Schulmöbel
- CPV-Code
- 39160000-1
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Nordrhein-Westfalen für dieses Produkt setzen?
Ökologische Kriterien
Gemäß § 2 des Abfallgesetzes Nordrhein-Westfalens sollen bei öffentlichen Aufträgen Umweltaspekte berücksichtigt werden.
„(...) Die Dienststellen des Landes, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes beizutragen. Insbesondere sollen sie bei der Beschaffung oder Verwendung von Arbeitsmaterialien, Ge- und Verbrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen den Vorzug geben, die
- mit rohstoffschonenden oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt sind,
- aus Abfällen hergestellt sind,
- sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen,
- im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder
- sich in besonderem Maße zur Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung eignen,
sofern diese für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen.“
Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten, das am 21. März 2018 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspaketes, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat.
Die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards wurde aus dem novellierten Tariftreue-und Vergabegesetz (TVgG) gestrichen. Das Gesetz wurde von vorher 18 auf jetzt 4 Paragraphen gekürzt. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Sie können sich unter Rahmenbedingungen über die Formulierungen im Landesgesetz informieren.
Vergabestellen können weiterhin individuelle Nachweise und Zertifikate zu sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten einfordern. Damit besteht in jeder Stufe eines Vergabeverfahrens weiterhin die Möglichkeit, konkret und wirkungsvoll Nachhaltigkeitsaspekte zu verfolgen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits verwendet?
Düsseldorf - Schulmöbel (2017)
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat im Jahr 2017 ein Vergabeverfahren für umwelt- und gesundheitsgerechte Schulmöbel durchgeführt. Ziel der Ausschreibung war, einen Rahmenvertrag abzuschließen, um den laufenden Bedarf an Mobiliar für die Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf bis zum 31. Dezember 2019 zu decken.
An die Möbel wurden dabei Anforderungen gestellt hinsichtlich:
- Recyclinggerechter Konstruktion,
- Verwendung von emissionsarmem Holz bzw. Holzwerkstoffplatten sowie emissionsarmer Bezugsstoffe und Polster,
- Verwendung schadstoffarmer Lacke,
- Ausschluss von Fungiziden, Insektiziden und halogenorganischen Flammschutzmitteln und
- PVC-freier Kunststoffe.
Das Vergabeverfahren konnte mit einem wirtschaftlichen Ergebnis abgeschlossen werden. Die Bieter legten die geforderten Nachweise bzw. Verpflichtungserklärungen vor. Die Stadt Düsseldorf behielt sich das Recht vor, gutachterliche Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geforderten Kriterien erfüllt wurden.
Zur Formulierung des Ausschreibungstextes wurden die Kriterien verschiedener Blauer Engel verwendet. Es handelt sich dabei um: Blauer Engel für Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38), Blauer Engel für Emissionsarme Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76), Blauer Engel für Emissionsarme Polstermöbel (RAL-UZ 117) und Blauer Engel für Schadstoffarme Lacke (RAL-UZ 12a). Außerdem wurden Kriterien des Labels Ökotex 100 verwendet. Darüber hinaus mussten die Möbel der VDI-Richtlinie 2243 „Recyclingorientierte Produktentwicklung“ entsprechen.Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
Die Stadt Düsseldorf bietet interessierten Beschaffungsverantwortlichen an, für gleichartige Ausschreibungen den Ausschreibungstext zur Verfügung zu stellen. Die Vergabeunterlagen werden nur an öffentliche Auftraggeber nach Rücksprache mit dem Fachbereich herausgegeben.
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Holzmöbeln
* Leitfaden und Anbieterfragebogen Holzmöbel
Einwohnerzahl Düsseldorf: 619.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Düsseldorf:
Ralf Hamacher
Telefon 0211-892 1816
E-Mail ralf.hamacher@duesseldorf.de