Brandenburg
Rahmenbedingungen, wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Brandenburg für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 21.2.2021
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber in Brandenburg die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle
Staatliche Auftraggeber: Die Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO Brandenburg mit der die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für staatliche Auftraggeber in Brandenburg eingeführt wird, wurde am 28.11.2018 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
Die staatlichen Auftraggeber in Brandenburg wenden damit seit dem 1.1.2019 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an. Die bisher geltende VOL/A (1. Abschnitt) wurde durch die UVgO ersetzt.
Kommunale Auftraggeber: Kommunen in Brandenburg wenden seit dem 30.5.2018 die UVgO an. Sie können damit auch im Unterschwellenbereich auf die Regelung nach § 24 UVgO zu Gütezeichen zurückgreifen.
Landesvergabegesetz
Das novellierte Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) vom 29.9.2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.4.2021, ermöglicht die Einbeziehung ökologischer und sozialer Aspekte in die Auftragsvergabe:
§ 3 Grundsätze der Vergabe
...
(4) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen können Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Bekanntmachung, dem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb, zur Interessenbekundung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Eine Verbindung zum Auftragsgegenstand kann auch in den in § 127 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung genannten Fällen angenommen werden."Für Auftraggeber, die § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg unterliegen, ist die vorgenannte „Kann“-Möglichkeit als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Von ihr kann daher nur in begründeten Fällen abgewichen werden.
Das BbgVergG gilt ab einem Netto-Auftragswert von 5.000 € für Liefer- und 10.000 € für Bauleistungen.
Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Auftraggeber in Brandenburg.
Mindestlohn: Das Mindeststundenentgelt bei öffentlichen Aufträgen des Landes Brandenburg beträgt ab dem 1.5.2021 13 € brutto.
Link zum Landesvergabegesetz:https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Kommunen können sich auch am Vergabehandbuch des Landes Brandenburg (Stand Januar 2019) für die Vergabe von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – orientieren. In den Ausführungsbestimmungen des Landes zur VOL/A (Fach 10 Teil 2 Ausführungsbestimmungen zu §§ 7 und 8) sieht es den Punkt „5.1 Ausbeuterische Kinderarbeit“ vor.
Dort heißt es:
„5.1.3 Die Vergabestellen haben daher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Brandenburg in begründeten Fällen eine Eigenerklärung zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Eigenerklärungen kommen derzeit insbesondere bei folgenden Produkten in Betracht, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden:- Sportbekleidung, Sportartikel, insbes. Bälle
- Spielwaren
- Teppiche
- Textilien
- Lederprodukte
- auffällig billige Produkte aus Holz
- Natursteine
- Agrarprodukte, wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.“
Es wird festgelegt, welche Anforderungen eine Eigenerklärung mindestens erfüllen muss. Es wird ein Vordruck zur Verfügung gestellt, der verwendet werden kann.
Link zum Vergabehandbuch: Derzeit ist nur das Vergabehandbuch 2009 als Dokument verfügbar. Sobald die neue Fassung verfügbar ist, wird diese ergänzt.
Verwaltungsvorschriften zur sozialen und ökologischen Beschaffung
Es liegen keine Verwaltungsvorschriften zur sozialen Beschaffung vor.
Verwaltungsvorschriften zur ökologischen Beschaffung
Die Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes im Zuständigkeitsbereich der Landesbauverwaltung Brandenburg (RLBau BB) wurde im Jahr 2019 dahingehend ergänzt, dass das Land Brandenburg bei der Durchführung von Bauvorhaben eine Reihe von Leitfäden und Arbeitshilfen zu beachten hat.
Für Neubaumaßnahmen mit einem Auftragswert von mehr als 10 Mio. € ist zwingend das Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen anzuwenden. Alle Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sind nachweislich darauf zu prüfen, ob eine regenerative Quelle der Energieversorgung möglich ist.
Link zur Verwaltungsvorschrift: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/rlbaubb_k3_2019
Sonstige Regelungen
Ferner erlauben es § 34 Abs.2 und 3 des Bestattungsgesetzes (BbgBestG) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.10.2018, eine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Wege einer kommunalen Friedhofssatzung zu untersagen.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Beschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Brandenburg an der Havel - Brandenburg an der Havel – Beschlussantrag gegen Kinderarbeit – für fairen Handel (2010)
Beschlussantrag: Brandenburg an der Havel gegen Kinderarbeit – für fairen Handel (2010)
„Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kriterien der ILO-Konvention 182 zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit in Ausschreibungskriterien und bei der Beschaffung von Waren aufzunehmen. Bei Beschaffungen ist auf entsprechende Zertifizierungen (z.B. „FAIRTRADE“, Rugmark-Siegel [Teppiche ohne Kinderarbeit], FSC [Holz], Xertfix [Steine] oder Fain [Blumen])zu achten.
Bei der Beschaffung und bei Ausschreibungen der Stadt Brandenburg an der Havel und ihrer Einrichtungen, für z.B. Dienstkleidungen, Stoffe, Spielwaren, Nahrungs- und Genussmittel sowie Natur- und Pflastersteine die aus gefährdeten Herkunftsländern stammen können, sollen künftig nur solche Produkte Verwendung finden, die unter Beachtung der ILO-Standards produziert werden. Der Nachweis der Unbedenklichkeit ist von den Herstellern oder Anbietern selbst zu führen, wobei Kennzeichnungen, wie z.B. das FAIRTRADE Siegel ausdrücklich begrüßt werden.
(…)
Zur Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung berichtet die Stadtverwaltung jährlich im Dezember über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses.“
Umsetzungsbericht 2013 als Dokument
Einwohnerzahl Brandenburg an der Havel: 72.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Brandenburg an der Havel:
Jörg Ebert
Zentrale Vergabestelle
Telefon 03381-581040
E-Mail joerg.ebert@stadt-brandenburg.de