträgen mit Umweltrelevanz sind die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung unter www.beschaffunginfo.de zu berücksichtigen. Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert, sind vorzugsweise solche Produkte zu beschaffen, die die Kriterien dieses oder vergleichbarer Umweltzeichen erfüllen.
Berücksichtigung bei der Vergabe von Aufträgen finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
Dies können Produkte wie:
- Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren)
- Teppiche, Wohn- und Kleintextilien (Dienstbekleidung)
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
- Produkte aus Holz
- Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a. sein.
Das Formblatt dieser Erklärung ist als Anlage 1 beigefügt.
Bei der Beschaffung von Holzprodukten als Bestandteil von Bauleistungen wird grundsätzlich entsprechend dem Vergabehandbuch des Bundes eine Zertifizierung nach FSC/PEFC oder gleichwertig gefordert. (...)"
Anlage 1 zur Vergabeordnung als Dokument
Einwohnerzahl Leipzig: 602.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Leipzig:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 0341-123 3504
E-Mail sophie.kratzer2@leipzig.deMarkkleeberg - Vergabeordnung (2019)
Vergabeordnung der Stadt Markkleeberg für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen, Planungsleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen vom 19. Dezember 2019
Die Vergabeordnung legt in § 7 fest:
§ 7 Soziale und ökologische Kriterien
(1) Bei allen Beschaffungsvorgängen soll vorerst geprüft werden, ob es sich um sensible Produktgruppen handelt bei denen es zu Verstößen gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gekommen sein könnte. Sensible Produktgruppen im Sinne dieser Vergabeordnung sind:- Textilien
- Nahrungsmittel und weitere Agrarprodukte
- Produkte aus Holz sowie Lederprodukte und Sportartikel
- Natursteine
(2) Bei der Beschaffung sensibler Produkte (siehe Abs. 1) gilt folgende
Vorgehensweise:
Öffentlichen Ausschreibungen:
Wird durch die Verwendung einer Wertungsmatrix darauf hingewirkt, dass ein angemessener Ausgleich zwischen Aspekten der Nachhaltigkeit und dem Preis eines zu beschaffenden Produktes hergestellt wird. Die sozialen Kriterien der zu beschaffenden Produkte sollen mit bis zu 30 % gewichtet werden. Dabei sollen, wo es möglich ist, geeignete Gütezeichen und Zertifikate als Nachweis verlangt werden.
Freihändiger Vergabe:
Werden sofern möglich nur noch Hersteller mit entsprechenden Gütezeichen berücksichtigt bzw. zur Angebotsabgabe aufgefordert. Verfügen nur wenige Hersteller über geeignete Gütezeichen, sollte die soziale Nachhaltigkeit der zu beschaffenden Produkte in einer Wertungsmatrix mit bis zu 30 % gewichtet werden.
Direktkäufen:
Werden sofern vorhanden nur noch Hersteller mit entsprechenden Gütezeichen berücksichtigt. Zusätzlich sollten ökologische Kriterien, u. a. die Umweltverträglichkeit, Transportwege, CO2-Emissionen sowie Verpackung berücksichtigt werden. Produkte und Dienstleistungen, die von der Herstellung bis zur Entsorgung, geringere Folgen für die Umwelt haben, sollten bevorzugt werden.
Einwohnerzahl Markkleeberg: 25.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Markkleeberg:
Susann Eube
Telefon 0341 35 33 206
E-Mail susann.eube@markkleeberg.dePirna - Vergabeordnung mit öko-sozialen Beschaffungskriterien (2019)
Seit September 2019 gilt in der Stadt Pirna eine Vergabeordnung (VergO) mit umfänglichen nachhaltigen Beschaffungskriterien. Die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien war schon in einem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 verankert, das in einer Fortschreibung 2017 auch noch einmal neu beschlossen wurde. Die im Jahr 2019 anstehende Überarbeitung der VergO bot dann die Möglichkeit, umfangreichere Nachhaltigkeitskriterien mit aufzunehmen und in dem Zuge auch alle Fachgruppen zu beteiligen.
§ 9 „Nachhaltige Beschaffungskriterien“ lautet
Die Stadt Pirna ist sich bei klimaschutzrelevanten Entscheidungen ihrer Vorbildwirkung bewusst und hat sich, als ein wichtiges Handlungsfeld im Prozess des European Energy Award, für die Einführung von Standards zur umweltverträglichen Beschaffung entschieden. Mit den in Anlage 5 definierten Kriterien soll sichergestellt werden, dass ökologische und soziale Erwägungen bei jedem Beschaffungsprozess Berücksichtigung finden.
In Anlage 5 „Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung“ zur VergO heißt es:
1. Umwelteigenschaften und Siegel
In den Leistungsbeschreibungen sind die gewünschten und sachlich begründeten Umwelteigenschaften und -kriterien ausdrücklich als Ausschlusskriterien aufzuführen. Eine Verpflichtung, dass das Produkt ein Umweltzeichen aufweist, darf nicht verlangt werden. Bezeichnungen für bestimmte Umweltzeichen, Siegel o. ä. dürfen nur unter Zulassung gleichwertiger Zertifizierungen verwendet werden.
Abschnitt 2 „Allgemeine Beschaffungskriterien“ der Anlage legt fest, dass – je nach Produkt – entweder die Anlage 6 „Nachweis über die Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen“ oder die Anlage 7 „Erklärung – Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems“ abgeben werden soll. Anlage 6 ist speziell relevant bei den sog. „problematischen Produktgruppen“:
- landwirtschaftliche Produkte (Herkunft außerhalb der EU, z. B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen),
- Lederprodukte,
- Natursteine,
- Spielwaren,
- Sportartikel (Bekleidung und Geräte),
- Textilien.
Anlage 5 legt für eine Vielzahl Produktgruppen fest, welche Nachhaltigkeitskriterien bzw. Gütezeichen zwingend gefordert werden müssen und wie Bieter zusätzlich zu den Anlagen 6 bzw. 7 dazu den Nachweis erbringen, z.B.
- Holzprodukte: Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern, FSC und/oder PEFC Gütesiegel
- Lebensmittel: Fair-Trade Siegel, Bio-Siegel
- Textilien: Bevorzugung von Textilien aus Naturfasern aus biologischem Anbau, Beachtung fairer Produktionsbedingungen
- Drucker/Multifunktionsgeräte: Umweltzeichen „Blauer Engel“ bzw. Einhaltung Kriterien des geforderten Siegels
- Reinigungsmittel: EU-Ecolabel bzw. Einhaltung Kriterien des geforderten Siegels
[Anlage 5 „Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung“ zum Download]
[Anlage 6 „Nachweis über die Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen“ zum Download]
[Anlage 7 „Erklärung – Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems“ zum Download]
Einwohnerzahl Pirna: 38.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Pirna:
Thomas Freitag
Klimaschutzmanager
Telefon 03501-556277
E-Mail klimaschutz@pirna.de