Putz- & Reinigungstücher (Textil)
- CPV-Code
- 39525800-6
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Hamburg - Reinigungsutensilien und Matten (2015)
Die Freie und Hansestadt Hamburg fordert in der Ausschreibung (2015) für die Lieferung von Reinigungsutensilien (z.B. Chemikalienschutzhandschuhe), Müll- und Abfallsäcken, Reinigungsmitteln sowie Schmutzfang- und Gummiwabenmatten sowohl soziale als auch ökologische Kriterien. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung o.g. Produkte für alle Schulen, Hochschulen, Behörden, Bezirksämter und weitere Dienststellen auf dem Gebiet der FHH (ausgenommen der Staats- und Universitätsbibliothek und Neuwerk).
Für Reinigungsutensilien (Besen, Bürsten, Müllschaufeln, Abfalleimer, Reinigungstücher/-schwämme, Schutzhandschuhe) werden in der Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.3.) folgende Kriterien gefordert:
- Für alle Reinigungsutensilien muss dem Angebot für jeden Artikel eine Eigenerklärung beigefügt werden. In der Eigenerklärung ist schriftlich zu bestätigen, dass der Artikel schadstofffrei, lösemittelfrei und gefahrenstofffrei ist.
- Für Besen und Besenstile darf ausschließlich aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern kommendes Holz verwendet werden. Dies ist durch eine Eigenerklärung zu versichern.
- Bei Reinigungsutensilien aus Stoffen und Textilien (Reinigungstücher, Putzlappen, Arbeitshandschuhe), muss die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gewährleistet werden.
Die Leistungsbeschreibung (Punkt 3.3) fordert für Schmutzfangmatten und Gummiwabenmatten, bei denen Naturkautschuk enthalten ist, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Details siehe Leistungsbeschreibung (2015)
Bei Beschaffungen von Produkten und Beauftragung von Dienstleistungen sind die Kriterien des „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden, aktuelle Version von 2019) zu berücksichtigen. Der Leitfaden wurde mit der Senatsdrucksache 2016/00140 für die Kernverwaltung verbindlich eingeführt und hilft dabei, die ökologischen Vorgaben des § 3b HmbVgG im Rahmen von Auftragsvergaben zu berücksichtigen.
Die allgemeinen Umweltkriterien im Kapitel 3 gelten auch für Produkte, die nicht explizit im Umweltleitfaden genannt sind, die Liste dort ist nicht abschließend.
Der Leitfaden (174 Seiten) wird kontinuierlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellste Version finden Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg: https://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/ oder hier als PDF „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2019".
Eine Kurzfassung (15 Seiten) ist hier verfügbar.
Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Phone: 040-428-23-2769
Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de