Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Pflastersteine

CPV-Code
44113130-5

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Brandenburg für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Fairer Handel

      ILO-Kernarbeitsnormen

      Das „Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) vom 29.09.2016 ermöglicht Ihnen die Berücksichtigung von sozialen Kriterien. Dabei können Sie sich am Vergabehandbuch des Landes orientieren, das allerdings nur in einer Fassung von 2009 vorliegt und die sozialen Kriterien nicht im selben Umfang umsetzt wie das BbgVergG, da dort nur der Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit und nicht die Einhaltung aller ILO-Kernarbeitsnormen behandelt wird. Das BbbVergG ermöglicht die Berücksichtigung sozialer Aspekte ohne eine konkrete Einschränkung auf bestimmte Kriterien und gibt Ihnen daher freie Hand für die Ausgestaltung. Eingeschränkt wird dies analog zu oberschwelligen Vergaben nach GWB nur durch die Formulierung „wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Bekanntmachung, (...) oder den Vergabeunterlagen ergeben“. Eine Verbindung zum Auftragsgegenstand kann auch in den in § 127 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Fällen angenommen werden.

      In der Beschaffung von Naturstein können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung des zu liefernden Natursteinsim Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. Dies bedeutet, dass im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine

      a)   keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;

      b)   allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;

      c)   keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;

      d)   männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;

      e)   keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.

      Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über das Zertifikat Win=Win Fairstone, das Zertifikat XertifiX, das Zertifikat XertifiX plus oder einen gleichwertigen Nachweis über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.“

      Sie müssen die Anbieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Anbieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck stellt das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg eine Muster-Eigenerklärung zur Verfügung. Diese enthält laut Vergabehandbuch (siehe Rahmenbedingungen) die Mindestanforderungen. Sie dürfen also - um sicher gehen zu können, dass die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden - strengere Maßstäbe setzen, die wir Ihnen im Folgenden vorschlagen:

      Sie sollten zunächst prüfen, ob es Anbieter gibt, die Naturstein nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen und gleichzeitig die Art von Naturstein liefern können, die Sie beschaffen möchten. Dazu haben wir Ihnen untenstehend einige Beispiele von Anbietern aufgeführt.

      Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren und Punkte 2 b) und c) zu streichen. Darüber hinaus ist die Muster-Erklärung nur in Bezug auf die Einhaltung von ILO-Übereinkommen 182 formuliert, wir empfehlen daher, an dieser Stelle die Einhaltung aller ILO-Kernarbeitsnormen einzufordern.

      Textbaustein 2:

      „2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!

      Ich/Wir sichere/n zu, dass im Herstellungsschritt im Steinbruch und im Herstellungsschritt der Bearbeitung das Produkt unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde, oder über einen gleichwertigen, unabhängigen Nachweis:

      (Name des Siegels, vom Anbieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Zertifikat Win=Win Fairstone, Zertifikat XertifiX, Zertifikat XertifiX plus oder ein gleichwertiger Nachweis mit Bezug Auf ILO-Übereinkommen Nr. 182)“

      Wir empfehlen Ihnen aus juristischen Gründen, den Punkt 2b) zu streichen.

      Sie finden untenstehend Anbieter für Naturstein, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst, wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Anbieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2c) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.

       

      Zu ökologischen und sozialen Aspekten bei der Verarbeitung und Beschaffung von Naturwerkstein wurden vom Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. zwei kurze Handreichungen verfasst.

      Nachhaltigkeitsaspekte bei Naturwerkstein

      Nachhaltige Beschaffung von Naturstein

       

      Stand dieser Informationen: 29.06.2017

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Brandenburg bereits verwendet?

    • Brandenburg an der Havel - Bauvorhanden mit Pflastersteinen ohne ausbeuterische Kinderarbeit (2013)

      Die Stadt Brandenburg an der Havel hat in Vergabeverfahren zu den Bauvorhaben Klosterstraße und Johanneskirchplatz, Wollenweberstraße, Platzgestaltung Franz-Ziegler Straße und Straße Am Marienberg (in den Jahren 2011–2013) die Einhaltung der internationalen Kernarbeitsnormen von den Bietern verlangt und dabei die Muster-Eigenerklärung des Landes Brandenburg verwandt.

      [Auszüge aus den Leistungsbeschreibungen]

      Über eine Eigenerklärung (Bieter 1) bzw. ein Zertifikat (Bieter 2) wurde die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit nachgewiesen.

      Herausforderung Bieternachweis

      Das Beispiel zeigt, wie schwierig der Umgang mit einer zu allgemein formulierten Eigenerklärung ist. Beide Bieternachweise (Bieter 1 und 2) können als gleichwertig akzeptiert werden, wenn die ausschreibende Stelle "nur" die Muster-Eigenerklärung des Landes Brandenburg zu Grunde legt. Reine Erklärungen des Lieferanten 1 können vom Auftraggeber nicht auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden. Auf eine Zertifizierung einer unabhängigen Siegelorganisation (Bieter 2) kann sich der Auftraggeber hingegen verlassen.

      Deswegen macht es Sinn, dass die Stadt Brandenburg an der Havel in den dargestellten Beispielen eine unabhängige Zertifizierung verlangt (z.B. Fairtrade Siegel), so kann sie Bieter, die nur eine Eigenerklärung einreichen, vom Verfahren ausschließen, bessern sie den Nachweis nicht durch eine unabhängige Zertifizierung nach.

      Beispiele für Textbausteine, die idealerweise verwendet werden können, finden Sie oben stehend unter "Welche Kriterien kann ich in Brandenburg für dieses Produkt setzen?"


      Einwohnerzahl Brandenburg an der Havel: 72.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Brandenburg an der Havel:

      Jörg Ebert
      Zentrale Vergabestelle
      Telefon 03381-581040
      E-Mail joerg.ebert@stadt-brandenburg.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Dr. Walter SchmidtDr. Walter Schmidt Xertifix e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 511 13221 530
E-Mail schmidt@xertifix.de
James HerrmannJames Herrmann Fair Stone e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 7021 7269893
E-Mail james@winwin.fairstone.org
Reiner KrugReiner Krug Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 931 12061
E-Mail info@natursteinverband.de
Tina HauptTina Haupt WEED e.V. – World Economy, Ecology & Development
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 30 - 27596644
E-Mail tina.haupt@weed-online.org

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Florian Geyer
Telefon: 0049 30 2593889 0, E-Mail: mail@besco-gmbh.de
Dr. Kristof Callebaut
Telefon: 0032-9-381 82 89, E-Mail: kristof.callebaut@brachot.com
Dr. Kristof Callebaut
Telefon: 0032-9-381 82 89, E-Mail: kristof.callebaut@brachot.com
Serkan Gül
Telefon: 0049 2452 963 511, E-Mail: sguel@fliesenmax.de
Thomas Houdek
Telefon: 0049 4523 20 24 82, E-Mail: Houdek@mkb-natursteine.eu
Henning Tubbesing
Telefon: 0049 5971 96166 0, E-Mail: info@ngr.eu
Marco Weinberg
Telefon: 0049 40 780 9090, E-Mail: marco.weinberg@nord-stein.de
Sven Wohnus
Telefon: 0049 7433 90 97 60, E-Mail: sven.wohnus@schanz-natursteine.de
Ute Köhnken, Ulrich Köhnken
Telefon: 00 49 5441 9868 0, E-Mail: U.Koehnken@stone-park.de

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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