Pflasterplatten
- CPV-Code
- 44113120-2
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
ILO-Übereinkommen 182:
Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in der Verwaltungsvorschrift „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ (2008) (siehe Rahmenbedingungen), bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.
In der Beschaffung von Natursteinen können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung des zu liefernden Natursteins im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind."
Der Anbieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Anbieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob es Anbieter gibt, die Naturstein nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Naturstein liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).
Textbaustein:
„2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
Ich/Wir sichere/n zu, dass in der Herstellung im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. gefertigt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde, bzw. über einen gleichwertigen Nachweis:
(Name des Siegels, vom Anbieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Zertifikat Win=Win Fairstone, Zertifikat XertifiX, Zertifikat XertifiX plus oder ein gleichwertiger Nachweis mit Bezug Auf ILO-Übereinkommen Nr. 182)“
Sie finden unten stehend Anbieter für Naturstein, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst, wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Anbieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.
Zu ökologischen und sozialen Aspekten bei der Verarbeitung und Beschaffung von Naturwerkstein wurden vom Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. zwei kurze Handreichungen verfasst.
Nachhaltigkeitsaspekte bei Naturwerkstein
Nachhaltige Beschaffung von Naturstein
Stand dieser Informationen: 29.06.2017
Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?
München - Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit (2014)
Das Baureferat der Landeshauptstadt München verlangt bei der Beschaffung von Natursteinen, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, von seinen Auftragnehmern die Vorlage eines produktbezogenen Zertifikats zum Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit).
Auszug Richtlinien 250 – Bei der Beschaffung von Natursteinen ist das Formblatt 2491 (Kinderarbeit) den Vergabeunterlagen beizufügen und in die Leistungsbeschreibung folgende Regelung aufzunehmen:
„Verpflichtung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen zur Abschaffung der Kinderarbeit
Dem Auftraggeber ist die Einhaltung sozialer Mindeststandards und fairer Produktionsbedingungen besonders wichtig.
Der Auftragnehmer hat deshalb ausschließlich Natursteine zu liefern bzw. einzubauen, die unter Beachtung der Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot der ausbeuterischen Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hergestellt bzw. verarbeitet worden sind.
Als Nachweis dafür, dass das angebotene Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 gefertigt wurde, ist dem Auftraggeber im Falle der Beauftragung rechtzeitig vor Ausführung ein geeignetes Zertifikat von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, win=win Fair Stone oder gleichwertig) produktbezogen vorzulegen.
Auf das dem Angebot beizufügende Formblatt 2491 (Kinderarbeit) wird verwiesen.
Die dort abzugebenden Erklärungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.“
Formblatt Kinderarbeit als Dokument
Bei der Prüfung der Zertifikate arbeitet das Baureferat mit der Fachstelle Eine Welt der Stadtverwaltung zusammen.
Einwohnerzahl München: 1.580.000Ansprechpartner für Rückfragen zu München:
Sylvia Baringer
Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
Telefon 089-23347561
E-Mail einewelt.rku@muenchen.de