Putz- & Reinigungstücher (Textil)
- CPV-Code
- 39525800-6
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Göppingen - Rahmenvertrag über Unterhaltsreinigung inkl. Verbrauchs- und Reinigungsmittel (2021)
Die Stadtentwässerung Göppingen (SEG), ein Eigenbetrieb der Stadt Göppingen, hat im Januar 2021 über eine beschränkte Ausschreibung die Unterhaltsreinigung inkl. Verbrauchs- und Reinigungsmittel beschafft.
Als Nachhaltigkeitskriterien für Verbrauchs- und Reinigungsmittel wurden angegeben:
- Umweltsiegelprodukte (z.B. Frosch, vegan, Sodasan),
- Blauer Engel sowie
- vergleichbare Siegel
oder
- gewässerfreundliche/kompostierbare Produkte.
Des Weiteren wurden an die Bieter bzw. die zu liefernden Produkte folgende Anforderungen gestellt:
- In einer schriftlichen Erklärung sollten Bieter-Unternehmen darstellen, wie Nachhaltigkeit und Umweltkriterien umsetzen werden.
- Für die Unterhaltsreinigung waren grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel und Verbrauchsmittel anzubieten.
- Es waren für alle Produkte Datenblätter zu Inhaltsstoffen, Sicherheitshinweise, Gebrauchsanweisungen, Dosierhilfen, etc. vorzulegen.
- Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger soll verzichtet werden, es sei denn, dies ist z.B. gemäß Infektionsschutzgesetz gefordert.
- Ausdrücklich verzichtet werden soll in der Regel auf Zusatz-Produkte wie Lufterfrischer, WC-Steine o.Ä.
Es konnten in der Bewertung bis zu 4 Punkte erreicht werden, die – wie in einer Bewertungstabelle angegeben – je nach Erfüllungsgrad der genannten Kriterien vergeben wurden.
Den Zuschlag erhielt ein Unternehmen, das bei den Nachhaltigkeitsanforderungen für Umweltsiegelprodukte 3,8 Punkte erreichen konnte.
Des Weiteren verfügt das Unternehmen über einen Vorarbeiter, der die Steuerung der Betriebsprozesse, die Qualitätseinhaltung, die Organisationsprozesse und die Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien steuert. Der Bieter Es entsendet ausschließlich sozialversichrungspflichtiges nach Tarif entlohntes Personal und bietet und darüberhinaus gängige Sonderleistungen wie z.B. Glasreinigung, Reaktionszeiten oder Sonderreinigungen an.
Es konnten keine Preissteigerungen festgestellt werden. Trotz hochwertiger Produkte konnten die Kosten der Unterhaltsreinigung und der Verbrauchsmittel ingesamt sogar um 44 % gesenkt werden.
Einwohnerzahl Göppingen: 58.000Kontakt:
Nadja Kautz
Stadtentwässerung Göppingen
Telefon: 07161 650-949-50
E-Mail: nkautz@goeppingen.deIsabel Glaser
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik (KePol)
Telefon: 07161 650-5270
E-Mail: iglaser@goeppingen.deLudwigsburg - Rahmenvertrag für Hygieneartikel und Reinigungsbedarf (2020)
Im Herbst 2020 hat die Stadt Ludwigsburg eine EU-weite Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneartikeln und Reinigungsbedarf durchgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre (1.3.2021 bis 28.2.2025).
In der Leistungsbeschreibung wird unter Punkt 8.1 „Eignung des Bieters“ Folgendes festgelegt:
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen: Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden (ILO-Konventionen 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182). Die Einhaltung dieser Forderung stellt eine Eignungsvoraussetzung und Ausführungsbedingung (Mindestkriterium) dar. Als Nachweis ist die beiliegende Eigenerklärung Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (Anlage N3) auszufüllen.
3. Umweltmanagement
- Nachweis/Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagementsystems optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig. Akzeptiert wird außerdem die ausführliche Darstellung der betrieblichen Umweltmaßnahmen auf maximal 3 DIN A4 Seiten.
Punkt 8.2 „Mindestanforderung / Ausschlusskriterien“ lautet:
Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte Mindestanforderungen bezüglich deren Nachhaltigkeit definiert. Z.B. ist bei einigen Produkten die Einhaltung von Umweltzeichen wie dem EU-Ecolabel, dem Blauen Engel oder Cradle-to-Cradle erforderlich. Kriterien die als Mindestkriterien definiert sind müssen eingehalten werden und führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss es Bieters.
Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in der Bewertung mit 20 % gewichtet.
Als zusätzliches ökologisches Kriterium wird unter Punkt 11.8 bestimmt, dass Verpackungsmaterial auf das Nötigste zu beschränken ist, dass möglichst umweltfreundliche Verpackungen gewählt werden sollen (z.B. biologisch abbaubares oder recycelbares Material oder Mehrwegverpackungen) und dass Einwegverpackungen nicht verwendet werden dürfen.
Für unterschiedliche Produkte wird im Leistungsverzeichnis festgelegt:
Mindest-/Ausschlusskriterien
- Cradle to Cradle Kriterien. Nachweisbar durch das Gütezeichen Cradle to Cradle (Zertifizierungslevel mindestens Bronze) oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Nachweisbar durch das Gütezeichen EU Ecolabel oder Blauer Engel, oder ein vergleichbares Gütezeichen.
- Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweisbar durch die Zertifikate FSC oder PEFC oder ein vergleichbares Gütezeichen.
Bewertungskriterien
- mindestens die Kriterien des EU Ecolabel oder des Blauen Engel. Für die Einhaltung der Cradle to Cradle Kriterien werden zusätzliche Punkte vergeben.
- Post Consumer Recyclingmaterialanteil des im Produkt eingesetzten Kunststoffes bei über 80 % (wenn ja werden zusätzlich Punkte vergeben. Als Nachweis wird eine Herstellererklärung anerkannt.)
- die verwendete Baumwolle stammt aus zertifiziert biologischem Anbau (wenn ja, werden zusätzlich Punkte vergeben. Anerkannt werden Zertifikate wie z.B. GOTS, Fairtrade, Bluesign oder vergleichbar.
Die Unternehmen, die den Zuschlag erhielten, konnten die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitskriterien durch Vorlage von Zertifikaten (Blauer Engel, Cradle2Cradle, EU Ecolabel, FSC/PEFC) nachweisen.
Zum Download
[Leistungsbeschreibung]
[Anlage 1 Leistungsverzeichnis]
[Anlage N3 ILO]
Einwohnerzahl Ludwigsburg: 94.000Kontakt:
Patrick Alex
Zentrale Beschaffung und Vergabe – Nachhaltige Beschaffung
Telefon: 07141/910-3616
E-Mail: p.alex@ludwigsburg.de