Gemüse und Obst
- CPV-Code
- 03220000-9
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Nordrhein-Westfalen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz NRW: Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten, das am 21. März 2018 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.
Die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards wurde aus dem novellierten Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) gestrichen. Das Gesetz wurde von vorher 18 auf jetzt 4 Paragraphen gekürzt. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Sie können sich unter Rahmenbedingungen über die Formulierungen im Landesgesetz informieren.
Laut Landesregierung NRW stehen die Verschlankung des TVgG NRW und die Beachtung und Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten - insbesondere das Verbot der Kinderarbeit – in keinem Widerspruch, da das Vergaberecht des Bundes bereits vorsieht, dass Unternehmen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen. Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, aber auch internationale Abkommen. Diese internationalen Abkommen umfassen auch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) wie das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Diese Abkommen sind jedoch nur für Arbeitsbedingungen in Deutschland bindend und nicht oder nur teilweise für Produktionsländer von beispielsweise Arbeitskleidung oder IT Hardware.
Vergabestellen können weiterhin individuelle Nachweise und Zertifikate zu sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten einfordern. Damit besteht in jeder Stufe eines Vergabeverfahrens weiterhin die Möglichkeit, konkret und wirkungsvoll Nachhaltigkeitsaspekte zu verfolgen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits verwendet?
Dortmund - Öko-faire Kita-Verpflegung (2022)
Die Stadt Dortmund gehört seit 2009 zu den deutschen Fairtrade-Towns und baut seitdem ihr Engagement für die sozial verantwortliche Beschaffung immer weiter aus. Unter anderem wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem alle kommunalen Kindertagesstätten (über 100 Einrichtungen) ihren Bedarf für öko-faire Lebensmittel abrufen.
Ziel der Ausschreibung war es, einen Lieferanten zu finden, über dessen Bio-Lebensmittel-Vollsortiment die über 100 Kindertageseinrichtungen der Stadt Dortmund, aber auch von den übrigen stadtweiten Bedarfsträgern, schnell und unkompliziert die entsprechenden nachhaltigen Lebensmittel eingekauft werden können.
Zusammen mit dem Hauptnutzer FABIDO wurde hierzu ein repräsentativer Warenkorb zur Wertung zusammengestellt, der die umsatzstärksten Bio-Lebensmittelprodukte sowie fair gehandelte Produkte beinhaltet.
Der ausgeschriebene Bedarf umfasst ein Warenvollsortiment. Die Produkte müssen dabei eine zertifizierte Bio-Qualität vorweisen und teilweise fair gehandelt sein. Als Vertragsgrundlage dient das von dem/der Bieter*in eingereichte Vollsortiment. Verschiedene Grundnahrungsmittel wie nichtalkoholische Getränke (Wasser und Säfte), Getreideprodukte, Hülsenfrüchte, Trockenobst und Nüsse, Süßmittel und Konfitüren, Backzutaten, Konserven, Brot und Gebäck sowie Speisefette und Öle sollen darin unter anderem abgedeckt sein. Die Bio-Qualität war durch das deutsche Bio-Siegel, EU-Bio-Siegel oder ein gleichwertiges Zertifikat zu belegen. Auch Siegel mit Anforderungen, die über die der genannten Siegel hinausgehen, wie z.B. Naturland oder Demeter, wurden akzeptiert.
Ferner gilt, dass Obst und Gemüse vorrangig saisonal und regional zu beschaffen sind. Sofern Lebensmittel nur im Klima des Globalen Südens angebaut werden (wie z.B. Kaffee, Kakao und tropische Früchte), sollen sie aus Fairem Handel angeboten werden. Als Nachweis wurden das Fairtrade-Siegel und Siegel gleichwertiger Art anerkannt. War dies im Einzelfall nicht möglich, war eine Deklaration nach den einschlägigen EU-Vorschriften vorgesehen.
Es galt das deutsche Lebensmittelrecht sowie die Leitsätze nach dem Deutschen Lebensmittelbuch.
Des Weiteren mussten die Bieter zwingend einen Webshop vorweisen können, um eine spätere unkomplizierte Bestellabwicklung zu gewährleisten.
Diese Kriterien wurden als Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis bzw. im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs abgefragt.
Das Vergabeverfahren wurde September 2021 gestartet. Der Rahmenvertrag wurde mit einer festen Laufzeit von einem Jahr sowie einer einmaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Rahmenvertrages startete am 01.02.2022 und endet spätestens nach Ablauf von maximal zwei Jahren, sprich am 31.01.2024.
Als Vergabeverfahren wurde aufgrund der Höhe des Auftragswertes eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gewählt, um sicherstellen, dass sich ausschließlich geeignete Firmen auf die Leistung bewerben. Hierzu wurden innerhalb des Teilnahmewettbewerbs zusätzlich zu den Standards Eignungskriterien (Referenzen, Umsätze, Mitarbeiterstruktur) z. B. auch Abfragen zum Produktsortiment vorgenommen.
Aussagen zur Entwicklung der Preise können nicht getroffen werden, da vom Rahmenvertragspartner Tagespreise abzüglich eines festen Rabattsatzes abgerechnet werden. Die Preisentwicklung unterliegt aufgrund wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren teils dynamischen Schwankungen.
Generell kann man sagen, dass nachhaltige Produkte teurer als konventionell erzeugte Produkte sind. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei konventionell erzeugten Produkten deutlich mehr Umweltkosten externalisiert werden als bei biologisch und nachhaltig produzierten, sodass ein Vergleich der Kosten zwischen konventionell sowie nachhaltig erzeugten Produkten unzureichend ist.
Einwohnerzahl Dortmund: 587.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Dortmund:
Christoph Haacke
Vergabe- und Beschaffungszentrum
Telefon 0231/50-27257
E-Mail g19rv@stadtdo.deLaura Heiduk
1/II Richtlinien der Stadtpolitik Büro für Internationale Beziehungen
Telefon 0231/50-26516
E-Mail lheiduk@stadtdo.de