Westen
- CPV-Code
- 18235400-9
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Nordrhein-Westfalen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz NRW: Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten, das am 21. März 2018 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.
Die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards wurde aus dem novellierten Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) gestrichen. Das Gesetz wurde von vorher 18 auf jetzt 4 Paragraphen gekürzt. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Sie können sich unter Rahmenbedingungen über die Formulierungen im Landesgesetz informieren.
Laut Landesregierung NRW stehen die Verschlankung des TVgG NRW und die Beachtung und Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere das Verbot der Kinderarbeit – in keinem Widerspruch, da das Vergaberecht des Bundes bereits vorsieht, dass Unternehmen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen. Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, aber auch internationale Abkommen. Diese internationalen Abkommen umfassen auch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) wie das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Diese Abkommen sind jedoch nur für Arbeitsbedingungen in Deutschland bindend und nicht oder nur teilweise für Produktionsländer von beispielsweise Arbeitskleidung oder IT Hardware.
Vergabestellen können weiterhin individuelle Nachweise und Zertifikate zu sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten einfordern. Damit besteht in jeder Stufe eines Vergabeverfahrens weiterhin die Möglichkeit, konkret und wirkungsvoll Nachhaltigkeitsaspekte zu verfolgen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits verwendet?
Bonn - Dienst- und Schutzkleidung für das Amt für Stadtgrün (2016)
Pilotprojekt Dienst- und Schutzkleidung 2016–2018
Gärtnerinnen und Gärtner der Stadt Bonn tragen seit Sommer 2016 Arbeitskleidung aus fairer Produktion. Gemeinsam mit der Frauenrechtsorganisation FEMNET e.V. brachte die Stadt Bonn 2015 eine Ausschreibung für Berufskleidung auf den Weg, welche erstmals strengere Anforderungen an den Nachweis sozial verantwortlicher Arbeitsbedingungen stellte.
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtgrün, dem Lokalen Agenda Büro, dem Referat für Vergabedienste und FEMNET e.V. wurde eine Marktanalyse des Angebotes zu fairer Berufskleidung sowie ein Bieterdialog durchgeführt. Es zeigte sich, dass es bereits Anbieter von Berufs- und Schutzbekleidung gibt, die sich bemühen, unter fairen Bedingungen produzieren zu lassen. Aufgrund vorrangig wirtschaftlicher Auswahlkriterien führen diese Bemühungen jedoch häufig zu einem Wettbewerbsnachteil. Gemeinsam wurden die Ausschreibungsunterlagen des Amtes für Stadtgrün deshalb zugunsten sozialer Kriterien beim Einkauf von Berufsbekleidung überarbeitet.
Die Ausschreibung wurde im Januar 2016 veröffentlicht mit Angebotseröffnung im Februar. Der Zuschlag erfolgte Ende April 2016.
Das Ergebnis der Ausschreibung war sehr zufriedenstellend: Für alle Lose gab es mindestens vier Angebote, die den Anforderungen in allen Punkten entsprachen. Zudem hat das Ergebnis gezeigt, dass die Beschaffung fairer Kleidung nicht automatisch teurer sein muss. Der Preisunterschied lag bei unter 3,2% bei einem Auftragswert von € 37.000. Im Ergebnis sind dies € 1170,60 für qualitativ höherwertige Artikel, denn neben Merkmalen wie Preis und Einhaltung sozialer Kriterien wurde auch die Beschaffenheit der Kleidungsstücke geprüft, d.h. die Qualität, der Tragekomfort, die Verarbeitung und die Ausstattung.
Die Zuschlagswertung von 45% Preis, 15% soziale Kriterien und 40% Beschaffenheit hat nicht nur dazu geführt, dass bei einem Angebot die sozialen Kriterien den Preis überboten haben, sondern auch zu einer erfreulichen Zuschlagserteilung beigetragen. So haben den Zuschlag Bieter erhalten, die entweder durch glaubhafte Gütezeichen nachweisen konnten, dass sie die geforderten Sozialstandards einhalten oder Bieter, die als Nachweise sogenannte zielführende Maßnahmen ergreifen werden.
Ausschreibungsunterlagen der Stadt Bonn – Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung (2-Jahres-Vertrag 01.07.2016 bis 30.06.2018)
a | Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
b | Besondere Vertragsbedingungen
c | Allgemeine Vorbemerkungen
d | Leistungsverzeichnis und Preisliste
e | Bieterangabenverzeichnis
f | Abschließende Zusammenstellung der geforderten Unterlagen
g | Hinweisblatt Zuschlagskriterien
h | Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Formblatt B2
i | Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien Formblatt B2
Anhand der Erfahrung aus der Projektlaufzeit in Bonn wurde ein praktischer Wegweiser konzipiert, der städtischen Beschaffungsverantwortlichen, beratenden Vereinen und Organisationen sowie der interessierten Öffentlichkeit Informationen an die Hand gibt, wie soziale Kriterien in die öffentliche Vergabe einbezogen werden können.
Wegweiser „Schritt für Schritt - Ihr Weg zur Fairen Öffentlichen Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung“ (17 Seiten)
Auszug Inhaltsverzeichnis:
Schritt 1 - Bedarfsanalyse unter Einbindung zentraler Entscheidungskräfte
Schritt 2 - Markt- und Nachsweisanalyse
Schritt 3 - Bieterdialog
Schritt 4 - Leistungsverzeichniserstellung
Schritt 5 - Erarbeitung sozial gerechter Ausschreibungsunterlagen
Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt mit dem Amt für Stadtgrün wird die Kooperation mit FEMNET e.V. auch auf das Sport- und Bäderamt ausgeweitet. Ziel ist es, die Kleidung für Bademeisterinnen und Bademeister sowie den Sportstättenpflegedienst aus fairer Produktion zu beschaffen. Zusätzlich soll das Sortiment an Sportbällen für Bonner Schulen um fair gehandelte Sportbälle erweitert werden.
Einwohnerzahl Bonn: 332.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Bonn:
Referat Vergabedienste Bonn
Telefon 0228 77 2600
E-Mail referatvergabedienste@bonn.deBonn - Dienst- und Schutzkleidung inkl. Lederwaren für das Amt für Stadtgrün (2020)
Dienst- und Schutzkleidung inkl. Lederwaren 2018–2020 und 2020–2022
Robuste Arbeitskleidung aus fairer Produktion – für die Stadt Bonn passt das bestens zusammen. Die Gärtnerinnen und Gärtner des Amtes für Stadtgrün tragen seit 2016 Jacken und Hosen, die gleichermaßen den hohen Ansprüchen an die Arbeit im Freien und den Anforderungen sozial verantwortlicher Arbeitsbedingungen in der Herstellung gerecht werden.
Was als Pilotprojekt begann (siehe separater Eintrag), geht jetzt weiter. Die Ausschreibungen (2018–2020 und 2020–2022) verlangen von den Bietern einen Nachweis, dass bei der Produktion die Kernarbeitsnormen und weitere arbeitsrechtlichen Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten wurden. Die ILO-Normen sind international anerkannte Sozialstandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie zum Beispiel die Vereinigungsfreiheit, sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Darüber hinaus sollen nun wie auch bei der vorangegangenen Ausschreibung, unter anderem eine Arbeitszeitbegrenzung, existenzsicherende Löhne sowie bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz gefordert werden.
Beim Pilotprojekt beschränkte sich diese Anforderung auf Textilien. Bei dem letzten sowie dem aktuellen Verfahren werden diese Anforderungen auch auf Lederwaren, wie Handschuhe, Gürtel und Stiefel, ausgedehnt. Femnet e.V. unterstützt die Stadt Bonn hinsichtlich der Beurteilung der vorgelegten Nachweise und Siegel.In der Ausschreibung werden neben dem Preis (40%) und dem Gebrauchswert der angebotenen Waren mit 30% (je 10% für Qualität, Verarbeitung und Ausstattung) auch soziale Kriterien mit 30% bewertet. Bieter haben damit die Chance, den Zuschlag zu erhalten, obwohl sie preislich gesehen nicht die günstigsten sind.
Mit dem Angebot abzugeben ist das "Formblatt Soziale Kriterien" in dem die besonderen Ausführungsbedingungen hinsichtlich der sozialen Nachhaltigkeit vom Bieter dargelegt werden müssen.
Ausschreibung Dienst- und Schutzkleidung für das Amt für Stadtgrün der Bundesstadt Bonn 2020–2022
c) Formblatt Soziale Kriterien
Für folgende Produkte wurden Aufträge mit einem Gesamt-Bruttowert von € 135.002,75 vergeben: Rundbundhosen, Latzhosen, Bund- und Forstjacken, Schnittschutzhosen, Winterwesten, T-Shirts, Forst(gummi)stiefel, Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe S3 sowie Arbeitsschuhe Winter.
Ausschreibung Dienst- und Schutzkleidung für das Amt für Stadtgrün der Bundesstadt Bonn 2018–2020
c) Formblatt Soziale Kriterien
Für folgende Produkte wurden Aufträge mit einem Gesamt-Bruttowert von € 121.116,03 vergeben: Rundbundhosen, Latzhosen, Bundjacken, Schnittschutzhosen, Winterwesten, T-Shirts, Forststiefel, Forstgummistiefel, Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe S3 sowie Arbeitsschuhe Winter.
Einwohnerzahl Bonn: 332.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Bonn:
Referat Vergabedienste Bonn
Telefon 0228 77 2600
E-Mail referatvergabedienste@bonn.deDortmund - Arbeitsbekleidung (2016)
Im Jahr 2015 konnte die Stadt Dortmund einen europaweiten Auftrag in Höhe von über 100.000 Euro zur Beschaffung von Arbeits- und Schutzbekleidung fair vergeben. Den Zuschlag erhielt ein Händler, in dessen Angebot sämtliche Hersteller mit der Mitgliedschaft in der Fair Wear Foundation oder mit dem Zertifikat Fairtrade Certified Cotton belegen konnten, dass sie glaubwürdige und extern bestätigte Schritte unternehmen, um Arbeitsrechtsverletzungen bei der Produktion von Berufsbekleidung auszuschließen.
Eine Ausschreibung nach sozialen Kriterien in diesem Umfang war nur möglich durch intensive interne Vorarbeiten und die passenden äußeren Rahmenbedingungen. Bei einigen kleineren Vergabeverfahren und Pilotausschreibungen nach sozialverantwortlichen Kriterien konnte die Stadt Dortmund bereits in der Vergangenheit Erfahrungen sammeln. So waren z.B. Blumenpräsente, Lebensmittel, Bälle und Dienstkleidung in geringerem Umfang sowie Kaffee und Tee bereits erfolgreich nach fairen Kriterien eingekauft worden.
Neben diesen Vorerfahrungen war für das Gelingen der Musterausschreibung für Dienst- und Schutzkleidung die vertrauensvolle Zusammenarbeit der städtischen Verwaltung mit den Nichtregierungsorganisationen aus dem EU-Projekt „Jede Kommune zählt: Sozial gerechter Einkauf - Jetzt!“, insbesondere der Christlichen Initiative Romero e.V., entscheidend. Die Kompetenz der Initiative war besonders hilfreich, um die wesentlichen Schwachstellen bei den Sozialstandards entlang der Lieferkette zu identifizieren und die Glaubwürdigkeit der von den Unternehmen eingereichten Nachweise zu beurteilen.
Im Leitfaden „Die Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen und Kriterien des Fairen Handels beim Einkauf von Dienst- und Schutzkleidung“ sind die Erfahrungen aus dem Dortmunder Pilotprojekt beschrieben. Sie sollen als Basis für künftige Vorgänge und Verfahrensabläufe in der nachhaltigen Beschaffung dienen. Sie sollen auch andere Kommunen dazu anregen, sich auf den Weg zu einer nachhaltigen, sozial und ökologisch verantwortlichen Beschaffung zu machen.
Leitfaden der Stadt Dortmund und der Christlichen Initiative Romero e.V.
Leitfaden inklusive Anhang (100 Seiten)
Leitfaden ohne Anhang (36 Seiten)Anhang
Formblätter (20 Seiten)
a | Verpflichtungserklärung nach § 18 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zu fair gehandelten Produkten
b | Verpflichtungserklärung nach § 18 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
c | Besondere Vertragsbedingungen zu LOS 1: Fair gehandelte Produkte
d | Bestimmungen zur Einhaltung sozialer Standards bei der Herstellung
der Bekleidung und Besondere Vertragsbedingungen zu LOS 2 bis 4Leistungsverzeichnisse Arbeitsbekleidung (12 Seiten)
a | Los 1 Arbeitsbekleidung: faire Produkte (T-Shirt)
b | Los 2 Arbeitsbekleidung: Hemden, Hosen, Pullover, WestenDie Entwicklung der Ausschreibung, der Vertragsbedingungen und Formblätter wurde juristisch begleitet. Ein entsprechendes Gutachten mit rechtsdogmatischen Ausführungen ist ebenfalls Teil des Anhangs.
Am 18.04.2016 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, welches die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union im deutschen Recht verankert. Hieraus resultieren neue Regelungen im GWB, in der VgV sowie in der SektVO, welche bislang noch nicht Gegenstand des Rechtsgutachtens waren.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Ergänzung zum Rechtsgutachten verfasst.
Ergänzung zum Rechtsgutachten (3 Seiten)
Einwohnerzahl Dortmund: 587.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:
Laura Heiduk
Büro für Internationale Beziehungen
Telefon 0231 50-26516
E-Mail lheiduk@stadtdo.de