Sachsen
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Sachsen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 4.10.2023
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Sachsen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).
Regelungen in der Unterschwelle: Unterhalb der Schwellenwerte gelten für das Land und die Kommunen gem. § 1 Abs. 2 SächsVergabeG die Vorschriften des ersten Abschnitts der VOL/A für Liefer- und Dienstleistungen und die Vorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A für Bauleistungen, soweit das SächsVergabeG keine anderen Bestimmungen trifft.
Landesvergabegesetz
Das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) vom 14.2.2013 regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte.
Anwendungsbereich: Das SächsVergabeG gilt ab einem Auftragswert von 0 € für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, für sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die § 55 der SäHO zu beachten haben, sowie für Zuwendungsempfänger, die nach den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen die Vergabevorschriften anzuwenden haben.
Soziale und ökologische Kriterien
Gesonderte Regelungen für eine sozial oder ökologisch nachhaltige Beschaffung sind im SächsVergabeG nicht enthalten. Lediglich § 5 Abs. 1 (Prüfung und Wertung der Angebote) regelt, dass der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist, wobei der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist.
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) erwähnen die Möglichkeit der ökologisch nachhaltigen Beschaffung.
Anwendungsbereich: Die Verwaltungsvorschriften gelten ab einem Auftragswert von 0 € für die der sächsischen Haushaltsordnung unterliegenden Institutionen und damit insbesondere für Landesbehörden.
Soziale und ökologische Kriterien
Ziffer 2.1. zu § 7 der SäHO stellt klar, dass im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung auch zu prüfen ist, welche Auswirkungen der verfolgte Zweck auf andere, dem Staat ebenfalls obliegende Verpflichtungen hat. Solche Verpflichtungen ergeben sich zum Beispiel aus dem Schutz von Natur und Umwelt.
Link zur Verwaltungsvorschrift
Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Sachsen als sensibel
Keine.
Sonstige Regelungen
Es liegen keine Informationen vor.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Chemnitz - Beschluss Initiative gegen Kinderarbeit (2008), Fortschreibung und Umsetzung (2012)
Beschluss: Initiative gegen Kinderarbeit (2008)
Folgender Beschlussvorschlag wurde in Chemnitz angenommen:
„Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Chemnitz wirkt sowohl in ihrer Vergabepraxis als auch im Beschaffungswesen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten darauf hin, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit keine Verwendung finden.“
Beschlussvorschlag als Dokument
Beschluss: Umsetzung und Fortschreibung der Initiative gegen Kinderarbeit (2012)
Der Beschluss von 2008 wurde anlässlich eines Berichtes 2012 noch einmal erneuert und präzisiert. Es wurde beschlossen, dass zur weiteren Qualifizierung der Mitarbeitenden konkrete Beschlussvorlagen zu folgenden Aspekten erarbeitet werden sollten:
- „Erarbeitung einer Dienstanweisung zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses,
- Aufnahme entsprechender Regelungen in die Vergaberichtlinien der Stadt Chemnitz,
- Pflicht für Bieter und Leistungserbringer, zu über unverbindliche Eigenerklärungen hinausgehende Mitgliedschaft oder Zertifizierungen bei/durch unabhängigen und anerkannten Institutionen,
- Forderung nach durch die Bieter und Leistungserbringer einzuhaltenden ILO-Kernarbeitsnormen, die den völkerrechtlichen Status von Menschenrechten besitzen,
- regelmäßigen Qualifizierung der Mitarbeiter in den Vergabestellen der SVC“
Einwohnerzahl Chemnitz: 243.000Kontakt:
Manfred Hastedt
Telefon: 0371-488 6177
E-Mail: manfred.hastedt@stadt-chemnitz.deDresden - Beschluss zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2009)
Vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden wurde am 10. Dezember 2009 der Beschluss zur "Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im öffentlichen Beschaffungswesen" gefasst.
Der Beschluss sieht vor, dass im Beschaffungswesen der Landeshauptstadt künftig nur Produkte berücksichtigt werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
In Anlage 1 des Beschlusses wird eine Liste der in Frage kommenden Produkte vorgestellt. Es handelt sich um:
- Sportgeräte, Bälle, Sportbekleidung
- Kleidungstextilien, Lederwaren, Schutzkleidung
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
- Produkte aus Holz
- Möbel, Büromaterial
- IT-Hardware
- Sandsäcke, Big-Bags (Hochwasserschutzelemente), Notkleidungssets, Klappbetten (Disk-o-BED)
- Erzeugnisse aus Agrarprodukten wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
In Anlage 2 des Beschlusses wird ein Nachweis/Eigenerklärung für potentielle Bieter zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss A0024 kann im Ratsinformationsystem der Landeshauptstadt Dresden hier eingesehen werden.
Einwohnerzahl Dresden: 563.000Kontakt:
Jochen Hofmann
SB Grundsatzangelegenheiten, Zentrales Vergabebüro
Telefon: 0351 488 3767
E-Mail: ZentralesVergabebuero@dresden.deLeipzig - Beschluss Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig (2013)
Beschluss Faire Beschaffung in der Stadt Leipzig (2013)
"Die Fairtrade-Stadt Leipzig setzt sich das Ziel, bei der Beschaffung von Produkten, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden (z. B. Kaffee, Schnittblumen, Steine) auf das Transfair-Siegel oder gleichwertige Zertifizierung zu bestehen, um dem Verlust von Regenwäldern, Biodiversität und der Ausbeutung von Arbeitskräften zu begegnen. Zum Erreichen dieses Zieles wird ein Konzept zur Umsetzung erarbeitet. (...)"
Einwohnerzahl Leipzig: 617.000Kontakt:
Rudolf Pohl
Telefon: 0341-1233 516
E-Mail: rudolf.pohl@leipzig.deSophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 0341-123 3504
E-Mail: sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Beschluss Vergabewesen der Stadt – sozial verantwortlich! (2006)
Beschluss Vergabewesen der Stadt – sozial verantwortlich! (2006)
„1. Berücksichtigung bei Vergaben finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
Dies können Produkte wie:
- Sportartikel (Bälle, Kleidung und Spielwaren)
- Teppiche, Wohn-und Kleintextilien (Dienstbekleidung)
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine
- Produkte aus Holz
- Agrarprodukte, wie Kakao, Tee, Kaffee u.a. sein. (...)“
Einwohnerzahl Leipzig: 617.000Kontakt:
Rudolf Pohl
Telefon: 0341-1233 516
E-Mail: rudolf.pohl@leipzig.deSophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 0341-123 3504
E-Mail: sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Beschluss Verwendung von fairen Sportbällen im Schulsport (2016)
Beschluss: Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im Schulsport verwenden
In der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 14.12.2016 wurde unter TOP 13.3 folgender Beschluss gefasst:
„1. Die Verwaltung wird im Rahmen des kommenden Vergabeverfahren mit Leistungszeitraum nach dem 31.10.2018 den Einkauf von Sportbällen mit Gütezeichen des Fairen Handels für den Sportunterricht an Schulen ausschreiben. Die Stadtverwaltung achtet dabei außerdem darauf, dass die eingekauften Bälle nicht unter Verwendung von Tierleder produziert wurden.
2. Die Verwaltung wird weiter in geeigneter Weise auch bei Sportvereinen, für die die städtischen Beschaffungsregeln nicht gelten, für den ausschließlichen Einsatz fair gehandelter Bälle werben.“
Weiter heißt es:
„Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig verfügt über einen Stadtratsbeschluss zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Über eine praktische Auswirkung gibt es jedoch keine Informationen. Der Vergabebericht trifft zum Thema handgenähter Bälle keine Auskunft. Gleichzeitig ist klar, dass zumindest im Schulunterricht Bälle regelmäßig zum Einsatz kommen und somit auch laufend neu beschafft werden müssen.Faire Beschaffung muss im konkreten Einzelfall beginnen. Das geht nicht mit jedem Produkt, aber bei Bällen ausgesprochen gut. Mit den zur Verfügung stehenden Siegeln ist sowohl anforderungs- als auch nachweisseitig die Qualifizierung des Produktes gesichert.
Die Stadt München hat die Schulen fair gehandelte Bälle testen lassen. Die Bälle wurden für gut befunden. Es werden dort nur noch Fairtradebälle aus dem Rahmenvertrag gekauft und die Kosten evaluiert - es entstanden keine Mehrkosten.“
Einwohnerzahl Leipzig: 617.000Kontakt:
Rudolf Pohl
Telefon: 0341-1233 516
E-Mail: rudolf.pohl@leipzig.deSophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 0341-123 3504
E-Mail: sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Geschäftsordnung zur Vergabe von Leistungen (2022)
Seit dem 13.11.2022 gilt für die Stadtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Leipzig eine neue Geschäftsordnung zur Vergabe von Leistungen. Sie löst die Vergabeordnung vom 21.1.2015 ab.
Die Geschäftsordnung gilt für die Beschaffung von Leistungen, die im Rahmen von entgeltlichen Verträgen die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Sie findet Anwendung auf die Vergaben unterhalb und oberhalb des jeweiligen Schwellenwertes. Darüber hinaus gilt diese nicht für die Vergabe von Konzessionen, die interkommunale öffentliche Zusammenarbeit sowie den Leistungsaustausch innerhalb der Verwaltung und In-House-Geschäfte.
Bei der Vergabe von Leistungen werden nachhaltige, soziale, strategische und innovative Aspekte berücksichtigt.Bei Aufträgen mit Umweltrelevanz sollen die Hinweise und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung sowie der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung berücksichtigt werden. Bei Produktgruppen, für die das RAL-Umweltzeichen „Blauer Engel“ existiert, sollen vorzugsweise solche Produkte beschafft werden, die die Kriterien dieses oder vergleichbarer Umweltzeichen erfüllen. Bei der Beschaffung von Holzprodukten soll grundsätzlich eine Zertifizierung nach FSC/PEFC oder gleichwertig gefordert werden.
Bei der Vergabe von Leistungen sollen nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind. Die entsprechenden Voraussetzungen sollen durch Zertifikate bzw. Siegel oder, sofern dies nicht möglich ist, durch eine Erklärung nachgewiesen werden. Können bei dem auszuschreibenden Produkt diese Anforderungen oder die Anforderung an den Nachweis nicht erfüllt werden, so kann hiervon abgewichen werden. Dies ist in der Vergabeakte zu dokumentieren. Bei Produkten oder Leistungen, deren Bestandteile vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt wurden, kann auf Nachweise, Zertifizierungen und die Dokumentation verzichtet werden.
Bei der Vergabe von Leistungen soll Mindestarbeitsbedingungen auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohnes, allgemeinverbindlicher Tarifverträge oder Branchenmindestlöhne für alle auf Seiten der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers mit der Auftragsausführung Beschäftigten Geltung verschafft werden, sofern die Leistung nicht gänzlich im Ausland erbracht werden soll. Die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen soll durch Erklärung zugesichert und kann auch auf Unterauftragnehmer/-innen erstreckt werden. Auf die gleiche Bezahlung von von der Auftragnehmerin/vom Auftragnehmer beschäftigten Leiharbeitnehmer/-innen oder Beschäftigten einer Unterauftragnehmerin/eines Unterauftragnehmers soll hingewirkt werden.
Vergaben können neben dem unmittelbaren Beschaffungszweck auch Möglichkeiten der integrierten Stadtentwicklung berücksichtigen und einen Innovationswettbewerb der Anbieter/- innen durch Verwendung anspruchsvoller Beschaffungsprofile und die Abfrage auch neuartiger, bisher nicht verwendeter Leistungen unterstützen. Dies bleibt stets mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckdienlichkeit in Einklang zu bringen. Weitere Ausnahme- sowie Präferenzregelungen entsprechend gesetzlicher oder städtischer Regelungen sind zu beachten.
[Geschäftsordnung zum Download]
Einwohnerzahl Leipzig: 617.000Kontakt:
Rudolf Pohl
Telefon: 0341-1233 516
E-Mail: rudolf.pohl@leipzig.deSophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
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E-Mail: sophie.kratzer2@leipzig.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Dresden - Bericht zur Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Beschaffung (2018)
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden bzgl. der Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung wird vom Oberbürgermeister am 15. April 2018 wie folgt beantwortet:
"Produkt- bzw. leistungsabhängig fordert die Landeshauptstadt Dresden (LHD) in Vergaben regelmäßig Eigenerklärungen zum Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit und geeignete Zertifikate für Nachhaltigkeit (z. B. Blauer Engel). Zudem erfolgt die Berücksichtigung der Umweltauswirkungen (Energieverbrauch, Geräuschpegel, Emissionen etc.) entweder als Mindestforderung Im Leistungsverzeichnis oder/und als Wertungskriterium beim Angebotsvergleich. Bei freihändigen Vergaben werden vorwiegend regional ansässige Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Vergabestellen haben unter Beachtung der Dienstordnung „Vergabe" die Vergabeverfahren durchzuführen. Unter Ziffer 1.3.2 Abs. 3 ist festgehalten, dass Vergabestellen darauf zu achten haben, dass die Vergabeverfahren unter Beachtung des Stadtratsbeschlusses „Fairtrade Town" (siehe hier) durchgeführt werden. Es ist daher die Aufgabe der Vergabestellen, die Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren. Eine zentrale Überwachung ist auf Grund der Vielfalt der Vergaben nicht praktikabel. Im Mitarbeiterinformationssystem (MIS) der Stadtverwaltung sind zum Thema entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
Die Einführung eines elektronischen Einkaufssystems ist geplant.
Es ist geplant, in den Leistungsanforderungen zur „Mitarbeiterversorgung für städtische Beschäftigte im Neuen Rathaus Dresden" auf eine Anlieferung und Bereitstellung einer vollwertigen Ernährung entsprechend der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) abzustellen."
Der Beantwortung der Anfrage kann im Ratsinformationsystem der Landeshauptstadt Dresden hier eingesehen werden.
Einwohnerzahl Dresden: 563.000Kontakt:
Jochen Hofmann
SB Grundsatzangelegenheiten, Zentrales Vergabebüro
Telefon: 0351 488 3767
E-Mail: ZentralesVergabebuero@dresden.deLeipzig - Handreichung zum nachhaltigen und fairen Catering (2015)
Handreichung der Stadt Leipzig zum nachhaltigen und fairen Catering (2015)
Von der Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Leipzig wurde in 2015 eine "Handreichung für nachhaltiges und faires Catering" erarbeitet. Die auf eine unmittelbare und einfache Anwendbarkeit ausgelegte Handreichung stellt für Vergaben im Bereich Catering gute Grundlagen und Informationen zur Verfügung.
Weitere Information und die Handreichung finden Sie hier.
Einwohnerzahl Leipzig: 617.000Kontakt:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 0341-123 3504
E-Mail: sophie.kratzer2@leipzig.deLeipzig - Konzept zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (2014)
Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (2014)
Federführend durch das Dezernat für Allgemeine Verwaltung (Hauptamt) unter Beteiligung des Dezernates für Umwelt, Ordnung, Sport (Steuerungsgruppe Fairtrade Town) und des Dezernates für Stadtentwicklung und Bau wurde o.g. Konzept erarbeitet.
Da sich das Konzept nur nach innen - an die Verwaltung - richtet, wurde es von der Ratsversammlung lediglich zur Kenntnis genommen. Intern verbindlich ist es durch die Bestätigung in einer Dienstberatung des Leipziger Oberbürgermeisters im Juli 2014.
Ziel des Konzeptes ist es, die Beschaffung vorrangig an ökologischen und sozialen Bedingungen unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen auszurichten. Außerdem soll bei Ausschreibungen von Produkten, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, verstärkt auf die Vorlage international anerkannter Siegel wie etwa des Transfair-Siegels hingewirkt werden.
Das betrifft vor allem Schnittblumen, Kaffee, Dienstbekleidung, aber auch Pflastersteine oder Produkte aus Holz.
Konzept als Dokument (16 Seiten)
Einwohnerzahl Leipzig: 617.000Kontakt:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 0341-123 3504
E-Mail: sophie.kratzer2@leipzig.deMarkkleeberg - Vergabeordnung (2019)
Vergabeordnung der Stadt Markkleeberg für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen, Planungsleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen vom 19. Dezember 2019
Die Vergabeordnung legt in § 7 fest:
§ 7 Soziale und ökologische Kriterien
(1) Bei allen Beschaffungsvorgängen soll vorerst geprüft werden, ob es sich um sensible Produktgruppen handelt bei denen es zu Verstößen gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gekommen sein könnte. Sensible Produktgruppen im Sinne dieser Vergabeordnung sind:- Textilien
- Nahrungsmittel und weitere Agrarprodukte
- Produkte aus Holz sowie Lederprodukte und Sportartikel
- Natursteine
(2) Bei der Beschaffung sensibler Produkte (siehe Abs. 1) gilt folgende
Vorgehensweise:
Öffentlichen Ausschreibungen:
Wird durch die Verwendung einer Wertungsmatrix darauf hingewirkt, dass ein angemessener Ausgleich zwischen Aspekten der Nachhaltigkeit und dem Preis eines zu beschaffenden Produktes hergestellt wird. Die sozialen Kriterien der zu beschaffenden Produkte sollen mit bis zu 30 % gewichtet werden. Dabei sollen, wo es möglich ist, geeignete Gütezeichen und Zertifikate als Nachweis verlangt werden.
Freihändiger Vergabe:
Werden sofern möglich nur noch Hersteller mit entsprechenden Gütezeichen berücksichtigt bzw. zur Angebotsabgabe aufgefordert. Verfügen nur wenige Hersteller über geeignete Gütezeichen, sollte die soziale Nachhaltigkeit der zu beschaffenden Produkte in einer Wertungsmatrix mit bis zu 30 % gewichtet werden.
Direktkäufen:
Werden sofern vorhanden nur noch Hersteller mit entsprechenden Gütezeichen berücksichtigt. Zusätzlich sollten ökologische Kriterien, u. a. die Umweltverträglichkeit, Transportwege, CO2-Emissionen sowie Verpackung berücksichtigt werden. Produkte und Dienstleistungen, die von der Herstellung bis zur Entsorgung, geringere Folgen für die Umwelt haben, sollten bevorzugt werden.[Informationen zu sensiblen Produktgruppen finden Sie unter „Grundlagenwissen > Risiken in Lieferketten“.]
Einwohnerzahl Markkleeberg: 25.000Kontakt:
Susann Eube
Telefon: 0341 35 33 206
E-Mail: susann.eube@markkleeberg.dePirna - Vergabeordnung mit öko-sozialen Beschaffungskriterien (2019)
Seit September 2019 gilt in der Stadt Pirna eine Vergabeordnung (VergO) mit umfänglichen nachhaltigen Beschaffungskriterien. Die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien war schon in einem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 verankert, das in einer Fortschreibung 2017 auch noch einmal neu beschlossen wurde. Die im Jahr 2019 anstehende Überarbeitung der VergO bot dann die Möglichkeit, umfangreichere Nachhaltigkeitskriterien mit aufzunehmen und in dem Zuge auch alle Fachgruppen zu beteiligen.
§ 9 „Nachhaltige Beschaffungskriterien“ lautet
Die Stadt Pirna ist sich bei klimaschutzrelevanten Entscheidungen ihrer Vorbildwirkung bewusst und hat sich, als ein wichtiges Handlungsfeld im Prozess des European Energy Award, für die Einführung von Standards zur umweltverträglichen Beschaffung entschieden. Mit den in Anlage 5 definierten Kriterien soll sichergestellt werden, dass ökologische und soziale Erwägungen bei jedem Beschaffungsprozess Berücksichtigung finden.
In Anlage 5 „Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung“ zur VergO heißt es:
1. Umwelteigenschaften und Siegel
In den Leistungsbeschreibungen sind die gewünschten und sachlich begründeten Umwelteigenschaften und -kriterien ausdrücklich als Ausschlusskriterien aufzuführen. Eine Verpflichtung, dass das Produkt ein Umweltzeichen aufweist, darf nicht verlangt werden. Bezeichnungen für bestimmte Umweltzeichen, Siegel o. ä. dürfen nur unter Zulassung gleichwertiger Zertifizierungen verwendet werden.
Abschnitt 2 „Allgemeine Beschaffungskriterien“ der Anlage legt fest, dass – je nach Produkt – entweder die Anlage 6 „Nachweis über die Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen“ oder die Anlage 7 „Erklärung – Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems“ abgeben werden soll. Anlage 6 ist speziell relevant bei den sog. „problematischen Produktgruppen“:
- landwirtschaftliche Produkte (Herkunft außerhalb der EU, z. B. Kaffee, Kakao, Orangensaft, Pflanzen),
- Lederprodukte,
- Natursteine,
- Spielwaren,
- Sportartikel (Bekleidung und Geräte),
- Textilien.
Anlage 5 legt für eine Vielzahl Produktgruppen fest, welche Nachhaltigkeitskriterien bzw. Gütezeichen zwingend gefordert werden müssen und wie Bieter zusätzlich zu den Anlagen 6 bzw. 7 dazu den Nachweis erbringen, z.B.
- Holzprodukte: Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern, FSC und/oder PEFC Gütesiegel
- Lebensmittel: Fair-Trade Siegel, Bio-Siegel
- Textilien: Bevorzugung von Textilien aus Naturfasern aus biologischem Anbau, Beachtung fairer Produktionsbedingungen
- Drucker/Multifunktionsgeräte: Umweltzeichen „Blauer Engel“ bzw. Einhaltung Kriterien des geforderten Siegels
- Reinigungsmittel: EU-Ecolabel bzw. Einhaltung Kriterien des geforderten Siegels
Hinweis der Redaktion
Einfache Eigenerklärungen, die nicht mit konkreten Nachweisen oder Zusatzinformationen belegt werden müssen, sind rechtlich zulässig. Da sie jedoch die Unternehmen, die bereits unabhängige Nachweise vorweisen können und dafür einen zusätzlichen Aufwand betrieben haben, benachteiligen, indem jede Art von Nachweis einer einfachen Eigenerklärung gleichgestellt wird, empfehlen wir, mindestens eine „qualifizierte Eigenerklärung“ mit angefügten Belegen einzufordern, um besonders engagierte Unternehmen nicht zu benachteiligen. Wo bereits Gütezeichen (nach §34 VgV) marktgängig verfügbar sind, empfehlen wir diese als beste Nachweisoption, da sie unabhängig geprüft werden und ein hohes Maß an Transparenz bieten. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Nachweise.[Anlage 5 „Kriterien zur nachhaltigen Beschaffung“ zum Download]
[Anlage 6 „Nachweis über die Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen“ zum Download]
[Anlage 7 „Erklärung – Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems“ zum Download]
Einwohnerzahl Pirna: 38.000Kontakt:
Thomas Freitag
Klimaschutzmanager
Telefon: 03501-556277
E-Mail: klimaschutz@pirna.deSachsen - Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (2021)
Im Dezember 2021 hat der Eine Welt e.V. Leipzig zusammen mit dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen e. V. (ENS) in Kooperation mit der Stadt Leipzig sowie der Kampagne „Sport handelt Fair“ einen juristisch geprüften Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln herausgebracht. Dieser soll Kommunen bei der Beschaffung von Sportartikeln praxisnah unterstützen, um soziale Kriterien in der Ausschreibung zu berücksichtigen.
Einleitend wird dargelegt, warum die Beachtung sozialer Kriterien bei Sportartikeln notwendig ist. Es wird empfohlen, Nachweise über Eigenerklärungen hinaus zu fordern: „Das Ziel dabei ist die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen und zusätzlich auch der Bedingungen des Fairen Handels.“ Die Definition des Fairen Handels knüpft dabei an die Bestimmungen der EU-Kommission an, unter Rückgriff auf die Charta der Grundsätze des Fairen Handels der World Fair Trade Organization (WFTO) und der Fairtrade Labelling Organization International (FLO).
Der Leitfaden konzentriert sich auf die Anforderung des Fairen Handels, einen fairen Preis für das Produkt zu fordern, wie er von anerkannten internationalen Fair-Trade-Organisationen (z. B. WFTO oder Fair Trade International) festgelegt wurde.
Der Leitfaden legt die rechtlichen Grundlagen von Ausschreibungen dar und verweist dazu u.a. auf die bundesland-spezifischen Informationen, die der Kompass Nachhaltigkeit vorhält (s. unter „Rahmenbedingungen“). Weiterhin gibt der Leitfaden Hinweise und Empfehlungen, wie die Einbindung sozialer Kriterien in der Leistungsbeschreibung, den Eignungskriterien oder den Zuschlagskriterien, als Muss- oder Kann-Kriterien, erfolgen kann. Dafür werden Textbausteine und konkrete Formulierungen vorgeschlagen, die von Kommunen auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können.
Zur Unterstützung verweist der Leitfaden auf die Kampagne „Sport handelt Fair“, die Musterausschreibung für Bälle von WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V. und auf die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt – SKEW.
[Leitfaden zum Download]
Einwohnerzahl Sachsen: 4.100.000Kontakt:
Lisa Marquardt
Eine Welt e.V. Leipzig
Telefon: 0341 - 39294312
E-Mail: lisa.marquardt@leipzig-handelt-fair.de
Url: https://www.leipzig-handelt-fair.de/