Kakao
- CPV-Code
- 15841000-5
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Regensburg - Nachhaltige Mittagsverpflegung mit Musterunterlagen (2022)
Im Dezember 2021 hat die Arbeitsgruppe „Nachhaltige Vergabe von Lebensmitteln“ der Stadt Regensburg eine Mustervorlage entwickelt, mit der in Zukunft Ausschreibungen für die Mittagsverpflegung v.a. an Schulen und Kitas durchgeführt werden. Außerdem dient das Muster als Orientierungshilfe für die Ausschreibung von Veranstaltungscatering. Unterstützt wurde die Entwicklung durch externe Expertise (u.a. Romero Initiative) und die Rechtsberatung der SKEW.
Das Muster deckt dabei verschiedene Bedarfe ab (z.B. Catering, Schule etc.), da es jeweils spezifische Anforderung gibt. So sind z.B. die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für das Veranstaltungscatering nicht relevant. Das zuständige Amt kann entsprechend Kriterien auswählen und anpassen.
Zum Hintergrund
Ausschlaggebend für die Erstellung des Ausschreibungsmusters war der Wunsch der seit 2020 bestehenden Arbeitsgruppe Faire Beschaffung, eine Arbeitsgruppe speziell zu Lebensmittels zu gründen. Diese entwickelte auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Bio-Quote von Februar 2021 und des Ratsbeschlusses zur Beschaffung von Fair-Handels-Produkten vom Juli 2021 das Ausschreibungsmuster.
Nach der Erstellung eines ersten Musters wurden Bieterdialoge mit Anbietern von Schul- und Kitaverpflegung sowie Caterern durchgeführt, um in Austausch zu treten und die Vorgehensweise der Stadtverwaltung zu erläutern. Hinweise und Vorschläge der Anbieter wurden aufgenommen, das Muster angepasst und erneut die Anbieter zu Treffen eingeladen.
Ebenso wurde eine Pilotausschreibung für die Verpflegung an einer Schule durchgeführt und Erfahrung in die Musterunterlagen zurückgespielt.
Vor allem der Austausch mit den Anbietern führte erheblich zum Erfolg der Ausschreibung bei.
Beispiel Ausschreibung Mittagsverpflegung für eine Kita
Auf Grundlage des Musters wurde eine erste konkrete Ausschreibung für die Mittagsverpflegung einer Kita durchgeführt. Es handelt sich um die Lieferung von zunächst 75 Mittagessen täglich. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt vier Jahre (5/2022 – 7/2026). Es handelte sich um ein nationales Verfahren (Öffentliche Ausschreibung, Volumen knapp unter 200.000 €).
Ökologische Kriterien
Umweltbezogene Aspekte werden in der Ausschreibung u.a. durch die Zuschlagskriterien der Saisonalität, Regionalität und Bio-Quote abgedeckt. Alle drei Kriterien gehen (neben Preis und Warmhaltezeiten) in die Wertung ein: Bio-Quote 20 %, Regionalität 20 %, Saisonalität 10 %.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abfallvermeidung. So darf nur Mehrweggeschirr verwendet werden, Einzelportionen etwa von Senf oder einzelverpackte Fertigdesserts sind nicht zugelassen.
1. Saisonalität
Das KiTa-Speisenangebot soll saisonales Obst und Gemüse umfassen. Als saisonales Obst und Gemüse gelten solche Produkte, die im „Bayerischen Saisonkalender“ des Kompetenzzentrums für Ernährung (KERN) genannt sind.
2. Regionalität
Hier gilt ein Bezug der verwendeten Produkte aus einem Umkreis von 100 km rund um den verarbeitenden Betrieb.
Fleisch und Gemüsen müssen dieses Kriterium einhalten. Obst, Fisch, Milch und Milcherzeugnisse sowie Getreide und Getreideprodukte sollen möglichst regional erzeugt und eingekauft werden.
Damit soll der CO2-Ausstoß durch den Transport möglichst gering gehalten werden. Dies ist nach der Rechtsprechung vergaberechtlich zulässig (vgl. OLG Frankfurt a.M. v. 21.07.2020 – 11 Verg 9/19; OLG Düsseldorf v. 14.12.2016 – VII-Verg 15/16).
3. Bio-Quote
Ab Januar 2025 gilt für die Mittagsverpflegung in Regensburg ein verpflichtender Bio-Anteil von mind. 30 % (gemäß Beschluss des Umweltausschusses v. 23.2.2021). Für die vorliegende Ausschreibung wurden für die Bereitstellung der Mahlzeiten unterschiedliche Bio-Quoten in der Wertung unterschiedlich gewichtet, von 0 Punkte für 0 % Bio-Anteil bis 20 Punkte für > 16 % Bio-Anteil.
Laut RB „Bio-Quote“ sollen ab 2030 mindestens 50 % Bio-Produkte für verwendet werden. Die o.g. Wertung soll zukünftig entsprechend sukzessive angepasst werden.
Soziale Kriterien
Punkt 14.1.6 „Fair Trade“ der Leistungsbeschreibung legt fest:
„Sofern folgende Produkte zur Leistungserbringung bzw. Speisenzubereitung eingesetzt werden, müssen diese nachweislich unter Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels in Anlehnung an die Mitteilung der EU Kommission zum Fairen Handel [KOM(2009)215 endgültig] produziert und verarbeitet werden:
- Kaffee
- Kakao
- Tee (Grün- und Schwarztee)
- Bananen, Ananas, Mango (jeweils frisch und getrocknet)
- Orangensaft
- Reis (ausgenommen Rundkornreis)
- Rohrzucker“
Als Nachweise werden folgende Siegel akzeptiert:
- Fairtrade
- Mitgliedschaft in der World Fair Trade Organization (WFTO)
- Fair for Life
- Naturland Fair
- gleichwertiger Nachweis.
Es wurde bewusst entschieden, die Fair-Handels-Kriterien nicht in die Zuschlagskriterien aufzunehmen, sondern fest in die Leistungsbeschreibung zu setzen. Damit sollte die Einhaltung der Kriterien sichergestellt werden. Bei einer Verankerung in den Zuschlagskriterien wären die Kriterien sonst ggf. durch einen günstigeren Preis bei konventionellen Produkten ausgehebelt worden.
Allgemeine Hinweise
Durch dieses Vorgehen kam es zu keiner Marktverengung, es bewarben sich genauso viele Bietende wie vorher. In den vorgeschalteten Bieterdialogen gab es von Seiten der Caterer keine negativen Rückmeldungen – das Vorhaben, faire Lebensmittel aufzunehmen, wurde insgesamt positiv aufgefasst. Die Fair-Handels-Kriterien konnten problemlos von den Bietern erfüllt werden. Die betroffenen Produkte seien schon lange am Markt zu einem entsprechenden guten Preis verfügbar.
Weitaus größere Probleme scheinen die Caterer zu haben, die Kriterien „bio und regio“ miteinander zu verbinden.
Die vorliegende Kitaausschreibung wird als Basis zukünftiger Ausschreibungen dieses Bereichs verwendet.
[Musterunterlage zum Download]
[Leistungsbeschreibung Mittagsverpflegung an einer Kita zum Download]
Einwohnerzahl Regensburg: 157.000Kontakt:
Michael Grein
Koordinator für Kommunale Entwicklungspolitik
Telefon: 0941 507 2107
E-Mail: grein.michael@regensburg.de
Url: https://www.regensburg.de/leben/agenda-2030