Steinplatten
- CPV-Code
- 44113200-7
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
München - Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit (2014)
Das Baureferat der Landeshauptstadt München verlangt bei der Beschaffung von Natursteinen, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, von seinen Auftragnehmern die Vorlage eines produktbezogenen Zertifikats zum Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit).
Auszug Richtlinien 250 – Bei der Beschaffung von Natursteinen ist das Formblatt 2491 (Kinderarbeit) den Vergabeunterlagen beizufügen und in die Leistungsbeschreibung folgende Regelung aufzunehmen:
„Verpflichtung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen zur Abschaffung der Kinderarbeit
Dem Auftraggeber ist die Einhaltung sozialer Mindeststandards und fairer Produktionsbedingungen besonders wichtig.
Der Auftragnehmer hat deshalb ausschließlich Natursteine zu liefern bzw. einzubauen, die unter Beachtung der Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot der ausbeuterischen Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hergestellt bzw. verarbeitet worden sind.
Als Nachweis dafür, dass das angebotene Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 gefertigt wurde, ist dem Auftraggeber im Falle der Beauftragung rechtzeitig vor Ausführung ein geeignetes Zertifikat von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, win=win Fair Stone oder gleichwertig) produktbezogen vorzulegen.
Auf das dem Angebot beizufügende Formblatt 2491 (Kinderarbeit) wird verwiesen.
Die dort abzugebenden Erklärungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.“
Formblatt Kinderarbeit als Dokument
Bei der Prüfung der Zertifikate arbeitet das Baureferat mit der Fachstelle Eine Welt der Stadtverwaltung zusammen.
Einwohnerzahl München: 1.580.000Kontakt:
Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon: 089-23347561
E-Mail: einewelt.rku@muenchen.de