Bremen
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Bremen für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 26.9.2022
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber in Bremen die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden. (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen)
Regelungen in der Unterschwelle: Gemäß § 7 Abs. 1 des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz, TtVG) vom 24. November 2009 (Brem.GBl. 2009, 476), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 1. März 2022 (Brem. GBl. 2009, S. 467) sind ab einem Auftragswert von 50.000 € die Vorschriften der UVgO anzuwenden.
Gütezeichen: Öffentliche Auftraggeber können daher auf die Verwendung von Gütezeichen gem. § 24 UVgO zurückgreifen.
Landesvergabegesetz
Das TtVG regelt sowohl soziale wie auch ökologische Aspekte. Es gilt ab einem Auftragswert von 0 € und für alle öffentlichen Auftraggeber in Bremen.
Mindestlohn:
Das TtVG verpflichtet Auftragnehmer bei nationalen Vergaben zu einem Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Stunde. Bei ÖPNV-Leistungen und Bauaufträgen muss nach den am Ort der Leistungen repräsentativen Tarifverträgen gezahlt werden. Bei EU-Vergaben und Vergaben mit Binnenmarktrelevanz sieht das Landesrecht lediglich die Einhaltung von Bundesrecht vor.
Soziale Kriterien
Auf die „Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien“ wird in § 18 eingegangen:
„(1) Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Lieferleistungen können diese Anforderungen an den Herstellungsprozess gestellt werden.
(2) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Diese Mindeststandards ergeben sich aus: (…)“
Damit stellen soziale Nachhaltigkeitsaspekte eine von Gesetzes wegen zu beachtende besondere Ausführungsbedingung dar.
Weitere genannte soziale Aspekte sind die Einbeziehung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie die Chancengleichheit von Männern und Frauen.
Ökologische Kriterien
Das TtVG spezifiziert in § 19 die Rahmenbedingungen einer umweltverträglichen Beschaffung:
„(1) Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen müssen Umwelteigenschaften einer Ware, die Gegenstand der Leistung ist, berücksichtigt werden.
(2) Schreibt der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- und Funktionsanforderungen vor, so kann er diejenigen Spezifikationen oder Teile davon verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind, wenn
1. diese Spezifikationen geeignet sind, die Merkmale derjenigen Waren oder Dienstleistungen zu definieren, die Gegenstand des Auftrags sind,
2. die Anforderungen des Umweltzeichens auf der Grundlage von wissenschaftlich abgesicherten Information ausgearbeitet werden,
3. die Umweltzeichen im Rahmen eines Verfahrens erlassen werden, an dem alle interessierten Kreise, wie staatliche Stellen, Verbraucher, Hersteller, Händler und Umweltorganisationen, teilnehmen können, und
4. die Umweltzeichen für alle Betroffenen zugänglich und verfügbar sind.
(…)“
Neben Zertifikaten muss der Auftraggeber auch weitere glaubhafte Beweise des Bieters, dass die geforderten Bedingungen eingehalten werden, akzeptieren. Dabei wird genauer festgelegt, welche Beweise als glaubhaft angesehen werden können.
Rechtsverordnungen
Die überarbeitete „Bremische Verordnung über die Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der öffentlichen Auftragsvergabe“ (Bremische Kernarbeitsnormenverordnung – BremKernV) von 2019 bestimmt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Mindestanforderungen über die Einbeziehung von Produktgruppen und Herstellungsverfahren, Vorgaben zu Zertifizierungen und verpflichtend zur erbringenden Nachweisen sowie zur Ausgestaltung von Kontrollen und Sanktionen.
§ 1 BremKernV findet auf folgende Produktgruppen Anwendung:
- Textilwaren, insbesondere Bekleidung, Sportbekleidung, Stoffe, Wäsche, Bettwaren einschließlich Matratzen, Handtücher und Gardinen,
- Naturstein, soweit nicht die Verwendung gebrauchter Materialien beabsichtigt ist,
- Agrarerzeugnisse, soweit diese überwiegend aus Ländern des Globalen Südens stammen, insbesondere Tee, Kaffee, Kakaoprodukte einschließlich Schokolade, Rohrzucker, Früchte sowie daraus hergestellte Säfte und andere Erzeugnisse, Gewürze, Öle, Nüsse und Reis,
- Schnittblumen, soweit diese überwiegend aus Ländern des Globalen Südens stammen,
- Spielwaren und Sportbälle,
- Holzwaren,
- Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik,
- Lederwaren und Gerbprodukte.
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind danach vertraglich verbindlich zu vereinbaren.
Die Bremische Kernarbeitsnormenverordnung gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge über die o.g. Produktgruppen.
[Anlage 1 zur BremKernV - Formblatt 249HB]
[Anlage 2 zur BremKernV - Formblätter 250HB zu Produktgruppen]
[Anlage 3 zur BremKernV - Anerkannte Gütezeichen mit Kurzversion]Vergabehandbuch
Es liegen keine Informationen vor.
Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen – Land und Stadtgemeinde Bremen (VVBesch) vom 14. Mai 2019 legt fest, dass Nachhaltigkeit ist als durchgängiges Leitprinzip in allen Bereichen des bremischen Beschaffungswesens zu berücksichtigen ist und legt in § 6 Grundsätze der nachhaltigen Beschaffung fest.
Die Verwaltungsvorschrift gilt für alle Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde), insbesondere Schulen, Gerichte, Eigenbetriebe und Hochschulen, soweit nicht durch andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften abweichende Regelungen getroffen sind.
Link zur Verwaltungsvorschrift: Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen
Sonstige Regelungen
Ferner erlauben es § 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. 1990, 303), zuletzt zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 363), dem Friedhofsträger eine Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu untersagen.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Beschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Kommunale Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Dokumente
Bremen - Rundschreiben zur Bremischen Kernarbeitsnormenverordnung (2011)
Rundschreiben Nr. 05/2011 – Bremische Kernarbeitsnormenverordnung – hier: Vertragsklauseln
Der Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen hat in einem Rundschreiben auf das Inkrafttreten der Bremischen Kernarbeitsnormenverordnung aufmerksam gemacht. Es werden Muster für einen Vertragstext und eine Bietererklärung zur Verfügung gestellt, die genutzt und auf weitere Produktbereiche angepasst werden können.
Muster Ergänzende Vertragsbedingungen ILO
Einwohnerzahl Bremen: 563.000Kontakt:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Phone: 0641-9303922
Mail: info@kompass-nachhaltigkeit.deBremen - Video "Wie sieht faire Beschaffung in der Praxis aus?" (2016)
Die Kampagne „Deutschland Fairgleicht“ macht auf die Möglichkeiten und das Potenzial einer fairen Beschaffung in Kommunen aufmerksam und zeigt Informations- und Beratungsangebote auf.
Im Rahmen der Kampagne wurden drei Vorreiterkommunen von einem Filmteam besucht und gaben Einblicke in ihre Aktivitäten zur Fairen Beschaffung.
Das Video kann hier angeschaut werden.
Der Beitrag zu Bremen beginnt bei Minute 0:00 und endet bei Minute 7:40.
Einwohnerzahl Bremen: 563.000Kontakt:
Team Kompass Nachhaltigkeit
Phone: 0641-9303922
Mail: info@kompass-nachhaltigkeit.de