Tee
- CPV-Code
- 15863000-5
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Niedersachsen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO) vom 30.04.2015 orientieren.
Bei der Beschaffung von Lebensmitteln können Sie demnach eine „Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)“ verlangen.
Mustererklärung NKernVO – Stand 21.04.2015
Hinweise und Erläuterungen zum Gegenstand und Anwendungsbereich der NKernVO beispielsweise zur Eingrenzung von Produktgruppen, Nachweisen, Kontrollen und Sanktionen wurden in einem Leitfaden zusammengefasst.
Anwendungshinweise und Erläuterungen NKernVO – Stand 11.06.2015
Beratung und Information zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) erhalten Sie bei der Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz.
Hintergrundmaterial
Studie „Blick über den Tellerrand – Sozial verantwortliche Beschaffung von Lebensmitteln“, Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), Münster, 2018
Die Studie verbindet informative Hintergrundrecherchen zu den ausbeuterischen Produktionsbedingungen von Orangensaft, Kaffee und Schokolade mit praxisorientierten Hilfestellungen zur Einbindung von Sozialstandards bei der Beschaffung von Lebensmitteln. Es werden Handlungsideen für den fairen öffentlichen Lebensmitteleinkauf und eine Musterausschreibung „Faires Catering“ vorgestellt.
Die Studie kann im CIR-Webshop kostenfrei herunter geladen werden.
Welche Kriterien haben Kommunen in Niedersachsen bereits verwendet?
Bad Bentheim - Bio-faire Getränke für den Sitzungssaal (2018)
Seit 2018 werden für den Sitzungssaal der Stadt Bad Bentheim durch das Hauptamt öko-faire-Getränke direkt beschafft. Bezugsquellen sind Supermärkte, Bioläden, Wochenmarkt und Bäckereien.
Für alle Ausschuss- und Ratssitzungen und andere Termine und Besprechungen, die im Saal stattfinden, sind diese Getränke frei zugänglich.
Kaffee und Tee werden aus fairem Handel angeschafft. Bei Säften wird auf das Bio-Siegel geachtet, Orangensaft muss zusätzlich aus Fairem Handel sein. Enthalten Kekse Schokolade, muss diese aus Fairem Handel stammen.
Siegel und Zeichen, die beachtet werden, sind z.B. EU-bio, Fairtrade oder Mitgliedschaft in der WFTO.
Zunächst wurde von Mineralwasser in Plastikflaschen auf Glasflaschen umgestellt. Inzwischen wird Leitungswasser verwendet mit einem zusätzlichen Wassersprudler. Hierdurch wird Müll vermieden und CO2 eingespart, weil der Transport wegfällt.
Bei Kaltgetränken kam es durch die Umstellung zu einer Preissteigerung von ca. 5 %, bei Kaffee und Tee von ca. 40 %. Insgesamt sind die Veränderungen bei den Kosten schwer zu beziffern, da es durch die Umstellung auch zu einem veränderten Verbrauchsverhalten bekommen ist.
Wird für Veranstaltungen zusätzlich Verpflegung bestellt (Snacks, Häppchen etc.), wird an die Lieferanten immer ein Hinweis gegeben, dass Bio-Produkte bevorzugt verwendet werden sollen. Zu Produkten, die aus Fairem Handel verfügbar sind, wird ebenfalls ein Hinweis gegeben, diese fair gehandelt zu beschaffen.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine mündliche Absprache unter den zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung. Einen offiziellen Beschluss hierzu gibt es noch nicht.
Außerdem gibt es den Plan, darauf hinzuarbeiten, dass auch im städtischen Schwimmbad im Restaurant, neben fair gehandeltem Kaffee und Tee, weitere fair gehandelte Produkte ins Sortiment aufgenommen werden.
Einwohnerzahl Bad Bentheim: 16.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Bad Bentheim:
Malena Hesping
Nachhaltigkeitsmanagement
Phone 05922-7338
Mail hesping@stadt-badbentheim.de
https://www.stadt-badbentheim.deHannover - Soziale Kriterien bei der Lebensmittelbeschaffung (2012)
Die Landeshauptstadt Hannover setzt bereits langjährig soziale Aspekte innerhalb der Beschaffung um. Gerade im Bereich der klassischen Fairtrade-Produkte Kaffee, Tee, Schokolade und Orangensaft besteht eine große Sensibilität. Hier hat eine 2012 von der Verwaltung durchgeführte Befragung gezeigt, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Organisationseinheiten diese Produkte unter Berücksichtigung sozialer Kriterien beschafft werden.
Einwohnerzahl Hannover: 536.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Hannover:
Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro Hannover
Mail nachhaltigkeit@hannover-stadt.deOldenburg i.O. - Dienstleistungsvertrag für die Schulverpflegung (2021)
Auf Grundlage des im Dezember 2019 beschlossenen Rahmenkonzepts „Schulverpflegung in Oldenburg“ hat die Stadt Oldenburg bei einem offenen Vergabeverfahren für Schulmahlzeiten an Ganztagsgrundschulen im Februar 2021 einen Dienstleistungsvertrag in 5 Losen für rund 130.000 Mittagessenportionen pro Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr mit viermaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Es wurde die Einhaltung folgender nachhaltiger Beschaffungskriterien gefordert (Auszug aus der Leistungsbeschreibung):
- Fleisch und Wurstwaren sowie Teigwaren stammen ausschließlich aus ökologischem Landbau. […] Diese werden gemäß der Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 (Öko-Verordnung) und deren Durchführungsbestimmungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und (EG) Nr. 1235/2008 jeweils in aktueller Fassung erzeugt und hergestellt. Diese müssen beispielsweise mit dem EU-Bio-Logo oder einem gleichwertigen Gütezeichen gekennzeichnet sein. Andernfalls muss der Auftragnehmer einen Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden.
- Fisch und andere Meeresprodukte stammen ausschließlich aus bestandserhaltender und nachhaltiger Fischerei oder wurden mit nachhaltigen Methoden produziert. Diese müssen beispielsweise mit dem Gütezeichen für nachhaltige Fischerei (MSC) oder Aquakultur (ASC) gekennzeichnet sein, bzw. mit dem EU-Bio-Logo oder einem gleichwertigen Gütezeichen. Andernfalls muss der Auftragnehmer einen Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden.
Gleichwertig sind Gütezeichen, wenn sie belegen, dass folgende technische Anforderungen gegeben sind:
a. Die Befischung findet so statt, dass der Fischbestand in einem guten Zustand bleibt oder nachweislich dorthin wieder anwächst. Es werden keine überfischten Bestände befischt.
b. Die Befischung findet so statt, dass es zur Erhaltung des Ökosystems beiträgt. Der Beifang von Jungfischen und anderen Meerestieren muss gering sein. Die Auswirkung der verwendeten Fanggeräte auf den Meeresboden muss gering sein.
c. Das Fischereimanagement muss auf eine nachhaltige Befischung der Meere ausgerichtet sein. Es müssen Gesetze und internationale Standards berücksichtigt und die Einhaltung der zuvor genannten Punkte garantiert sein. - Kaffee, Tee und Bananen sind ausschließlich aus fairem Handel zu beziehen. Diese müssen im Einklang mit den Kriterien der Resolution über Fairen Handel und Entwicklung des Europäischen Parlaments hergestellt werden (A6-0207/2006). Diese müssen beispielsweise mit dem Gütezeichen „Fairtrade-Produkt-Siegel“, Mitgliedschaft in der WFTO, „Hand in Hand“ oder einem gleichwertigen Gütezeichen zertifiziert sein. Andernfalls muss der Auftragnehmer einen Nachweis erbringen, dass diese Kriterien erfüllt werden.
Gleichwertig sind die Gütezeichen, wenn sie belegen, dass folgende technische Anforderungen gegeben sind:
a. einen fairen Preis, der einen fairen Lohn garantiert, welcher die Kosten der nachhaltigen Erzeugung und die Lebenshaltungskosten deckt, und mindestens so hoch sein muss wie der Fair-Trade-Mindestpreis plus Zuschlag, sofern ein solcher von den internationalen Fair-Trade-Vereinigungen festgelegt worden ist,
b. Transparenz und Rückverfolgbarkeit während der gesamten Lieferkette, um eine angemessene Information der Verbraucher zu gewährleisten,
c. Produktionsbedingungen, die den acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entsprechen,
d. Achtung der Umwelt, Schutz der Menschenrechte und insbesondere der Frauen- und Kinderrechte und Achtung traditioneller Produktionsmethoden, die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung fördern - Grundsätzlich sollen biologische, regionale, saisonale und faire Lebensmittel bevorzugt verwendet werden. Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse sollen biologische Lebensmittel bevorzugt eingesetzt werden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Abfälle durch Verzicht auf Einzel-Portionsverpackungen (zum Beispiel Salatdressing, Ketchup, Zucker, Kaffeesahne) zu vermeiden.
Einwohnerzahl Oldenburg i.O.: 170.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Oldenburg i.O.:
Jannika Mumme
Koordinatorin Kommunale Entwicklungspolitik
Phone 0441 235-2445
Mail Jannika.Mumme@stadt-oldenburg.deSarah Bruns
Koordinatorin für Schulmensen
Phone 0441-235-3738
Mail Sarah.Bruns@stadt-oldenburg.de