Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Was bedeuten die Landesgesetze im Saarland für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 4.10.2023
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber im Saarland die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).
Regelungen in der Unterschwelle: Landesbehörden wenden seit 2018 die verbindlich die UVgO an.
Nach den Vergabegrundsätze für die Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunalen Eigenbetriebe und kommunalen Zweckverbände wird die UVgO den Kommunen zur Anwendung empfohlen.
Landesvergabegesetz
Das „Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz“ (STFLG) vom 8.12.2021 regelt sowohl soziale wie auch ökologische Aspekte.
Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € (netto) für alle saarländischen öffentlichen Auftraggeber.
Mindestlohn: Öffentliche Aufträge dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens die Bedingungen zu gewähren, die in einer durch das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium festgelegten Rechtsverordnung festgelegt sind.
Soziale und ökologische Kriterien
§ 10 STFLG legt fest, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnomen hergestellt oder gewonnen wurden.
Ferner enthält § 11 STFLG eine Soll-Vorschrift, dass bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie durch die Ausführung der Leistung bewirkte Umweltauswirkungen gering gehalten werden.
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
Die „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien)“ (Stand 5.11.2020) machen Vorgaben zur ökologischen und sozial nachhaltigen Beschaffung.
„Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungsrichtlinien)“ (Stand 5.11.2020)
Anwendungsbereich: Die Richtlinien gelten ab einem Auftragswert von 0 € für die saarländische Landesverwaltung.
Soziale und ökologische Kriterien
Die Richtlinien beinhalten an mehreren Stellen Hinweise zur nachhaltigen Beschaffung der Landesverwaltung. So ist diese verpflichtet, auch Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Markterkundung einfließen zu lassen. Weitere Themen sind unter anderem umweltfreundliches Papier und Holzprodukte (FSC-/PEFC-zertifizierte Produktion). Ferner wird auf die verpflichtende Nichtbeschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit und eine entsprechende Nachweispflicht hingewiesen.
Link zur Verwaltungsvorschrift
Diese Produkte/Produktgruppen gelten im Saarland als sensibel
Keine.
Sonstige Regelungen
§ 8 Abs. 4 des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz – BestattG) vom 5.11.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.3.2017 (Amtsbl. I S. 476), erlaubt es dem Friedhofsträger, eine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu untersagen.
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Eine umfangreiche Sammlung an Informationsquellen finden Sie unter „Leitfäden und Arbeitshilfen“.
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Saarbrücken - Beschluss: Der Faire Handel braucht politische Verstärkung (2003)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Beschluss: Der Faire Handel braucht politische Verstärkung (2003)
„(...) beschließt der Stadtrat einstimmig, dass die städtische Verwaltung künftig Kaffee für den eigenen Verbrauch und Präsente für feierliche Anlässe aus Fairem Handel bezieht.“
Beschlussvorlage mit Hintergrund als Dokument
Einwohnerzahl Saarbrücken:
183.000
Kontakt:
Christian Bersin
Telefon:
0681-9054157
E-Mail:
christian.bersin@saarbruecken.de
Verwaltungsvorgaben
Nohfelden - Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung (2023)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Im Jahr 2020 wurde im Aktionsprogramm zur Agenda 2030 der Gemeinde Nohfelden die Einführung einer nachhaltigen Beschaffung in der Kommunalverwaltung als strategisches Ziel festgelegt. Das Aktionsprogramm und die Erstellung einer Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung ist Ergebnisses des Prozesses „Global Nachhaltige Kommunen im Saarland“ (GNK), an dem Nohfelden seit 2018 teilgenommen hatte.
In einem ersten Schritt wurden für die wichtigsten Produkte des kommunalen Alltags Nachhaltigkeitskriterien festgelegt und ist der „Richtlinie der Gemeinde Nohfelden zur nachhaltigen Beschaffung“ verbindlich vom Gemeinderat verabschiedet (Ratsbeschluss 16.12.2021).
Diese Richtlinie umfasst folgende Produktgruppen:
• Lebensmittel und Catering
• Hygienepapiere
• Seife und Reinigungsprodukte
• Papierprodukte und Druckaufträge
• Büromaterialien
• Tintenpatronen und Toner
• T-Produkte und Elektrogeräte
• Arbeitskleidung / Textilien
• Präsente, Giveaways und Werbematerialien
Am 14. Dezember 2023 wurde die Richtlinie in einem zweiten Schritt überarbeitet und um weitere vier Produktgruppen ergänzt. Diese sind:
• Lern- und Spielmaterial
• Gebäudeausstattung
• Baumaterialien
• Grünpflege
Die Auswahl der Produktgruppen und die Nachhaltigkeitskriterien wurden jeweils mit dem Kernteam, bestehend aus Fachbereichsleitern und weiteren relevanten Mitarbeitern, diskutiert und festgelegt. Außerdem wurden für alle Produktgruppen wurden einschlägige Gütezeichen und Siegel recherchiert, die entsprechende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Für die Erarbeitung und Umsetzung der Richtlinie ist die Koordinatorin für Nachhaltigkeit Frau Kerstin Lauerburg, zuständig Die Richtlinie gilt für die Beschaffung in allen kommunalen Einrichtungen (Kitas, Grundschule, bewirtschaftete Immobilien, Feuerwehr etc.).
Die „Richtlinie der Gemeinde Nohfelden zur nachhaltigen Beschaffung 2.0“ kann auf Anfrage allen Interessierten zugeschickt werden.
Einwohnerzahl Nohfelden:
10.000
Kontakt:
Kerstin Lauerburg
Koordinatorin für Nachhaltigkeit
Telefon:
06852-885117
E-Mail:
kerstin.lauerburg@nohfelden.de
Url:
https://www.nohfelden.de/nachhaltigkeit
Saarbrücken - Hilfestellung "Wie kann nachhaltige Beschaffung umgesetzt werden?" (2015)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Auf Grundlage des Stadtratsbeschluss von 2008 wurde in 2015 von der Landeshauptstadt Saarbrücken für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen die Hilfestellung „Wie kann nachhaltige Beschaffung umgesetzt werden?“ verfasst.
Unter den Punkten 1. Ökonomische Kriterien, 2. Ökologische Kriterien und 3. Soziale Kriterien werden Hinweise und Vorgaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung gegeben.
Einwohnerzahl Saarbrücken:
183.000
Kontakt:
Christian Bersin
Telefon:
0681-9054157
E-Mail:
christian.bersin@saarbruecken.de
Saarbrücken - Vergaberichtlinie zur Änderung der Vergabepraxis (2008)
Beschreibung des Praxisbeispiels
Die Richtlinie benennt Produkte, in deren Herstellung ausbeuterische Kinderarbeit häufig vorkommt. Sie benennt Textbausteine, die bei Ausschreibungen in die zusätzlichen Vertragsbedingungen aufgenommen werden sollen. Sie schlägt konkrete Siegel vor, die als Nachweis für die Einhaltung der Bedingungen vorgebracht werden können. Gibt es keine entsprechende Produktsiegelung, sollen Beschaffungsverantwortliche entsprechende Selbstverpflichtungen einfordern. Es werden Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße angegeben.
[Vergaberichtlinie zum Download]
Einwohnerzahl Saarbrücken:
183.000
Kontakt:
Christian Bersin
Telefon:
0681-9054157
E-Mail:
christian.bersin@saarbruecken.de