Briefpapier
- CPV-Code
- 30199720-3
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Ökologische Kriterien
Soziale Kriterien bei der nachhaltigen Beschaffung
Die VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015, weist in Absatz 8.6.3 auf die Berücksichtigung umweltverträglicher Produkte und Dienstleistungen hin:
„Im Rahmen der Vergabevorschriften ist unter den am Markt befindlichen und für den vorgesehenen Verwendungszweck gleichwertig geeigneten Erzeugnissen beziehungsweise Dienstleistungen das Angebot zu bevorzugen, das bei der Herstellung, im Gebrauch und/oder in der Entsorgung die geringsten Umweltbelastungen hervorruft. Auf die in § 2 LAbfG festgelegten Pflichten der öffentlichen Hand bei der Beschaffung wird hingewiesen. Die dortigen Anforderungen bedürfen keiner gesonderten Prüfung, wenn Produkte mit anerkannten Gütezeichen gemäß Nummer 8.5 gekennzeichnet sind“
In Absatz 8.6.3.3 wird auf die Sonderregelung für Papierprodukte hingewiesen:
„Zur Deckung des Bedarfs an Papier, Versand- und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Karton sind grundsätzlich Recyclingprodukte zu beschaffen. Die Recyclingeigenschaften gelten als erfüllt, wenn das Produkt mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zertifiziert ist oder gleichwertige Kriterien erfüllt. Dabei ist für registraturrelevantes Schriftgut als Druckerpapier alterungsbeständiges Papier gemäß DIN 6738 zu beschaffen. Sofern Recyclingpapier beschaffbar ist, das die DIN 9706 erfüllt und den Blauen Engel trägt, ist dieses zu bevorzugen.“
Details siehe Rahmenbedingungen
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Ludwigsburg - Rahmenvertrag für Büropapiere (2021)
Im Jahr 2021 hat die Stadt Ludwigsburg in einer freihändigen Vergabe nach VOL/A einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Büropapieren abgeschlossen. Die Laufzeit der Vertrags beträgt 2 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2022). Beliefert werden sollen ca. 120 Adressen (Dienst- und Außenstellen der Verwaltung, Schulen, Kindertageseinrichtungen).
Die Stadt Ludwigsburg steigert ihren Anteil an Recyclingpapier schon seit Jahren. Mit dem neuen Rahmenvertrag soll erreicht werden, dass bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich Recyclingpapier zum Einsatz kommt.
Zu liefern sind ausschließlich Papiere mit Nachhaltigkeitsnachweisen:
- Blauer Engel-zertifiziert bzw. erfüllt die Anforderungen des Blauen Engels oder Cradle-to-Cradle-Zertifizierung bzw. erfüllt die Nachhaltigkeitskriterien auf der Basis der C2C-Prinzipien
- EU Ecolabel oder erfüllt die Anforderungen des EU Ecolabels, FSC-zertifiziert
Ausgeschriebene Produkte
- Papier für Briefbögen, Kopierpapier (auch farbig), Spezialpapier, Archiv-Kopierpapier.
Umweltmanagement
Vom Auftragsunternehmen werden Umweltmanagementmaßnahmen (als Eignungskriterium) gefordert, um die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Leistungen zu verbessern. Als anerkannte Nachweise gelten EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig bzw. eine entsprechende Eigenerklärung.
Abschnitt 8.8 der Leistungsbeschreibung regelt außerdem den Umgang mit Verpackungsmaterial:
„Die Verpackungen sind aus Gründen der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Wenn der Artikel aus Sicherheitsgründen nicht ohne Verpackung geliefert werden kann, ist auf eine umweltfreundliche Verpackung (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Verpackungsmaterial oder Mehrwegverpackung) zu achten. Einweg-Plastikverpackungen dürfen nicht verwendet werden. …“
[Leistungsbeschreibung zum Download]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 93.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Ludwigsburg:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon 07141/910-3616
E-Mail p.alex@ludwigsburg.de