Beispiele aus der Beschaffungspraxis: Lebensmittel
Hier finden Sie erfolgreiche kommunale Umsetzungsbeispiele, die die Vielfalt der Beschaffungsfälle, aber auch die Vielfalt erfolgreicher Lösungen zeigen. Ob optionale oder verbindliche Einhaltung, grundlegende oder weitergehende Kriterien, hier werden Sie fündig. Nur von Kommunen freigegebene Beispiele können wir hier veröffentlichen, daher bitten wir Sie, uns Ihre erfolgreichen Beispiele ebenfalls über dieses Formular einzureichen. Vielen Dank dafür!
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei den folgenden Seiteninhalten um Beispiele handelt, wie unterschiedliche Kommunen erfolgreich nachhaltig beschafft haben, nicht um juristisch geprüfte Musterunterlagen. Wir bemühen uns um möglichst große Aktualität und erarbeiten die Zusammenfassungen nach bestem Wissen gemeinsam mit den Kommunen.
Dennoch können wir eine rechtssichere Übertragung auf Ihre individuelle Beschaffung nicht garantieren, da diese von sehr vielen Faktoren (lokaler Rechtsrahmen, Ausschreibungsgegenstand, Marktlage etc.) abhängt. Jede Kommune und Vergabestelle ist selbst verantwortlich für die rechtssichere Umsetzung ihrer Vergaben.
Was ist neu hier?
- Alle Beispiele einer Produktgruppe sind jetzt auf einer Seite
- Die die Produkte finden Sie über dem Fließtext des Beispiels aufgelistet
- Bei den Unternehmen ist in der Spalte “Produkte” angeführt, welche Produkte dieser Produktgruppe angeboten werden
Beschaffte Produkte
Beschreibung des Praxisbeispiels
Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden ist der kommunale Träger für die rund 180 Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Dresden.
Im Sommer 2024 hat der Eigenbetrieb einen neuen Vertrag für die Speisenversorgung in drei städtischen Kitas in drei Losen ausgeschrieben. Damit wird der Bedarf von Frühstück, warmem Mittagessen und Vesper für rund 250 Kinder gedeckt. Es wurde im Rahmen einer Freihändigen Vergabe ausgeschrieben. Dabei waren Cook & Serve (Mischküche), Cook & Chill, Cook & Freeze sowie Cook & Hold möglich. Vertragsbeginn ist 1.2.2025, die Laufzeit beträgt gemäß § 3 KonzVgV mindestens 5 Jahre mit Option auf jährliche Kündigung.
Das Mittagessen ist laut Betreuungsvertrag von allen Kita-Kindern in Anspruch zu nehmen, ob Frühstück und/oder Vesper ebenso eingenommen wird, können die Eltern in der Regel, je nach Konzept der jeweiligen Kita, entscheiden.
„Für den AG ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung“, so das Leistungsverzeichnis. Daher wird eine Reihe von entsprechenden Vorgaben gemacht.
Für landwirtschaftliche Produkte, namentlich
- Tee
- Kakao
- Reis
- Zucker
- Bananen
- Orangensaft
- Pflanzen
ist nach Aufforderung nachzuweisen, dass diese ohne ausbeuterische Kinderarbeit und unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden, es sei denn, die Herstellung finden innerhalb Europas statt. Der Nachweis ist über Zertifikate oder Erklärungen Dritter zu erbringen.
In der Leistungsbeschreibung wurde abgefragt,
- wie hoch der Speisenanteil in Bio-Qualität im ersten Jahr ist und wie er sich in den nächsten 5 Jahren erhöht;
- wie viele Fair-Trade-Produkte verwendet werden (mindestens drei waren zu nennen).
In Dresden ist die Vorgehensweise bei der Auswahl der Anbieter für Speisenversorgung wie folgt: Die eingegangenen Angebote werden den Elternräten der Kitas vorleget, die eine Vorauswahl treffen. Die endgültige Entscheidung fällen dann die Eltern in einem demokratischen Prozess. So ist die Abgabe eines Konzepts zu Bio- oder Fair-Trade-Lebensmitteln zunächst eine grundsätzliche Information der Bieter, die die Eltern in ihrer Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Im Falle des Zuschlags werden im Rahmen der Audits der Lieferkette über Lieferscheine oder die Bio-Zertifizierung des Betriebs die Angaben überprüft.
Zum Hintergrund
Nach diesem Muster erfolgen seit 2022 alle Ausschreibungen für die Speisenversorgung in Kitas. Unabhängig von geplanten Ausschreibugen führt der Eigenbetrieb einmal im Jahr einen Marktdialog in der Form eines runden Tisches durch, in dem ein Austausch zu guten Erfahrungen, Mängeln, Rückmeldungen der Eltern und zu Impulse sowohl des Eigenbetriebs als auch der Caterer selbst möglich ist. Dieser Austausch wird als sehr positiv bewertet.
Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen unterliegt aufgrund der Mitarbeiterzahl dem LkSG und führt daher regelmäßig Auditierungen bei den Caterern durch. Neben der Kontrolle der Ausführung der Dienstleistung und dem Qualitätsmanagement spielt der enge und gute Kontakt zu den Unternehmen eine große Rolle. Auch erleichtert die Kenntnis der Lieferanten die Kommunikation mit den Kitas und den Eltern. Daher bewertet der Eigenbetrieb das LkSG sehr positiv. Diese Erfahrungen werden auch in anderen Produktbereichen gemacht.
[Leistungsverzeichnis zum Download]
Einwohnerzahl Dresden:
566.000
Kontakt:
Irina Richter
SB Vergaben und Dienstleistungsverträge
Telefon:
0351 488 5182
E-Mail:
irichter6@dresden.de
Beschreibung des Praxisbeispiels
Handreichung der Stadt Leipzig zum nachhaltigen und fairen Catering (2015)
Von der Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Leipzig wurde in 2015 eine "Handreichung für nachhaltiges und faires Catering" erarbeitet. Die auf eine unmittelbare und einfache Anwendbarkeit ausgelegte Handreichung stellt für Vergaben im Bereich Catering gute Grundlagen und Informationen zur Verfügung.
Weitere Information und die Handreichung finden Sie hier.
Einwohnerzahl Leipzig:
620.000
Kontakt:
Sophie Kratzer
Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik
Telefon:
0341-123 3504
E-Mail:
sophie.kratzer2@leipzig.de
Wer kennt sich mit diesem Produkt besonders gut aus?

Ansprechperson für: Lebensmittel
0049 251 674413 61
kamppeter@ci-romero.de
Gibt es Anbieter für dieses Produkt, die Ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitsstandards erfüllen können?
Gleichen Sie ab, welche Gütezeichen Ihre Ausschreibungskriterien nachweisen und sehen Sie nach, ob es ausreichend Anbieter gibt, die diese erfüllen. Die zugrunde liegenden Kriterien im sozialen und ökologischen Bereich können von Gütezeichen zu Gütezeichen sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie für den Abgleich den Gütezeichenfinder im Kompass Nachhaltigkeit – dieses Angebot ist allerdings noch nicht für alle Produktgruppen verfügbar.
Sie können im Vorfeld einer Ausschreibung mit möglichen bietenden Unternehmen in definierten Grenzen Kontakt aufnehmen, solange dies wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Es bieten sich je nach Fall auch Markt- oder Bieterdialoge an, um in die Kommunikation mit dem Markt zu gehen. Dazu empfehlen wir u.a. unsere Hinweise zur Marktanalyse und die SKEW-Publikation „Kommunikation mit dem Markt“.
Die untenstehende Auflistung von Unternehmen ist keine vollständige Übersicht, sie dient nur für einen ersten Überblick und beruht auf Angaben der Unternehmen. Bitte prüfen Sie selbst, ob das Unternehmen das Produkt in der von Ihnen gewünschten Ausführung aktuell auch mit einem von Ihnen akzeptierten Gütezeichen anbieten kann.
Vertriebsleiterin Außer-Haus-Service
Telefon: 0049 171 959 88 89
E-Mail: leitung.ahs@gepa.de
Deutschland
Telefon: 0049 6611 041 49
E-Mail: christine.kappenberger@herzberger.com
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