Bordsteine
- CPV-Code
- 44912400-0
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Hessen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien
Landesvergabegesetz: Das Hessische Vergabegesetz vom 19. Dezember 2014 ist zum 01. März 2015 in Kraft getreten und gilt unter anderem auch für Gemeinden und Gemeindeverbände und ihre Eigenbetriebe sowie für kommunale Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände (vgl. §1 Abs.1). Es gilt ab einem Auftragswert von 10.000 € ohne Umsatzsteuer (vgl. §1 Abs. 5).
Das Gesetzt ermöglicht Gemeinden und Gemeindeverbände ausdrücklich die Aufnahme von sozialen Anforderungen für eine nachhaltige Entwicklung in Beschaffungsvorgänge (vgl. auch §2 Abs. 2) und konkretisiert die Vorgehensweise:
„§ 3 Soziale, ökologische und innovative Anforderungen, Nachhaltigkeit
Den öffentlichen Auftraggebern steht es bei der Auftragsvergabe frei, soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu berücksichtigen, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Diese Anforderungen sowie alle anderen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt werden".
Es wird festgelegt, wie im Vergabeverfahren mit Nachweisen und Gütezeichen umzugehen ist. Es werden neben einer EMAS-Zertifizierung Nachweise als gültig erachtet, die den Anforderungen von Art. 43 der EU-Vergaberichtlinien entsprechen. Gleichwertige Nachweise oder gleichwertige Prüfberichte müssen ebenfalls akzeptiert werden (vgl. §3, Abs. 3-6)
Aufgrund des am 18. April 2016 in Kraft getretenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes des Bundes wurde der Gemeinsame Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) überarbeitet. Der dritte Teil des Erlasses vom 11. Juli 2016 gilt unabhängig vom Auftragswert und ist immer zu beachten.
„3.4 Nachhaltige und innovative Beschaffung
a) Nachhaltige Beschaffung
Beschaffungen des Landes sind grundsätzliche nachhaltig auszurichten. Die §§ 67 und 68 der VgV, Beschaffungen energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen, sind unabhängig vom Auftragswert immer anzuwenden. In allen anderen Fällen entscheiden die Bedarfsstellen eigenverantwortlich, welche konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeit in einem Beschaffungsverfahren gestellt werden. In der Umsetzung werden sie von den zentralen Beschaffungsstellen unterstützt.
b) Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Die ‚Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung‘ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (KNB) kann von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben kontaktiert werden. Sie unterstützt Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen beim Informationsaustausch und stellt Informationen und konkrete Handlungshilfen in Form von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Leitfäden etc. zur Verfügung: http://www.nachhaltige-beschaffung.info.de. Informationen zu nachhaltigen Beschaffungen können auch unter http://kmu.kompass-nachhaltigkeit.de abgerufen werden. Dabei handelt es sich um ein Projekt der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).“
Welche Kriterien haben Kommunen in Hessen bereits verwendet?
Marburg - Bordsteine (2017)
Die Stadt Marburg fordert bei der Beschaffung von Natursteinen von dem zu beauftragenden Unternehmen in § 4. Kinderarbeit des Leistungsverzeichnisses die "verbindliche Zusage, dass die Produkte nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit und unter sozial- und umweltverträglichen Arbeitsbedingungen im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt, transportiert und/oder bearbeitet wurden".
Diese Bestätigung muss auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken. Die Bestätigung ist mit der Submission einzureichen. Hierzu ist durch den AN ein Lizenzvertrag mit Xertifix e.V. abzuschließen. Die Kosten hierfür sind im Leistungsverzeichnis als separate Position anzugeben.
In 2017 wurde unter Berücksichtigung dieser Kriterien beispielsweise ein Auftrag in Höhe von € 46.000 zur Lieferung von Granitbordsteinen vergeben.
Leistungsverzeichnis "Lieferung von Granitbordsteinen 2017"
Einwohnerzahl Marburg: 77.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Marburg:
Fachdienst Tiefbau
Telefon 06421-2011660
E-Mail tiefbau@marburg.de