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Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Hamburg - Rahmenvertrag über div. Bürobedarf, Papierprodukte, Toner und Batterien (2019)
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Jahr 2019 in einem offenen EU-weiten Verfahren eine Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen, Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tinte & Toner (in drei Losen) durchgeführt.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre mit jeweils zwei Verlängerungsoptionen um ein Jahr.
Los 1 (Bürobedarf) enthält neben konventionellen Produkten des Bürobedarfs einen sog. „Grünen Warenkorb“, bestehend aus besonders umweltfreundlichen Produkten. Insgesamt enthält der Grüne Warenkorb ca. 180 Produkte und wurde damit gegenüber der vorherigen Rahmenvereinbarung (aus dem Jahr 2015) deutlich ausgeweitet. Anhaltspunkte für die Umweltfreundlichkeit bzw. Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte sind die zur Herstellung des Produkts verwendeten Materialien sowie die Ersetzbarkeit einzelner Komponenten, Nachfüllbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte am Ende ihres Lebenszyklus. In der Kategorie „Briefumschläge und Versandtaschen“ heißt es im Leistungsverzeichnis beispielsweise:
„Alle angebotenen Produkte dieser Kategorie aus dem Abschnitt Grüner Warenkorb müssen zwingend aus Recycling-Material, z.B. 100% Altpapier, bestehen. Bestenfalls erfüllen sie die Kriterien des Umweltzeichens ‚Blauer Engel‘ für Recyclingpapier, RAL-UZ 14a, oder des Umweltzeichens ‚EU Ecolabel‘ (Euroblume) für Kopierpapier und grafisches Papier, Beschluss 2011/333/EU.“
Im Los 2 (Batterien) wurden wieder aufladbare Batterien (Akkus) neu ins Sortiment aufgenommen. Alle leeren Batterien und Akkus werden über den Auftragnehmer fachgerecht entsorgt.
Für alle Tonerkartuschen (Los 3 – Tinten- und Tonerkartuschen) sind die durch den Blauen Engel mit RAL-UZ 55 vorgegebenen Werte hinsichtlich der Freisetzung von TVOC (Gesamtheit der flüchtigen organischen Verbindungen) einzuhalten. Analog hierzu gelten für Neu-Kartuschen, die nicht wiederaufbereitet sind, die Grenzwerte gemäß RAL-UZ 122.
Die Tinten- und Tonerkartuschen sind als Original- und Alternativprodukt im Rahmenvertrag enthalten.
Zusätzliche Kriterien zur Verpackung
Verpackungen sind unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Verpackung soll grundsätzlich aus umweltfreundlichen Materialien/Recyclingmaterial verwendet werden (Karton, Pappe, 100% Altpapier). PVC ist nicht zulässig. Sofern Folien verwendet werden, müssen diese ausschließlich aus transparentem PE (Polyethylen) bestehen. Es dürfen keine zellstoffhaltigen Verpackungen verwendet werden, deren Rohstoff aus tropischen Regenwäldern bzw. Urwäldern stammt oder durch illegalen Einschlag gewonnen wurde.
Weitere Anforderungen zur Umweltverträglichkeit können dem Technischen Leistungsverzeichnis (s.u.) entnommen werden.
Seit Anfang 2016 gibt es in Hamburg den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung“ (Umweltleitfaden – herausgegeben von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der im Mai 2019 aktualisiert wurde. Mit der Formulierung von konkreten Umweltkriterien für Lieferungen und Dienstleistungen sowie weiterführenden Informationen stellt der Umweltleitfaden eine wichtige Handlungs- und Auslegungshilfe für die gesetzliche Vorgabe des § 3b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zur umweltverträglichen Beschaffung dar. Der Umweltleitfaden ist bei allen Beschaffungen von Lieferungen und Leistungen ab 1.000 Euro zu beachten, darunter (d.h. beim Direktkauf nach § 14 UVgO) wird die Anwendung des Leitfadens empfohlen.
Das Auftragsvolumen des Rahmenvertrags liegt bei: 2.195.000 Euro für Los 1, 72.000 Euro für Los 2 und 3.772.000 Euro für Los 3. Abrufberechtigt sind ca. 2.000 Dienststellen.
[Leistungsverzeichnis zum Download]
Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Telefon: 040-428-23-2769
E-Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.deInga Stolle
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg)
Telefon: 040 428 23-1387
E-Mail: inga.stolle@fb.hamburg.de