Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Gardinen

CPV-Code
39515100-6

Leistungsbeschreibung in der Praxis

In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.

  • Welche Kriterien kann ich in Baden-Württemberg für dieses Produkt setzen?

    • Soziale Kriterien

      Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung  

      Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen

      Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 orientieren.

      In der Herstellung von Bekleidung und Textilien können Sie nicht in jedem Produktionsschritt die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen. Möglich ist dies bei den Schritten der Gewinnung des Rohstoffes Baumwolle und im Arbeitsschritt der Konfektionierung von Bekleidung und Textilien.

      In der Beschaffung von Bekleidung und Textilien können Sie demnach in den Bedingungen zur Auftragsausführung verlangen.

       

      Textbaustein: „(…), dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Bekleidung und Textilien im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung] unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt.

      Dies bedeutet, dass im Herstellungsschritt der Gewinnung der Rohbaumwolle [und/oder der Konfektionierung]

      a)  keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und (unfreiwilliger) Gefängnisarbeit entgegen dem Übereinkommen Nummer 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Übereinkommen Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit geleistet wird;

      b)  allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen entsprechend dem Übereinkommen Nummer 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes und dem Übereinkommen Nummer 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen gewährt wird;

      c)  keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft entgegen dem Übereinkommen Nummer 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird;

      d)  männlichen und weiblichen Arbeitskräften entsprechend dem Übereinkommen Nummer 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird;

      e)  keine Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen entgegen dem Übereinkommen Nummer 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und dem Übereinkommen Nummer 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung geleistet wird.

      Nachzuweisen ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen beispielsweise über die Gütezeichen Cotton Made in Africa (Rohstoffproduktion), Fairtrade Certified Cotton (Rohstoffproduktion), GOTS (Herstellung und Weiterverarbeitung), Fair Wear Foundation (Herstellung und Weiterverarbeitung) oder einen gleichwertigen Nachweis über die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen.“

       

      Sie müssen den Bieter in den Vergabeunterlagen darüber informieren, dass die Einhaltung dieser Regelung bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil wird. Der Bieter muss in einer Erklärung versichern, dass er sich bei Erreichen des Angebotes an diese Vertragsbedingungen hält.

      Zu diesem Zweck gibt es in der Verwaltungsvorschrift des Landes eine Mustererklärung.

      Sie sollten zunächst prüfen, ob die Bieter, die Bekleidung und Textilien nachweislich nach ILO-Kernarbeitsnormen herstellen, die Art von Bekleidung und Textilien liefern können, die Sie beschaffen möchten. Ist dies der Fall, schlagen wir vor, die Muster-Erklärung anzupassen und  „Nachweis 3“ nicht mit in die Erklärung aufzunehmen, da Sie hinreichend Nachweise über die tatsächliche Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen über „Nachweis 1“ oder „Nachweis 2“ erhalten sollten und nur so garantieren können, dass die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen tatsächlich gewährleistet ist.

      Können Sie keine oder nicht genügend Bieter ausmachen, die Bekleidung und Textilien nachweislich unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen herstellen können, verwenden Sie zusätzlich Nachweis 3.

  • Welche Kriterien haben Kommunen in Baden-Württemberg bereits verwendet?

    • Stuttgart - Rahmenvereinbarung für Gardinen und Vorhänge (Textil) (2020)

      Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt regelmäßig, i.d.R. im Abstand von 4 Jahren, die Lieferung von Gardinen und Vorhängen aus.

      Die inhaltliche Vorbereitung der Ausschreibung liegt innerhalb des Zentrales Einkaufs beim zuständigen Facheinkäufer. Das Ausschreibungsverfahren wird über eine zentrale Vergabestelle abgewickelt.

      In der Vorbereitung der Ausschreibung 2020 wurde ein Bieterdialog mit potentiellen Bietern durchgeführt. Um insbesondere die Kriterien in Bezug auf die Nachhaltigkeit noch weiter zu verifizieren, wurden darüber hinaus Gespräche mit Stoff-Herstellern geführt, um das Optimum im Sinne einer ganzheitlichen Nachhaltigkeit zu erreichen.

      Die Ausschreibung war in 6 Lose entsprechend der Stadtbezirke aufgeteilt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass auch kleine und mittelständische Raumausstatter-Betriebe die Möglichkeit haben, ein Angebot für ausgewählte Bezirke abzugeben. Durch diese Vorgehensweise wird indirekt auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, da die Transportwege verhältnismäßig kurz sind.

      Innerhalb der Leistungsbeschreibung werden folgende Kriterien als Ausschlusskriterien angesetzt. Bei Nichteinhalten der Kriterien wird der Bieter ausgeschlossen.

       

      Soziale Kriterien

      Die Ausführung des Auftrages darf nur unter Einhaltung der in den ILO Arbeitsnormen festgelegten Mindeststandards erfolgen.

      Zu den ILO Arbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:

      • Übereinkommen 29 & 105 (Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und Disziplinarmaßnahmen)
      • Übereinkommen 87, 98, 135 und 154 (Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen)
      • Übereinkommen 100, 111, 143, 158, 159, 169, und 183 (Verbot der Diskriminierung)
      • Übereinkommen 138, 142 und 182 (Verbot von Kinderarbeit und Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung)
      • Übereinkommen 155 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
      • Übereinkommen 1 und 14 (Begrenzung der Regel- und maximalen Arbeitszeiten)
      • Übereinkommen 26 und 131 (Entlohnung von regulären Arbeitszeiten und Überstunden)

      Nachweisführung:

      Bereits bei Angebotsabgabe muss sich der Bieter schriftlich verpflichten, den Auftrag unter Einhaltung der oben genannten ILO-Übereinkommen auszuführen. Zusätzlich zur Verpflichtungserklärung muss vom Auftragnehmer bei außereuropäischer Produktion der Nachweis der Einhaltung der ILO-Mindeststandards erbracht werden. Hierzu ist eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung der ILO Übereinkommen auszufüllen und dem Angebot beizulegen.

       

      Ökologische Kriterien

      Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllen:

      • Alle Textilerzeugnisse müssen generell einen geringen Gehalt an toxischen Stoffen aufweisen. Hierfür müssen alle angebotenen Vorhang- und Gardinenstoffe sowie Stoffbehänge für Lamellen-, Rollo-, Flächenvorhangs- und Plissee-Behänge dem Standard 100 by Oeko-Tex® (Produktklasse IV) für Ausstattungsmaterialien entsprechen. (Ausgenommen hiervon sind Waben-Plissees.)
      • Die Einhaltung der REACH EU-Verordnung ist ebenfalls verpflichtend. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grenzwerte und Echtheiten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.

      Nachweisführung:

      Zur Einhaltung der oben aufgeführten ökologischen Kriterien muss eine Verpflichtungserklärung in ausgefüllt werden.

      Zusatzausrüstungen sind generell zu vermeiden, zugelassen sind lediglich bioaktive Ausrüstungen, welche nicht gesundheitsschädlich sind und den Zweck der Bakterienvernichtung besitzen und/ oder das Wachstum von Bakterien hemmen. Des Weiteren sind Ausrüstungen zugelassen, die zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Alle Zusatzausrüstungen müssen nach dem aktuellen Stand der Forschung vollkommen unbedenklich für die Gesundheit des Menschen sein.

      Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zur Mitteilung an die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, sofern sich an der Einstufung der Unbedenklichkeit etwas verändert.

      Blackout-Stoffe mit einer Acrylat-Beschichtung werden aufgrund der aufwendigen chemischen Vorbehandlung ausgeschlossen. Stattdessen wurde ein Blackout-Stoff gewählt, der seinen Verdunklungsgrad nicht durch eine Beschichtung erhält, sondern durch die dichte Satinbindung und das eingesetzte Garn (mit schwarzem Schussfaden) und somit ebenfalls mit dem STANDARD 100® by OEKO-TEX zertifiziert werden konnte.

       

      Die Nachweise wurden größtenteils durch die Vorlage von Zertifizierungen erbracht. In wenigen Fällen musste auf eine Eigenerklärung der Hersteller zurückgegriffen werden.


      Einwohnerzahl Stuttgart: 753.000

      Ansprechpartner für Rückfragen zu Stuttgart:

      Lea Todtenhaupt
      Ökofair soziale Beschaffung
      Telefon 0711-216-89069
      E-Mail lea.todtenhaupt@stuttgart.de


Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Merle KamppeterMerle Kamppeter Romero Initiative
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 251 674413 61
E-Mail kamppeter@ci-romero.de
Rosa GrabeRosa Grabe FEMNET e.V.
Ansprechperson für: Bekleidung & Textilien
Telefon 0049 228 90 91 73 09
E-Mail Rosa.Grabe@femnet.de

Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichen-Finder und den Vergleich der Gütezeichen im Kompass Nachhaltigkeit – diese Angebote befinden sich jedoch aktuell noch im Aufbau und sind daher noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Beachten Sie, dass Sie bezüglich Ihres spezifischen Vergabeverfahrens vor Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mit möglichen Anbietern in Kontakt treten sollten. Dennoch sollten Sie sich allgemein informieren, ob Ihre Anforderungen erfüllt werden können.

Die untenstehende Auflistung von Firmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das von Ihnen gewünschte Produkt aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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