Rheinland-Pfalz
Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Rheinland-Pfalz für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 26.9.2022
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Seit dem 7. September 2021 wenden öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ (Ziffer 3.2) die UVgO an.
Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.
Landesvergabegesetz
Das „Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben“ (LTTG) vom 01. Dezember zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333) berücksichtigt in § 1 die Einbindung sozialer und ökologischer Kriterien in die Auftragsvergabe.
Anwendungsbereich: Das Gesetz ab einem Auftragswert von 20.000 €.
Das Gesetz gilt gem. § 2 LTTG für die folgenden rheinland-pfälzischen öffentlichen Auftraggeber: Das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände und die öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2, 3 und 4 GWB und Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 GWB sowie (öffentliche Auftraggeber), soweit sie in Rheinland-Pfalz öffentliche Aufträge vergeben, sowie die dadurch betroffenen Unternehmen und NachunternehmenMindestlohn
Das Gesetz verpflichtet die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer zur Zahlung von Tariflöhnen oder einem Mindestlohn von 8,90 € brutto pro Stunde.
Soziale Kriterien
Das Gesetz legt in § 1 fest:
„...
(3) Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Als soziale Aspekte in diesem Sinne können insbesondere gefordert werden:
1. die Beschäftigung von Auszubildenden,
2. die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen,
3. die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern.“
Daneben ordnet § 2a eine Hinwirkungspflicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen an:
„Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen oder hergestellt worden sind.“
Ökologische Kriterien
werden nicht festgelegt
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wird ein Handbuch zur öko-sozialen Beschaffung für Kommunen herausgegeben. Das Handbuch enthält eine Analyse der Möglichkeiten einer öko-sozialen Beschaffung nach Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien, praktische Hinweise zur Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien in Ausschreibungsunterlagen sowie Informationen zu ausgewählten Produktgruppen (Papier, Nahrungsmittel, Textilien, Natursteine, Informationstechnologie).
Handbuch öko-soziale Beschaffung Dezember 2019)
Vom Entwicklungspolitischen Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz ELAN e.V. wird ein Leitfaden „Öko-soziale Beschaffung – Ein Leitfaden für Initiativen in Rheinland-Pfalz“ herausgegeben. Darin wird die praktische Umsetzung einer öko-fairen Beschaffung erläutert. Für 7 Produktgruppen werden Hintergrundinformationen zu Herstellungsbedingungen gegeben und verlässliche Gütezeichen sowie Beispiele aus der Praxis vorgestellt.
Leitfaden Öko-soziale Beschaffung (Dezember 2016)
Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 ist mit Ausnahme der Nummern 10, 11 und 21.2 auch von kommunalen Gebietskörperschaften anzuerkennen (vgl. Nr. 22.1). Die Vorschrift enthält damit verpflichtende Bestimmungen für Kommunen bezüglich der Aspekte Berücksichtigung von Barrierefreiheit, Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten (Abschnitt 7), Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben (Abschnitt 8) und die Anerkennung von Frauenfördermaßnahmen (Abschnitt 9). Abschnitt 11 widmet sich der „Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation“ und wird den kommunalen Gebietskörperschaften empfohlen:
„§ 11 Grundsätze zur Berücksichtigung internationaler Arbeitsstandards bei öffentlichen Aufträgen des Landes
11.1 Eine verantwortliche Vergabe schließt die Berücksichtigung der sozialen Bedingungen der Menschen, die an der Herstellung des Auftragsgegenstandes beteiligt sind, ein. Als Maßstab sind die international anerkannten Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu beachten, die in acht Übereinkommen, den sog. Kernarbeitsnormen, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren haben (...)
Im Rahmen der geltenden Vergaberechtsordnung können Anforderungen, die dem Schutz von in die Lieferkette eingebundenen Arbeitnehmern auch im Ausland dienen, durch eine geeignete Bestimmung des Leistungsgegenstandes oder die Aufnahme zusätzlicher Anforderungen gemäß (...) festgeschrieben werden.“
Verpflichtend soll auf den Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit nach Kernarbeitsnorm Nr. 182 im Beschaffungsprozess geachtet werden, auch die anderen ILO-Kernarbeitsnormen sind zu beachten, wenn die in Abschnitt 11.2.2 aufgeführten Produkte beschafft werden:
„11.2.2. Eigenerklärung
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist in begründeten Fällen eine Eigenerklärung zu verlangen, dass bei der Ausführung des Auftrags nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt bzw. bearbeitet wurden, bzw. die Zusicherung, dass das Unternehmen, seine Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen eingeleitet haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei der Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen. Hierzu ist das in der Anlage beigefügte Muster zu verwenden.
Die Erklärung wird bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil. Eigenerklärungen kommen derzeit insbesondere bei folgenden Produkten in Betracht, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden:
- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle
- Spielwaren
- Teppiche
- Textilien
- Lederprodukte
- Billigprodukte aus Holz
- Natursteine
- Agrarprodukte wie z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft,Blumen
Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich oder vorwerfbar falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so sollen Verträge nach VOLVB in der Regel aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.“
Ferner empfiehlt die Verwaltungsvorschrift in Abschnitt 10 die „Berücksichtigung umweltverträglicher und energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“. Es werden ausführlich Aspekte zur Zielsetzung, zur Wahl des Auftragsgegenstandes, zur Erkundung des Bewerberkreises, zur Leistungsbeschreibung, zu Eignungs- und Wertungskriterien, zur Zulassung von Nebenangeboten sowie zu Hilfestellungen und Beispielen festgelegt.
Es sind
„10.2 (...) solchen Produkten den Vorzug zu geben, die
- durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, in energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen, rohstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind,
- sich durch besondere Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit, durch Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen oder
- im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder sonst umweltverträglicher als andere Produkte zu entsorgensind.
Darüber hinaus sind nur solche Produkte zu beschaffen, die auch im Einsatz emissionsarm und energiesparend verwendet werden können.
(...)
10.4 Von der Möglichkeit, in die Leistungsbeschreibung umweltverträgliche und energieeffiziente Anforderungen an die zu beschaffenden Produkte oder Leistungen aufzunehmen, ist grundsätzlich Gebrauch zu machen.
(...)
10.5 Im Rahmen der Eignungsprüfung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bewerbern oder Bietern zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit verlangen, dass das zu beauftragende Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt, (...).
(...)
10.6 Wertungskriterien: Unter Berücksichtigung aller auftragsbezogenen Umstände ist zu prüfen, welches Angebot das wirtschaftlichste ist. Maßgebend sind dabei neben dem Preis die für die Wertung der Angebote vorgesehenen Aspekte, zu denen z. B. Umwelteigenschaften und Lebenszykluskosten gehören. Umweltaspekte sind als Zuschlagskriterien zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.(...)“
Link zur Verwaltungsvorschrift:Verwaltungsvorschrift mit Mustererklärung als Dokument
Sonstige Regelungen
Ferner gibt § 4a des Bestattungsgesetzes (BestattG) In Kraft getreten am 1. September 2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405), in Kraft getreten am 1. Oktober 2014, verpflichtend vor, dass keine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit stattfinden darf.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Baechaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe „Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung“ (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Bezirksverband Pfalz
* Leitfaden „Nutzung von Umweltsiegeln für nachhaltige Beschaffung“ (2021)
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Koblenz - Beschluss zu sozialverantwortlichen und ökologischen Kriterien bei Beschaffungen (2018)
Vom Stadtrat der Stadt Koblenz wurde am 26.04.2018 der Beschluss gefasst, dass bei Beschaffungen, neben der bereits erfolgten Umstellung auf Recyclingpapier, dem Ausschank von fair gehandeltem Kaffee bei Stadtratssitzungen und der Verwendung des Merkblattes zum Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit, sozialverantwortliche und ökologischen Kriterien zu berücksichtigen sind.
Als hierfür in Frage kommende Produkte werden genannt: Arbeitskleidung, Spielzeug, Blumen, Bälle, Steine Nahrungsmittel sowie IT-Geräte.
Der Beschluss und weitere Hintergrundinformationen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz abgerufen werden.
Einwohnerzahl Koblenz: 114.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Koblenz:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.deSpeyer - Agenda 2030 und „Handlungsprogramm Nachhaltiges Speyer“ (2019)
Bereits im Januar 2016 – kurz nach der Verabschiedung der Agenda 2030 und der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) – hatte der Rat der Stadt Speyer einstimmig beschlossen, die Musterresolution des Deutschen Städtetages „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ zu unterzeichnen.
Seit 2019 gibt es nun das „Handlungsprogramm Nachhaltiges Speyer“. Gemeinsam mit lokalen Akteuren wurden dazu Leitziele und Leitprojekte für die nächsten fünf Jahre entwickelt. Für die Einführung des Handlungsprogramms setzte sich die Verwaltungsspitze und die Koordinationsgruppe „Nachhaltiges Speyer“, unterstützt durch die Nachhaltigkeitsmanagerin ein.
Für das Handlungsprogramm wurden vier Handlungsfelder und sieben Leitprojekte definiert, die konkrete Leitziele verfolgen und damit zur lokalen Umsetzung der entsprechenden SDGs beitragen.
Handlungsfeld 3 „Nachhaltiger Konsum – globale Verantwortung“ nimmt Bezug auf SDG 5 (Gleichberechtigung der Geschlechter) und SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion) hat „Faires Einkaufen und kommunales Handeln als Vorbild“ zum Leitziel und definiert als zentrales Leitprojekt die öko-faire Beschaffung in der Stadtverwaltung.
Die Umsetzung und Entwicklung der Leitziele in den Handlungsfeldern wird von Projektverantwortlichen und Projektgruppen voran gebracht, die sich aus Vertreter*innen der Verwaltung und Vertreter*innen lokaler Akteursgruppen (Verbände, Vereine, Initiativen, kirchliche Träger, Unternehmen, Einzelpersonen) zusammensetzen. Regelmäßig berichten die Projektgruppen über den Fortschritt in ihrem Handlungsfeld.
Einige Beispiele für die Umsetzung im Handlungsfeld 3 „Nachhaltiger Konsum – globale Verantwortung“:
Schulungen/Informationsangebote zur öko-fairen Beschaffung
Regelmäßig werden Schulungen und Informationen organisiert, die über Nachhaltigkeitskriterien und öko-faire Beschaffung informieren. In den letzten Jahren wurden u.a. Workshops für Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und auch für nicht-städtische Institutionen angeboten, u.a. im Rahmen des Projektes „Rheinland-Pfalz kauft nachhaltig ein“.
Austausch zur öko-fairen Beschaffung
Die Stadt Speyer steht zur öko-fairen Beschaffung im Austausch mit anderen Kommunen. Im Jahr 2016 fand das Netzwerktreffen der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) in Speyer statt. Es kamen 43 Mitglieder aus ganz Deutschland, um sich über die Vergaberechtsreform zu informieren und sich zu Praxisbeispielen auszutauschen.
[Beschlussvorlage zum Download]
[Handlungsprogramm zum Download]
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Sandra Gehrlein
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06232-142490
E-Mail sandra.gehrlein@stadt-speyer.deSpeyer - Beschluss Green-IT und Leitfaden für ökologische, faire und soziale Beschaffung (2011)
Stadt Speyer – Beschluss Green-IT und Leitfaden für ökologische, faire und soziale Beschaffung (2011)
„ Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. Die Verwaltung wird zukünftig bei der IT-Beschaffung neben der Wirtschaftlichkeit auch ökologische, faire und soziale Kriterien als wesentliche Zuschlagskriterien berücksichtigen.
2. Bis zur Sommerpause 2012 stellt die Verwaltung dem Stadtrat ein Konzept zur Umsetzung vor. Es soll Aussagen darüber enthalten, welche ökologischen, fairen und sozialen Kriterien bei der zukünftigen IT-Auftragsvergabe angewendet werden sollen und wie die praktische Umsetzung im Vergabeprozess aussehen wird.
3. Langfristig sollen für alle Bereiche der öffentlichen Beschaffung der Stadt ökologische, faire und soziale Kriterien erarbeitet werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat bis zur Sommerpause 2012 einen entsprechenden Leitfaden vorzulegen.
4. Die bereits in der Stadtratssitzung vom 25.02.2010 beschlossenen Maßnahmen zur Verhinderung des Kaufs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit sollen, sofern noch nicht speziell erarbeitet, in dem Leitfaden übernommen werden.“
Beschluss als Dokument
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Sandra Gehrlein
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06232-142490
E-Mail sandra.gehrlein@stadt-speyer.deSpeyer - Beschluss Klimaschutzkonzept (2010)
Speyer - Beschluss Klimaschutzkonzept (2010)
"Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig das beigefügte Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer mit dem Szenario „Klima Plus“, einer CO2-Reduzierung von 25 % bis zum Jahre 2020."Beschluss als Dokument
Auszug aus dem Klimaschutzkonzept - Nachhaltige Beschaffung als Dokument
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Sandra Gehrlein
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06232-142490
E-Mail sandra.gehrlein@stadt-speyer.deKatrin Berlinghoff
Klimaschutzmanagerin
Telefon 06232 14-2596
E-Mail katrin.berlinghoff@stadt-speyer.deSpeyer - Beschluss Umstellung auf Recyclingpapier (2010)
Beschluss Umstellung auf Recyclingpapier (2010)
„Beschluss:
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anteil des recycelten Papiers in der Verwaltung, den Schulen und den Hausdruckereien der Stadtverwaltung bis zum 31.12.2013 schrittweise auf 100% zu erhöhen.
2. Beim Kauf von Recyclingpapier ist darauf zu achten, dass die Mindestkriterien des Umweltsiegels „Blauer Engel“ erfüllt sind.
Die Verwaltung sichert zu, sich um die geforderte Einsparung des Papierverbrauchs zu bemühen. Nach Ablauf des Jahres 2010 und der beiden folgenden Jahre legt die Verwaltung eine Verbrauchsstatistik vor, die den jeweiligen Stand des Verbrauches in Blatt sowie den
Anteil an Recyclingpapier aufzeigt. Diese Statistik soll in die Bereiche Verwaltung, Schulen und Hausdruckerei unterteilt werden.“
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Sandra Gehrlein
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06232-142490
E-Mail sandra.gehrlein@stadt-speyer.deSpeyer - Beschluss zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit (2010)
Beschluss zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit (2010)
Textauszug Beschluss:
"(…)(4.) Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, die Vergaberichtlinien so zu ändern, dass die Stadt künftig keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit kauft.
(5.) Die Stadt verpflichtet sich freiwillig, dafür zu sorgen, dass von der Stadt gekaufte oder finanzierte Produkte nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention182 hergestellt und/oder bearbeitet werden."
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Sandra Gehrlein
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06232-142490
E-Mail sandra.gehrlein@stadt-speyer.deTrier - Beschluss Vermeidung ausbeuterische Kinderarbeit (2007)
Stadtratsbeschluss der Stadt Trier, bei der Beschaffung auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten (2007)
Beschluss
„Die Verwaltung und die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, im Vergabe- und Beschaffungswesen darauf zu achten, dass der Erwerb und die Verwendung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermieden werden.
Um dies zu gewährleisten, wird folgende Formulierung in städtische Ausschreibungen und Verträge aufgenommen, sofern die Beschaffung oder Verwendung von Produkten betroffen ist, die möglicherweise durch Kinderarbeit hergestellt werden:
„Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen hergestellt sind, beziehungsweise deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtung nachzuweisen.
Produkte die betroffen sein können sind beispielsweise solche aus der
- Bekleidungs- und Textilindustrie (z.B. Baumwolle, Seide)
- Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen, Zuckerrohr)
- Spiel- und Freizeitindustrie (Spielsachen)
- Bauwirtschaft (Natur- und Pflastersteine)
Mit dieser Qualifizierung der städtischen Vergabepraxis setzen Rat und Verwaltung der Stadt Trier ein deutliches Zeichen gegen Kinderarbeit, auch wenn im Einzelfall künftig Mehrkosten entstehen können.“
Einwohnerzahl Trier: 111.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Trier:
Toni Loosen-Bach
Telefon 0651-7181014
E-Mail toni.loosen-bach@trier.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Koblenz - Merkblatt für Händler und Produzenten zu Kinderarbeit (2016)
Im Rahmen des Beschaffungswesens der Stadt Koblenz werden Händler und Produzenten mit einem Merkblatt auf die Problematik der Kinderarbeit hingewiesen und um Zertifizierungen und/oder Selbstverpflichtungen gebeten, wenn bestimmte Warengruppen bzw. Produkte von der Ausschreibung/Auftragsvergabe betroffen sind.
Merkblatt Kinderarbeit der Stadt Koblenz (2016)
Einwohnerzahl Koblenz: 114.000Morbach - Konzept zur Änderung der Vergabepraxis (2011)
Der Gemeinderat Morbach hat am 10.05.2010 die Unterzeichnung der Millenniumserklärung der Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages beschlossen (DS 0315/2009). Gleichzeitig wurde beschlossen, dass im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen künftig möglichst nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, für die ein entsprechendes Siegel vorliegt.
Eine interne Handlungsanweisung (Konzept) mit konkreten Anweisungen erläutert die Vorgehensweise bei künftigen Beschaffungen für neun verschiedene Produktgruppen. Das Konzept enthält außerdem Hintergrundinformationen sowie Informationen zu einer Reihe von Siegeln.
Konzept zur Änderung der Vergabepraxis der Gemeinde Morbach
Einwohnerzahl Morbach: 10.500Ansprechpartner für Rückfragen zu Morbach:
Theodor Gätz
Telefon 06533-71101
E-Mail tgaetz@morbach.deNeuwied - Leitlinie für die nachhaltige Vergabe und Beschaffung (2022)
In der Stadt Neuwied gilt ab 2022 eine Leitlinie für nachhaltige Vergabe und Beschaffung. Sie wurde in der AG „Nachhaltige Büroorganisation“ erarbeitet, an der verschiedene Verwaltungseinheiten beteiligt sind. Die Verwaltungsspitze begrüßte das Vorhaben.
Zunächst gilt die Leitlinie nur für die Stadtverwaltung, soll aber später auch auf kommunale Betriebe ausgedehnt werden.
Für alle Vergaben ab 20.000 € ist die Leitlinie verpflichtend umzusetzen. Dies betrifft im Schnitt 70 Vergaben jährlich. Es werden grundlegende ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien definiert, z.B.
- Energieeffizienz
- Langlebigkeit
- ressourcenschonender Materialeinsatz/Recycling
oder
- Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Diese können im Leistungsverzeichnis/in der Leistungsbeschreibung als Eignungsvoraussetzung verankert werden. Die Umsetzung als Zuschlagskriterium ist ebenfalls möglich.
Als Hilfestellung – etwa welche Gütezeichen in den relevanten Produktgruppen existieren – wird auf das Angebot des Kompass Nachhaltigkeit und des Umweltbundesamtes hingewiesen.
Abweichung von den Vorgaben müssen im Vergabevermerk begründet werden.
Für Beschaffungen unterhalb der Schwelle von 20.000 € sollen mindestens die Lebenszykluskosten in die Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes mit einfließen.
Die Klimaschutzmanagerin der Stadt unterstützt die Facheinkäufer:innen bei Bedarf.
Regelmäßig soll ein Monitoring erfolgen, in das nur Beschaffungen über 20.000 € einließen. Die Ergebnisse sollen den politischen Gremien vorgelegt werden.
Die erfolgreiche Erstellung und Einführung wird von Seiten der Beteiligten besonders in der Gründung und effiktiven Zusammenarbeit der AG „Nachhaltige Büroorganisation“ gesehen und in der Offenheit der Stadtspitze für das Projekt.
[Leitlinie zum Download]
Einwohnerzahl Neuwied: 65.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Neuwied:
Dr. Zuhal Gültekin
Klimaschutzmanagerin
Telefon 02631 802-192
E-Mail zgueltekin@stadt-neuwied.deDennis Kerres
Beschaffungsstelle
Telefon 02631 802-163
E-Mail dkerres@stadt-neuwied.deRheinland-Pfalz - Dokumentation „Rheinland-Pfalz kauft nachhaltig ein!“ (2015)
Um Beschafferinnen und Beschaffer der Kommunen über öko-soziale Beschaffung umfassend zu informieren, erarbeiteten Vertreterinnen und Vertreter des Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt der Engagement Global gGmbH und des Entwicklungspolitischen Landesnetzwerks Rheinland-Pfalz ELAN e.V. das Modellprojekt „Rheinland Pfalzkauft nachhaltig ein!“.
In der Zeit von Mai 2013 bis Juni 2014 wurden in insgesamt neun Basisschulungen ca. 160 Beschafferinnen und Beschaffer von Kommunen und kommunalen Einrichtungen zu den Produktgruppen Textilien (Dienstkleidung), Natursteine, Papier und papierbezogene Büromaterialien sowie Lebensmittel geschult.
Die Dokumentation enthält Praxisbeispiele aus Mainz, Trier, Landau in der Pfalz, Worms und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz.Dokumentation Rheinland-Pfalz kauft nachhaltig ein!
Einwohnerzahl Rheinland-Pfalz: 4.100.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Rheinland-Pfalz:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Telefon 0641-9303922
E-Mail info@kompass-nachhaltigkeit.deSpeyer - Auszug aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer (2010)
Das Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer vom 17.12.2010 weist darauf hin, bei der Beschaffung neuer technischer Geräte und Fahrzeuge, auf die Energieeffizienz zu achten und die Mitarbeiter bezüglich der energieeffizienten Nutzung zu motivieren.
Textauszug des Klimaschutzkonzeptes als Dokument
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Katrin Berlinghoff
Klimaschutzmanagerin
Telefon 06232 14-2596
E-Mail katrin.berlinghoff@stadt-speyer.deSpeyer - Verfügungen der OB zu Kaffee/Tee, Hauspost und Online-Handel (2020)
Im Jahr 2020 hat die Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer in zwei Verfügungen zu verschiedenen Vorgängen Vorgaben gemacht, die Aspekte der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit aufgreifen.
In einer Verfügung zur Bewirtung im Bereich der Stadtverwaltung und zur Dienstpost wird Folgendes bestimmt:
Kaffee/Tee
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen, Sitzungen, „Runden Tischen“ etc. der Verwaltung dürfen ausschließlich Getränke (Kaffee, Tee und Kakao) ausgeschenkt werden, die das Fairtrade-Siegel tragen. Damit soll den Bestrebungen Rechnung getragen werden, das UN-Nachhaltigkeitsziel 12 („Nachhaltiger Konsum“) der Agenda 2030 lokal umzusetzen.
[Siehe hierzu auch unter Rahmenbedingungen]
Dienstpost
Beim hausinternen Versand soll im Sinne des Ressourcenverbrauchs, der Abfallvermeidung und nicht zuletzt aus Kostengründen darauf geachtet werden, dass keine Umschläge, Versandtaschen oder Umverpackungen verwendet werden oder – wenn dies z.B. aufgrund des Datenschutzes nicht möglich ist – dass gebrauchte Umschläge verwendet werden.
[Verfügung zum Download]
In einer Verfügung zum Online-Handel wird bestimmt:
Es ist untersagt, „an den regulären Beschaffungswegen vorbei“ bei bestimmten Online-Händlern einzukaufen, die wegen ihrer Beschäftigungspolitik und Vertragsgestaltung regelmäßig in der Kritik stehen. Auch hier wird der Bezug zu SDG 12 („Nachhaltiger Konsum“) hergestellt und der Einkauf bei bestimmten Online-Händlern als nicht vereinbar mit diesem Nachhaltigkeitsziel erklärt.
[Verfügung zum Download]
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Sandra Gehrlein
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06232-142490
E-Mail sandra.gehrlein@stadt-speyer.deSpeyer - Verpflichtungserklärung – Verbot illegaler Beschäftigung und Produkte von Kinderarbeit bei Bauvorhaben (2010)
Die Stadt Speyer hat die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung schriftlich über das "Verbot illegaler Beschäftigung und Produkten von Kinderarbeit" bei Bauvorhaben informiert. Auftragnehmer haben eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Text der Information:
"Sehr wichtig Sehr wichtig
Verbot illegaler Beschäftigung und Produkten von Kinderarbeit
Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, verstärkt darauf zu achten, dass bei ihren Bauvorhaben keine illegal Beschäftigten tätig sind.
Für den Fall, dass Sie den Auftrag erhalten, haben Sie an der Baustelle formlose Tageslisten auszulegen, in der die Namen, Anschriften, Krankenkassenzugehörigkeit und Krankenkassenversicherungsnummer der Bauarbeiter einzutragen sind. Dies gilt auch für Subunternehmer.
Die Bauarbeiter haben ihren Personalausweis oder einen anderen Identitätsausweis ständig mit sich zu führen, um die Kontrollen zu erleichtern.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.02.2010 bekennt sich die Stadt Speyer zu dem Ziel, aktiv zum weltweiten Kampf gegen Kinderarbeit beizutragen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die Stadt Speyer dafür zu sorgen, dass von der Stadt gekaufte oder finanzierte Produkte nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet werden.
Verpflichtungserklärung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich
a) dafür zu sorgen, dass keine illegal beschäftigten Personen tätig sind,
b) keine Produkte aus Kinderarbeit zum Einsatz kommen.
Ort, Datum ... Unterschrift: ..."
Einwohnerzahl Speyer: 51.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Speyer:
Sandra Gehrlein
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon 06232-142490
E-Mail sandra.gehrlein@stadt-speyer.deTrier - Dienstanweisung zur Verwendung von Recyclingpapier (2007)
Verwendung von Recyclingpapier bei der Stadtverwaltung Trier 2007
1. In seiner Sitzung am 28. November 2006 hatte der Stadtrat beschlossen: »Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftig verstärkt bzw. möglichst Recyclingpapier einzusetzen und nach einem Jahr dem Stadtrat über den Papierverbrauch innerhalb der Verwaltung Bericht zu erstatten.«
2. Zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gelten für die Stadtverwaltung Trier ab sofort folgende Regelungen:
2.1 Recyclingpapier, das den Anforderungen für die Vergabe des Umweltzeichens (z. B. „Blauer Engel“) entspricht, ist für folgende Zwecke zu verwenden:
- Interner und externer Schriftverkehr aller Organisationseinheiten
- Vervielfältigungen (Umdrucke/Kopien)
- Formulare
- Endlospapier
- Schreibhefte, -blocks
- Briefhüllen und VersandtaschenAufgrund der zwischenzeitlich erreichten Qualität der am Markt erhältlichen Recyclingpapiere ist der Hinweis auf evtl. auftretende technische Probleme oder einen höheren Wartungsbedarf kein die Verwendung von Recyclingpapier in Kopierern oder Druckern ausschließender Rechtfertigungsgrund.
2.2 Von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Verwendung von Recyclingpapier darf nur in Fällen abgewichen werden, in denen der Einsatz von Recyclingpapier nicht gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere für Schreiben und Dokumente repräsentativen Charakters sowie für Dokumente, die aus Archivierungsgründen eine unbegrenzte Lebensdauer erreichen müssen.
2.3 Bei Schreiben repräsentativen Charakters und Dokumenten, die aus Archivierungsgründen eine unbegrenzte Lebensdauer erreichen müssen, ist ausschließlich Papier zu verwenden, das auf der Basis von 100 % chlorfrei gebleichtem Zellstoff hergestellt wurde. Bei Schreiben und Dokumenten, die zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden müssen, ist ebenfalls Papier auf der Basis von 100 % chlorfrei gebleichtem Zellstoff zu verwenden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Recyclingpapiere bereits eine Lebensdauer von einigen 100 Jahren haben können.
3.0 Die Dienstanweisung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Trier, den 15. Mai 2007, Klaus Jensen Oberbürgermeister
Einwohnerzahl Trier: 111.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Trier:
Toni Loosen-Bach
Telefon 0651-7181014
E-Mail toni.loosen-bach@trier.de