Thüringen
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Thüringen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 26.9.2022
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber Thüringen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Öffentliche Auftraggeber in Thüringen wenden die UVgO an.
Gütezeichen: Sie können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.
Landesvergabegesetz
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) vom 18.4.2011 zuletzt geändert am 23.1.2020 lässt allgemein die Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien auf einer freiwilligen Basis zu.
Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt ab einem Auftragswert von 20.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und ab einem Auftragswert von 50.000 € für Bauaufträge. Das Gesetz gilt für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Soziale Kriterien
§ 4 Abs. 3 ThürVgG erlaubt grundsätzlich die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte:
„Ökologische und soziale Belange können auf allen Stufen des Vergabeverfahrens, namentlich bei der Definition des Auftragsgegenstands, dessen technischer Spezifikation, der Auswahl der Bieter, der Erteilung des Zuschlags und den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sind.“
Es wird in § 5 ThürVgG zusätzlich betont, dass soziale Belange bei der Definition des Auftragsgegenstands berücksichtigt werden können, solange die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.
Gesondert hervorgehoben wird in § 11 Abs. 2 ThürVgG, dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer-, und Dienstleistungen keine Waren beschafft werden sollen, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.
„(...) dürfen nur an solche Auftragnehmer vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach Absatz 1 gewonnen oder hergestellt worden sind. Hierzu sind von den Bietern entsprechende Nachweise oder Erklärungen zu verlangen.“
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben durch einen Auftragnehmer kann gem. § 18 ThürVgG durch eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % des Auftragswertes, die fristlose Kündigung und einen Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei Jahren sanktioniert werden.
Ökologische Kriterien
Nach § 6 ThürVgG ist die Anwendung von Umweltkriterien auch bei der technischen Spezifikation des Auftrags zulässig. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss nachgewiesen werden:
„(1) Bei der technischen Spezifikation eines Auftrags können Umwelteigenschaften und/oder Auswirkungen bestimmter Warengruppen oder Dienstleistungen auf die Umwelt festgelegt werden. (…)“
Das Gesetz geht in § 7 Abs. 5 ThürVgG zusätzlich auf das Thema Umweltmanagementzertifikate ein. In § 8 ThürVgG wird festgelegt, dass auch bei der Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot Umweltkriterien berücksichtigt werden können:
„(…) Die Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Zuschlagserteilung ist zulässig, wenn
1. die Umweltkriterien mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen,
2. die Umweltkriterien im Leistungsverzeichnis oder in der Bekanntmachung des Auftrags ausdrücklich genannt sind,
3. dem Auftraggeber durch die Festlegung des Kriteriums keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit eingeräumt wird und
4. alle Grundsätze des Unionsrechts, vor allem das Diskriminierungsverbot, gewahrt werden. (…)“
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Für die von den Auftragnehmern bei der Angebotsabgabe nach § 11 Abs. 2 ThürVgG abzugebende Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen werden zwei Formblätter zur Verfügung gestellt.
Formblatt Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Verwaltungsvorschriften
Am 28. Juni 2022 ist die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) vom 22. September 2021 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift enthält unter Punkt 11 (Seite 15/16) umfassende Hinweise zur Umsetzung des § 11 ThürVgG – ILO-Kernarbeitsnormen.
Link zur Verwaltungsvorschrift: Verwaltungsvorschrift als Dokument
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Baschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe „Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung“ (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Erfurt - Beschluss Einsatz von Recycling-Papier (1991)
Beschluss Einsatz von UWS- und Recycling-Papier in der Stadtverwaltung (1991)
Beschlusstext:
"Der Magistrat wird beauftragt, alle Möglichkeiten zum Einsatz von UWS-Papier zu prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung bis zum 28.02.1991 dem Rat der Stadt vorzulegen.
Wo der Einsatz von UWS-Papier nicht möglich ist, prüft der Magistrat die Möglichkeit des Einsatzes von Recycling-Papier, insbesondere bei Computer- und Kopierpapier.
Der Rat der Stadt Erfurt möchte mit dieser Entscheidung ein Zeichen setzen in der Erwartung, dass sich Verbraucher ähnlicher Größe, insbesondere die sich bildenden Landesverwaltungsstellen und andere Thüringer Kommunen, dieser Initiative anschließen."
Einwohnerzahl Erfurt: 215.000Kontakt zur Kommune Erfurt:
Eileen Eckel
Zentrale Beschaffung
Phone: 0361-6551132
Mail: zentrale.beschaffung@erfurt.deErfurt - Beschluss Öffentliches Beschaffungswesen – 100% Recyclingpapier (2016)
Beschluss Öffentliches Beschaffungswesen - Erfurter Stadtverwaltung steigt auf 100% Recyclingpapier um (2016)
Beschlusstext:
"01 Die Stadtverwaltung deckt ihren Bedarf an Drucker- und Kopierpapier künftig annähernd zu 100% mit Recyclingpapier. Es kommt jedoch nur Recyclingpapier mit dem "Blauen Engel" in Frage.
02 Die Umstellung ist praktikabel zu gestalten, vorhandene Reserven des konventionellen Papiers sind aufzubrauchen. Notwendige Nachbestellungen sind ab sofort dort als Recyclingpapier zu beschaffen, wo die jeweilige Druck- und Kopiertechnik vom Hersteller bereits für Recyclingpapier freigegeben ist. Dort, wo noch alte Druckertechnik im Einsatz ist, ist der Umstieg auf Recyclingpapier zeitlich an die Umrüstung der Druckertechnik gebunden {bspw. an Schulen).
03 Um den Umstieg auch wirtschaftlich zu gestalten, soll für den täglichen Gebrauch auf Recyclingpapier mit einem Weißgrad von 80 oder geringer zurückgegriffen werden, d. h. es soll nicht weißes Recyclingpapier zum Einsatz kommen.
04 Gleichzeitig sucht die Stadtverwaltung nach praktikablen Wegen, den Papierverbrauch in Summe zu reduzieren.
05 Der Umstieg auf annähernd 100% Recyclingpapier gilt für die gesamte Stadtverwaltung, alle Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Verantwortung und für die städtische Hausdruckerei.
06 Bei künftigen Aufträgen an Dritte besteht die Stadt Erfurt auf die ausschließliche Verwendung von Recyclingpapier. Dieser Umstieg ist ebenfalls praktikabel zu gestalten.
07 Diese Regelungen gelten nicht für das Stadtarchiv und sonstige Stellen der Stadtverwaltung, die mit der Archivierung von Dokumenten betraut sind. Diese Stellen sind der ISO-Norm 9706 verpflichtet und sind daher vom Umstieg auf Recyclingpapier ausgenommen."
Nach einer ersten Hausmitteilung zum Beschluss aus dem Jahr 2016 werden in regelmäßigen Abständen alle Mitarbeitenden der Verwaltung und der Schulen auf die Umsetzungspflicht des Ratsbeschlusses hingewiesen. Siehe dazu Rundschreiben vom März 2022.
Einwohnerzahl Erfurt: 215.000Kontakt zur Kommune Erfurt:
Eileen Eckel
Zentrale Beschaffung
Phone: 0361-6551132
Mail: zentrale.beschaffung@erfurt.deJena - Beschluss Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)
Beschluss Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2008)
Beschlusstext:
"1. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen sollen künftig nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten aus Asien, Afrika oder Lateinamerika ist dies durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.
2. Der Oberbürgermeister informiert umgehend die Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der Stadt Jena über diesen Beschluss. Er fordert die Eigenbetriebe, die ÜAG, die Technischen Werke und die Saale-Betreuungswerk gGmbH auf, ebenso zu verfahren.
3. Die Zeit bis Ende 2008 wird als Testphase für die Umsetzung genutzt. Der Beschluss tritt Anfang Januar 2009 endgültig in Kraft.
4. Der Oberbürgermeister berichtet alle 2 Jahre über die Umsetzung dieses Beschlusses.
(...)"
Einwohnerzahl Jena: 111.000Kontakt zur Kommune Jena:
Matthias Bettenhäuser
Büro des Oberbürgermeisters
Phone: 03641-492005
Mail: buero-ob@jena.deSaalfeld/Saale - Beschluss zur Agenda 2030 mit Handlungsfeld „Nachhaltige Beschaffung“ (2017)
Im Februar 2017 hat die Stadt Saalfeld/Saale einen Beschluss zur „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung“ gefasst.
Teil des Beschlusses war, der Fairtrade-Towns-Kampagne beizutreten – mit der Zertifizierung wird in 2022 gerechnet.
Mit dem Beschluss zur Agenda 2030 wurden außerdem weitere Handlungsfelder in den Blick genommen, unter anderem zum SDG 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen“:
- Faire nachhaltige Beschaffung in Kooperation mit dem Projekt „Thüringer Beschaffungsallianz – fair und nachhaltig“ und dem AK Faire und nachhaltige Beschaffung.
Daran knüpft der Punkt an, der ebenso Teil des Beschlusses zur Agenda 2030 ist, und zwar die Teilnahme am Projekt „Global Nachhaltige Kommune Thüringen“. Bis zum Jahr 2019 wurde im Rahmen dieses Projekts ein Handlungsprogramm mit sechs Themenfeldern erarbeitet, das der Stadtrat im März 2020 beschlossen hat.
Themenfeld 5 „Globale Verantwortung und Eine Welt“ nennt als Strategisches Ziel 1:
„Die Stadt Saalfeld/Saale ist im Jahr 2030 Fairtrade-Town und hat eine faire und nachhaltige Beschaffung im Verwaltungshandeln verankert.“
Als konkrete Ziele und Maßnahmen wurden festgelegt:
1. Einstellung eines/r Koordinator/-in für kommunale Entwicklungspolitik (KEPol)
Die Einstellung eines KEPol-Koordinators erfolgte im September 2019. Einer der Arbeitsschwerpunkte ist die Faire Beschaffung. Finanziell gefördert wird die Stelle durch Engagement Global gGmbH mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW).
2. Kommunale Beschaffung
Ziel: „Die kommunale Beschaffung und Vergabe der Stadt sowie ihrer Eigengesellschaften ist 2024 nachhaltig kooperativ organisiert und befördert regionale Kreisläufe. Ökologische und faire Kriterien werden angewandt und die städtische Vergaberichtlinie hat Vorbildfunktion für Unternehmen der Privatwirtschaft.“
Fortbildungen (u.a. zum Kompass Nachhaltigkeit), Bestandsaufnahmen sowie die Erarbeitung und Verabschiedung einer Vergaberichtlinie sind Maßnahmen, die sich bereits in der Umsetzung befinden.
[Beschlussvorlage zum Download]
Einwohnerzahl Saalfeld/Saale: 29.000Kontakt zur Kommune Saalfeld/Saale:
David Theobald
Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik
Phone: 03671 / 598-208
Mail: kepol@stadt-saalfeld.deWeimar - Beschluss Aktiv gegen Kinderarbeit (2006)
Beschluss Aktiv gegen Kinderarbeit (2006)
„Beschlusstext:
Bei Ausschreibungen der Stadt Weimar kommen nur noch Produkte oder Dienstleistungen in Betracht, zu deren Herstellung oder Erbringung keine Kinder ausgebeutet wurden.
Es kommen nur noch Produzenten oder Händler als Partner der Stadt in Betracht, die sich aktiv für einen Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit aussprechen und entsprechende Produkte ächten.
In Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellte Produkte weisen die entsprechende Unbedenklichkeit durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation (z.B. Transfair- oder Rugmark-Siegel) nach.
Vorstehende Punkte werden in die Vergabe-Praxis der Stadt ab sofort aufgenommen.“
Einwohnerzahl Weimar: 65.000Kontakt zur Kommune Weimar:
Ulrike-Lilly Kossmann
Phone: 03646-762298
Mail: agenda21@stadtweimar.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Bad Köstritz - Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung (2021)
Seit Dezember 2021 gilt in Bad Köstritz eine Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung – „Besondere Verfahrensweise im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffung in der Verwaltung der Stadt Bad Köstritz als Global Nachhaltige Kommune Thüringen“.
Ökologische und soziale Kriterien sind demnach bei folgenden Produktgruppen zu berücksichtigen:
- Papier, Papiererzeugnisse, Drucksachen
- Büromöbel
- Lebensmittel
- Saat- und Pflanzgut
- Arbeitsschutzkleidung für die Feuerwehr
Zu den Kriterien heißt es:
„Bei Direktkäufen und vor Aufforderung zu Angebotsabgabe ist daher zu prüfen, ob eine Beschaffung unter folgenden Kriterien möglich ist:
- ökologische Kriterien
- ILO-Kernarbeitsnormen
- Kriterien des Fairen Handels“
Abweichungen hiervor sind nur möglich, wenn es kein Produkt am Markt gibt oder die Teuerung der nachhaltigen Beschaffung gegenüber der konventionellen Beschaffung mehr als 10 % beträgt.
Bei Dienstleistungen sollen regionale Anbieter verstärkt beauftragt werden, indem Lebenszykluskosten bzw. die CO2-Belastung in den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.
Die Erstellung der Dienstanweisung erfolgte durch fachliche Unterstützung der SKEW – Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Abgestimmt wurde sie mit den verantwortlichen Beschaffern der Verwaltung.
[Dienstanweisung zum Download]
Einwohnerzahl Bad Köstritz: 3.400Kontakt zur Kommune Bad Köstritz:
Andreas Hartmann
Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik
Phone: 036605/88117
Mail: kepol.hartmann@stadt-bad-koestritz.deErfurt - Rundschreiben Recyclingpapier (2022)
Seit einem Stadtratsbeschluss von 2016 ist die Veraltung der Stadt Erfurt verpflichtet, den Bedarf an Papier „annähernd zu 100% mit Recyclingpapier“ zu decken.
Um die Umsetzung des Beschlusses zum verstärkten Einsatz von Recyclingpapier in der Stadtverwaltung Erfurt zu erleichtern, wurde in der Folge des Ratsbeschlusses eine Hausmitteilung an die Mitarbeitenden der Verwaltung und der Schulen geschickt.
Im März 2022 wurde erneut ein Rundschreiben an alle Ämter, Schulen und Eigenbetriebe erarbeitet, in dem eingangs auf die gesellschaftliche Verantwortung der Kommunen mit Blick auf die Agenda 2030 und SDG 12 „Nachhaltige Städte und Gemeinde“ Bezug genommen wird.
Das Rundschreiben greift besonders Punkt 7 des Ratsbeschlusses auf:
„07 Diese Regelungen gelten nicht für das Stadtarchiv und sonstige Stellen der Stadtverwaltung, die mit der Archivierung von Dokumenten betraut sind. Diese Stellen sind der ISO-Norm 9706 verpflichtet und sind daher vom Umstieg auf Recyclingpapier ausgenommen.“
Es wird ausgeführt:
„Ausnahmeregelungen bei der Papierauswahl gibt es […] nur für Dokumente, die vom Archiv als dauerhaft aufbewahrungswürdig bewertet wurden und aus rechtlichen, politischen, kulturellen und historischen Gründen ständig aufbewahrt werden müssen.“
Dazu legt das Rundschreiben explizit fest, in welchen Ämtern und für welche Dokumente von der Pflicht abgewichen werden darf, Recyclingpapier zu nutzen.
[Rundschreiben zum Download]
Einwohnerzahl Erfurt: 215.000Kontakt zur Kommune Erfurt:
Eileen Eckel
Zentrale Beschaffung
Phone: 0361-6551132
Mail: zentrale.beschaffung@erfurt.deGotha - Video „Nachhaltige Beschaffung in Gotha“ (2020)
Die thüringische Stadt Gotha kann seit vielen Jahren auf ihr bürgerschaftliches Engagement zählen. Vor allem in Fragen des Fairen Handels hat sich die Stadt einen Namen gemacht. Als Fairtrade-Town konnte sie sich 2019 beim Hauptstadtwettbewerb des Fairen Handels mit einem Sonderpreis unter den Gewinnerkommunen einreihen.
Ein Video der Reihe „Aus den Kommunen“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) zeigt die vielfältigen Aktivitäten der Stadt. Es werden Schritte und Maßnahmen vorgestellt, wie nach und nach Nachhaltigkeitsaspekte in die Beschaffung einfließen.Das Video kann hier angeschaut werden.
Aufgegriffen werden die Themen Arbeitskleidung, Kaffee, Büromaterial und Papier sowie die Einsparpotenziale bei Energie und Papier.
Einwohnerzahl Gotha: 45.000Kontakt zur Kommune Gotha:
Frau Meyfarth
SB Nachhaltigkeit
Phone: 03621222133
Mail: a.meyfarth@gotha.deJena - Dienstanweisung zur Beschaffung mit Vorgaben zur Nachhaltigkeit (2021)
Seit Dezember 2021 gilt in der Stadt Jena eine neue Dienstanweisung zur Beschaffung.
Darin legt der Abschnitt „1.5 Nachhaltige Beschaffung“ ausführlich fest, welche Regelungen und Vorgaben zur Nachhaltigkeit zu beachten sind.
Falls eine Beschaffung tatsächlich zwingend notwendig ist, sind unter anderen Folge- und Lebenszykluskosten und umweltfreundliche und sozialverträglich hergestellte Produkte mit einzubeziehen.
Unter „1.5.2 Soziale Aspekte“ wird dazu ausdrücklich die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen genannt. „Für den Nachweis des Bieters zur Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnorm sowie der Einhaltung des Mindestlohngesetzes sind ab einem Auftragswert von 20.000 € entsprechende Formblätter … vor der Zuschlagserteilung zu unterzeichnen.“
Für ökologische und soziale Nachhaltigkeit werden Hinweis zur Verankerung der jeweiligen Kriterien in den Eignungskriterien (etwa EMAS-Zertifizierung als Umweltmanagement-System), der Leistungsbeschreibung (als Mindestanforderungen) oder den Zuschlagskriterien gegeben.
Als Beleg für die Einhaltung der Mindestkriterien kann der Nachweis durch Umwelt- bzw. Gütezeichen z.B.
- Blauer Engel, europäische Blume, Fairtrade, FSC/PEFC oder gleichwertig
erfolgen. Es wird eine allgemeine Definition wiedergegeben, was rechtlich als Gütezeichen gelten kann.
Zur Formulierung der Vergabeunterlagen wird außerdem festgelegt: „Der Titel, der Betreff oder die Beschreibung der Vergabe soll ein Signal enthalten, dass ein besonderer Wert auf eine nachhaltige Beschaffung gelegt wird. Durch entsprechende Begriffe (im Bekanntmachungstext oder dem Betreff der Vergabe […] sollen die Unternehmen angeregt werden, verstärkt innovative, ökologische und fair gehandelte Produkte bzw. Verfahren anzubieten bzw. zu berücksichtigen.“
[Dienstanweisung zum Download]
Einwohnerzahl Jena: 111.000Kontakt zur Kommune Jena:
Alina Neugebauer
Lokale Agenda/Nachhaltigkeit
Phone: 03641-49 5206
Mail: alina.sophie.neugebauer@jena.de