Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Pflasterplatten

CPV-Code
44113120-2

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung

      ILO-Übereinkommen 182:

      Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in der Verwaltungsvorschrift „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ (2008) (siehe Rahmenbedingungen), bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.

      In der Beschaffung von Natursteinen können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung des zu liefernden Natursteins im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind."

       

      Der Anbieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Anbieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.

      Sie sollten zunächst prüfen, ob es Anbieter gibt, die Naturstein nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Naturstein liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).

      Textbaustein:

      „2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!

      Ich/Wir sichere/n zu, dass in der Herstellung im Steinbruch und in der Bearbeitung der Steine das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. gefertigt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde, bzw. über einen gleichwertigen Nachweis:

      (Name des Siegels, vom Anbieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Zertifikat Win=Win Fairstone, Zertifikat XertifiX, Zertifikat XertifiX plus oder ein gleichwertiger Nachweis mit Bezug Auf ILO-Übereinkommen Nr. 182)“

      Sie finden unten stehend Anbieter für Naturstein, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst, wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Anbieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.

      Zu ökologischen und sozialen Aspekten bei der Verarbeitung und Beschaffung von Naturwerkstein wurden vom Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. zwei kurze Handreichungen verfasst.

      Nachhaltigkeitsaspekte bei Naturwerkstein

      Nachhaltige Beschaffung von Naturstein

       

      Stand dieser Informationen: 29.06.2017

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?

    • München - Natursteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit (2014)

      Das Baureferat der Landeshauptstadt München verlangt bei der Beschaffung von Natursteinen, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, von seinen Auftragnehmern die Vorlage eines produktbezogenen Zertifikats zum Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit).

      Auszug Richtlinien 250 – Bei der Beschaffung von Natursteinen ist das Formblatt 2491 (Kinderarbeit) den Vergabeunterlagen beizufügen und in die Leistungsbeschreibung folgende Regelung aufzunehmen:

      „Verpflichtung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen zur Abschaffung der Kinderarbeit

      Dem Auftraggeber ist die Einhaltung sozialer Mindeststandards und fairer Produktionsbedingungen besonders wichtig.

      Der Auftragnehmer hat deshalb ausschließlich Natursteine zu liefern bzw. einzubauen, die unter Beachtung der Kernarbeitsnorm Nr. 182 (Verbot der ausbeuterischen Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hergestellt bzw. verarbeitet worden sind.

      Als Nachweis dafür, dass das angebotene Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 gefertigt wurde, ist dem Auftraggeber im Falle der Beauftragung rechtzeitig vor Ausführung ein geeignetes Zertifikat von einem unabhängigen Dritten (Xertifix, win=win Fair Stone oder gleichwertig) produktbezogen vorzulegen.

      Auf das dem Angebot beizufügende Formblatt 2491 (Kinderarbeit) wird verwiesen.

      Die dort abzugebenden Erklärungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.“

      Formblatt Kinderarbeit als Dokument

      Bei der Prüfung der Zertifikate arbeitet das Baureferat mit der Fachstelle Eine Welt der Stadtverwaltung zusammen.


      Einwohnerzahl München: 1.580.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu München:

      Sylvia Baringer
      Referat für Klima- und Umweltschutz, Fachstelle Eine Welt
      Telefon 089-23347561
      E-Mail einewelt.rku@muenchen.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Dr. Walter SchmidtDr. Walter Schmidt Xertifix e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 511 13221 530
E-Mail schmidt@xertifix.de
James HerrmannJames Herrmann Fair Stone e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 7021 7269893
E-Mail james@winwin.fairstone.org
Reiner KrugReiner Krug Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 931 12061
E-Mail info@natursteinverband.de
Tina HauptTina Haupt WEED e.V. – World Economy, Ecology & Development
Ansprechperson für: Naturstein
Telefon 0049 30 - 27596644
E-Mail tina.haupt@weed-online.org

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Florian Geyer
Telefon: 0049 30 2593889 0, E-Mail: mail@besco-gmbh.de
Dr. Kristof Callebaut
Telefon: 0032-9-381 82 89, E-Mail: kristof.callebaut@brachot.com
Dr. Kristof Callebaut
Telefon: 0032-9-381 82 89, E-Mail: kristof.callebaut@brachot.com
Serkan Gül
Telefon: 0049 2452 963 511, E-Mail: sguel@fliesenmax.de
Thomas Houdek
Telefon: 0049 4523 20 24 82, E-Mail: Houdek@mkb-natursteine.eu
Henning Tubbesing
Telefon: 0049 5971 96166 0, E-Mail: info@ngr.eu
Marco Weinberg
Telefon: 0049 40 780 9090, E-Mail: marco.weinberg@nord-stein.de
Sven Wohnus
Telefon: 0049 7433 90 97 60, E-Mail: sven.wohnus@schanz-natursteine.de
Ute Köhnken, Ulrich Köhnken
Telefon: 00 49 5441 9868 0, E-Mail: U.Koehnken@stone-park.de

Sie möchten als Unternehmen auf dieser Liste erscheinen? Nutzen Sie unser Formular zur Eintragung und wir prüfen, ob wir Sie aufnehmen können..

Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

MEHR ERFAHREN

Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

MEHR ERFAHREN