Besen und Bürsten
- CPV-Code
- 39224300-1
Beispiele aus der Beschaffungspraxis
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.
Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Hamburg - Rahmenvertrag über Hygienepapiere, Reinigungsmittel und Reinigungsutensilien (2018)
Im Dezember 2018 hat die Freie und Hansestadt Hamburg einen Rahmenvertrag über zwei Jahre (mit Verlängerungsoption) für die Behörden und Schulen der FHH europaweit für folgende Produkte ausgeschrieben:
- Los 1 - Hygienepapier und Spender, Reinigungsutensilien, Eimer und Abfallsäcke, Flüssigseifen und Spender
- Los 2 - Reinigungsmittel
- Los 3 - Trockenseifen und Spender.
Die Hygienepapiere und Reinigungsmittel mussten die in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien (Anbieterfragebögen vom Umweltbundesamt) erfüllen, um bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt zu werden. Zum Nachweis war für jedes angebotene Produkt der ausgefüllte Anbieterfragebogen zusammen mit den darin geforderten Nachweisen vorzulegen. Sofern das Produkt mit dem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 5 (für Hygienepapiere) oder mit dem EU Ecolabel (für Reinigungsmittel) gekennzeichnet war, konnten die Einzelnachweise (mit Ausnahme des Nachweises für den Weißegrad des Endprodukts bei den Hygienepapieren) entfallen.
Es wurde gesondert darauf hingewiesen, dass das EU Ecolabel für Hygienepapiere allein kein vergleichbares Zertifikat darstellt, da hier der Mindestanteil von Recyclingfasern von der Anforderung von 100 % Recyclingfasern vom Blauen Engel abweicht. Die Anbieter hatten in der Vergangenheit das EU Ecolabel und den Blauen Engel als vergleichbar dargestellt.
Die Seifen und Reinigungsmittel durften kein Mikroplastik beinhalten.
Lagen über die Anforderungen hinausgehende umweltrelevante Produkteigenschaften vor, so flossen diese in die Angebotswertung ein.
Weitere Umweltanforderungen:
- Verpackungsmaterial aus Karton oder Papier musste aus recyceltem oder recyclingfähigem Material bestehen oder nachweislich für ein Mehrwegsystem vorgesehen sein. Regenwaldhölzer durften kein Bestandteil der Verpackung sein. Bei der Verwendung von Folien sollte aus-schließlich transparentes Polyethylen verwendet werden. Der Einsatz von PVC war ausgeschlossen.
- Die metallische Beschichtung von Kunststoffgehäusen war nicht erlaubt. Zum Einsatz kommende Kunststoffe, sollten so zusammengesetzt sein, dass eine sortenreine Trennung möglich ist. Sofern nicht anders in den Produktkatalogen ausgewiesen, war ausschließlich Polyethylen zu verwenden. Der Einsatz von PVC war ausgeschlossen. Die Inhaltsstoffe mussten in den Produktdatenblättern ersichtlich sein.
- Die Fahrzeuge, welche zur Belieferung der FHH aus diesem Vertrag heraus eingesetzt werden, müssen mindestens der Euro-Norm 5 gemäß der EU Norm 715/2007/EG bzw. 99/96/ EG entsprechen. Der Einsatz von Fahrzeugen, welche diese Mindestanforderungen übersteigen wurde in der Wertung berücksichtigt.
- Alle eingesetzten Hölzer mussten einer nachhaltigen Forstwirtschaft entstammen oder recycelt sein.
Für Los 1 gab es drei, für Los 2 vier und für Los 3 drei Angebote. Es gab keine Nachfragen bezüglich der Umweltanforderungen. Die vorgelegten Umweltzeichen waren (je nach Produktgruppe) Blauer Engel, FSC recycled, EU Ecolabel, FSC.
Die Kosten waren nur geringfügig höher als bei der letzten Ausschreibung, während die Papierpreise gestiegen sind und zusätzliche Umweltanforderungen in die Ausschreibung 2018 aufgenommen wurden.
Leistungsverzeichnis Reinigung und Hygiene 2018
Anbieterfragebogen UBA für die Beschaffung von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln
Anbieterfragebogen UBA für Hygienepapiere
Der hier wiedergegebene Text mit Informationen zur Ausschreibung wurde vom Umweltbundesamt verfasst.
Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000Kontakt:
Ulrike Dahm-Denecke
Phone: 040-42823 1385
Mail: ulrike.dahm-denecke@fb.hamburg.deHamburg - Reinigungsutensilien und Matten (2015)
Die Freie und Hansestadt Hamburg fordert in der Ausschreibung (2015) für die Lieferung von Reinigungsutensilien (z.B. Chemikalienschutzhandschuhe), Müll- und Abfallsäcken, Reinigungsmitteln sowie Schmutzfang- und Gummiwabenmatten sowohl soziale als auch ökologische Kriterien. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung o.g. Produkte für alle Schulen, Hochschulen, Behörden, Bezirksämter und weitere Dienststellen auf dem Gebiet der FHH (ausgenommen der Staats- und Universitätsbibliothek und Neuwerk).
Für Reinigungsutensilien (Besen, Bürsten, Müllschaufeln, Abfalleimer, Reinigungstücher/-schwämme, Schutzhandschuhe) werden in der Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.3.) folgende Kriterien gefordert:
- Für alle Reinigungsutensilien muss dem Angebot für jeden Artikel eine Eigenerklärung beigefügt werden. In der Eigenerklärung ist schriftlich zu bestätigen, dass der Artikel schadstofffrei, lösemittelfrei und gefahrenstofffrei ist.
- Für Besen und Besenstile darf ausschließlich aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern kommendes Holz verwendet werden. Dies ist durch eine Eigenerklärung zu versichern.
- Bei Reinigungsutensilien aus Stoffen und Textilien (Reinigungstücher, Putzlappen, Arbeitshandschuhe), muss die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gewährleistet werden.
Die Leistungsbeschreibung (Punkt 3.3) fordert für Schmutzfangmatten und Gummiwabenmatten, bei denen Naturkautschuk enthalten ist, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Details siehe Leistungsbeschreibung (2015)
Bei Beschaffungen von Produkten und Beauftragung von Dienstleistungen sind die Kriterien des „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Umweltleitfaden, aktuelle Version von 2019) zu berücksichtigen. Der Leitfaden wurde mit der Senatsdrucksache 2016/00140 für die Kernverwaltung verbindlich eingeführt und hilft dabei, die ökologischen Vorgaben des § 3b HmbVgG im Rahmen von Auftragsvergaben zu berücksichtigen.
Die allgemeinen Umweltkriterien im Kapitel 3 gelten auch für Produkte, die nicht explizit im Umweltleitfaden genannt sind, die Liste dort ist nicht abschließend.
Der Leitfaden (174 Seiten) wird kontinuierlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellste Version finden Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg: https://www.hamburg.de/umweltvertraegliche-beschaffung/ oder hier als PDF „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2019".
Eine Kurzfassung (15 Seiten) ist hier verfügbar.
Einwohnerzahl Hamburg: 1.850.000Kontakt:
Mascha Gieseke-Menny
Referat Beschaffung und Strategischer Einkauf (Finanzbehörde Hamburg) – Kompetenzstelle Nachhaltigkeit im Einkauf
Phone: 040-428-23-2769
Mail: mascha.gieseke-menny@fb.hamburg.de