Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Reinigungsmittel

CPV-Code
39830000-9

Beispiele aus der Beschaffungspraxis

Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.

Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.

  • Karlsruhe - Rahmenvertrag für nachhaltige Reinigungs- und Waschraumhygieneartikel (2018)

    Für die Dienststellen der Stadt Karlsruhe wurde in 2018 ein Rahmenvertrag über die kostenstellenbezogene Belieferung mit Bedarfen an Reinigungs- und Waschraumhygieneartikeln ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen eines EU-weiten, offenen Ausschreibungsverfahrens nach § 119 GWB und § 14 VgV und bezog sich auf den Vertragszeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2020 mit Option zur Verlängerung bis zum 30.09.2021.

    Die Bedarfe wurden in vier Lose aufgeteilt: Los 1 Reinigungschemie, Los 2 Verbrauchsmaterialien, Los 3 Küchen-/Waschraumhygiene und Los 4 dezentrale Bedarfe.

    Mindestanforderungen Nachhaltigkeit/Umweltfreundlichkeit

    Der Stadt Karlsruhe sind Standards in Bezug auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der verwendeten Produkte besonders wichtig. Daher müssen bestimmte Produkte der Reinigungschemie (Los 1: 1.1/1.2/1.3/1.6/1.7/1.9/1.10/1.16) sowie der Küchen- und Waschraumhygiene (Los 3: 3.4/3.5/3.6) die Anforderungen des EU-Ecolabels für Allzweck- und Sanitärreiniger erfüllen. Für Allzweck- und Sanitärreiniger konnte der Nachweis der Erfüllung durch Vorlage folgender Umweltzeichen

    • EU Ecolabel, Österreichisches Umweltzeichen, kandinavisches Umweltzeichen (Nordischer Schwan), Blauer Engel

    bzw. einer Eigenerklärung erbracht werden.

    Sofern ein angebotenes Produkt keines der vorgenannten Labels enthielt, hatte der Bieter die Möglichkeit, die Umweltfreundlichkeit durch Ausfüllen eines Fragebogens im Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsmitteln nachzuweisen. Dieser wurde vom Umweltbundesamt veröffentlicht und basiert auf den geforderten Kriterien des EU-Umweltzeichens.

    Für Hygienepapiere (Handtuch- und Toilettenpapier) war der Nachweis Blauer Engel (RAL-UZ 5) oder vergleichbar bzw. höherwertig vorzulegen.

    Zum Download:
    [Leistungsbeschreibung Reinigungsartikel 2018]
    [Vergabeunterlagen Los 1]
    [Vergabeunterlagen Los 3]
    [Eigenerklärung Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit]

    Von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) wurde im Vorfeld der Ausschreibung auf Anfrage der Stadt Karlsruhe die kostenlose Rechtsberatung zu den Vergabeunterlagen in Auftrag gegeben. Das Gutachten finden Sie hier.


    Einwohnerzahl Karlsruhe: 307.000

    Kontakt:

    Henning Sens
    Einkauf
    Telefon: 0721/133-1682
    E-Mail: einkauf@karlsruhe.de


  • Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Hygieneartikel und Reinigungsbedarf (2020)

    Im Herbst 2020 hat die Stadt Ludwigsburg eine EU-weite Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf durchgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2025).

    In der Leistungsbeschreibung wird unter Punkt 8.1 „Eignung des Bieters“ Folgendes festgelegt:

    2. Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen: Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182). Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung (Mindestkriterium) dar. Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (Anlage N3) auszufüllen.

    3. Umweltmanagement

    - Nachweis/Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagementsystems optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaßnahmen auf maximal 3 DIN A4 Seiten.

    Punkt 8.2 „Mindestanforderung / Ausschlusskriterien“ lautet:

    Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte Mindestanforderungen bezüglich deren Nachhaltigkeit definiert. Z.B. ist bei einigen Produkten die Einhaltung von Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel, dem Blauen Engel oder Cradle-to-Cradle erforderlich. Kriterien die als Mindestkriterien definiert sind müssen eingehalten werden und führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss es Bieters.

    Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in der Bewertung mit 20 % gewichtet.

    Als zusätzliches ökologisches Kriterium wird unter Punkt 11.8 bestimmt, dass Verpackungsmaterial auf das Nötigste zu beschränken ist, dass möglichst umweltfreundliche Verpackungen gewählt werden sollen (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Material oder Mehrwegverpackungen) und dass Einwegverpackungen nicht verwendet werden dürfen.

    Für unterschiedliche Produkte wird im Leistungsverzeichnis festgelegt:

    Mindest-/Ausschlusskriterien

    • Cradle to Cradle Kriterien. Nachweisbar durch das Gütezeichen Cradle to Cradle (Zertifizierungslevel mindestens Bronze) oder ein vergleichbares Gütezeichen.
    • Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Nachweisbar durch das Gütezeichen EU Ecolabel oder Blauer Engel, oder ein vergleichbares Gütezeichen.
    • Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweisbar durch die Zertifikate FSC oder PEFC oder ein vergleichbares Gütezeichen.

    Bewertungskriterien

    • mindestens die Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Für die Einhaltung der Cradle to Cradle Kriterien werden zusätzliche Punkte vergeben.
    • Post Consumer Recyclingmaterialanteil des im Produkt eingesetzten Kunststoffes bei über 80 % (wenn ja werden zusätzlich Punkte vergeben. Als Nachweis wird eine Herstellererklärung anerkannt.)
    • die verwendete Baumwolle stammt aus zertifiziert biologischem Anbau (wenn ja, werden zusätzlich Punkte vergeben. Anerkannt werden Zertifikate wie z.B. GOTS, Fairtrade, Bluesign oder vergleichbar.

    Die Unternehmen, die den Zuschlag erhielten, konnten die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitskriterien durch Vorlage von Zertifikaten (Blauer Engel, Cradle2Cradle, EU Ecolabel, FSC/PEFC) nachweisen.

    Zum Download
    [Leistungsbeschreibung]
    [Anlage 1 Leistungsverzeichnis]
    [Anlage N3 ILO]


    Einwohnerzahl Ludwigsburg: 94.000

    Kontakt:

    Patrick Alex
    Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
    Telefon: 07141/910-3616
    E-Mail: p.alex@ludwigsburg.de


  • Stuttgart - Rahmenvertrag Reinigungs(hilfs)mittel und Hygieneartikel (2016)

    Von der Landeshauptstadt Stuttgart wurde in 2016 ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungshilfsmitteln und Hygieneartikeln ausgeschrieben. Der Vertrag umfasst den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2018.

    Unter Punkt 19. Qualitätsanforderungen werden für Toiletten- und Handtuchpapier folgende produktspezifische Anforderungen verlangt:

    "(...) Toiletten- und Handtuchpapier:
    Beim Toilettenpapier muss reißfeste, saugfähige, hautsympathische Qualität angeboten werden. Das Papier muss sich in Verbindung mit Wasser sehr schnell auflösen, um Verstopfungen in den Abwasserrohren zu vermeiden. Der Einzelabriss muss gut perforiert sein.

    Die in Anlage 2 aufgeführten Umweltkriterien für Toiletten- und Handtuchpapier (in Los 5) sind zwingend einzuhalten.

    Bei Produkten die das Umweltzeichen RAL-UZ 5 („Blauer Engel“) tragen, wird davon ausgegangen, dass sie die in Anlage 2 aufgeführten Kriterien erfüllen. Die Umweltzertifikate sind dem Angebot zwingend in Papierform beizufügen. Jedes andere beeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen i.S.d. § 8 EG Abs. 6 VOL/A, wird ebenfalls akzeptiert. Damit das Angebot gewertet werden kann, ist der entsprechende Nachweis jedoch zwingend dem Angebot beizufügen."

    Anlage 2 enthält eine Aufzählung zwingend einzuhaltender Vorgaben für Toiletten- und Handtuchpapiere (Spezifikationen zu Faserstoff, Fabrikationshilfsstoffe sowie Papierzusatzstoffe und Produktionshilfsstoffe).

    Anlage 1 und 2 als Dokument (8 Seiten)

    Gesamtes Leistungsverzeichnis als Dokument (125 Seiten)


    Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

    Kontakt:

    Lea Todtenhaupt
    Ökofair soziale Beschaffung
    Telefon: 0711-216-89069
    E-Mail: poststelle.nachhaltige-Beschaffung@stuttgart.de


Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.

Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.

Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Martin Schäfer
Telefon: 07940 902952503, E-Mail: info@wuerth.com
Marion Jäger
Telefon: 07181 – 470 92-200, E-Mail: marion-jaeger@almawin.de
Egbert H. Ten Berge
Telefon: 08134-930531, E-Mail: info@kiehl-group.com
Michelle Kern
Telefon: 0049 9369 905-183, E-Mail: info@memo.de
Verena Meier-Bund
Telefon: 0049 7181 97704 0, E-Mail: info@remsgold.de
Bärbel Meyer
Telefon: 0049 4956 4072 47, E-Mail: bmeyer@sodasan.com
Petra Penert, Rebecca Kramer
Telefon: 07555/9295-0, E-Mail: petra.penert@sonett.eu
Alexander Nagel
Telefon: 0049 6131 964 2544, E-Mail: Tana-AWTS@werner-mertz.com

Sie möchten als Unternehmen auf dieser Liste erscheinen? Nutzen Sie unser Formular zur Eintragung und wir prüfen, ob wir Sie aufnehmen können..

Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

MEHR ERFAHREN

Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

MEHR ERFAHREN