Kondensmilch
- CPV-Code
- 15511600-9
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien haben Kommunen in Hamburg bereits verwendet?
Hamburg - Rahmenvertrag für fair gehandelten Bio-Kaffee, Bio-Gebäck, Bio-Kaffeesahne und Bio-Zucker/Rohrzucker (2020)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - hat einen Rahmenvertrag vom 01.03.2020 bis 28.02.2021 für die Lieferung von fair gehandeltem Bio-Kaffee und Bio-Gebäck-Variationen, Bio-Kaffeesahne und Bio-Zucker/Rohrzucker (Los 3) für alle Dienststellen und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 26 LHO abgeschlossen.
Zusätzlich beteiligen sich die folgenden Hochschulen an diesem Rahmenvertrag:
- Hochschule für bildende Künste (HFBK)
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)
- Universität Hamburg
Die sozialen und ökologischen Kriterien waren Ausschlusskriterien. Die Kriterien für das Los 3 waren in einer Anlage zur Ausschreibung aufgeführt. Zusätzlich wurde die energieeffiziente Lieferung als Zuschlagskriterium gewertet.
Folgende Nachweise waren möglich:
- Vorlage einer Zertifizierung mit Fair Trade, Naturland Fair, Rapunzel Hand in Hand, der Mitgliedschaft in der WFTO oder einem gleichwertigen Gütezeichen
- Nachweis nach dem EU-Bio-Zeichen für einen kontrolliert biologischem Anbau
Bei der Bio-Kaffeesahne wurden nach Abwägung neben Glasflaschen (ca. 165 g) auch Milchcups (Tassenportion) zugelassen, obwohl hier die Müllbelastung deutlich höher ist. Grund war, dass man davon ausgeht, dass sonst zu viele nicht verbrauchte Kaffeesahne entsorgt werden wird.
Die Idee an dieser Vergabe war, ein „Besprechungspaket“ bestellen zu können, d.h. keine großen Verpackungseinheiten, sondern tatsächlich möglichst alle Produkte einzeln zusammenstellen zu können. Dieses Ansinnen war für viele Anbieter ein Problem, vor allem vor dem Hintergrund der großen Anzahl an Bedarfsstellen in der Freien und Hansestadt Hamburg, ist mit Ausnahme des Zuckers jedoch gelungen. Neben dem ausgeschriebenen Kernsortiment war auch ein Bio-Randsortiment (Bio-Tee und weiteres Gebäck) zugelassen, der mit einer Rabattierung von 5 % auf den Katalogpreis vereinbart wurde.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben in 2020 deutlich weniger Präsenzveranstaltungen stattgefunden, so dass die Abrufe im Vergleich zu vorherigen Zeiträumen wenig aussagekräftig sind.
Der Kaffeepreis ist deutlich gestiegen, jedoch wurde diesmal ein fair gehandelter Bio-Kaffee gefordert. In der Vergangenheit wurde das Augenmerk nur auf den fairen Handel gerichtet, so dass dies und auch die einzelne Abnahmemenge schlecht mit der vorherigen Ausschreibung vergleichbar ist.
Leistungsbeschreibung zum Download
Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Hamburg:
Luise Rauchhaupt
Referat Beschaffung und Vergabe Z12, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Telefon 040-42800 1421
E-Mail luise.rauchhaupt@justiz.hamburg.de