Sicherheitsschuhe
- CPV-Code
- 18830000-6
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.
In der Herstellung von Leder und Lederprodukten können Sie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen.
In der Beschaffung von Leder und Lederprodukten können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen
Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Lederprodukteunter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.
Dies bedeutet, dass
a) keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;
b) allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;
c) keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;
d) männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;
e) keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.
Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beispielsweise über die Gütezeichen Cotton Made in Africa (Rohstoffproduktion), Fairtrade Certified Cotton (Rohstoffproduktion), GOTS (Herstellung und Weiterverarbeitung), Fair Wear Foundation (Herstellung und Weiterverarbeitung) oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“
Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.
Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.
Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Leder und Lederprodukte nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen herstellen, die Art von Leder und Lederprodukte liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.
Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.
Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?
Karlsruhe - Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung mit Eignungskriterien (2020)
Im Herbst 2020 hat die Stadt Karlsruhe eine offene EU-weite Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung für verschiedene Dienststellen der Stadt in 12 Losen durchgeführt.
Im Vorspann zur Leistungsbeschreibung heißt es:
„Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Ziele, die sich die Stadt Karlsruhe für ihre Entwicklung gesetzt hat. Die Beschaffung in der kommunalen Verwaltung ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und hat große Auswirkungen auf zukünftige Produktentwicklungen. Die Berücksichtigung der Anforderungen an den Umweltschutz sowie der Kriterien des ‚Fairen Handels‘ und somit der sozialen Kriterien sind im Einzelnen in der Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe verankert.“
Die zu liefernde Kleidung umfasste Schnittschutz- und Forstbekleidung (Jacken und Hosen), Schuhwerk, Arbeitsoberbekleidung und Warnschutzoberbekleidung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA – Augen-, Ohr-, Kopf-, Hand- und Atemschutz wie Helme, Mützen, Masken, Brillen und Schutzhandschuhe), Feuerwehrbekleidung, Labor- und Hygieneschutz (Overalls, Schürzen, Kasacks und Kochbekleidung mit Zubehör). Das Volumen beträgt voraussichtlich 300.000 € brutto pro Jahr.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zwei Jahre (bis 28.2.2023) mit Option auf eine einmalige Verlängerung um 12 Monate.
Unter Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung „Anforderungen des Fairen Handels“ heißt es:
„Die angebotenen Produkte müssen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein. Diese ergeben sich aus den folgenden Übereinkommen:
- [Zwangsarbeit; Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes; Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen; Gleichheit des Entgelts; Abschaffung der Zwangsarbeit; Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf); Mindestalter; Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit]
Diese Anforderungen gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung bzw. für Schuhe auf der Ebene der Schaftherstellung, für Helme, Gehörschutz, Filter, Brillen, Einweghandschuhe und Aufbewahrungsboxen auf der Ebene der Endfertigung. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit nach Maßgabe der im Rahmen der Darstellung des Lieferkettenmanagements (Los 2) oder der Angaben im Rahmen der Zuschlagskriterien (Los 1, 3-6) zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Standards oder deren Kontrolle stellt einen Grund für vertragliche Sanktionen dar.“
Los 2
Für Los 2 waren Angaben zum Lieferkettenmanagement als Eignungskriterium vorzulegen.
- Hierzu gab es im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_11_Eigenerklärung“ einen Fragekatalog mit neun Kategorien. Zu den Kategorien wurden folgende Nachweise akzeptiert:
Fairtrade Textilstandard, Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation FWF), Grüner Knopf, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, SA8000, Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP) – oder gleichwertig - Zudem war es möglich, anderweitige Erklärungen, Vereinbarungen, Berichte etc. zu den Kategorien einzureichen.
Die anbietenden Unternehmen mussten mindestens 80 von 100 möglichen Punkten im Fragebogen zum vorhandenen Lieferkettenmanagement erfüllen. Anderenfalls wurde das Angebot mangels Eignung des Bieterunternehmens ausgeschlossen.
Darüber hinaus wurden bei Los 2 neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese zwei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt für das Los 2 mit folgender Gewichtung:
- 30 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltfreundlichkeit
- 70 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung
Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode
Z = L/P
Z = Kennzahl
L = Leistungspunkte (hier: „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
P = WertungspreisSomit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.
Los 1 und 3 bis 6
In den Losen 1 und 3 bis 6 wurden neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zum Fairen Handel, zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese drei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden.
Die erreichten Punkte bei den Leistungskriterien wurden dann wie folgt gewichtet und als Leistungspunkte in die Berechnungsformel der einfachen Richtwertmethode übernommen:
- 10 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltverträglichkeit
- 40 % für die Angaben in den Formblättern zum Fairen Handel
- 50 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung
Im Formblatt „Fairer Handel“ wurden folgende Nachweise akzeptiert, jedoch unterschiedlich bepunktet:
- Grundsätzlich war es zunächst möglich, über die Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation (FWF) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft bzw. ein gleichwertiges Siegel die maximale Punktzahl von 100 zu erhalten.
- Sofern eine derartige Mitgliedschaft nicht bestand, wurden z.B. bei Vorliegen anderer Siegel ebenfalls Punkt vergeben. So gab es für Fairtrade Textilstandard (FTT) 90 Punkte oder den Grünen Knopf 80 Punkte. Die genaue Aufteilung ist in den Vergabeunterlagen zu finden: „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“.
- Schließlich war es allerdings auch möglich über einen Fragenkatalog die 100 Punkte zu erreichen. Der Fragenkatalog ist ebenfalls im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“ zu finden.
Im Formblatt „Umweltverträglichkeit“ konnten für folgende vier Kriterien Punkte vergeben werden:
- Reduzierung des Energieverbrauchs (25 Punkte)
- Reduzierung des Wasserverbrauchs (25 Punkte)
- Umgang mit Brauchwasser (30 Punkte)
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes (20 Punkte)
Um die Punktzahl zu erreichen, konnten Nachweise/Zertifikate eingereicht werden und/oder die Beantwortung des Fragebogens erfolgen. Als Nachweise/Zertifikate dienten beispielsweise
- bluesign, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, Leather Working Group (LWG), Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP), OEKO-TEX Made in Green, Blauer Engel (Leder/Textilien) – oder gleichwertig
Weitere detaillierte Informationen befinden sich im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_13_Formblatt Kriterien Umweltverträglichkeit“.
Die Bemusterung wurde anhand der Kriterien
- Funktionalität
- tragephysiologische Eigenschaften
- Qualität der Verarbeitung
durchgeführt.
Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode
Z = L/P
Z = Kennzahl
L = Leistungspunkte (hier: „Fairer Handel“, „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
P = WertungspreisSomit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die Wertung erfolgte für jedes Los separat.
[Leistungsbeschreibung zum Download]
[Formblatt Eignungserklärung zum Download]
[Formblatt Umweltverträglichkeit zum Download]
[Formblatt Fairer Handel zum Download]Die Ausschreibung wurde durch FEMNET e.V. unterstützt. In einer Online-Sprechstunde der Stadt Karlsruhe wurden die auf Basis der Marktrecherche und der Bieter-Umfrage angepassten Kriterien des Fairen Handels und der Umweltverträglichkeit nochmals erläutert. [Protokoll der Online-Sprechstunde zum Download]
Ein Video stellt das Beschaffungsprojekt aus Karlsruhe vor.
Einwohnerzahl Karlsruhe: 307.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Karlsruhe:
Henning Sens
Einkauf
Telefon 0721/133-1682
E-Mail einkauf@karlsruhe.deIngo Werle
Zentrale Vergabestelle
Telefon 0721/133-1660
E-Mail zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.deStuttgart - Rahmenvertrag für Arbeits- und Sicherheitsschuhe (2018)
Von der Landeshauptstadt Stuttgart wurde in 2018 ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Arbeits- und Sicherheitsschuhen unter expliziter Berücksichtigung von öko-fairen und sozialen Kriterien ausgeschrieben.
(...) 1.1 Insbesondere die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm 182 ist bei der Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtend geregelt (siehe Vorlage 180/2005). Die Einhaltung dieser Vorschrift ist damit eine besondere Ausführungsbedingung des Vertrages und ist zwingend einzuhalten". (siehe Seite 4 Auswertung)
Die Einhaltung der geforderten Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) muss durch Vorlage von Siegelsystemen oder eines Fragebogens nachgewiesen werden.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (ab Oktober 2018) und beinhaltet folgende Lose:
- Los 1 - Ganzjahres Schnürstiefel S3 (Stk 2.680)
- Los 2 - Wasserdichter Winterstiefel S 3 (Stk 540)
- Los 3 - Halbschuh S3 (Stk 1.370)
- Los 4 - Badesandale (Stk 550)
- Los 5 - PU-Sicherheitsstiefel S5 (Stk 250)
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots fließen öko-faire und soziale Kriterien zu 20% mit ein (siehe Seite 18 der Vergabeunterlagen).
(...) "14.1 Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist eine Gesamtwertung aus den erreichten Leistungspunkten aus Tragetest, dem im Preisblatt angebotenen Preis und der öko-fairen und sozialen Wertung und wird wie folgt gewertet: Wertung: 50% Tragetest, 30% Preis, 20% Öko-fair und sozial".
Soziale und ökologische Kriterien werden anhand von Angaben zu Siegelsystemen bzw. eines Fragebogens kontrolliert (siehe Beispiel Schnürstiefel).
Vergabeunterlagen Arbeits- und Sicherheitsschuhe 2018
Auswertung mit Fragebogen am Beispiel des Produkts Schnürstiefel 2018
Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:
Lea Todtenhaupt
Ökofair soziale Beschaffung
Telefon 0711-216-89069
E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de