Fruchtsäfte
- CPV-Code
- 15321000-4
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Beschaffung von Lebensmittel sollten Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung in ihrer Leistungsbeschreibung verlangen:
Textbaustein:„(…), dass die Lieferung ausschließlich aus Lebensmittelnbestehen darf, bei deren Produktion die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten wurden. Dies bedeutet, dass in der Produktion
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über das Zertifikat Fairtrade, das Zertifikat Fair for Life, das Zertifikat Naturland, das Zertifikat Naturland Fair oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Es ist möglich, Lebensmittel nachweislich aus Produktion zu beziehen, bei der die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unabhängig kontrolliert wird. Aus diesem Grunde schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Lebensmittel nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Aidlingen - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Lebensmitteln (2011)
Aidlingen verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei entsprechenden Produktgruppen die durch die Vergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Einhaltung der ILO-Konvention 182. Dazu wird die durch die Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Eigenerklärung verwendet. Details siehe Rahmenbedingungen.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Aidlingen: 9.100Ansprechpartner für Rückfragen zu Aidlingen:
Ekkehard Fauth
Bürgermeister
Telefon 07034-12521
E-Mail e.fauth@aidlingen.deBad Boll - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Agrarprodukten (2013)
Bad Boll verlangt in den Bedingungen zur Auftragsausführung bei Agrarprodukten wie z.B. Orangen(-saft), Bananen, Kaffee, Kakao, Schokolade, Tomaten, Südfrüchte, Blumen, Tee, Wein sowie Fischereiprodukten wie Garnelen oder Shrimps die durch die Vergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Einhaltung der ILO-Konvention 182. Dazu wird die durch die Verwaltungsvorschrift vorgeschlagene Eigenerklärung verwendet. Details siehe Rahmenbedingungen.
Dem Kompass Nachhaltigkeit liegen keine Informationen vor, welche Produkte in welchem Volumen bereits nach diesen Bedingungen beschafft und ob unabhängig geprüfte Zertifikate vorgelegt wurden.
Einwohnerzahl Bad Boll: 5.200Ansprechpartner für Rückfragen zu Bad Boll:
Rathaus Bad Boll
Telefon 07164-8080
E-Mail rathaus@bad-boll.deRheinstetten - Bedingungen zur Auftragsausführung bei Lebensmitteln (2015)
In Rheinstetten werden für städtische Sitzungen sowie für die „Rheinstetter Geschenkekiste“ Produkte verwendet, die unter Berücksichtigung von Kriterien des Fairen Handels beschafft wurden. Vorwiegend werden dafür nachfolgende Produkte mit Fairtrade-Zertifizierung oder aus dem Weltladen (WFTO-Mitgliedschaft) eingekauft: Kaffee, Tee, Orangensaft, Limonade, Kakao, Schokolade, Brotaufstrich, Getränkepulver, Honig, Zucker und Mangoprodukte. Details dazu finden Sie unter Rahmenbedingungen.
Einwohnerzahl Rheinstetten: 20.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Rheinstetten:
Martin Reuter
Telefon 07242-9514637
E-Mail martin.reuter@rheinstetten.de