Kaffee
- CPV-Code
- 15861000-1
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Nordrhein-Westfalen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz NRW: Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten, das am 21. März 2018 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.
Die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards wurde aus dem novellierten Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) gestrichen. Das Gesetz wurde von vorher 18 auf jetzt 4 Paragraphen gekürzt. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Sie können sich unter Rahmenbedingungen über die Formulierungen im Landesgesetz informieren.
Laut Landesregierung NRW stehen die Verschlankung des TVgG NRW und die Beachtung und Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten - insbesondere das Verbot der Kinderarbeit – in keinem Widerspruch, da das Vergaberecht des Bundes bereits vorsieht, dass Unternehmen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen. Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, aber auch internationale Abkommen. Diese internationalen Abkommen umfassen auch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) wie das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Diese Abkommen sind jedoch nur für Arbeitsbedingungen in Deutschland bindend und nicht oder nur teilweise für Produktionsländer von beispielsweise Arbeitskleidung oder IT Hardware.
Vergabestellen können weiterhin individuelle Nachweise und Zertifikate zu sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten einfordern. Damit besteht in jeder Stufe eines Vergabeverfahrens weiterhin die Möglichkeit, konkret und wirkungsvoll Nachhaltigkeitsaspekte zu verfolgen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits verwendet?
Dortmund - Öko-faire Kita-Verpflegung (2022)
Die Stadt Dortmund gehört seit 2009 zu den deutschen Fairtrade-Towns und baut seitdem ihr Engagement für die sozial verantwortliche Beschaffung immer weiter aus. Unter anderem wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem alle kommunalen Kindertagesstätten (über 100 Einrichtungen) ihren Bedarf für öko-faire Lebensmittel abrufen.
Ziel der Ausschreibung war es, einen Lieferanten zu finden, über dessen Bio-Lebensmittel-Vollsortiment die über 100 Kindertageseinrichtungen der Stadt Dortmund, aber auch von den übrigen stadtweiten Bedarfsträgern, schnell und unkompliziert die entsprechenden nachhaltigen Lebensmittel eingekauft werden können.
Zusammen mit dem Hauptnutzer FABIDO wurde hierzu ein repräsentativer Warenkorb zur Wertung zusammengestellt, der die umsatzstärksten Bio-Lebensmittelprodukte sowie fair gehandelte Produkte beinhaltet.
Der ausgeschriebene Bedarf umfasst ein Warenvollsortiment. Die Produkte müssen dabei eine zertifizierte Bio-Qualität vorweisen und teilweise fair gehandelt sein. Als Vertragsgrundlage dient das von dem/der Bieter*in eingereichte Vollsortiment. Verschiedene Grundnahrungsmittel wie nichtalkoholische Getränke (Wasser und Säfte), Getreideprodukte, Hülsenfrüchte, Trockenobst und Nüsse, Süßmittel und Konfitüren, Backzutaten, Konserven, Brot und Gebäck sowie Speisefette und Öle sollen darin unter anderem abgedeckt sein. Die Bio-Qualität war durch das deutsche Bio-Siegel, EU-Bio-Siegel oder ein gleichwertiges Zertifikat zu belegen. Auch Siegel mit Anforderungen, die über die der genannten Siegel hinausgehen, wie z.B. Naturland oder Demeter, wurden akzeptiert.
Ferner gilt, dass Obst und Gemüse vorrangig saisonal und regional zu beschaffen sind. Sofern Lebensmittel nur im Klima des Globalen Südens angebaut werden (wie z.B. Kaffee, Kakao und tropische Früchte), sollen sie aus Fairem Handel angeboten werden. Als Nachweis wurden das Fairtrade-Siegel und Siegel gleichwertiger Art anerkannt. War dies im Einzelfall nicht möglich, war eine Deklaration nach den einschlägigen EU-Vorschriften vorgesehen.
Es galt das deutsche Lebensmittelrecht sowie die Leitsätze nach dem Deutschen Lebensmittelbuch.
Des Weiteren mussten die Bieter zwingend einen Webshop vorweisen können, um eine spätere unkomplizierte Bestellabwicklung zu gewährleisten.
Diese Kriterien wurden als Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis bzw. im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs abgefragt.
Das Vergabeverfahren wurde September 2021 gestartet. Der Rahmenvertrag wurde mit einer festen Laufzeit von einem Jahr sowie einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages startete am 01.02.2022 und endet spätestens nach Ablauf von maximal zwei Jahren, sprich am 31.01.2024.
Als Vergabeverfahren wurde aufgrund der Höhe des Auftragswertes eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gewählt, um sicherstellen, dass sich ausschließlich geeignete Firmen auf die Leistung bewerben. Hierzu wurden innerhalb des Teilnahmewettbewerbs zusätzlich zu den Standards Eignungskriterien (Referenzen, Umsätze, Mitarbeiterstruktur) z. B. auch Abfragen zum Produktsortiment vorgenommen.
Aussagen zur Entwicklung der Preise können nicht getroffen werden, da vom Rahmenvertragspartner Tagespreise abzüglich eines festen Rabattsatzes abgerechnet werden. Die Preisentwicklung unterliegt aufgrund wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren teils dynamischen Schwankungen.
Generell kann man sagen, dass nachhaltige Produkte teurer als konventionell erzeugte Produkte sind. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei konventionell erzeugten Produkten deutlich mehr Umweltkosten externalisiert werden als bei biologisch und nachhaltig produzierten, sodass ein Vergleich der Kosten zwischen konventionell sowie nachhaltig erzeugten Produkten unzureichend ist.
Einwohnerzahl Dortmund: 587.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:
Christoph Haacke
Vergabe- und Beschaffungszentrum
Telefon 0231/50-27257
E-Mail g19rv@stadtdo.deLaura Heiduk
1/II Richtlinien der Stadtpolitik Büro für Internationale Beziehungen
Telefon 0231/50-26516
E-Mail lheiduk@stadtdo.deKöln - Rahmenvertrag zum Catering (2017)
Von der Abteilung Repräsentation und Protokoll des Oberbürgermeisterbüros der Stadt Köln wurde in 2017 der Rahmenvertrag zum Catering neu ausgeschrieben. Entsprechend den Vorgaben zur Erreichung des Titels Fairtrade Town wurde schon im Vorläufervertrag festgeschrieben, dass Kaffee und Tee aus Fairem Handel stammen müssen. Im neuen Vertrag (2018-2022) wurden zusätzlich die Produkte Zucker und Orangensaft aufgenommen. Hinzu kamen die Vorgaben, dass Obst und Gemüse saisonal sein und Fisch aus nachhaltiger Aquakultur stammen sollen.
Auszug aus dem aktuellen Rahmenvertrag (Laufzeit 2018 bis 2022):
(…) „Produkte aus fairem Handel müssen in Einklang mit den Kriterien der Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments (A6-0207/2006) hergestellt werden. Anbieter müssen den Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden. Bei Produkten, die ein Label für Fairen Handel tragen oder durch eine Organisation für Fairen Handel vertrieben werden, wird erwartet, dass sie diesen Richtlinien entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen.
Aquakultur- und Meeresprodukte müssen nach Kriterien der nachhaltigen Methoden gefangen oder produziert werden gemäß den Bestimmungen entsprechender Umweltzeichen für nachhaltige Fischerei und Aquakultur. Wenn Aquakultur- und Meeresprodukte mit einem Label für nachhaltige Fischerei und Aquakultur versehen sind, wird angenommen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Wirtschaftsakteure (Bieter) können den Nachweis auch durch andere geeignete Mittel erbringen.
(...) Kategorie 3: (zwingend „fair“ gehandelter,100%-iger Orangensaft, Bio-Apfelsaft)
(...) Pos. 2.2.2 Heißgetränke (zwingend „fair“ gehandelter Kaffee, Tee, auch der dazu gereichte Zucker muss fair gehandelt sein).“
Einwohnerzahl Köln: 1.070.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Köln:
Miriam Feldmann
Telefon 0221-22126672
E-Mail miriam.feldmann@stadt-koeln.deSolingen - Rahmenvertrag für Pulverkaffee (2016)
Von der Stadt Solingen wurde in 2016 ein Rahmenvertrag zur Beschaffung von fair gehandeltem und ökologisch produzierten Pulverkaffee ausgeschrieben.
„Auftragsbezeichnung: Fair gehandelter Bio-Kaffee
Auftragsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bedarf an fair gehandelten und ökologisch produzierten Pulverkaffee für den Sitzungs− und Gremiendienst der Stadt Solingen, Veranstaltungen des Theater- und Konzerthauses sowie für die Mitarbeiterkantinen der städtischen Tochterunternehmen Klinikum Solingen GmbH, Stadtwerke Solingen GmbH − Verkehrsbetriebe und Stadtwerke Solingen GmbH − Versorgung.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr ab Auftragserteilung zuzüglich einer Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.
Die ausgeschriebene Menge resultiert aus den Durchschnittsverbräuchen der letzten Jahre, sie stellt jedoch keine verbindliche Abnahmemenge dar.
Angebotswertung
Angebote oberhalb eine kg-Preises von 13,50 Euro wird die Stadt nicht bezuschlagen.
Bei der Angebotswertung berücksichtigen wir den Preis (70 %), und den Geschmack (30 %). Der Geschmack wird durch Blindverkostung bewertet. Auf Anforderung ist eine 500 g Einheit des angebotenen Produktes zur Verfügung zu stellen.
Bewertungsmatrix Bio-Kaffee als Dokument
Pulverkaffee aus fairem Handel
Menge: 810,00 Kilogramm
Einheit: Verpackungseinheit 500g oder 1 kg.Das angebotene Produkt muss fair gehandelt und biologisch angebaut sein. Der Nachweis kann erfolgen durch einer Fairtrade-Zertifizierung (Mindeststandard FLO) und eine Bio-Zertifizierung (Mindeststandard EU-Biosiegel) oder durch andere geeignete Nachweise, die wenigstens die geforderten Mindeststandards belegen.
Laden Sie entsprechende Nachweise als Anlagen zu Ihrem elektronischen Angebot hoch bzw. fügen Sie die Nachweise im Falle der Abgabe in Papierform bei.
Zu liefern an die vier u. a. Lieferstellen.
ca. 4 Abrufe von je etwa 50 kg
ca. 30 Abrufe zwischen ca. 15 kg und ca. 35 kg.“
Einwohnerzahl Solingen: 164.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Solingen:
Melanie Picard-Ramm
Telefon 0212-2906820
E-Mail m.picard-ramm@solingen.de