Reinigungsmittel
- CPV-Code
- 39830000-9
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Aachen - Rahmenvertrag für Reinigungsdienstleistung mit zertifizierten Reinigungsmitteln (2022)
Regelmäßig schreibt die Stadt Aachen Unterhaltsreinigungsleistungen für vier Jahre in verschiedenen städtischen Objekten aus.
Folgende Reinigungsmittel sind grundsätzlich nicht zugelassen:
- Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale
- Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume
- Chemische Abflussreiniger
Die Anbieter müssen einen Fragebogen (in Anlehnung an den UBA-Fragebogen) zur Umweltverträglichkeit für jedes im Rahmen der Auftragsausführung zum Einsatz kommende Reinigungs- und Pflegemittel ausfüllen, es sei denn, sie können Umweltzeichen nachweisen. Die Anforderungen entsprechen dem EU Ecolabel für Allzweck- und Sanitärreiniger (2011/383/EU) und sind als Ausschlusskriterien in der Ausschreibung verankert. Eine Bepunktung der Erfüllung der Kriterien findet nicht statt. Ein Fehlen des Fragebogens oder eines Umweltzeichens kann zu Ausschluss führen.
Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn eins der folgenden Umweltzeichen für das Produkt vorhanden ist:
- EU Ecolabel, Blauer Engel, Österreichisches Umweltzeichen
Ist keins der Umweltzeichen vorhanden, muss jedes einzelne Kriterium bestätigt werden. Die Kriterien betreffen die Kategorien
- Gewässerschutz, biologische Abbaubarkeit von Tensiden, verbotene oder Beschränkungen unterworfene Stoffe und Gemische, Duftstoffe, flüchtige organische Verbindungen und Phosphor.
Des Weiteren ist das Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. (Für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist eine Schulung bei Einstellung durchzuführen.) Im Falle eines Produktwechsels ist eine Nachschulung erforderlich.
Alle Schulungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung zzgl. einer Auflistung, der Schulungsinhalte, der Schulungsdauer sowie die exakte Bezeichnung der Produkte. Sie enthält zudem die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Es gibt in der Regel keine Nachfragen oder Probleme bzgl. der ökologischen Anforderungen.
Zum Download
[Anbieterfragebogen: S. 11 ff. im Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln des Umweltbundesamtes]
[Ausschreibungskriterien des Bundeslandes Hessen: unter Punkt 3.2.1, S. 9 f. im Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsleistungen]
Einwohnerzahl Aachen: 249.000Kontakt:
Herr Johnen
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Telefon: 0241-43226223
E-Mail: reinigungsmanagement@mail.aachen.de