Feuerwehruniformen
- CPV-Code
- 35811100-3
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:
ILO-Übereinkommen 182:
Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.
In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung.
In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“
Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob es Bieter gibt, die Bekleidung und Textilien nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).
Textbaustein:
„2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
* Ich/Wir sichere/n zu, dass die Gewinnung der Rohbaumwolle des Produktes [und/oder der Produktionsschritt der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:
(Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: In der Gewinnung der Rohbaumwolle: z.B. Fairtrade certified cotton; in der Konfektionierung: z.B. Global Organic Textile Standard GOTS; Naturtextil IVN zertifiziert BEST - oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Produkt nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen können, können Sie als Alternative von den Unternehmen verlangen, dass sie nachweislich daran arbeiten, ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Produktionsabläufen der Konfektionierung zu vermeiden. Zusätzlich zu der oben genannten wäre also folgende Auswahlmöglichkeit zuzulassen:
* Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen – zielführende Maßnahmen eingeleitet hat im Produktionsschritt der Konfektionierung des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:
(Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)
(mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft und Anerkennung in der Fair-Wear-Foundation oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“
Sie finden unten stehend ausreichend Bieter für Bekleidung und Textilien, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Bieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.
Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?
Langenzenn - Schutzjacken für die Freiwillige Feuerwehr (2016)
Beschaffung von zertifizierter Schutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr
In 2016 wurden für die aktiven Dienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Langenzenn neue Feuerwehr-Schutzjacken angeschafft. Die vorhandenen Schutzjacken waren über 15 Jahre alt und aufgrund der Einsatz-, Umwelteinflüsse und Waschvorgänge bereits sehr verbraucht. Eine Neuanschaffung war auch aus Sicht der Verwaltung dringend notwendig. Die Kosten für die Neuanschaffung wurden bei der letzten Haushaltsplanung durch die Feuerwehr bereits berücksichtigt und die Mittel hierfür eingestellt. Insgesamt war die Anschaffung von 80 Schutzjacken vorgesehen.
Durch die FF Langenzenn wurden drei Angebote bezüglich der Anschaffung eingeholt. Die Verantwortlichen der FF Langenzenn haben sich nach Bemusterung, Anprobe, Abwägung der Vor-und Nachteile unter Einsatzbedingungen sowie der kurzfristigen Erbringung von Serviceleistungen für die Firma XY entschieden. Diese Schutzkleidung entspricht nach Feststellung von Stadtrat Dr. Heeren den Richtlinien für fairen Handel ohne Kinderarbeit.
Vom Verwaltungs- und Finanzausschuss wurde daraufhin die Anschaffung von 80 Feuerwehr-Schutzjacken zu einem Gesamtpreis von € 43.200 beschlossen.
Auswertung Angebote Schutzkleidung November 2016
Einwohnerzahl Langenzenn: 10.700Ansprechpartner für Rückfragen zu Langenzenn:
Dr. Bernhard Heeren (Stadtrat)
E-Mail vogt.heeren@kabelmail.deMünchen - Feuerwehruniformen (2016)
Die Landeshauptstadt München führte in 2016 im Vorfeld einer Ausschreibung zur Beschaffung von Brandschutzkleidung (Feuerwehruniformen) eine Befragung bei namhaften europäischen Herstellern durch.
Hierbei erkundigte sich die Vergabestelle bei den Firmen u.a. nach der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen entlang der Verarbeitungskette, geeigneten Nachweisen sowie der Option, die Lieferkette offen zu legen, falls entsprechende Belege noch nicht vorhanden seien.
Darüber hinaus wurden ökologische Anforderungen sowie sonstige Bestrebungen hinsichtlich einer nachhaltigen Ausrichtung des jeweiligen Unternehmens abgefragt.
Den Fragenkatalog, den die LH München an die Hersteller bzw. Händler richtete, sowie die entsprechende Auswertung der Ergebnisse stellen wir hier vor.
Fragenkatalog Hersteller Brandschutzkleidung (2016)
Auswertung der Befragung Hersteller Brandschutzkleidung (2016)
Einwohnerzahl München: 1.580.000Ansprechpartner für Rückfragen zu München:
Klimaschutzmanagement, Vergabestelle 1
Telefon 089-233 30487
E-Mail vergabestelle1@muenchen.de