Saarland
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze im Saarland für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 22.8.2023
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber im Saarland die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Landesbehörden wenden seit 2018 die verbindlich die UVgO an.
Nach den Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände wird die UVgO den Kommunen zur Anwendung empfohlen.
Landesvergabegesetz
Das „ Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz “ (STFLG) vom 8.12.2021 regelt sowohl soziale wie auch ökologische Aspekte.
Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € (netto) für alle saarländischen öffentlichen Auftraggeber.
Mindestlohn: Öffentliche Aufträge dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens die Bedingungen zu gewähren, die in einer durch das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium festgelegten Rechtsverordnung festgelegt sind.
Soziale und ökologische Kriterien
§ 10 STFLG legt fest, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnomen hergestellt oder gewonnen wurden.
Ferner enthält § 11 STFLG eine Soll-Vorschrift, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte Umweltauswirkungen gering gehalten werden.
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
„Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien)“ (Stand 5.11.2020)
Anwendungsbereich: Die Richtlinien gelten ab einem Auftragswert von 0 € für die saarländische Landesverwaltung.
Soziale und ökologische Kriterien
Die Richtlinien beinhalten an mehreren Stellen Hinweise zur nachhaltigen Beschaffung der Landesverwaltung. So ist diese verpflichtet, auch Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Markterkundung einfließen zu lassen. Weitere Themen sind unter anderem umweltfreundliches Papier und Holzprodukte (FSC-/PEFC-zertifizierte Produktion). Ferner wird auf die verpflichtende Nichtbeschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit und eine entsprechende Nachweispflicht hingewiesen.
Beschaffungsrichtlinie Landesverwaltung als Dokument
Diese Produkte/Produktgruppen gelten im Saarland als sensibel:
Keine
Sonstige Regelungen
§ 8 Abs. 4 des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz – BestattG) vom 5.11.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.3.2017 (Amtsbl. I S. 476), erlaubt es dem Friedhofsträger, eine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu untersagen.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Beschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe „Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung“ (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Saarbrücken - Beschluss: Der Faire Handel braucht politische Verstärkung (2003)
Beschluss: Der Faire Handel braucht politische Verstärkung (2003)
„(...) beschließt der Stadtrat einstimmig, dass die städtische Verwaltung künftig Kaffee für den eigenen Verbrauch und Präsente für feierliche Anlässe aus Fairem Handel bezieht.“
Beschlussvorlage mit Hintergrund als Dokument
Einwohnerzahl Saarbrücken: 180.000Kontakt zur Kommune Saarbrücken:
Christian Bersin
Telefon: 0681-9054157
E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Nohfelden - Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung (2021)
Im Jahr 2020 wurde im Aktionsprogramm zur Agenda 2030 der Gemeinde Nohfelden die Einführung einer nachhaltigen Beschaffung in der Kommunalverwaltung als strategisches Ziel festgelegt. Das Aktionsprogramm und die Erstellung einer Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung ist Ergebnisses des Prozesses „Global Nachhaltige Kommunen im Saarland“ (GNK), an dem Nohfelden seit 2018 teilgenommen hatte.
Die Richtlinie dient als verpflichtende Grundlage für die Beschaffung in allen kommunalen Einrichtungen (Kitas, Grundschule, bewirtschaftete Immobilien, Feuerwehr etc.). So wurde es im Ratsbeschluss vom 16.12.2021 Datum festgelegt.
Sie deckt folgende Produktgruppen ab:
- Lebensmittel und Catering
- Hygienepapiere
- Seife und Reinigungsprodukte
- Papierprodukte und Druckaufträge
- Büromaterialien
- Tintenpatronen und Toner
- T-Produkte und Elektrogeräte
- Arbeitskleidung / Textilien
- Präsente, Give-aways und Werbematerialien
Für diese Produktgruppen wird festgelegt:
- MUSS-Kriterien: Welche Produkte müssen nachhaltig angeschafft werden?
z.B. Kaffee, Tee, Bananen aus Fairem Handel oder Blauer Engel für Papierprodukte - SOLL-Kriterien: Welche Produkte sollen (wenn möglich) nachhaltig angeschafft werden?
z.B. Reinigungsprodukte mit bestimmten Gütezeichen
Grundlage für die Festlegung der Kriterien als „Muss“ oder als „Soll“ war eine Einschätzung des Marktes: Dort wo eine gute Verfügbarkeit nachhaltiger Produkte erwartet wird, wurde „Muss“ gesetzt. Wird davon ausgegangen, dass es eher weniger oder höherpreisige Produkte am Markt gibt, werden die „Soll“-Kriterien angelegt.
Außerdem werden für jede Produktgruppe einschlägige Gütezeichen und Siegel vorgestellt, die die genannten Kriterien erfüllen.
Die Einführung der Richtlinie wurde durch Schulung bzw. Beratung für einzelne Produktgruppen durchgeführt. Die Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik ist Ansprechpartnerin bei Fragen zur Umsetzung der Richtlinie.
Die Richtlinie kann Interessierten auf Anfrage zugeschickt werden.
Einwohnerzahl Nohfelden: 9.900Kontakt zur Kommune Nohfelden:
Kerstin Lauerburg
Koordinatorin kommunaler Entwicklungspolitik
Telefon: 06852-885117
E-Mail: kerstin.lauerburg@nohfelden.de
Webseite: https://www.nohfelden.de/nachhaltigkeitSaarbrücken - Hilfestellung "Wie kann nachhaltige Beschaffung umgesetzt werden?" (2015)
Auf Grundlage des Stadtratsbeschluss von 2008 wurde in 2015 von der Landeshauptstadt Saarbrücken für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Hilfestellung „Wie kann nachhaltige Beschaffung umgesetzt werden?“ verfasst.
Unter den Punkten 1. Ökonomische Kriterien, 2. Ökologische Kriterien und 3. Soziale Kriterien werden Hinweise und Vorgaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung gegeben.
Einwohnerzahl Saarbrücken: 180.000Kontakt zur Kommune Saarbrücken:
Christian Bersin
Telefon: 0681-9054157
E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.deSaarbrücken - Vergaberichtlinie zur Änderung der Vergabepraxis (2008)
Die Richtlinie benennt Produkte, in deren Herstellung ausbeuterische Kinderarbeit häufig vorkommt. Sie benennt Textbausteine, die bei Ausschreibungen in die zusätzlichen Vertragsbedingungen aufgenommen werden sollen. Sie schlägt konkrete Siegel vor, die als Nachweis für die Einhaltung der Bedingungen vorgebracht werden können. Gibt es keine entsprechende Produktsiegelung, sollen Beschaffungsverantwortliche entsprechende Selbstverpflichtungen einfordern. Es werden Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße angegeben.
Vergaberichtlinie als Dokument
Einwohnerzahl Saarbrücken: 180.000Kontakt zur Kommune Saarbrücken:
Christian Bersin
Telefon: 0681-9054157
E-Mail: christian.bersin@saarbruecken.de