Kleingebäck
- CPV-Code
- 15813000-0
Leistungsbeschreibung in der Praxis
In den folgenden Angaben werden soziale und ökologische Kriterien vorgeschlagen, die Sie in Ihre Vergabeunterlagen aufnehmen können. Es wird angegeben, wie Sie diese Kriterien einsetzen können. Dabei wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Bundeslandes berücksichtigt. Es werden nur Kriterien genannt, zu denen uns Anbieter bekannt sind, die diese erfüllen können.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei diesen Angaben um Hinweise handelt, wie Sie einen nachhaltigen Beschaffungsprozess ausrichten können. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erstellen die Angaben nach bestem Wissen. Dennoch sind die die Angaben verwendenden kommunalen Stellen selbst verantwortlich für eine rechtssichere Vergabe.
Welche Kriterien kann ich in Niedersachsen für dieses Produkt setzen?
Soziale Kriterien
Soziale Kriterien im Bereich Faire Beschaffung
Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen
Sie können sich bei der Einbindung der ILO-Kernarbeitsnormen an der Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO) vom 30.04.2015 orientieren.
Bei der Beschaffung von Lebensmitteln können Sie demnach eine „Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)“ verlangen.
Mustererklärung NKernVO – Stand 21.04.2015
Hinweise und Erläuterungen zum Gegenstand und Anwendungsbereich der NKernVO beispielsweise zur Eingrenzung von Produktgruppen, Nachweisen, Kontrollen und Sanktionen wurden in einem Leitfaden zusammengefasst.
Anwendungshinweise und Erläuterungen NKernVO – Stand 11.06.2015
Beratung und Information zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) erhalten Sie bei der Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz.
Hintergrundmaterial
Studie „Blick über den Tellerrand – Sozial verantwortliche Beschaffung von Lebensmitteln“, Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), Münster, 2018
Die Studie verbindet informative Hintergrundrecherchen zu den ausbeuterischen Produktionsbedingungen von Orangensaft, Kaffee und Schokolade mit praxisorientierten Hilfestellungen zur Einbindung von Sozialstandards bei der Beschaffung von Lebensmitteln. Es werden Handlungsideen für den fairen öffentlichen Lebensmitteleinkauf und eine Musterausschreibung „Faires Catering“ vorgestellt.
Die Studie kann im CIR-Webshop kostenfrei herunter geladen werden.
Welche Kriterien haben Kommunen in Niedersachsen bereits verwendet?
Bad Bentheim - Bio-faire Getränke für den Sitzungssaal (2018)
Seit 2018 werden für den Sitzungssaal der Stadt Bad Bentheim durch das Hauptamt öko-faire-Getränke direkt beschafft. Bezugsquellen sind Supermärkte, Bioläden, Wochenmarkt und Bäckereien.
Für alle Ausschuss- und Ratssitzungen und andere Termine und Besprechungen, die im Saal stattfinden, sind diese Getränke frei zugänglich.
Kaffee und Tee werden aus fairem Handel angeschafft. Bei Säften wird auf das Bio-Siegel geachtet, Orangensaft muss zusätzlich aus Fairem Handel sein. Enthalten Kekse Schokolade, muss diese aus Fairem Handel stammen.
Siegel und Zeichen, die beachtet werden, sind z.B. EU-bio, Fairtrade oder Mitgliedschaft in der WFTO.
Zunächst wurde von Mineralwasser in Plastikflaschen auf Glasflaschen umgestellt. Inzwischen wird Leitungswasser verwendet mit einem zusätzlichen Wassersprudler. Hierdurch wird Müll vermieden und CO2 eingespart, weil der Transport wegfällt.
Bei Kaltgetränken kam es durch die Umstellung zu einer Preissteigerung von ca. 5 %, bei Kaffee und Tee von ca. 40 %. Insgesamt sind die Veränderungen bei den Kosten schwer zu beziffern, da es durch die Umstellung auch zu einem veränderten Verbrauchsverhalten bekommen ist.
Wird für Veranstaltungen zusätzlich Verpflegung bestellt (Snacks, Häppchen etc.), wird an die Lieferanten immer ein Hinweis gegeben, dass Bio-Produkte bevorzugt verwendet werden sollen. Zu Produkten, die aus Fairem Handel verfügbar sind, wird ebenfalls ein Hinweis gegeben, diese fair gehandelt zu beschaffen.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine mündliche Absprache unter den zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung. Einen offiziellen Beschluss hierzu gibt es noch nicht.
Außerdem gibt es den Plan, darauf hinzuarbeiten, dass auch im städtischen Schwimmbad im Restaurant, neben fair gehandeltem Kaffee und Tee, weitere fair gehandelte Produkte ins Sortiment aufgenommen werden.
Einwohnerzahl Bad Bentheim: 16.000Ansprechpartner für Rückfragen zu Bad Bentheim:
Malena Hesping
Nachhaltigkeitsmanagement
Phone 05922-7338
Mail hesping@stadt-badbentheim.de
https://www.stadt-badbentheim.de