Büroklammern
- CPV-Code
- 30197220-4
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Bremen - Erweiterter Rahmenvertrag für Bürobedarf mit Nachhaltigkeitskriterien (2020)
Das Einkaufs- und Vergabezentrum (EVZ) der Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt) – ist die zentrale Beschaffungsstelle der Freien Hansestadt Bremen für Liefer- und Dienstleistungen. Vom EVZ wurde im Jahr 2020 ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial ausgeschrieben. Es handelte sich um ein EU-weites Verfahren.
Der Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromaterial läuft seit 1.4.2021. Enddatum ist der 30.3.2023, mit der Option, zweimalig den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 30.3.2025 zu verlängern, wenn nicht sechs Monate vor Vertragsablauf der Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortführung schriftlich widerspricht.
Es wurden ökologische Mindestanforderungen für alle Sortimente festgeschrieben.
Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung wurden zahlreiche Anforderungen angegeben, die mindestens erfüllt werden müssen. Dabei wurde besonderer Wert auf die eingesetzten Materialien und die Funktionalität gelegt. Zusätzlich wurde auf die Nachfüllbarkeit und die Vermeidung von unnötigen Verpackungsmaterialien geachtet.
Gegenüber dem vorherigen Verfahren von 2017 wurden mehr Produkte mit Nachhaltigkeitskriterien in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
In der Leistungsbeschreibung sind u.a. folgende Anforderungen formuliert:
Allgemeine ökologische Anforderungen an Büromaterialien
Anforderungen an Kunststoffe: Recycling-Kunststoffe sollen die Kriterien des „Blauer Engel“ für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) erfüllen.
Anforderungen an Metalle: Die Metalle Eisen, Stahl und Magnesium dürfen eingesetzt werden. Die Oberflächen eingesetzter Metalle dürfen poliert, pulverlackbeschichtet, gebürstet und geschliffen werden. Bei einem Einsatz von Aluminium müssen mindestens 30 Massen-% Sekundäraluminium verwendet werden.Ökologische Anforderungen an Büromaterialien aus Recyclingpapier
Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Recyclingpapiere (DE-UZ 14a) und Fertigerzeugnisse aus Recyclingpapier (DE-UZ 14b).Ökologische Anforderungen für Recyclingkarton, Büro- und Ordnungsmittel
Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Recyclingkarton (DE-UZ 56).Ökologische Anforderungen an Produkte aus Recycling-Kunststoffen
Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a).Ökologische Anforderungen an Locher, Heftgeräte, Hand- und Tischabroller
Hier muss eine Garantie von mindestens 5 Jahren gewährleistet werden. Sie müssen außerdem zu Recycling- und Reparaturzwecken leicht zerlegbar sein.Ökologische Anforderungen an Klammern
Die angebotenen Klammern müssen aus reinem Stahl bestehen. Als Oberflächenschutz ist nur Verzinken zulässig. Eine Ummantelung mit Kunststoff etc. als Oberflächenschutz ist nicht zulässig.Ökologische Anforderungen an Schreiber
Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 200). Alternativ dazu werden weitere Kriterien formuliert. Nachfüllbarkeit ist zwingend.Anforderungen an Produkte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft
Nachweis einer nachhaltigen Holzbewirtschaftung, z.B. FSC-Zertifikat oder gleichwertigDas Produktportfolio des Rahmenvertrags ändert sich häufig. Beispielsweise werden neue nachhaltigere Produkte angeboten und gezeigt. Dann wird geprüft, ob es sinnvoll ist, diese aufzunehmen. Auch werden Produkte, die es nicht mehr gibt, herausgenommen oder ausgetauscht.
Es gibt allgemein immer mehr nachhaltigere Varianten zu den „herkömmlichen“ Produkten. Diese sind nicht immer teurer. Viele Hersteller bieten nachhaltige Alternativen an.
In der Vorbereitung der Ausschreibung wurden folgende Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes (UBA) verwendet:
- UBA-Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen
- UBA-Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkarton
- UBA-Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Schreibgeräte und Stempel
Zum Download:
Einwohnerzahl Bremen: 569.000Kontakt:
Carsten Schulz
Immobilien Bremen – Einkaufs- und Vergabezentrum
Phone: 0421-361 76740
Mail: einkauf@immobilien.bremen.deChristina Gronau
Immobilien Bremen – Einkaufs- und Vergabezentrum
Phone: 0421 361 57074
Mail: christina.gronau@immobilien.bremen.deBremen - Rahmenvertrag für Bürobedarf (2017)
Das Einkaufs- und Vergabezentrum (EVZ) der Immobilien Bremen AöR ist die zentrale Beschaffungsstelle der Freien Hansestadt Bremen für Liefer- und Dienstleistungen. Vom EVZ wurde für 2017 ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Bürobedarf für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen ausgeschrieben.
Die Ausschreibung umfasst 16 Sortimente. Es werden ökologische Mindestanforderungen für alle Sortimente festgeschrieben.
"2. Ökologische Mindestanforderungen
(...) Bei der Ausschreibung für Büromaterial wird besonderer Wert auf die eingesetzten Materialien und die Funktionalität gelegt. Zusätzlich sehen wir in der Nachfüllbarkeit und der Vermeidung von unnötigen Verpackungsmaterialien einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung. Die folgenden ökologischen Anforderungen an die Büromaterialien sehen vor, dass die Produkte keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zeigen, solide, langlebig und möglichst umweltfreundlich in der Produktion und Entsorgung sind."
Unter Punkt 2.1 werden "Allgemeine ökologische Anforderungen an Büromaterialien" für alle 16 Sortimente festgelegt. Die folgenden Punkte werden ausgeführt:
- Anforderungen zum Ausschluss von Gefahrstoffen
- Anforderungen an Kunststoffe
- Anforderungen an Metalle
- Verpackungen
Für Sortiment 3 - Locher, Heftgeräte werden folgende ökologischen Anforderungen gestellt:
"(...) Zu 2.6 Ökologische Anforderungen an Locher, Heftgeräte, Hand- und Tischabroller
Für die angebotenen Locher, Heftgeräte, Hand- und Tischabroller wird eine Garantie von mindestens 5 Jahren gewährleistet. Die Hefter, Locher, Hand- und Tischabroller sind so beschaffen, dass sie zu Recycling- und Reparaturzwecken leicht zerlegbar sind. Im Kunststoff werden keine Gefahrstoffe (Schwermetalle, krebserzeugenden Stoffe, halogenorganischen Verbindungen, etc.; s. o.) eingesetzt. Der Hebel der Lochers ist aus Ganzmetall, das entweder poliert, pulverlackbeschichtet, gebürstet oder geschliffen wurde. Die Lochpfeife besteht aus hochwertigem, rostfreiem, geartetem Edelstahl."
"Zu 2.7 Ökologische Anforderungen an Klammern (Heftklammern, Büroklammern, Briefklammern)
Die angebotenen Klammern müssen aus 100% reinem Stahl bestehen. Als Oberflächenschutz ist nur Verzinken zulässig. Eine evtl. Ummantelung mit Kunststoff etc. als Oberflächenschutz ist nicht zulässig.
Etwaiges Verpackungsmaterial besteht aus Recyclingkarton."
Für Sortiment 6 - Klebstoffe und Verpackung werden folgende ökologischen Anforderungen gestellt:
"Zu 2.5 Ökologische Anforderungen an Kleber
Alle angebotenen Klebstoffe (d. h. Kleber, Klebestifte, Kleberoller) -mit Ausnahme von Kraftkleber- und deren Gebinde haben die folgenden Kriterien zu erfüllen. Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis erbringen, dass die von ihm angebotenen Produkte diese ökologischen Anforderungen erfüllen (z. B. ein Siegel oder Zertifikat einer unabhängigen Organisation, das technische Dossier des Herstellers oder den Testbericht einer anerkannten Prüfstelle) gleichwertige Nachweise werden akzeptiert.
Die Anforderungen betreffen im Einzelnen:
Anforderungen an den Klebstoff
- Der Klebstoff ist frei von Lösungsmitteln.
- Eingesetzte Konservierungsstoffe müssen auch für den Einsatz in kosmetischen Produkten zugelassen sein.
- Der Klebstoff ist mit Wasser auswaschbar.
- Der Klebstoff darf gemäß EG-Richtlinie 67/548/EWG nicht kennzeichnungspflichtig sein, d. h. gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe sind ausgeschlossen.
- Halogenierte organische Verbindungen dürfen weder zur Herstellung eingesetzt werden, noch im Produkt enthalten sein.
Anforderungen an die verwendeten Materialien für die Gebinde
- Das Gewichtsverhältnis von Nettoinhalt und Verpackung (Gebinde) beträgt mindestens 1:1.
- Gilt für (Verstreicher-)Flaschen, Tuben, Nachfüllkassetten oder ähnliche, Klebstoff enthaltende Gebinde: Der Schaft und die Kappe des Klebers bestehen aus Recycling-Kunststoffen, Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE) oder aus einer Mischung dieser Kunststoffe (aus Recycling, nachwachsenden Rohstoffen, PP oder PE).
- Im Kunststoff werden keine Gefahrstoffe (Schwermetalle, krebserzeugenden Stoffe, Weichmacher etc.) eingesetzt (s. o.).
- Aluminiumtuben werden ausgeschlossen.
Anforderungen an die Verpackung
Etwaiges Verpackungsmaterial besteht aus Recyclingkarton."
Für Sortiment 8 - Schreibgeräte werden folgende ökologischen Anforderungen gestellt:
"Zu 2.8 Ökologische Anforderungen an Schreiber (z.B. Tintenschreiber,Faserschreiber)
Als Farbtinten dürfen nur Tinten, die ohne Verwendung von Konservierungs-, Duft- und Gefahrstoffen (Schwermetalle, krebserzeugende Stoffe, etc.) hergestellt wurden, eingesetzt werden. Wasserlösliche Tinte (non permanent) muss aus Textilien auswaschbar sein. Schaft und Kappe der Stifte aus sortenreinen Kunststoffen (PP oder PE) oder aus Bio-Kunststoffen bzw. Recyclingkunststoffen.
Als Lösungsmittel für Tinte auf Basis organischer Lösungsmittel (permanent) werden Wasser oder Alkohole (Ethanol oder Propanol) eingesetzt."
Unter Punkt 8.11.1 werden Textmarker (30.000 Stück) mit folgenden Anforderungen ausgeschrieben:
"Textmarker, mit Patronen nachfüllbar, Keilspitze 2-5 mm, zum Hervorheben von Texten auf fast allen Papieren, aus nachwachsenden Rohstoffen.
Schaft/Kappe: Kunststoff (mindestens zu 70% aus recyceltem Material), Tinte: auf Wasserbasis, Ausführung: aus Recyclingmaterial, div. Farben."Leistungsbeschreibung und -verzeichnis über die Lieferung von Bürobedarf 2017
Einwohnerzahl Bremen: 569.000Kontakt:
Carsten Schulz
Immobilien Bremen – Einkaufs- und Vergabezentrum
Phone: 0421-361 76740
Mail: einkauf@immobilien.bremen.de