Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Rheinland-Pfalz

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

    • Vorgabe

      Was bedeuten die Landesgesetze in Rheinland-Pfalz für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?

      Stand dieser Informationen: 16.11.2023

      Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).

      Regelungen in der Unterschwelle: Für öffentliche Auftraggeber finden auf Grundlage der VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz (Nr. 3.2) die Vorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A für Bauleistungen und die Vorschriften der UVgO für Liefer- und Dienstleistungen Anwendung.

      Die Verwaltungsvorschrift (und damit der Anwendungsbefehl der UVgO) gilt für Landesbehörden und Kommunen gleichermaßen.

      Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.

       

      Landesvergabegesetz

      Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333), berücksichtigt in § 1 die Einbindung sozialer und ökologischer Kriterien in die Auftragsvergabe.

      Anwendungsbereich: Das LTTG gilt gem. § 2 ab einem Auftragswert von 20.000 € für das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände und die öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2, 3 und 4 GWB und Sektorenauftraggeber i.S.d. § 100 GWB sowie die dadurch betroffenen Unternehmen und Nachunternehmen.

      Mindestlohn: Das LTTG legt fest, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichtet haben, ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist. Ist das AEntG nicht zu beachten, ist mindestens ein Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zu zahlen.

      Soziale und ökologische Kriterien

      Hinsichtlich der ILO-Kernarbeitsnormen ordnet § 2a LTTG an, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge darauf hinzuwirken ist, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen oder hergestellt worden sind.

      Ökologische Vorgaben sind im LTTG nicht enthalten.

      Link zum Gesetz

       

      Rechtsverordnungen

      Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.

       

      Vergabehandbuch

      Es liegen keine Informationen vor.

       

      Verwaltungsvorschriften

      Die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18.8.2021 macht zusätzliche Vorgaben zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung.

      Anwendungsbereich: Die VV gilt ab einem Wert von 0 €. Die Regelungen der VV sind von den Vergabestellen des Landes zwingend zu beachten. Den kommunalen und den landeseigenen Unternehmen in privater Rechtsform sowie den Unternehmen mit Landesbeteiligung wird die Beachtung der Regelungen empfohlen (Nr. 9.4 VV).

      Soziale und ökologische Kriterien

      Nr. 9.1 der VV regelt die Grundsätze zur Berücksichtigung internationaler Arbeitsstandards. Danach schließt eine verantwortliche Vergabe auch die Berücksichtigung der sozialen Bedingungen der an der Herstellung beteiligten Personen ein. Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass ausschließlich Produkte verwendet werden, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt wurden. Besonders ist dabei auf den Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit zu achten (Nr. 9.2). Dies gilt insbesondere für sensible Warengruppen, sofern sie in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden. In begründeten Fällen soll für diese Warengruppen eine Eigenerklärung verlangt werden, dass bei der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, bzw. eine Zusicherung abgegeben werden, dass das Unternehmen, seine Lieferanten und Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen zur Verhinderung der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Die Eigenerklärung wird bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil. In der Leistungsbeschreibung können entsprechende Gütezeichen bzw. die Abgabe der Mustererklärung (Anlage zu Nr. 9.2.2) verlangt werden.

      Auch die sich aus den weiteren ILO-Kernarbeitsnormen ergebenden sozialen Anforderungen innerhalb der Lieferkette sind in begründeten Fällen zu beachten. Insbesondere bei den oben genannten Warengruppen ist dann eine entsprechende weitere Prüfung zu veranlassen. Die jeweils gestellten Anforderungen müssen den Auftragsgegenstand betreffen oder mit ihm in sachlichem Zusammenhang stehen. Ihre Erfüllung darf für die Bewerber oder Bieter nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar sein. Sie müssen in der Leistungsbeschreibung hinreichend klar gefasst sein (Bestimmtheit) und mit Anforderungen verbunden werden, die eine effektive Nachprüfung der Richtigkeit der in den Angeboten enthaltenen Angaben erlauben (Prüfbarkeit; Nr. 9.3).

      Im Rahmen der geltenden Vergaberechtsordnung können Anforderungen zum Schutz der (auch im Ausland) Beschäftigten, die in die Lieferkette eingebunden sind, durch eine geeignete Bestimmung des Leistungsgegenstandes oder die Aufnahme zusätzlicher Bedingungen an die Auftragsdurchführung gestellt werden (Nr. 9.1). Zu praktischen Hilfestellungen und Beratung für eine nachhaltige Beschaffung wird auf Nr. 8.2 und 8.5 hingewiesen.

      Die VV weist ferner darauf hin, dass die verfassungsrechtliche Aufgabe des Schutzes der natürlichen Lebengrundlagen es erforderlich macht, dass das Land und seine Untergliederungen mit gutem Beispiel vorangehen und eine Vorbildfunktion übernehmen müssen (Nr. 8.1). In allen Phasen der Beschaffung können qualitative, soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte einbezogen werden. Außerdem wird geregelt, dass die öffentlichen Auftraggeber sich bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung auch auf den Prozess oder die Methode zur Herstellung oder Erbringung der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus des Auftragsgegenstands einschließlich der Produktions- und Lieferkette beziehen können.

      Im Hinblick auf eine nachhaltige Beschaffung wird auf die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des BMI hingewiesen (Nr. 8.2), die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Beschaffung unterstützt. Außerdem wird der „Kompass Nachhaltigkeit“ angesprochen. 

      Für die Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes durch energieeffiziente Beschaffung wird die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-ENEff) des BMWi (Nr. 8.4) als Orientierungshilfe erwähnt.

      Als besonders wirksames Mittel der strategischen Beschaffung wird auf die Nutzung von Gütezeichen, Zertifikaten oder Siegeln gem. § 24 UVgO oder § 7a Abs. 5 VOB/A hingewiesen, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Leistung den in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht (Nr. 8.5). 

      Link zur Verwaltungsvorschrift

       

      Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Rheinland-Pfalz als sensibel

      • Textilwaren, insbesondere Bekleidung, Sportbekleidung, Stoffe, Wäsche, Bettwaren einschließlich Matratzen, Handtücher und Gardinen,
      • Naturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist,
      • Agrarerzeugnisse, insbesondere Tee, Kaffee, Kakaoprodukte einschließlich Schokolade, Rohrzucker, Früchte sowie daraus hergestellte Säfte und andere Erzeugnisse, Gewürze, Öle, Nüsse und Reis,
      • Schnittblumen,
      • Spielwaren und Sportbälle,
      • Holzwaren,
      • Lederwaren und Gerbprodukte.

       

      Sonstige Regelungen

      Gemäß § 6a des Bestattungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz können die Gemeinden und die Träger kirchlicher Bestattungsplätze durch Satzung bestimmen, dass Grabmale aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Herstellung im Sinne dieses Artikels umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.

      Link zum Gesetz

    • Hilfestellung

      Dokumentation „Rheinland-Pfalz kauft nachhaltig ein!“

      Die Dokumentation von 2015 enthält Praxisbeispiele aus Mainz, Trier, Landau in der Pfalz, Worms und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz.

       

      Arbeitshilfen und weiterführende Links

      Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Cochem-Zell (Landkreis) - Beschluss zur Nachhaltigen Beschaffung (2022)

      Am 14. November 2022 hat der Kreistag Cochem-Zell einstimmig den Beschluss zur Nachhaltigen Beschaffung in der Kreisverwaltung Cochem-Zell verabschiedet.

      Bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie 1.0 lautet ein Kernziel des fairen Landkreises:

      „Cochem-Zell ist klimaneutral und wird durch nachhaltige Beschaffung und Vergabe sowie fairen Handel seiner globalen Verantwortung gerecht.“

      Um diese Strategie konsequent fort- und umzusetzen, müssen in Zukunft bei der öffentlichen Beschaffung entsprechende Kriterien berücksichtigt werden, weshalb der Kreistag den folgenden Beschluss fasste:

      „Der Kreistag stimmt der nachhaltigen Beschaffung der Kreisverwaltung zu. Ökologische und soziale Kriterien – insbesondere die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Ziffer 9 VV Öffentliches Auftragswesen – sollen bei der Beschaffung berücksichtigt werden. Wenn möglich, werden zum Nachweis Gütezeichen gefordert.“

      Im Falle eines ausreichenden Angebots von Produkten mit Gütezeichen wurde Folgendes geregelt:

      „In öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb werden Gütezeichen als Nachweis gefordert. Bei einer freihändigen Vergabe/beschränkten Ausschreibung und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb werden Unternehmen, die Waren mit entsprechenden Gütezeichen anbieten, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer Direktvergabe werden Waren mit Gütezeichen eingekauft.“

      Bei der Umsetzung gilt vor dem Hintergrund der rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen für die Beschaffung der sog. Sensiblen Produkte, wenn diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden: Textilwaren, Naturstein, Agrarerzeugnisse, Schnittblumen, Spielwaren und Sportbälle, Holzwaren, Lederwaren und Gerbprodukte. Die Festlegung weiterer Kriterien muss individuell und produktspezifisch je nach Beschaffung erfolgen.

      In einer Anlage zur Beschlussvorlage werden Hintergrundinformationen zur die Bedeutung der ILO-Kernarbeitsnormen detallierter ausgeführt (Anlage 1).

      „Dazu soll dokumentiert werden,

      1. welche sozialen und ökologischen Gesichtspunkte über den Mindeststandard hinaus bei der Beschaffung relevant sind,
      2. welche Nachweise (Gütezeichen) zur Verfügung stehen, sowie
      3. dass eine angemessene Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien im Vergabeverfahren stattfindet.“

      Des Weiteren verweist der Beschluss auf die Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie und Handreichung zur konkreten Umsetzung ökologischer und sozialer Anforderungen in der Beschaffung: „Zusätzlich wird eine Beschaffungsrichtlinie erstellt, in der die Regelungen weiter ausgeführt und detailliert werden. Diese soll als Handreichung zur konkreten Umsetzung ökologischer und sozialer Anforderungen in der Beschaffung dienen. Weitere Hilfestellungen sind geplant.“

      Die Dienstanweisung und erste Hilfestellungen werden hier vorgestellt.

      Bei der Erstellung des Ratsbeschlusses wurde die Kreisverwaltung im Rahmen der Rechtsberatung der SKEW durch eine Vergaberechtsanwältin unterstützt.

       

      Zum Download
      [Beschlussvorlage]
      [Anlage 1]


      Einwohnerzahl Cochem-Zell (Landkreis): 62.000

      Kontakt:

      Stella-Marie Benz
      Klimaschutzmanagerin
      Telefon: 02671-61684
      E-Mail: stella-marie.benz@cochem-zell.de


    • Koblenz - Beschluss zu sozialverantwortlichen und ökologischen Kriterien bei Beschaffungen (2018)

      Vom Stadtrat der Stadt Koblenz wurde am 26.04.2018 der Beschluss gefasst, dass bei Beschaffungen, neben der bereits erfolgten Umstellung auf Recyclingpapier, dem Ausschank von fair gehandeltem Kaffee bei Stadtratssitzungen und der Verwendung des Merkblattes zum Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit, sozialverantwortliche und ökologischen Kriterien zu berücksichtigen sind.

      Als hierfür in Frage kommende Produkte werden genannt: Arbeitskleidung, Spielzeug, Blumen, Bälle, Steine Nahrungsmittel sowie IT-Geräte.

      Der Beschluss und weitere Hintergrundinformationen können im Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz abgerufen werden.


      Einwohnerzahl Koblenz: 114.000

      Kontakt:

      Vera Dott
      Zentrale Vergabestelle
      Telefon: 0261-1291011
      E-Mail: vergabestelle@stadt.koblenz.de


    • Speyer - Beschluss Green-IT und Leitfaden für ökologische, faire und soziale Beschaffung (2011)

      Stadt Speyer – Beschluss Green-IT und Leitfaden für ökologische, faire und soziale Beschaffung (2011)

      „ Beschluss:

      Der Stadtrat beschließt einstimmig:

      1. Die Verwaltung wird zukünftig bei der IT-Beschaffung neben der Wirtschaftlichkeit auch ökologische, faire und soziale Kriterien als wesentliche Zuschlagskriterien berücksichtigen.

      2. Bis zur Sommerpause 2012 stellt die Verwaltung dem Stadtrat ein Konzept zur Umsetzung vor. Es soll Aussagen darüber enthalten, welche ökologischen, fairen und sozialen Kriterien bei der zukünftigen IT-Auftragsvergabe angewendet werden sollen und wie die praktische Umsetzung im Vergabeprozess aussehen wird.

      3. Langfristig sollen für alle Bereiche der öffentlichen Beschaffung der Stadt ökologische, faire und soziale Kriterien erarbeitet werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat bis zur Sommerpause 2012 einen entsprechenden Leitfaden vorzulegen.

      4. Die bereits in der Stadtratssitzung vom 25.02.2010 beschlossenen Maßnahmen zur Verhinderung des Kaufs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit sollen, sofern noch nicht speziell erarbeitet, in dem Leitfaden übernommen werden.“


      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Speyer - Beschluss Klimaschutzkonzept (2010)

      Speyer -  Beschluss Klimaschutzkonzept (2010)

      "Beschluss:
      Der Stadtrat beschließt einstimmig das beigefügte Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer mit dem Szenario „Klima Plus“, einer CO2-Reduzierung von 25 % bis zum Jahre 2020."

      Beschluss als Dokument
      Auszug aus dem Klimaschutzkonzept - Nachhaltige Beschaffung als Dokument


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de

      Katrin Berlinghoff
      Klimaschutzmanagerin
      Telefon: 06232 14-2596
      E-Mail: katrin.berlinghoff@stadt-speyer.de


    • Speyer - Beschluss Umstellung auf Recyclingpapier (2010)

      Beschluss Umstellung auf Recyclingpapier (2010)

      „Beschluss:

      Der Stadtrat beschließt einstimmig:

      1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anteil des recycelten Papiers in der Verwaltung, den Schulen und den Hausdruckereien der Stadtverwaltung bis zum 31.12.2013 schrittweise auf 100% zu erhöhen.

      2. Beim Kauf von Recyclingpapier ist darauf zu achten, dass die Mindestkriterien des Umweltsiegels „Blauer Engel“ erfüllt sind.

      Die Verwaltung sichert zu, sich um die geforderte Einsparung des Papierverbrauchs zu bemühen. Nach Ablauf des Jahres 2010 und der beiden folgenden Jahre legt die Verwaltung eine Verbrauchsstatistik vor, die den jeweiligen Stand des Verbrauches in Blatt sowie den
      Anteil an Recyclingpapier aufzeigt. Diese Statistik soll in die Bereiche Verwaltung, Schulen und Hausdruckerei unterteilt werden.“

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Speyer - Beschluss zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit (2010)

      Beschluss zur Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit (2010)

      Textauszug Beschluss:
      "(…)

      (4.) Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, die Vergaberichtlinien so zu ändern, dass die Stadt künftig keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit kauft.

      (5.) Die Stadt verpflichtet sich freiwillig, dafür zu sorgen, dass von der Stadt gekaufte oder finanzierte Produkte nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention182 hergestellt und/oder bearbeitet werden."

      Beschluss als Dokument


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Trier - Beschluss Vermeidung ausbeuterische Kinderarbeit (2007)

      Stadtratsbeschluss der Stadt Trier, bei der Beschaffung auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten (2007)

      Beschluss

      „Die Verwaltung und die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, im Vergabe- und Beschaffungswesen darauf zu achten, dass der Erwerb und die Verwendung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermieden werden.

      Um dies zu gewährleisten, wird folgende Formulierung in städtische Ausschreibungen und Verträge aufgenommen, sofern die Beschaffung oder Verwendung von Produkten betroffen ist, die möglicherweise durch Kinderarbeit hergestellt werden:

      „Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen hergestellt sind, beziehungsweise deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtung nachzuweisen.

       Produkte die betroffen sein können sind beispielsweise solche aus der

      • Bekleidungs- und Textilindustrie (z.B. Baumwolle, Seide)
      • Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen, Zuckerrohr)
      • Spiel- und Freizeitindustrie (Spielsachen)
      • Bauwirtschaft (Natur- und Pflastersteine)

      Mit dieser Qualifizierung der städtischen Vergabepraxis setzen Rat und Verwaltung der Stadt Trier ein deutliches Zeichen gegen Kinderarbeit, auch wenn im Einzelfall künftig Mehrkosten entstehen können.“


      Einwohnerzahl Trier: 111.000

      Kontakt:

      Toni Loosen-Bach
      Telefon: 0651-7181014
      E-Mail: toni.loosen-bach@trier.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Cochem-Zell (Landkreis) - Dienstanweisung mit Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung und Hilfestellungen (2023)

      Dem Beschluss des Kreistages vom 14. November 2022 entsprechend wurde für die Kreisverwaltung des Landkreises Cochem-Zell eine Dienstanweisung zur Vergabe erstellt, die seit 1. Oktober 2023 gilt (s. Rahmenbedingungen).

      § 3 der Dienstanweisung trifft ausführliche Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung, die sowohl für Direktkäufe als auch für alle anderen Verfahrensarten gelten. Danach sollen Nachhaltigkeitskriterien verbindlich in der Leistungsbeschreibung oder den Eignungskriterien verankert werden. Bei geringer Marktverfügbarkeit soll die Nachhaltigkeit im Zuschlag mit mindestens 30 % bewertet werden.

      Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen soll grundsätzlich beachtet werden. Bei Produkten aus sog. sensiblen Produktgruppen ist deren Einhaltung zwingend zu fordern. Diese Produktgruppen sind:

      „a. Textilwaren, insbesondere Bekleidung, Sportbekleidung, Stoffe, Wäsche, Bettwaren einschließlich Matratzen, Handtücher und Gardinen,
      b. Naturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist,
      c. Agrarerzeugnisse, insbesondere Tee, Kaffee, Kakaoprodukte einschließlich Schokolade, Rohrzucker, Früchte sowie daraus hergestellte Säfte und andere Erzeugnisse, Gewürze, Öle, Nüsse und Reis,
      d. Schnittblumen,
      e. Spielwaren und Sportbälle,
      f. Holzwaren,
      g. Lederwaren und Gerbprodukte.“

      Als Nachweise für ökologische und soziale Anforderungen werden „ein unabhängiges Gütezeichen, die Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative oder gleichwertige Nachweise“ akzeptiert.

      Von diesen Vorgaben sind nur dann Abweichungen gestattet, wenn keine Marktverfügbarkeit gegeben ist oder das Angebot preislich 10 % bzw. 25.000 € über herkömmlichen Produkten liegt (gilt für Beschaffungen ab 3.000 €). „Abweichungen sind zu begründen.“ Zur Dokumentation wird Anlage 6 zur Dienstanweisung „Begründung der Nichtanwendung von Nachhaltigkeitskriterien“ genutzt.

      Zur Dienstanweisung gehören zwei weitere Anlagen, die im Zusammenhang mit der nachhaltigen Beschaffung stehen. Anlage 5 „Negativliste“ nennt Produkte, die grundsätzlich nicht beschafft werden dürfen bzw. Aspekte bestimmter Produkte (z.B. Mikroplastik) und durch welche Gütezeichen dies garantiert wird.

      Anlage 7 „Handreichung Gütezeichen und Belegliste“ erläutert zunächst anschaulich die Bedeutung einer nachhaltigen Beschaffung und Hintergründe zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Der rechtliche Rahmen für die öko-faire Beschaffung wird beschrieben, ebenso wie allgemeine Hinweise zur Vorgehensweise – beginnend bei der Bedarfs- und Marktanalyse über die Leistungsbeschreibung und die Verankerungsmöglichkeiten von Nachhaltigkeitskriterien bis hin zur Auftragsausführung. Neben einer Auswahl von Quellen für Hilfestellungen stellt die Anlage zu den sensiblen Produktgruppen mögliche Gütezeichen vor und erläutert diese.

      Bei der Erstellung der Dienstanweisung wurde die Kreisverwaltung durch die Rechtsberatung der SKEW in Fragen des Vergaberechts juristisch unterstützt.

       

      Zum Download
      [Dienstanweisung]
      [Anlage 5 – Negativliste Unzulässige Produkte und Inhaltsstoffe]
      [Anlage 6 – Begründung der Nichtanwendung von Nachhaltigkeitskriterien]
      [Anlage 7 – Handreichung Gütezeichen und Belegliste]


      Einwohnerzahl Cochem-Zell (Landkreis): 62.000

      Kontakt:

      Stella-Marie Benz
      Klimaschutzmanagerin
      Telefon: 02671-61684
      E-Mail: stella-marie.benz@cochem-zell.de


    • Koblenz - Merkblatt für Händler und Produzenten zu Kinderarbeit (2016)

      Im Rahmen des Beschaffungswesens der Stadt Koblenz werden Händler und Produzenten mit einem Merkblatt auf die Problematik der Kinderarbeit hingewiesen und um Zertifizierungen und/oder Selbstverpflichtungen gebeten, wenn bestimmte Warengruppen bzw. Produkte von der Ausschreibung/Auftragsvergabe betroffen sind.

      Merkblatt Kinderarbeit der Stadt Koblenz (2016)


      Einwohnerzahl Koblenz: 114.000

      Kontakt:

      Vera Dott
      Zentrale Vergabestelle
      Telefon: 0261-1291011
      E-Mail: vergabestelle@stadt.koblenz.de


    • Morbach - Konzept zur Änderung der Vergabepraxis (2011)

      Der Gemeinderat Morbach hat am 10.05.2010 die Unterzeichnung der Millenniumserklärung der Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages beschlossen (DS 0315/2009). Gleichzeitig wurde beschlossen, dass im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen künftig möglichst nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, für die ein entsprechendes Siegel vorliegt.

      Eine interne Handlungsanweisung (Konzept) mit konkreten Anweisungen erläutert die Vorgehensweise bei künftigen Beschaffungen für neun verschiedene Produktgruppen. Das Konzept enthält außerdem Hintergrundinformationen sowie Informationen zu einer Reihe von Siegeln.

      Konzept zur Änderung der Vergabepraxis der Gemeinde Morbach


      Einwohnerzahl Morbach: 10.500

      Kontakt:

      Theodor Gätz
      Telefon: 06533-71101
      E-Mail: tgaetz@morbach.de


    • Neuwied - Leitlinie für die nachhaltige Vergabe und Beschaffung (2022)

      In der Stadt Neuwied gilt ab 2022 eine Leitlinie für nachhaltige Vergabe und Beschaffung. Sie wurde in der AG „Nachhaltige Büroorganisation“ erarbeitet, an der verschiedene Verwaltungseinheiten beteiligt sind. Die Verwaltungsspitze begrüßte das Vorhaben.

      Zunächst gilt die Leitlinie nur für die Stadtverwaltung, soll aber später auch auf kommunale Betriebe ausgedehnt werden.

      Für alle Vergaben ab 20.000 €  ist die Leitlinie verpflichtend umzusetzen. Dies betrifft im Schnitt 70 Vergaben jährlich. Es werden grundlegende ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien definiert, z.B.

      • Energieeffizienz
      • Langlebigkeit
      • ressourcenschonender Materialeinsatz/Recycling

      oder

      • Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

      Diese können im Leistungsverzeichnis/in der Leistungsbeschreibung als Eignungsvoraussetzung verankert werden. Die Umsetzung als Zuschlagskriterium ist ebenfalls möglich.

      Als Hilfestellung – etwa welche Gütezeichen in den relevanten Produktgruppen existieren – wird auf das Angebot des Kompass Nachhaltigkeit und des Umweltbundesamtes hingewiesen.

      Abweichung von den Vorgaben müssen im Vergabevermerk begründet werden.

      Für Beschaffungen unterhalb der Schwelle von 20.000 € sollen mindestens die Lebenszykluskosten in die Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes mit einfließen.

      Die Klimaschutzmanagerin der Stadt unterstützt die Facheinkäufer:innen bei Bedarf.

      Regelmäßig soll ein Monitoring erfolgen, in das nur Beschaffungen über 20.000 € einließen. Die Ergebnisse sollen den politischen Gremien vorgelegt werden.

      Die erfolgreiche Erstellung und Einführung wird von Seiten der Beteiligten besonders in der Gründung und effiktiven Zusammenarbeit der AG „Nachhaltige Büroorganisation“ gesehen und in der Offenheit der Stadtspitze für das Projekt.

       

      [Leitlinie zum Download]


      Einwohnerzahl Neuwied: 65.000

      Kontakt:

      Dr. Zuhal Gültekin
      Klimaschutzmanagerin
      Telefon: 02631 802-192
      E-Mail: zgueltekin@stadt-neuwied.de

      Dennis Kerres
      Beschaffungsstelle
      Telefon: 02631 802-163
      E-Mail: dkerres@stadt-neuwied.de


    • Speyer - Agenda 2030 und „Handlungsprogramm Nachhaltiges Speyer“ (2019)

      Bereits im Januar 2016 – kurz nach der Verabschiedung der Agenda 2030 und der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) – hatte der Rat der Stadt Speyer einstimmig beschlossen, die Musterresolution des Deutschen Städtetages „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ zu unterzeichnen.

      Seit 2019 gibt es nun das „Handlungsprogramm Nachhaltiges Speyer“. Gemeinsam mit lokalen Akteuren wurden dazu Leitziele und Leitprojekte für die nächsten fünf Jahre entwickelt. Für die Einführung des Handlungsprogramms setzte sich die Verwaltungsspitze und die Koordinationsgruppe „Nachhaltiges Speyer“, unterstützt durch die Nachhaltigkeitsmanagerin ein.

      Für das Handlungsprogramm wurden vier Handlungsfelder und sieben Leitprojekte definiert, die konkrete Leitziele verfolgen und damit zur lokalen Umsetzung der entsprechenden SDGs beitragen.

      Handlungsfeld 3 „Nachhaltiger Konsum – globale Verantwortung“ nimmt Bezug auf SDG 5 (Gleichberechtigung der Geschlechter) und SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion) hat „Faires Einkaufen und kommunales Handeln als Vorbild“ zum Leitziel und definiert als zentrales Leitprojekt die öko-faire Beschaffung in der Stadtverwaltung.

      Die Umsetzung und Entwicklung der Leitziele in den Handlungsfeldern wird von Projektverantwortlichen und Projektgruppen voran gebracht, die sich aus Vertreter*innen der Verwaltung und Vertreter*innen lokaler Akteursgruppen (Verbände, Vereine, Initiativen, kirchliche Träger, Unternehmen, Einzelpersonen) zusammensetzen. Regelmäßig berichten die Projektgruppen über den Fortschritt in ihrem Handlungsfeld.

      Einige Beispiele für die Umsetzung im Handlungsfeld 3 „Nachhaltiger Konsum – globale Verantwortung“:

      Schulungen/Informationsangebote zur öko-fairen Beschaffung

      Regelmäßig werden Schulungen und Informationen organisiert, die über Nachhaltigkeitskriterien und öko-faire Beschaffung informieren. In den letzten Jahren wurden u.a. Workshops für Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung und auch für nicht-städtische Institutionen angeboten, u.a. im Rahmen des Projektes „Rheinland-Pfalz kauft nachhaltig ein“.

      Austausch zur öko-fairen Beschaffung

      Die Stadt Speyer steht zur öko-fairen Beschaffung im Austausch mit anderen Kommunen. Im Jahr 2016 fand das Netzwerktreffen der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) in Speyer statt. Es kamen 43 Mitglieder aus ganz Deutschland, um sich über die Vergaberechtsreform zu informieren und sich zu Praxisbeispielen auszutauschen.

       

      [Beschlussvorlage zum Download]

      [Handlungsprogramm zum Download]


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Speyer - Auszug aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer (2010)

      Das Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer vom 17.12.2010 weist darauf hin, bei der Beschaffung neuer technischer Geräte und Fahrzeuge, auf die Energieeffizienz zu achten und die Mitarbeiter bezüglich der energieeffizienten Nutzung zu motivieren.

      Textauszug des Klimaschutzkonzeptes als Dokument


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Katrin Berlinghoff
      Klimaschutzmanagerin
      Telefon: 06232 14-2596
      E-Mail: katrin.berlinghoff@stadt-speyer.de


    • Speyer - Mit E-Warenkorb nachhaltige Beschaffung steuern (2019)

      Im Jahr 2019 hat die Stadt Speyer ein elektronischen Warenkorb eingeführt – mit einem Katalog für nachhaltiges Büromaterial und einem Katalog für nachhaltiges Kopierpapier.

      Im Katalog für Büromaterial sind folgende Warengruppen enthalten:

      • Arbeitssicherheit/Unfallschutz,
      • Bautechnik,
      • Büromaterial/Büroeinrichtung/Bürotechnik/Papeterie,
      • Elektro-/Automatisierungs-/Prozessleittechnik,
      • Handwerkzeug,
      • Hauswirtschaft/Hauswirtschaftstechnik,
      • Maschinenelemente/Befestigungsmittel/Beschlag,
      • Medizinprodukt,
      • Packmittel und
      • Werkzeuge/Betriebsausstattung.

      Im Katalog Kopierpapier sind folgende Warengruppen enthalten: PC-Drucker-, Kopier-Papier.

      Neben dem Aspekt der Kostenreduktion (durch Einführung eines Mindestbestellwerts, Wegfall der Vorratshaltung und dem zentralen Einkauf, aus dem sich günstigere Konditionen ergeben) ist ein wichtiger Vorteil, dass über die zentrale Ausschreibung für den Warenkorb besser gesteuert werden kann, welche Produkte in der Verwaltung bezogen werden bzw. welche Produkte mit Nachhaltigkeitskriterien verfügbar sind. So kann das Angebot im Katalog um entsprechende ökologische und sozialverträgliche Waren ergänzt bzw. Produkte ersetzt werden.

      Über Symbole ist für die Beschaffenden einfach erkennbar, welche Produkte als sozialverträglich oder umweltfreundlich klassifiziert sind.

      Der Einkauf über den E-Warenkorb ist verpflichtend.


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Speyer - Verfügungen der OB zu Kaffee/Tee, Hauspost und Online-Handel (2020)

      Im Jahr 2020 hat die Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer in zwei Verfügungen zu verschiedenen Vorgängen Vorgaben gemacht, die Aspekte der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit aufgreifen.

       

      In einer Verfügung zur Bewirtung im Bereich der Stadtverwaltung und zur Dienstpost wird Folgendes bestimmt:

      Kaffee/Tee

      Bei allen öffentlichen Veranstaltungen, Sitzungen, „Runden Tischen“ etc. der Verwaltung dürfen ausschließlich Getränke (Kaffee, Tee und Kakao) ausgeschenkt werden, die das Fairtrade-Siegel tragen. Damit soll den Bestrebungen Rechnung getragen werden, das UN-Nachhaltigkeitsziel 12 („Nachhaltiger Konsum“) der Agenda 2030 lokal umzusetzen.

      [Siehe hierzu auch unter Rahmenbedingungen]

      Dienstpost

      Beim hausinternen Versand soll im Sinne des Ressourcenverbrauchs, der Abfallvermeidung und nicht zuletzt aus Kostengründen darauf geachtet werden, dass keine Umschläge, Versandtaschen oder Umverpackungen verwendet werden oder – wenn dies z.B. aufgrund des Datenschutzes nicht möglich ist – dass gebrauchte Umschläge verwendet werden.

      [Verfügung zum Download]

       

      In einer Verfügung zum Online-Handel wird bestimmt:

      Es ist untersagt, „an den regulären Beschaffungswegen vorbei“ bei bestimmten Online-Händlern einzukaufen, die wegen ihrer Beschäftigungspolitik und Vertragsgestaltung regelmäßig in der Kritik stehen. Auch hier wird der Bezug zu SDG 12 („Nachhaltiger Konsum“) hergestellt und der Einkauf bei bestimmten Online-Händlern als nicht vereinbar mit diesem Nachhaltigkeitsziel erklärt.

      [Verfügung zum Download]


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Speyer - Vergabedienstanweisung mit Vorgaben zu Umweltschutz, Energieeffizienz und sozialen Standards (2017)

      Seit 1.1.2017 gilt in der Stadt Speyer eine neue Vergabedienstanweisung, in der in Kapitel 12 „Umweltschutz, Energieeffizienz und soziale Standards“ Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung gemacht werden.

      Ursprung für die Dienstanweisung waren die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle, die nach einer Organisationsüberprüfung veranlasst wurde. Neben den Neuerungen des Vergaberechts 2016 war die zentrale Vergabestelle ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung in der Stadtverwaltung.

      Die Einleitung zu Kapitel 12 lautet:

      „Neben dem Preis und den Kosten, einschließlich der Lebenszykluskosten sind soziale, ökologische und innovative Aspekte unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes stärker in die Bewertung einzubinden. Aus diesem Grund sollte, soweit es möglich ist, im Rahmen der geltenden Vergaberichtlinien in Leistungsbeschreibungen konkretere Vorgaben zu den umweltbezogenen und sozialen Eigenschaften der zu beschaffenen Leistungen festgelegt werden.“

      Des Weiteren werden relevante Produktgruppen sowie mögliche Nachhaltigkeitsaspekte und Gütezeichen genannt. Zur sozialen Nachhaltigkeit nimmt die Dienstanweisung außerdem Bezug auf die ILO-Kernarbeitsnorm 182, die ausbeuterische Kinderarbeit verbietet.

      Hintergrund für das Kapitel 12 in der Dienstanweisung war die Vergaberechtsreform 2016. Das Kapitel wurde in Abstimmung zwischen der Vergabestelle und der Nachhaltigkeitsmanagerin erstellt.

       

      [Auszug aus der Dienstanweisung zum Download]


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Speyer - Verpflichtungserklärung – Verbot illegaler Beschäftigung und Produkte von Kinderarbeit bei Bauvorhaben (2010)

      Die Stadt Speyer hat die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung schriftlich über das "Verbot illegaler Beschäftigung und Produkten von Kinderarbeit" bei Bauvorhaben informiert. Auftragnehmer haben eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

      Text der Information:

      "Sehr wichtig                     Sehr wichtig
      Verbot illegaler Beschäftigung und Produkten von Kinderarbeit

      Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, verstärkt darauf zu achten, dass bei ihren Bauvorhaben keine illegal Beschäftigten tätig sind.

      Für den Fall, dass Sie den Auftrag erhalten, haben Sie an der Baustelle formlose Tageslisten auszulegen, in der die Namen, Anschriften, Krankenkassenzugehörigkeit und Krankenkassenversicherungsnummer der Bauarbeiter einzutragen sind. Dies gilt auch für Subunternehmer.

      Die Bauarbeiter haben ihren Personalausweis oder einen anderen Identitätsausweis ständig mit sich zu führen, um die Kontrollen zu erleichtern.

      Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.02.2010 bekennt sich die Stadt Speyer zu dem Ziel, aktiv zum weltweiten Kampf gegen Kinderarbeit beizutragen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich die Stadt Speyer dafür zu sorgen, dass von der Stadt gekaufte oder finanzierte Produkte nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet werden.

      Verpflichtungserklärung
      Der Auftragnehmer verpflichtet sich
      a) dafür zu sorgen, dass keine illegal beschäftigten Personen tätig sind,
      b) keine Produkte aus Kinderarbeit zum Einsatz kommen.
      Ort, Datum ... Unterschrift:
      ..."


      Einwohnerzahl Speyer: 51.000

      Kontakt:

      Sandra Gehrlein
      Nachhaltigkeitsmanagement
      Telefon: 06232-142490
      E-Mail: sandra.gehrlein@stadt-speyer.de


    • Trier - Dienstanweisung zur Verwendung von Recyclingpapier (2007)

      Verwendung von Recyclingpapier bei der Stadtverwaltung Trier 2007

      1. In seiner Sitzung am 28. November 2006 hatte der Stadtrat beschlossen: »Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftig verstärkt bzw. möglichst Recyclingpapier einzusetzen und nach einem Jahr dem Stadtrat über den Papierverbrauch innerhalb der Verwaltung Bericht zu erstatten.«

      2. Zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses gelten für die Stadtverwaltung Trier ab sofort folgende Regelungen:

      2.1 Recyclingpapier, das den Anforderungen für die Vergabe des Umweltzeichens (z. B. „Blauer Engel“) entspricht, ist für folgende Zwecke zu verwenden:
      - Interner und externer Schriftverkehr aller Organisationseinheiten
      - Vervielfältigungen (Umdrucke/Kopien)
      - Formulare
      - Endlospapier
      - Schreibhefte, -blocks
      - Briefhüllen und Versandtaschen

      Aufgrund der zwischenzeitlich erreichten Qualität der am Markt erhältlichen Recyclingpapiere ist der Hinweis auf evtl. auftretende technische Probleme oder einen höheren Wartungsbedarf kein die Verwendung von Recyclingpapier in Kopierern oder Druckern ausschließender Rechtfertigungsgrund.

      2.2 Von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Verwendung von Recyclingpapier darf nur in Fällen abgewichen werden, in denen der Einsatz von Recyclingpapier nicht gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere für Schreiben und Dokumente repräsentativen Charakters sowie für Dokumente, die aus Archivierungsgründen eine unbegrenzte Lebensdauer erreichen müssen.

      2.3 Bei Schreiben repräsentativen Charakters und Dokumenten, die aus Archivierungsgründen eine unbegrenzte Lebensdauer erreichen müssen, ist ausschließlich Papier zu verwenden, das auf der Basis von 100 % chlorfrei gebleichtem Zellstoff hergestellt wurde. Bei Schreiben und Dokumenten, die zeitlich unbegrenzt aufbewahrt werden müssen, ist ebenfalls Papier auf der Basis von 100 % chlorfrei gebleichtem Zellstoff zu verwenden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Recyclingpapiere bereits eine Lebensdauer von einigen 100 Jahren haben können.

      3.0 Die Dienstanweisung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

      Trier, den 15. Mai 2007, Klaus Jensen Oberbürgermeister


      Einwohnerzahl Trier: 111.000

      Kontakt:

      Toni Loosen-Bach
      Telefon: 0651-7181014
      E-Mail: toni.loosen-bach@trier.de