Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Babylätzchen

CPV-Code
18411000-3

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Bayern für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung

      Bei ober- und unterschwelligen Vergaben möglich:

      ILO-Übereinkommen 182:

      Das Land Bayern empfiehlt Kommunen in einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift, bei öffentlichen Ausschreibungen auf die Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens zu achten.

      In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung.

      In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass für Personen unter 18 Jahren Sklaverei und sklavenähnliche Praktiken, Prostitution und Pornografie, gesetzlich unerlaubte Tätigkeiten und (körperlich) schädliche Arbeiten auszuschließen sind.“

      Der Bieter ist in den Vergabeunterlagen darüber zu informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.

      Sie sollten zunächst prüfen, ob es Bieter gibt, die Bekleidung und Textilien nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen und gleichzeitig die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und Punkt 2a. der Eigenerklärung folgendermaßen umzuformulieren bzw. zu ergänzen und Punkt 2 b) zu streichen (siehe auch Rahmenbedingungen).

      Textbaustein:

      „2. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass die Gewinnung der Rohbaumwolle des Produktes [und/oder der Produktionsschritt der Konfektionierung] ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens ergeben. Den Nachweis über die Einhaltung dieser Produktionsbedingungen erbringen wir darüber, dass unser Produkt von folgender unabhängiger Siegelorganisation zertifiziert wurde:

      (Name des Siegels, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: In der Gewinnung der Rohbaumwolle: z.B. Fairtrade certified cotton; in der Konfektionierung: z.B. Global Organic Textile Standard GOTS; Naturtextil IVN zertifiziert BEST - oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die das gewünschte Produkt nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit herstellen können, können Sie als Alternative von den Unternehmen verlangen, dass sie nachweislich daran arbeiten, ausbeuterische Kinderarbeit in ihren Produktionsabläufen der Konfektionierung zu vermeiden. Zusätzlich zu der oben genannten wäre also folgende Auswahlmöglichkeit zuzulassen:

      * Ich/Wir sichere/n zu, dass unser Unternehmen – zielführende Maßnahmen eingeleitet hat im Produktionsschritt der Konfektionierung des Produktes ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens Nr. 182 zu unterbinden. Den Nachweis über diese Bemühungen erbringen wir über die Mitgliedschaft in folgender Monitoring-Organisation oder über einen gleichwertigen Nachweis:

      (Bezeichnung des Nachweises, vom Bieter auszufüllen)

      (mögliche Nachweise, die erbracht werden können: z.B. Mitgliedschaft und Anerkennung in der Fair-Wear-Foundation oder gleichwertig mit Bezug auf ILO-Konvention 182)“

      Sie finden unten stehend ausreichend Bieter für Bekleidung und Textilien, die die oben genannten Zertifikate und Nachweise erbringen können. Erst wenn Sie erhebliche Zweifel haben, dass Sie ausreichend Bieter für Ihre Bedingungen finden, sollten Sie Punkt 2b) aus der vorgeschlagenen Eigenerklärung des Landes wieder hinzuziehen.

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Bayern bereits verwendet?

    • Herrieden - Faire Lätzchen für Neugeborene (2016)

      Faire Lätzchen für Neugeborene in Herrieden

      Das "Fair Trade Lätzla" ist das Highlight des "Geschenkbägglas für Neugeborene", das vom Gewerbeverein und der Stadt auf den Weg gebracht wurde, um Neugeborene der Stadt willkommen zu heißen. Es wird seit dem 01. Januar 2016 vom Bürgermeister übergeben. Auf die rosa oder blauen Lätzchen ist das Stadtwappen und der Text "Hallo ich bin da." aufgedruckt. Neben dem Latz gibt es Aktionsscheine und weitere Kleinigkeiten vom örtlichen Gewerbe, von Institutionen oder Vereinen.

      Nach Recherche konnte ein Anbieter gefunden werden, der GOTS- und fairtrade cotton-zertifizierte Lätzchen aus Biobaumwolle zum Bedrucken anbot.

      Auf der Rückseite des Latzes ist die Materialzusammensetzung „100% Biobaumwolle“ ersichtlich. Die Mitarbeiterin, die das Päckchen zusammenstellt, achtet darauf, dass die Labelanhänger gut lesbar auf dem Latz aufliegen, um auf die faire Besonderheit des Geschenks hinzuweisen.

      Die Einführung der Lätzchen aus Biobaumwolle geht auf den 2015 erworbenen Fairtrade Town Titel zurück.

      Pressemitteilung


      Einwohnerzahl Herrieden: 8.200

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Herrieden:

      Maximilian Kroemer
      Koordination kommunale Entwicklungsarbeit
      Telefon 09825/808-66
      E-Mail maximilian.kroemer@herrieden.de


    • Neumarkt i.d.Opf. - Lätzchen für Neugeborene (2010)

      Stadt Neumarkt begrüßt Neugeborene mit Lätzchen aus Biobaumwolle

      Seit 2005 reicht Neumarkt ein so genanntes "Begrüßungspaket" an die Eltern unserer von Neugeborenen aus – pro Jahr ca. 300 Pakete. Entsprechend den sonstigen Bemühungen um Nachhaltigkeit sind darin ab 1. März 2010 Lätzchen aus Biobaumwolle mit kindgerechtem Neumarkter Motiv enthalten.

      Beschafft wurden zunächst 1000 Lätzchen mit dem GOTS-Siegel. Das Auftragsvolumen betrug 2.600 €.

      Auszug aus der Vergleichstabelle zur Beschaffung:

      Das Lätzchen soll nach folgenden Angaben produziert werden:

      Baby/Kleinkind-Lätzchen
      Anzahl: 1.000 Stück
      Maße: Breite: ca. 25 cm, Höhe: ca. 30 cm
      Klettverschluss oder Druckknopf
      flauschiges Material

      Erfüllung von ökosozialen Kriterien:

      • Mindestens GOTS (ökologisch hoher Standard und sozialer Mindeststandard)
      • oder Bio-Siegel u. zusätzlich Fairtrade Siegel oder Siegel Fair Wear Foundation

      vorzugsweise Druck („Babyfreundlicher“), alternativ Stickerei
      Farbe/Motiv: weißer Grund mit rotem Rand, Adlermotiv dreifarbig
      Größe der bedruckten Fläche: ca. 22,5 cm x 22,5 cm

      Die Einführung der Lätzchen aus Biobaumwolle geht auf die Ausrichtung der Stadt Neumarkt zurück, im Bereich der Beschaffung auf nachhaltige Produkte zu achten. So wurde z.B. die Arbeitskleidung für den Bauhof auf Fairtrade bzw. nachhaltig hergestellte Kleidung umgestellt. Auch die Bio-Baumwolltaschen aus fairem Handel für das Amt für Tourismus oder die T-Shirts aus fairer Bio-Baumwolle für die Ferienspiele des Jugendbüros gehören zu dieser nachhaltigen Ausrichtung.

      Pressemitteilung

      Pressefoto

      Tabelle Abgebotsvergleich


      Einwohnerzahl Neumarkt i.d.Opf.: 40.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Neumarkt i.d.Opf.:

      Ralf Mützel
      Amt für Nachhaltigkeitsförderung
      Telefon 09181-255 2608
      E-Mail ralf.muetzel@neumarkt.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle KamppeterMerle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 251 674413 61
E-Mail kamppeter@ci-romero.de
Rosa GrabeRosa Grabe FEMNET e.V.
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 228 90 91 73 09
E-Mail Rosa.Grabe@femnet.de

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Jan Hartmann
Telefon: +49 2234 99907 24, E-Mail: jan.hartmann@chaps-online.de
Bernhard Egner
Telefon: 08847 6907 0, E-Mail: info@floringo.de
Katja Alexander
Telefon: +49-531-27340-65, E-Mail: k.alexander@cotton-n-more.com

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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