Fußbodenbeläge (Naturstein)
- CPV-Code
- 44112200-0
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Köngen - Bedingungen für die Beschaffung von Naturstein (2017)
Die Gemeinde Köngen achtet bei der Beschaffung von Naturstein auf grundlegende Arbeits- und Menschenrechte, wie das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO.
Bei der Ausschreibung von Steinen wird dies dadurch erreicht, dass mit der Bemusterung der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Steine „Prüfzeugnisse und Nachweis der Herstellung ohne Kinderarbeit“ vorgelegt werden müssen. Anbieter, die die geforderten Kriterien nicht über entsprechende Siegel oder eine Eigenerklärung nachweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Einwohnerzahl Köngen: 9.800Kontakt:
Ursula Koch
Telefon: 07024-8007 62
E-Mail: umwelt@koengen.deTübingen - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Natursteinen (2021)
Die Universitätsstadt Tübingen verlangt bei der Beschaffung von Natursteinen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei Auftragsausführung.
Die Ratsbeschlüsse aus dem Jahr 2006 zu ausbeuterischer Kinderarbeit und aus dem Jahr 2011 zu weiteren ILO-Kernarbeitsnormen schreiben dies vor. Die Dienstanweisung aus den Jahren 2012 und 2020 regelt die Umsetzung.
Seit Sommer 2021 liegt ein neues Formblatt „Erklärung ILO-Kernarbeitsnormen – Natursteine“ vor, das mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden muss. Findet die Herstellung bzw. Bearbeitung der Natursteine in Afrika, Asien oder Lateinamerika statt, muss der Bieter
„ein geeignetes Zertifikat oder Label von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, Win=Win Fair Stone oder gleichwertig) produktbezogen vorlegen.“
[Formblatt zum Download]
Einwohnerzahl Tübingen: 92.000Kontakt:
Maribel Giraldo Ramírez
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 07071 204-2474
E-Mail: maribel.giraldo.ramirez@tuebingen.de