Pflasterplatten
- CPV-Code
- 44113120-2
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Rheinland-Pfalz für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2014 orientieren.
In der Beschaffung von Naturstein können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen:
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung des zu liefernden Natursteins im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. Dies bedeutet, dass im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über das Zertifikat XertifiX, das Zertifikat Win=Win Fairstone oder jeweils ein gleichwertiger Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen."
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Naturstein nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen abbauen und bearbeiten, die Art von Naturstein liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die Naturstein nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Vom Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wird ein Handbuch zur öko-sozialen Beschaffung für Kommunen herausgegeben. Das Handbuch enthält eine Analyse der Möglichkeiten einer öko-sozialen Beschaffung nach Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien, praktische Hinweise zur Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien in Ausschreibungsunterlagen sowie Informationen zu ausgewählten Produktgruppen (Papier, Nahrungsmittel, Textilien, Natursteine, Informationstechnologie).
Handbuch öko-soziale Beschaffung (Dezember 2019)
Zu ökologischen und sozialen Aspekten bei der Verarbeitung und Beschaffung von Naturwerkstein wurden vom Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. zwei kurze Handreichungen verfasst.
Welche Kriterien haben Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits verwendet?
Trier - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Natursteinen (2007)
Die Stadt Trier verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei entsprechenden Produktgruppen, die durch die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ des Landes Rheinland-Pfalz geforderte Einhaltung der ILO-Konvention 182. Details siehe Rahmenbedingungen.
Textauszug aus den Vergabeunterlagen zu sozialen Kriterien bei der Beschaffung von Natursteinen:
„Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen hergestellt sind, beziehungsweise deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine Selbstverpflichtung (Eigenerklärung möglich) nachzuweisen.“
Die „Eigenerklärung zur Eignung“ wird regelmäßig überprüft, indem beispielsweise die von Firmen angegebenen Referenzen hinterfragt oder auch anhand von Gewerbezentralregisterauszügen die Angaben überprüft werden.
Dem Kommunalen Kompass liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Trier: 111.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Trier:
Alexander Fisch
Telefon 0651-7184601
E-Mail alexander.fisch@trier.de