Sachsen-Anhalt
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Sachsen-Anhalt für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 22.8.2023
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben die öffentlichen Auftraggeber in Sachsen-Anhalt die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Unterhalb der Schwellenwerte gelten für das Land und die Kommunen gem. § 1 Abs. 2 S. 1 VergG LSA die Vorschriften des ersten Abschnitts der VOL/A für Liefer- und Dienstleistungen und die Vorschriften des ersten Abschnitts der VOB/A für Bauleistungen.
Die Vorgabe gilt für Landesbehörden und Kommunen gleichermaßen.
Landesvergabegesetz
Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) vom 7.12.2022 (GVBl. LSA 2022, S. 367)
Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt für Bauaufträge ab einem Auftragswert von 120.000 € und Aufträge über Dienst- und Lieferleistungen ab einem Auftragswert von 40.000 € (jeweils netto). Das Gesetz gilt für das Land, die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für juristische Personen des Privatrechts, die die Voraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB erfüllen, gilt das Gesetz entsprechend.
Mindestlohn: Öffentliche Aufträge dürfen nach dem TVerG LSA nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen bei der Auftragsausführung das Mindeststundenentgelt zu gewähren, das mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist oder das nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt. Ansonsten ist ein vergabespezifisches Mindestentgelt zu zahlen, das sich an der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder orientiert.
Soziale und ökologische Kriterien
§ 5 Abs. 1 LTVerG ermächtigt öffentliche Auftraggeber, im Vergabeverfahren zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen, die Aspekte der Qualität, Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben.
Soziale Aspekte können dabei sein
- die Beschäftigung von Auszubildenden,
- qualitative Maßnahmen zur Familienförderung,
- die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und
- eine geringe Anzahl sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse.
§ 5 Abs. 3 LTVerG erlaubt insbesondere die Berücksichtigung der Energieeffizienz. Bei der technischen Spezifikation eines öffentlichen Auftrags können gem. § 5 Abs. 4 LTVerG ferner Umwelteigenschaften und Auswirkungen bestimmter Warengruppen oder Dienstleistungen auf die Umwelt festgelegt werden. Hierzu können geeignete Spezifikationen verwendet werden, die in Umweltgütezeichen definiert sind. Außerdem können Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des Bieters gestellt werden. Diese können bei umweltrelevanten öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen in der Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen bestehen, die bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen. Zum Nachweis dafür, dass der Bieter bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt, kann der öffentliche Auftraggeber die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen verlangen.
§ 13 LTVerG enthält eine ferner eine Pflicht der ausschreibenden Stelle darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor, die unmittelbaren Bezug zu Nachhaltigkeitskriterien haben.
Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
Es liegen keine Verwaltungsvorschriften vor.
Diese Produkte/Produktgruppen gelten in Sachsen-Anhalt als sensibel:
§ 13 Abs. 2 LTVerG ermächtigt die Landesregierung im Wege einer Verordnung sensible Produkte zu bestimmen. Dies ist bisher nicht erfolgt. Zur Vorgängerregelung in § 12 LVG LSA wurden folgende Produkte als sensibel eingestuft:
- Bekleidung, zum Beispiel Arbeitsbekleidung, Uniformen;
- Stoffe und Textilwaren, zum Beispiel Vorhangstoffe, Teppiche;
- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle;
- Spielwaren;
- Naturkautschuk-Produkte, wie zum Beispiel Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen;
- Lederwaren;
- Produkte aus Holz;
- Natursteine;
- Agrarprodukte, zum Beispiel Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft
Sonstige Regelungen
Es liegen keine Informationen vor.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Beschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe „Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung“ (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Halle (Saale) - Umsetzung Stadtratsbeschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit (2010)
Zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses der Stadt Halle (Saale) gegen ausbeuterische Kinderarbeit aus 2007 wurden in 2010 die allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt bei gefährdeten Warengruppen ergänzt.
... "(1) Der Auftragnehmer und seine Unterauftragnehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gemäß der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 18. Juni 1998 einzuhalten. Dies gilt insbesondere für:
• die Abschaffung der ausbeuterischen Kinderarbeit.(2) Auftragnehmer und Unterauftragnehmer sind insbesondere verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die entsprechenden Kernarbeitsnormen der IAO in nationales Recht umgesetzt worden sind; bei den Kernarbeitsnormen handelt es sich um die Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr. 138 und Nr. 182. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften des Landes, in dem der Auftragnehmer oder seine Unterauftragnehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, so sind Auftragnehmer und Unterauftragnehmer verpflichtet, die innerstaatlichen Vorschriften mit gleicher Zielsetzung wie die betreffende Kernarbeitsnorm einzuhalten.
(3) Bei Sachlieferungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche Waren zu liefern, bei deren Herstellung die in Absatz 1 erwähnten Rechte und Prinzipien sowie die in Absatz 2 erwähnten Vorschriften eingehalten wurden. Herstellung in diesem Sinne umfasst die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung und alle folgenden Be- und Verarbeitungen. Wesentlich ist eine Be- und Verarbeitung dann, wenn sie nach dem Zollrecht der EU den Ursprung der Ware in dem betreffenden Land begründet. Entsprechende Nachweise sind über geeignete Gütesiegel, Label oder Zertifikate zu erbringen."...
Einwohnerzahl Halle (Saale): 238.000Kontakt zur Kommune Halle (Saale):
Oliver Paulsen
Referent für Grundsatzangelegenheiten
Phone: 0345-221-4006
Mail: oliver.paulsen@halle.deMagdeburg - Aufnahme besonderer Vertragsbedingungen bei Vergaben (2007)
Bei Ausschreibungen der Landeshauptstadt Magdeburg finden seit 2007 nur Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden.
Einwohnerzahl Magdeburg: 236.000Kontakt zur Kommune Magdeburg:
Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung – Stabsstelle Klima
Mail: Klimaschutz@stadt.magdeburg.deMagdeburg - Beschlussvorlage Richtlinie soziale und ökologische Kriterien (2012)
Bei Auftragsvergaben durch die Landeshauptstadt Magdeburg werden - soweit rechtlich zulässig - soziale und ökologische Kriterien bzw. Anforderungen berücksichtigt.
Auszug: "Um die Umsetzung sozialer und ökologischer Kriterien in der kommunalen Beschaffung der Stadt Magdeburg zu vereinfachen, wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet. Im Vorfeld wurden alle Ämter und Fachbereiche einschließlich der Eigenbetriebe in die Erarbeitung mit einbezogen. Es wird beabsichtigt, Schulungen durchzuführen sowie den Mitarbeitenden regelmäßig aktuelle Informationen zu ökologischen und sozialen Kriterien zur Verfügung zu stellen."
Einwohnerzahl Magdeburg: 236.000Kontakt zur Kommune Magdeburg:
Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung – Stabsstelle Klima
Mail: Klimaschutz@stadt.magdeburg.de
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Halle (Saale) - Handlungsanleitung ressourcenschonende Beschaffung (2017)
Mit der Handlungsanleitung zur ressourcenschonenden Beschaffung soll innerhalb der Stadtverwaltung Halle (Saale) die Ressourceneffizienz gesteigert werden. In der Anleitung wird auf Kriterien, Labels und Zertifizierungen zu Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit der Geräte (bezogen auf Herstellung, Betrieb und Entsorgung) hingewiesen. Ebenso dient die erarbeitete Handlungsanleitung als Grundlage zur Formulierung von Ausschreibungskriterien und zur Angebotsbewertung.
Handlungsanleitung als Dokument
Einwohnerzahl Halle (Saale): 238.000Kontakt zur Kommune Halle (Saale):
Oliver Paulsen
Referent für Grundsatzangelegenheiten
Phone: 0345-221-4006
Mail: oliver.paulsen@halle.deMagdeburg - Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei Vergaben (2014)
Bei Beschaffungen der Landeshauptstadt Magdeburg werden die ILO-Kernarbeitsnormen bei bestimmten Warengruppen (z.B. Arbeits- und Sportbekleidung, Agrarprodukte, Natursteine) berücksichtigt und die Einhaltung über eine Bietererklärung abgesichert.
Einwohnerzahl Magdeburg: 236.000Kontakt zur Kommune Magdeburg:
Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung – Stabsstelle Klima
Mail: Klimaschutz@stadt.magdeburg.deMagdeburg - Kriterienkatalog zur Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern für den Bürobereich (2012)
Um die Umsetzung sozialer und ökologischer Kriterien in der kommunalen Beschaffung der Landeshauptstadt Magdeburg zu vereinfachen, wurde ein Kriterienkatalog zur Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern für den Bürobereich erarbeitet.
Ausgangspunkt für die Erarbeitung der Beschaffungskriterien und Begleitinformationen für ausgewählte Produktgruppen sind Vergabegrundlagen für Umweltzeichen.
Im Vorfeld wurden alle Ämter und Fachbereiche einschließlich der Eigenbetriebe in die Erarbeitung mit einbezogen. Es wird beabsichtigt, Schulungen durchzuführen sowie den Mitarbeitenden reglemäßig aktuelle Informationen zu ökologischen und sozialen Kriterien zur Verfügung zu stellen.
Der Kriterienkatalog umfasst die Kategorien Büromaterial, Büroausstattung, Reinigung und Sanitär, Teeküche und Bürogeräte.
Einwohnerzahl Magdeburg: 236.000Kontakt zur Kommune Magdeburg:
Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung – Stabsstelle Klima
Mail: Klimaschutz@stadt.magdeburg.de