Brandenburg
Rahmenbedingungen wie Gesetze, Beschlüsse und Dienstanweisungen können die praktische Umsetzung nachhaltiger Beschaffung erleichtern.
Landesvergabegesetze und Verordnungen
Vorgabe
Was bedeuten die Landesgesetze in Brandenburg für Ihren nachhaltigen Beschaffungsprozess?
Stand dieser Informationen: 31.7.2023
Regelungen in der Oberschwelle: Oberhalb der Schwellenwerte haben öffentliche Auftraggeber in Brandenburg die Vorschriften des GWB und der VgV anzuwenden (siehe: Grundlagenwissen/Rechtliche Grundlagen).
Regelungen in der Unterschwelle
Öffentliche Auftraggeber in Brandenburg wenden in der Unterschwelle die UVgO für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen und den ersten Abschnitt der VOB/A für die Vergabe von Bauleistungen an.
Für die Kommunen ergibt sich dies aus § 30 KomHKV und für das Land aus der VV zu § 55 LHO.
Landesvergabegesetz
Das Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) i.d.F. vom 29.9.2016, durch Gesetz vom 13.4.2021 macht sowohl soziale wie auch ökologische Nachhaltigkeitsvorgaben.
Das Gesetz gilt ab einem (Netto-)Auftragswert von 5.000 € für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen und 10.000 € für die Vergabe von Bauleistungen.
Das Gesetz gilt für öffentliche Auftraggeber im Land Brandenburg.
Mindestlohn: Sofern kein anderes gesetzliches Mindestentgelt für den Auftrag greift bzw. dieses Mindestentgelt 13,00 € unterschreitet, gilt nach § 6 BbgVergG ein Mindestentgelt von 13,00 € pro Stunde. Bieter müssen dies gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zusichern.
Soziale und ökologische Kriterien
Gemäß § 3 Abs. 4 BbgVergG können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Bekanntmachung, dem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb, zur Interessenbekundung oder den Vergabeunterlagen ergeben.
Link zum Landesvergabegesetz:https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg
Rechtsverordnungen
Es liegen keine Rechtsverordnungen vor.
Vergabehandbuch
Das Vergabehandbuch des Landes Brandenburg ist für Landesbehörden verbindlich. Formular 5.3. enthält ein Formblatt zur Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns in Brandenburg.
Verwaltungsvorschriften zur sozialen und ökologischen Beschaffung
Es liegen keine Verwaltungsvorschriften vor.
Diese Produkte/Produktgruppen gelten als sensibel in Brandenburg:
Keine.
Sonstige Regelungen
§ 34 Abs. 2 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) legt fest, dass in Friedhofsordnungen festgelegt werden kann, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit i.S.v. Artikel 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. 2001 II S. 1290, 1291) hergestellt worden sind. Die Herstellung umfasst sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.
Hilfestellung
Arbeitshilfen und weiterführende Links
Informationen der Bundesregierung
* Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung (März 2023)
* Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesinnenministerium, Januar 2019)
Informationen zur zirkulären Beschaffung
* Leitfaden für eine strategische Beschaffung nach Cradle to Cradle (webbasiert)
Weiterführende Hinweise zur sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung
>> allgemein
Femnet e.V.
* Leitfaden „Möglichkeiten einer ökologisch und sozial nachhaltigen öffentlichen Beschaffung“
>> für AH-Verpflegung
Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) – Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
* Wegweiser „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ (März 2020)
>> für nachhaltige Veranstaltungen
Bundesumweltministerium / Umweltbundesamt
* Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen (August 2020)
Faire Metropole Ruhr
* Leitfaden „Fair veranstalten“ (2021)
Faire Metropolregion Nürnberg
* Factsheet Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement (2020)
Weiterführende Hinweise zur sozial nachhaltigen Beschaffung
>> für Bälle
WEED e.V.
* Musterausschreibung Faire Fußbälle (Januar 2017)
Eine Welt e.V. Leipzig & Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V. (ENS)
* Leitfaden zur Ausschreibung von sozial verantwortlichen Sportartikeln (Dezember 2021)
>> allgemein
Christliche Initiative Romero (CIR) e.V.
* Sozial verantwortliche öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln – Praxisleitfaden für Bund, Länder und Kommunen (2019)
* Spielzeug sozial verantwortlich beschaffen – Ein Pilotprojekt der Stadt Köln (2019)
* Sozialverantwortliche Beschaffung nach dem neuen Vergaberecht 2016 – Rechtsgutachterliche Stellungnahmen (November 2016)
* und viele weitere Publikationen und Fachsheets zum Thema Beschaffung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW)
* Faires Beschaffungswesen in Kommunen und die Kernarbeitsnormen (Oktober 2016)
WEED e.V.
* Soziale Kriterien einfordern und überprüfen: Ansätze für eine faire öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten (März 2022)
* Argumentationshilfe "Gute Gründe für nachhaltige Beschaffung" (Februar 2022)
Weiterführende Hinweise zur ökologischen Beschaffung
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Mediathek: https://mediathek.fnr.de/broschuren/nachwachsende-rohstoffe/nachhaltige-beschaffung.html
Besonders empfehlenswert:
* Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf - Themenheft III: Büro - Einrichtung, Material, Gestaltung (2017)
* Nachwachsende Rohstoffe in Kommunen - Themenheft I: Entscheidungsträger (2013)
Arbeitshilfen des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung
Leitfäden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung:
* System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (Januar 2023)
* Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (Januar 2023)
* Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (Dezember 2022)
* Mobiltelefone, Smartphones und Tablets (Dezember 2022)
* Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone (April 2022)
* Staubsauger (April 2022)
* Kommunalfahrzeuge (Mai 2020)
Weitere Arbeitshilfen:
* Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Januar 2017)
* Broschüre: Umweltfreundliche Beschaffung in der Praxis (Juni 2016)
* Hintergrundpapier: Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (September 2015)
* Empfehlungen für Ihre Ausschreibung
* Berechnung der Lebenszykluskosten
* Umweltaspekte in Vergabeverfahren
Ratsbeschlüsse in Kommunen
Brandenburg an der Havel - Brandenburg an der Havel – Beschlussantrag gegen Kinderarbeit – für fairen Handel (2010)
Beschlussantrag: Brandenburg an der Havel gegen Kinderarbeit – für fairen Handel (2010)
„Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kriterien der ILO-Konvention 182 zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit in Ausschreibungskriterien und bei der Beschaffung von Waren aufzunehmen. Bei Beschaffungen ist auf entsprechende Zertifizierungen (z.B. „FAIRTRADE“, Rugmark-Siegel [Teppiche ohne Kinderarbeit], FSC [Holz], Xertfix [Steine] oder Fain [Blumen])zu achten.
Bei der Beschaffung und bei Ausschreibungen der Stadt Brandenburg an der Havel und ihrer Einrichtungen, für z.B. Dienstkleidungen, Stoffe, Spielwaren, Nahrungs- und Genussmittel sowie Natur- und Pflastersteine die aus gefährdeten Herkunftsländern stammen können, sollen künftig nur solche Produkte Verwendung finden, die unter Beachtung der ILO-Standards produziert werden. Der Nachweis der Unbedenklichkeit ist von den Herstellern oder Anbietern selbst zu führen, wobei Kennzeichnungen, wie z.B. das FAIRTRADE Siegel ausdrücklich begrüßt werden.
(…)
Zur Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung berichtet die Stadtverwaltung jährlich im Dezember über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses.“
Umsetzungsbericht 2013 als Dokument
Einwohnerzahl Brandenburg an der Havel: 72.000Kontakt zur Kommune Brandenburg an der Havel:
Jörg Ebert
Zentrale Vergabestelle
Phone: 03381-581040
Mail: joerg.ebert@stadt-brandenburg.de