Bordsteine
- CPV-Code
- 44912400-0
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Beschaffung von Naturstein können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernde Naturstein im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. Dies bedeutet, dass im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über das Zertifikat Win=Win Fairstone, das Zertifikat XertifiX, das Zertifikat XertifiX plus oder ein gleichwertiger Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen“
Sie müssen die Anbieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Anbieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung (S.46 ff.).
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Anbieter, die Naturstein nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen abbauen und bearbeiten, die Art von Naturstein liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Sie finden untenstehend Anbieter für Naturstein, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Können Sie keine oder nicht genügend Anbieter ausmachen, die Naturstein nach Ihrer Leistungsbeschreibung nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Der Produktwegweiser für eine nachhaltige Beschaffung von Steinen behandelt die kommunale Beschaffung von Steinen (Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2014).
Zu ökologischen und sozialen Aspekten bei der Verarbeitung und Beschaffung von Naturwerkstein wurden vom Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. zwei kurze Handreichungen verfasst.
Nachhaltigkeitsaspekte bei Naturwerkstein
Nachhaltige Beschaffung von Naturstein
Stand dieser Informationen: 29.06.2017
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Bad Boll - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Natursteinen (2013)
Bad Boll verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei Natursteinen, die durch die Vergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Einhaltung der ILO-Konvention 182. Dazu wird die durch die Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Eigenerklärung verwendet. Details siehe Rahmenbedingungen.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Bad Boll: 5.200Ansprechpartner für Rückfragen zu Bad Boll:
Rathaus Bad Boll
Telefon 07164-8080
E-Mail rathaus@bad-boll.deHeidelberg - Mustertext zu Beschaffung von zertifizierten Natursteinen (2010)
Auf Grundlage des 2010 gefassten Beschlusses zur Beschaffung von zertifizierten Natursteinen wird von der Stadt Heidelberg in entsprechenden Ausschreibungen der folgende Text verwendet:
"Die Herstellung bzw. Bearbeitung des angelieferten bzw. verwendeten Natursteins muss unter Einhaltung der folgenden ILO-Konventionen erfolgt sein (www.ilo.org):
- Nr. 182, 138 (keine Beschäftigung von Kindern)
- Nr. 29, 105 (keine Zwangsarbeit)
- Nr. 87, 98 (Freies Zugangsrecht zu Gewerkschaften und zu Kollektivverhandlungen)
- Nr. 100, 111 (Verbot von Diskriminierung)
Die Vorgabe ist eine Bedingung an die Auftragsausführung und wird Vertragsbestandteil.
Der Verstoß stellt eine Vertragsverletzung dar, die zum Rücktritt vom bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern der Verstoß nicht nur einen unerheblichen Teil der angelieferten Steine betrifft. Weitere Rechte des Auftraggebers aufgrund der Vertragsverletzung bleiben unberührt.
Im Vergabeverfahren ist ein Nachweis über die Einhaltung der vorstehenden Vorgabe zu erbringen. Dieser kann durch produktbezogenes Xertifix oder Win=Win Fair Stone Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat einer unabhängigen Organisation erbracht werden. Das Zertifikat ist möglichst mit dem Angebot, spätestens jedoch auf Anforderung vor Beauftragung vorzulegen.
Soweit die Steine die genannten Zertifikate nicht aufweisen, ist eine Selbstverpflichtung mit folgendem Wortlaut abzugeben:
„Wir erklären, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der angelieferten bzw. verwendeten Natursteine unter Beachtung der Vorgaben der ILO-Kernarbeitsnormen Nr. 182, 138, 29, 105, 87, 98, 100, 111 erfolgt bzw. erfolgt ist. Wir verpflichten uns ausdrücklich, nur solche Steine anzuliefern bzw. zu verwenden, die unter Beachtung der genannten Normen hergestellt bzw. bearbeitet wurden.
Wir sind uns bewusst, dass eine falsche Eigenerklärung zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren führen kann und dass die Anlieferung bzw. Verwendung von Steinen, die den Vorgaben nicht entsprechen, eine Vertragsverletzung darstellt."
Einwohnerzahl Heidelberg: 160.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Heidelberg:
Sebastian Stoll
Telefon 06221-5823324
E-Mail sebastian.stoll@heidelberg.deKöngen - Bedingungen für die Beschaffung von Naturstein (2017)
Die Gemeinde Köngen achtet bei der Beschaffung von Naturstein auf grundlegende Arbeits- und Menschenrechte, wie das Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO.
Bei der Ausschreibung von Steinen wird dies dadurch erreicht, dass mit der Bemusterung der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Steine „Prüfzeugnisse und Nachweis der Herstellung ohne Kinderarbeit“ vorgelegt werden müssen. Anbieter, die die geforderten Kriterien nicht über entsprechende Siegel oder eine Eigenerklärung nachweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Einwohnerzahl Köngen: 9.800Ansprechpartner für Rückfragen zu Köngen:
Ursula Koch
Telefon 07024-8007 62
E-Mail umwelt@koengen.deTübingen - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Natursteinen (2021)
Die Universitätsstadt Tübingen verlangt bei der Beschaffung von Natursteinen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei Auftragsausführung.
Die Ratsbeschlüsse aus dem Jahr 2006 zu ausbeuterischer Kinderarbeit und aus dem Jahr 2011 zu weiteren ILO-Kernarbeitsnormen schreiben dies vor. Die Dienstanweisung aus den Jahren 2012 und 2020 regelt die Umsetzung.
Seit Sommer 2021 liegt ein neues Formblatt „Erklärung ILO-Kernarbeitsnormen – Natursteine“ vor, das mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden muss. Findet die Herstellung bzw. Bearbeitung der Natursteine in Afrika, Asien oder Lateinamerika statt, muss der Bieter
„ein geeignetes Zertifikat oder Label von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, Win=Win Fair Stone oder gleichwertig) produktbezogen vorlegen.“
[Formblatt zum Download]
Einwohnerzahl Tübingen: 92.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Tübingen:
Maribal Giraldo Ramírez
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon 07071 204-2474
E-Mail maribel.giraldo.ramirez@tuebingen.de