Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Hamburg

Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.

  • Landesvergabegesetze und Verordnungen

  • Ratsbeschlüsse in Kommunen

    • Hamburg - Senatsbeschluss Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung (2019)

      Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung 2016 bzw. 2019

      Der Senat beschließt am 19.01.2016 die verbindliche Einführung des "Leitfadens für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg (Umweltleitfaden)".

      Der Senat empfiehlt den öffentlichen Unternehmen Hamburgs die Anwendung des Umweltleitfadens.

      Die Behörde für Umwelt und Energie wird darin beauftragt, die Anwendung des Umweltleitfadens für Ende 2017 zu evaluieren und dem Senat zu berichten.

      In Ergänzung zum Senatsbeschluss vom 9.12.2008 wird beschlossen, dass nunmehr auch Recyclingpapier der Weißegrade 90 und 100 eingesetzt werden kann.

      Dokument Niederschrift 2016

      Der Umweltleitfaden wurde 2019 an den Stand der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien angepasst.

      Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung 2019


      Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000

      Kontakt zur Kommune Hamburg:

      Kirsten Schütt
      Referentin umweltverträgliche Beschaffung – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirschaft (BUKEA)
      Phone: 040 / 428 40-2577
      Mail: Kirsten.Schuett@bukea.hamburg.de


    • Hamburg - Senatsbeschluss PVC (1999)

      Auszug aus "Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung" 2019 (Seite 160):

      Unter Punkt 4.19.3 heißt es

      „PVC-Beschluss vom 20. 4. 1999 (Drs. 16 / 2389): Der Senat hat am 20. 4. 1999 aufgrund der Drucksache Nr. 99/0356 zum Bürgerschaftlichen Ersuchen (Drs. Nr. 16/277) für den Bereich der öffentlichen Baumaßnahmen der FHH beschlossen:

      a)    die Verwendung von PVC-Erzeugnissen für die folgenden Produktgruppen weiterhin zu unterbinden:
      •     Dichtungsbahnen,
      •     Trinkwasserrohre,
      •     sonstige Materialien für den Innenausbau wie Leisten, Beschläge, Beschichtungen, Tapeten

      b)    die Substitution von PVC-Fenstern durch Holzfenster zu empfehlen, wenn die regelmäßige Wartung und Pflege dieses Bauteils durch die Bedarfsträger bzw. Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt wird.

      Für die folgenden PVC-Produktgruppen bestehen bisher keine Verwendungseinschränkungen bzw. -verbote:
      •     Fenster
      •     Bodenbeläge
      •     Kabel / Leitungen
      •     Hausabflussleitungen, Entwässerungsrohre.“


      Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000

      Kontakt zur Kommune Hamburg:

      Referat Umwelt und Wirtschaft (Hamburg)
      Umweltverträgliche Beschaffung
      Phone: 040 / 428-40-2403
      Mail: umweltleitfaden@bukea.hamburg.de


    • Hamburg - Staatsrätebeschluss Verwendung Fairtrade Kaffee (2017)

      Information zum Beschluss des Staatsrätekollegiums der Freien und Hansestadt Hamburg am 10. April 2017

      Verwendung von Fair Trade Kaffee für Besprechungen und Veranstaltungen aus dienstlichem Anlass

      Das Staatsrätekollegium hat zugestimmt

      • in der Kernverwaltung* ausschließlich Fair Trade Kaffee für Besprechungen und Veranstaltungen aus dienstlichem Anlass zu beschaffen sowie
      • den Öffentlichen Unternehmen die Verwendung von Fair Trade Kaffee zu empfehlen.

      * Die Kernverwaltung umfasst die Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Landesbetriebe


      Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000

      Kontakt zur Kommune Hamburg:

      Luise Rauchhaupt
      Referat Beschaffung und Vergabe Z12, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
      Phone: 040-42800 1421
      Mail: luise.rauchhaupt@justiz.hamburg.de


    • Hamburg - Staatsrätebeschluss Verwendung Recyclingpapier (2017)

      Information zum Beschluss des Staatsrätekollegiums der Freien und Hansestadt Hamburg am 10. April 2017

      Verwendung von Recyclingpapier

      Das Staatsrätekollegium hat zugestimmt, dass

      • die Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetriebe und Sondervermögen verpflichtet werden, ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden,
      • mit der nächsten Ausschreibung ausschließlich Recyclingpapier verschiedener Grammaturen mit dem Umweltzeichen 'Blauer Engel' (RAL-UZ 14) ausgeschrieben wird,
      • den Staatlichen Hochschulen sowie den Öffentlichen Unternehmen die Verwendung von Recyclingpapier empfohlen wird,
      • der 'Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung' (Umweltleitfaden) entsprechend angepasst wird.


      Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000

      Kontakt zur Kommune Hamburg:

      Mascha Gieseke-Menny
      Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
      Phone: 040-428-23-2769
      Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de

      Referat Umwelt und Wirtschaft (Hamburg)
      Umweltverträgliche Beschaffung
      Phone: 040 / 428-40-2403
      Mail: umweltleitfaden@bukea.hamburg.de


  • Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente

    • Hamburg - Leitfaden umweltverträgliche Beschaffung (2019)

      In § 3b Abs. 1 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) ist das Ziel festgelegt, dass Auftraggeber im Rahmen der Beschaffung dafür sorgen, dass bei Erstellung, Lieferung, Nutzung und Entsorgung der zu beschaffenden Gegenstände oder Leistungen negative Umweltauswirkungen vermieden werden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.

      Der Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung wurde mit der Senatsdrucksache 2016/00140 für die Kernverwaltung verbindlich eingeführt. Dieser Leitfaden hilft dabei, die ökologischen Vorgaben des § 3b HmbVgG im Rahmen von Auftragsvergaben zu berücksichtigen. Er richtet sich an öffentliche Auftraggeber.

      Soziale Kriterien werden bei Produkten angegeben, für die die ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (EVB-ILO) anzuwenden ist. Der Vordruck zur EVB-ILO wird in diesen Fällen zum notwendigen Vertragsbestandteil.

      Für die Auftragsvergabe von Bauleistungen wurde der Umweltleitfaden auch in das Bauvergaberecht von Hamburg eingeführt mit der Maßgabe, seine Vorgaben so weit wie möglich zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass sich die im Umweltleitfaden zitierten Wertgrenzen ausschließlich auf Vergaben öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge beziehen.

      Die allgemeinen Umweltkriterien im Kapitel 3 gelten auch für Produkte, die nicht explizit im Umweltleitfaden genannt sind, die Liste dort ist nicht abschließend.

      Der Leitfaden (174 Seiten) wird kontinuierlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellste Version finden Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg: https://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/ oder hier als PDF „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2019“.

      Eine Kurzfassung (15 Seiten) ist hier verfügbar.


      Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000

      Kontakt zur Kommune Hamburg:

      Mascha Gieseke-Menny
      Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
      Phone: 040-428-23-2769
      Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de

      Referat Umwelt und Wirtschaft (Hamburg)
      Umweltverträgliche Beschaffung
      Phone: 040 / 428-40-2403
      Mail: umweltleitfaden@bukea.hamburg.de