Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Aktendeckel und Umlaufmappen

CPV-Code
22852100-8

Beispiele aus der Beschaffungspraxis

Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.

Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.

  • Hamburg - Rahmenvertrag über div. Bürobedarf, Papierprodukte, Toner und Batterien (2019)

    Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Jahr 2019 in einem offenen EU-weiten Verfahren eine Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen, Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tinte & Toner (in drei Losen) durchgeführt.

    Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre mit jeweils zwei Verlängerungsoptionen um ein Jahr.

    Los 1 (Bürobedarf) enthält neben konventionellen Produkten des Bürobedarfs einen sog. „Grünen Warenkorb“, bestehend aus besonders umweltfreundlichen Produkten. Insgesamt enthält der Grüne Warenkorb ca. 180 Produkte und wurde damit gegenüber der vorherigen Rahmenvereinbarung (aus dem Jahr 2015) deutlich ausgeweitet. Anhaltspunkte für die Umweltfreundlichkeit bzw. Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte sind die zur Herstellung des Produkts verwendeten Materialien sowie die Ersetzbarkeit einzelner Komponenten, Nachfüllbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte am Ende ihres Lebenszyklus. In der Kategorie „Briefumschläge und Versandtaschen“ heißt es im Leistungsverzeichnis beispielsweise:

    „Alle angebotenen Produkte dieser Kategorie aus dem Abschnitt Grüner Warenkorb müssen zwingend aus Recycling-Material, z.B. 100% Altpapier, bestehen. Bestenfalls erfüllen sie die Kriterien des Umweltzeichens ‚Blauer Engel‘ für Recyclingpapier, RAL-UZ 14a, oder des Umweltzeichens ‚EU Ecolabel‘ (Euroblume) für Kopierpapier und grafisches Papier, Beschluss 2011/333/EU.“

    Im Los 2 (Batterien) wurden wieder aufladbare Batterien (Akkus) neu ins Sortiment aufgenommen. Alle leeren Batterien und Akkus werden über den Auftragnehmer fachgerecht entsorgt.

    Für alle Tonerkartuschen (Los 3 – Tinten- und Tonerkartuschen) sind die durch den Blauen Engel mit RAL-UZ 55 vorgegebenen Werte hinsichtlich der Freisetzung von TVOC (Gesamtheit der flüchtigen organischen Verbindungen) einzuhalten. Analog hierzu gelten für Neu-Kartuschen, die nicht wiederaufbereitet sind, die Grenzwerte gemäß RAL-UZ 122.

    Die Tinten- und Tonerkartuschen sind als Original- und Alternativprodukt im Rahmenvertrag enthalten.

    Zusätzliche Kriterien zur Verpackung

    Verpackungen sind unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Verpackung soll grundsätzlich aus umweltfreundlichen Materialien/Recyclingmaterial verwendet werden (Karton, Pappe, 100% Altpapier). PVC ist nicht zulässig. Sofern Folien verwendet werden, müssen diese ausschließlich aus transparentem PE (Polyethylen) bestehen. Es dürfen keine zellstoffhaltigen Verpackungen verwendet werden, deren Rohstoff aus tropischen Regenwäldern bzw. Urwäldern stammt oder durch illegalen Einschlag gewonnen wurde.

    Weitere Anforderungen zur Umweltverträglichkeit können dem Technischen Leistungsverzeichnis (s.u.) entnommen werden.

    Seit Anfang 2016 gibt es in Hamburg den „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung“ (Umweltleitfaden – herausgegeben von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der im Mai 2019 aktualisiert wurde. Mit der Formulierung von konkreten Umweltkriterien für Lieferungen und Dienstleistungen sowie weiterführenden Informationen stellt der Umweltleitfaden eine wichtige Handlungs- und Auslegungshilfe für die gesetzliche Vorgabe des § 3b Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zur umweltverträglichen Beschaffung dar. Der Umweltleitfaden ist bei allen Beschaffungen von Lieferungen und Leistungen ab 1.000 Euro zu beachten, darunter (d.h. beim Direktkauf nach § 14 UVgO) wird die Anwendung des Leitfadens empfohlen.

    Das Auftragsvolumen des Rahmenvertrags liegt bei: 2.195.000 Euro für Los 1, 72.000 Euro für Los 2 und 3.772.000 Euro für Los 3. Abrufberechtigt sind ca. 2.000 Dienststellen.

    [Leistungsverzeichnis zum Download]


    Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000

    Kontakt:

    Mascha Gieseke-Menny
    Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
    Phone: 040-428-23-2769
    Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de

    Inga Stolle
    Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg)
    Phone: 040 428 23-1387
    Mail: inga.stolle@fb.hamburg.de


Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.

Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.

Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

Firma
Ansprechpartner
Gütezeichen für dieses Produkt
Roswitha Sandwieser
Telefon: 0043 2752 50050-603, E-Mail: roswitha.sandwieser@gugler.at
Alexander Dill/Florian Bloemen
Telefon: 0049 9369 905 100, E-Mail: info@memo.de
Eva Wagner
Telefon: 0049 6222 3072811, E-Mail: eva.wagner@sonnendruck.com
Wolfgang Frey
Telefon: 08458 3281-13, E-Mail: info@wekre.de

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Wie integriere ich Nachhaltigkeit in meinen Beschaffungsprozess?

Nachhaltige Beschaffung kann Ihnen helfen, Ihren Einkauf kostensparend, lösungsorientiert und energie- sowie ressourceneffizient zu gestalten.

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Wie funktionieren Nachhaltigkeitsstandards?

Nachhaltigkeitsstandards legen soziale und ökologische Praktiken fest, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen.

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