Kompass Nachhaltigkeit

Öffentliche Beschaffung

Spezialschuhe

CPV-Code
18832000-0

Beispiele aus der Beschaffungspraxis

Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die danach ausgewählt wurden, unterschiedlichste Bedarfsgegenstände und Ausgangssituationen widerzuspiegeln. Nachhaltigkeitskriterien werden auf verschiedene Weise (z.B. verpflichtend / optional, Verortung in den Vergabeunterlagen) und in unterschiedlichem Umfang eingefordert. Die folgende Auswahl soll Ihnen verschiedene Umsetzungswege aufzeigen.

Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie um Mithilfe bei der Erweiterung dieses Angebots, indem Sie Ihre erfolgreichen Verfahren über dieses Formular an uns einreichen. Vielen Dank dafür!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen. Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.

  • Karlsruhe - Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung mit Eignungskriterien (2020)

    Im Herbst 2020 hat die Stadt Karlsruhe eine offene EU-weite Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung für verschiedene Dienststellen der Stadt in 12 Losen durchgeführt.

    Im Vorspann zur Leistungsbeschreibung heißt es:

    „Nachhaltigkeit ist eines der zentralen Ziele, die sich die Stadt Karlsruhe für ihre Entwicklung gesetzt hat. Die Beschaffung in der kommunalen Verwaltung ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und hat große Auswirkungen auf zukünftige Produktentwicklungen. Die Berücksichtigung der Anforderungen an den Umweltschutz sowie der Kriterien des ‚Fairen Handels‘ und somit der sozialen Kriterien sind im Einzelnen in der Vergabedienstanweisung der Stadt Karlsruhe verankert.“

    Die zu liefernde Kleidung umfasste Schnittschutz- und Forstbekleidung (Jacken und Hosen), Schuhwerk, Arbeitsoberbekleidung und Warnschutzoberbekleidung, Persönliche Schutzausrüstung (PSA – Augen-, Ohr-, Kopf-, Hand- und Atemschutz wie Helme, Mützen, Masken, Brillen und Schutzhandschuhe), Feuerwehrbekleidung, Labor- und Hygieneschutz (Overalls, Schürzen, Kasacks und Kochbekleidung mit Zubehör). Das Volumen beträgt voraussichtlich 300.000 € brutto pro Jahr.

    Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zwei Jahre (bis 28.2.2023) mit Option auf eine einmalige Verlängerung um 12 Monate.

     

    Unter Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung „Anforderungen des Fairen Handels“ heißt es:

    „Die angebotenen Produkte müssen unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sein. Diese ergeben sich aus den folgenden Übereinkommen:

    • [Zwangsarbeit; Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes; Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen; Gleichheit des Entgelts; Abschaffung der Zwangsarbeit; Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf); Mindestalter; Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit]

    Diese Anforderungen gelten bis zur Produktionsebene der Konfektionierung bzw. für Schuhe auf der Ebene der Schaftherstellung, für Helme, Gehörschutz, Filter, Brillen, Einweghandschuhe und Aufbewahrungsboxen auf der Ebene der Endfertigung. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch den Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit nach Maßgabe der im Rahmen der Darstellung des Lieferkettenmanagements (Los 2) oder der Angaben im Rahmen der Zuschlagskriterien (Los 1, 3-6) zu kontrollieren. Dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags. Ein Verstoß gegen diese Standards oder deren Kontrolle stellt einen Grund für vertragliche Sanktionen dar.“

    Los 2

    Für Los 2 waren Angaben zum Lieferkettenmanagement als Eignungskriterium vorzulegen.

    • Hierzu gab es im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_11_Eigenerklärung“ einen Fragekatalog mit neun Kategorien. Zu den Kategorien wurden folgende Nachweise akzeptiert:
      Fairtrade Textilstandard, Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation FWF), Grüner Knopf, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, SA8000, Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP) – oder gleichwertig
    • Zudem war es möglich, anderweitige Erklärungen, Vereinbarungen, Berichte etc. zu den Kategorien einzureichen.

    Die anbietenden Unternehmen mussten mindestens 80 von 100 möglichen Punkten im Fragebogen zum vorhandenen Lieferkettenmanagement erfüllen. Anderenfalls wurde das Angebot mangels Eignung des Bieterunternehmens ausgeschlossen.

    Darüber hinaus wurden bei Los 2 neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese zwei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt für das Los 2 mit folgender Gewichtung:

    • 30 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltfreundlichkeit
    • 70 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung

    Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode

    Z = L/P

    Z = Kennzahl
    L = Leistungspunkte (hier: „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
    P = Wertungspreis

    Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.

     

    Los 1 und 3 bis 6

    In den Losen 1 und 3 bis 6 wurden neben dem Preis als Leistungskriterien Angaben zum Fairen Handel, zur Umweltverträglichkeit und zur Bemusterung in die Bewertung einbezogen. Für diese drei Leistungskriterien konnten maximal je 100 Punkte erreicht werden.

    Die erreichten Punkte bei den Leistungskriterien wurden dann wie folgt gewichtet und als Leistungspunkte in die Berechnungsformel der einfachen Richtwertmethode übernommen:

    • 10 % für die Angaben in den Formblättern zur Umweltverträglichkeit
    • 40 % für die Angaben in den Formblättern zum Fairen Handel
    • 50 % für die Bewertung im Rahmen der Bemusterung

     

    Im Formblatt „Fairer Handel“ wurden folgende Nachweise akzeptiert, jedoch unterschiedlich bepunktet:

    • Grundsätzlich war es zunächst möglich, über die Fair Labor Association (FLA), Fair Wear Foundation (FWF) oder eine gleichwertige Mitgliedschaft bzw. ein gleichwertiges Siegel die maximale Punktzahl von 100 zu erhalten.
    • Sofern eine derartige Mitgliedschaft nicht bestand, wurden z.B. bei Vorliegen anderer Siegel ebenfalls Punkt vergeben. So gab es für Fairtrade Textilstandard (FTT) 90 Punkte oder den Grünen Knopf 80 Punkte. Die genaue Aufteilung ist in den Vergabeunterlagen zu finden: „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“.
    • Schließlich war es allerdings auch möglich über einen Fragenkatalog die 100 Punkte zu erreichen. Der Fragenkatalog ist ebenfalls im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_12_Formblatt Kriterien Fairer Handel“ zu finden.

     

    Im Formblatt „Umweltverträglichkeit“ konnten für folgende vier Kriterien Punkte vergeben werden:

    • Reduzierung des Energieverbrauchs (25 Punkte)
    • Reduzierung des Wasserverbrauchs (25 Punkte)
    • Umgang mit Brauchwasser (30 Punkte)
    • Reduzierung des CO2-Ausstoßes (20 Punkte)

    Um die Punktzahl zu erreichen, konnten Nachweise/Zertifikate eingereicht werden und/oder die Beantwortung des Fragebogens erfolgen. Als Nachweise/Zertifikate dienten beispielsweise

    • bluesign, Global Organic Textile Standard (GOTS), IVN Best Naturtextil und Naturleder IVN zertifiziert, Leather Working Group (LWG), Sustainable Textile Production by OEKO-TEX (STeP), OEKO-TEX Made in Green, Blauer Engel (Leder/Textilien) – oder gleichwertig

    Weitere detaillierte Informationen befinden sich im Formblatt „Vergabeunterlagen_Teil-C_13_Formblatt Kriterien Umweltverträglichkeit“.

    Die Bemusterung wurde anhand der Kriterien

    • Funktionalität
    • tragephysiologische Eigenschaften
    • Qualität der Verarbeitung

    durchgeführt.

    Die Bewertung der Angebote erfolgte nach der einfachen Richtwertmethode

    Z = L/P

    Z = Kennzahl
    L = Leistungspunkte (hier: „Fairer Handel“, „Umweltverträglichkeit“ und „Bemusterung“)
    P = Wertungspreis

    Somit erhielt das Angebot mit der größten Kennzahl Z als das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Die Wertung erfolgte für jedes Los separat.

    Suffizienz

    Bei der Warnschutzkleidung besteht das Problem, dass mit der Wäsche die Wirksamkeit der Reflexionsstreifen nachlässt. Wenn deren Funktion nicht mehr ausreichend gegeben ist, nutzt Karlsruhe die Möglichkeit, Kleidungsstücke, die an sich noch in Ordnung sind, in einem Betrieb der Arbeitsförderung (teilweise auch bei der Wäscherei) aufbereiten zu lassen. Dort werden defekte Reflexionsstreife der Warnschutzkleidung (Jacken und Hosen) dann ersetzt. Die ist ein zusätzlicher Aspekt der Nachhaltigkeit dadurch, dass Kleidungsstücke möglichst lange getragen werden können.

    Die Ausschreibung wurde durch FEMNET e.V. unterstützt. In einer Online-Sprechstunde der Stadt Karlsruhe wurden die auf Basis der Marktrecherche und der Bieter-Umfrage angepassten Kriterien des Fairen Handels und der Umweltverträglichkeit nochmals erläutert. [Protokoll der Online-Sprechstunde zum Download]

    Ein Video stellt das Beschaffungsprojekt aus Karlsruhe vor.

    Zum Download
    [Leistungsbeschreibung]
    [Formblatt Eignungserklärung]
    [Formblatt Umweltverträglichkeit]
    [Formblatt Fairer Handel]


    Einwohnerzahl Karlsruhe: 307.000

    Kontakt:

    Henning Sens
    Einkauf
    Phone: 0721/133-1682
    Mail: einkauf@karlsruhe.de

    Ingo Werle
    Zentrale Vergabestelle
    Phone: 0721/133-1660
    Mail: zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de


Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?

Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.

Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.

Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.

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